Lehramtsstudent
Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass ich das gut finde oder irgendjemanden in Schutz nehme. Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass hier Eltern ihren Kindern nichts mitgeben. Wäre auch nicht das Thema, da für Freigetränke bei uns sogar gesorgt wäre. Ich kann Dir aber versprechen, dass 5/30 diese Getränke nicht anrühren werden. Das Jugendamt würde auf dievMeldung Schüler möchte wegen Ramadan beim Sportfest nicht trinken mit den Schultern zucken. Mag ja Gegenden geben, wo auch für solche Probleme noch Kapazitäten frei sind. Bei uns definitiv nicht. Habe ich Dich dann richtig verstanden, dass Du unter solchen Rahmenbedingungen dann für den Vollzug der Massnahme bist, aber vorsichtshalber dem Rettungsdienst schon Mal mitteilst, dass er für den Einsatztage mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen hat?
Beiträge von chemikus08
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Ausserdem befinden sich die muslimischen SuS mitten im Ramadan. Nein bitte jetzt kein Shitstorm ob Rücksicht oder nicht.
Fakt ist, und ich rede jetzt einfach von meiner Schule in einer beschaulichen Stadt am linken Niederrhein), dass in jeder Klasse mindestens 5 von 30 Kindern nichts trinken werden, würde jetzt ein Schulsportfest stattfinden müssten sich die KollegInnen entscheiden, ob sie auf 20% der SuS verzichten oder den rettungsdienstlichenGrosseinsatz schon Mal bei der Feuerwehr anmelden. -
Morse
Das ist sicherlich auch so und wenn das ganze über Programme wie Obas oder pädagogische Einführung läuft, bin ich durchaus ein Verfechter dieser Wege. Nicht zuletzt deshalb, da ich auch selber diesen Weg genommen habe. Ich kann mich aber auch noch an das halbe Jahr erinnern bevor die offizielle Massnahme bei mir anfing. Hier ist das Chemiebuch und hier die Unterrichtsverteilung auf 14 Kurse zu 20 bis 30 Schülern. Viel Spaß ach übrigens in vier Wochen ist Elternsprechtag. Hab's überlebt hätte jedoch mir und den SuS einen etwas komfortableren Einstieg gewünscht. -
Grüner Frosch,
Schau doch einfach Mal auf die Seite https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online. Dort findest Du die Kriterien des Schulministerium. Wenn das an Deiner Schule anders ist, liegt es am Schulleiter der das als Mindestkriterium für seine Schule so sieht. Viele andere SchulleiterInnen sehen das in ihrer Not anders. -
Zitat Kranappel:
Bis jetzt werden nach wie vor nur Quereinsteiger mit Studium genommen
Diese Aussage Bedarf der Korrektur. In NRW mag dies noch gelten für Stellen die unbefristet ausgeschrieben werden. Für befristete Stellen gilt dies jedoch schon lange nicht mehr. Hier reicht im Einzelfall das Abitur. Vom native Speaker über Bankangestellte(er), Dachdecker, und arbeitslosen Langzeitstudenten ist alles vertreten. Eine grundlegende Einführung, auch über die einfachsten rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen erhalten diese Kollegen nicht. So kann es dann vorkommen, dass der/die fertig ausgebildete Naturwissenschaftler, der noch nie vor einer Klasse bestanden hat, mal soeben eine 8er Klasse für ein ganzes Schuljahr in Mathematik beschult. Einführung zu Grundlagen der Notengebung etc gibt es nicht. Schwimm oder geh unter. Und das ist noch, von den fachlichen Voraussetzungen der Idealfall. Hinzu kommt, dass es mittlerweile Vertretungskräfte gibt, die seit Jahren von Befristung zu Befristung dieser Tätigkeit nachgehen. Aufgrund der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte zum Thema Kettenbefristung, stellen diese Kollegen(innen) nun reihenweise Entfristungsanträge, die (aufgrund der Rechtslage) auch genehmigt werden. Wenn hier nicht grundlegend gegengesteuert wird, entsteht ein Umbau der Kollegiums Struktur, der nachhaltig sein wird. -
Habt Ihr Tarifbeschäftigte LuL, die von dieser Gesundheitsgefährdung ebenfalls betroffen sind? Die dürfen sich auch mit einer Beschwerde direkt an den für sie zuständigen Unfallversicherungsträger (in NRW wäre die die Unfallkasse NRW).
Die UK ist nicht nur eine Versicherung sonder hat auch hoheitliche Befugnisse. Sie kann beispielsweise bestimmte Bereiche bis zur Mängelbeseitigung behördlicherseits schliessen. In der Regel kommen so Schließungen mit Siegel und so auch schnell bei den Eltern und von da an die Presse. Und dann geht meist alles ganz schnell. -
Also ich interpretiere die von Firelilly vorgeschlagene Vorgehensweise nicht als Aufforderung zum Dienstvergehen oder einer Straftat. Vielmehr scheint sie im Gegensatz zur ablehnenden Dienststelle erkannt zu haben, dass eine Vollzeitstelle der angeschlagenen Gesundheit der Kollegin nicht gerecht wird. Sie hat ihr daraufhin vollkommen folgerichtig empfohlen ganz unbeiirrt ihren Antrag zu verfolgen, gehört doch die Erhaltung der Arbeitskraft zu den wichtigen Dienstpflichten zu deren Einhaltung man gesetzlich verpflichtet ist. Für den Fall der Ablehnung geht Firelilly davon aus, dass es zur gesundheitlichen Eskalation kommt. In diesem Fall ist die Antragstellerin verpflichtet sich den ärztlichen Urteil zu stellen und. Ggf dem Dienstherren eine festgestellte Dienstunfähigkeit anzuzeigen. Nirgendwo steht sie solle sich ohne Grund krankmelden. Dass die Antragstellerin in einer solchen Konstellation dafür Sorgecträgt ihren gesundheitlichen Zustand einem besonderen Monitoring unterwirft ist keine Dienstvergehen, sondern dem Umstand geschuldet, dass sie bei der gegebenen Konstellation eine besondere Gefâhrdung abzuleiten ist. Ggf kann in bestimmten Fällen eine vorbeugende Krankschreibung gerechtfertigt sein, die arbeitsmedizinischen Grünsätze zur Krankschreibung sind hier in ihrer Formulierung eindeutiger. Liegt eine AU nochnicht vor, droht aber Dieselbügel beim Verbleib im Arbeitsprozess, so ist die Krankschreibung gerechtfertigt.
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Ja Wollsocken bei uns würdest Du wegen der Tätigkeit des Kindes in der Mittagspause eine Missbilligung der Bezirksregierung riskieren. Ggf. gerätst Du aber auch direkt an einen SuS der Dir zur Antwort gibt / Eh Alter träum weiter.
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Die Frage ist, ob es einen gesetzlichen Freistellungsgrund gibt. Bei den Feuerwehren sind dies die Feuerschutz und Hilfsleistungsgesetze der Bundesländer. Das gleiche gilt fût Tätigkeiten in Hilfsorganisationen (THW, DRK, ....) aber nur insoweit der betreffende Einsatz behördlich (durch die Rettungsleitstelle oder Bezirksregierung oder Innenministerium) angeordnet und damit der Tätigkeit in der FW gleichgestellt ist.
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Für mich bedeutet unbeschulbar, dass der Schüler zumindest in einer normalen Regelschule nicht beschult werden kann bzw. Nicht beschult werden sollte und zwar aus Gründen der Unfallverhütung. Ein Schüler der einschlägig dafür bekannt ist, dass er gegenüber Mitschülern und / oder Lehrpersonen mehrfach Gewalt angewendet hat, stellt eine Gefahr für Schüler als auch Lehrpersonen dar. Hier ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anderen meiner Auffassung nach als das höherwertige Rechtsgut anzusehen.
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Es gibt sogar Realschulen wo das Sekretariat nur an drei Tagen in der Woche besetzt ist.
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Nur zum Abgleich der Vorstellungswelten aus den unterschiedlichen Schulformen. An einer Realschule ((Brennpunkt) m Rheinland fehlen zur ersten Stunde alleine von den Fünfer und 6er Klassen je 5 Schüler. Macht Summa Summarum 50 bis 60 Sus
Das Anrufen wird genervt eingestellt, nachdem wir feststellen, dass über 70% der vorwiegend Handyanschlûsse schon wieder abgemeldet sind oder das Handy gerade bei einem andern Clanmitglied verweilt. In den verbliebenen 30% scheitert es an der Verständigung. -
Zusammen mit einem Stânder (Belkin) als Dokumentenkamera
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Wenn der betreffende Kollege tarifbeschäftigt ist zahlt die Unfallkasse, da Arbeitsunfall und medizinisches Hilfsmittel. In Analogie würde ich beim Beamten vermuten, dass auch hier das ganze über eine Dienstunfallanzeige zu regeln ist.
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Obwohl Du nicht n NRW tätig bist, dürftest Du auf der Seite http://www.chemietreff.de gute Hinweise finden. Es handelt sich um eine Infoseite der Bezreg Düsseldorf. Zahlreiche Downloads dürften auch für andere BL interessant sein.
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Ich würde das ja selber auch gerne so beurteilen wie Bolzbold. Der BGH, ich empfehle hierzu wirklich dem weiter o.g. Link zur Urteilsbegründung einmal zu folgen, hat das ganz anders beurteilt. Dies steht nach wie vor im Raum und ist nicht aufgehoben. Insoweit kann ich nur empfehlen zu demonstrieren. Der Staatsanwalt klopft dann schon Mal eine Tür weiter
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Also für NRW gilt, dass der grundständige Bewerber auch bei schlechterer Leistung vorzuziehen ist. Abweichend hiervon darf der Seiteneinsteiger nur dann dem Regelbewerber vorgezogen werden, wenn die Bewerbungskommission nachvollziehbar begründen kann, warum der Regelbewerber für die Stelle definitiv ungeeignet ist, also auch als alleiniger Bewerber die Stelle nicht bekommen hätte.
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WillG im Prinzip hast Du Recht, wenn es sich um Schulrecht geht.
Im Falle des Urteils ging es um Schadensersatz und das ist bundesweites Zivilrecht.
Im Falle des Musiklehrers ging es um eine Straftat (Freiheitsberaubung) und damit um Strafrecht also Bundesrecht ( soweit es zu einem höchstrichterliche Urteil kommt. -
Um nochmal an den Musiklehrer und den Kommentar von Valerianus anzuknüpfen:
Das von Sofawolf zitierte Urteil ist ein Verwaltungsgerichts Urteil. Das.h. die Eltern haben vor dem Verwaltungsgericht geklagt um die nicht Rechtmäßigkeit der Massnahme festzustellen. In dem Kaarster Fall wurde jedoch Strafantrag gestellt, da der Musiklehrer sich in den Türrahmen gesetzt hat und das schon durch die Staatsanwältin als Gewaltanwendung definiert wurde. Zum Glück konnte die zweite Instanz dieser Darstellung nicht folgen. -
Das Urteil aus 1972 ist im Übrigen ein BGH Urteil und betrifft damit strafrechtlich die gesamte BRD. Es ist das Urteil, was ich in meinem ersten Statement erwähnt hatte, ich hatte es im Moment nur nicht vorliegen.
Korrektur: Es ist ein zivilgerichtliches Urteil und betrifft den Schadensersatzanspruch
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