Beiträge von chemikus08

    Das Mittagessen fällt gemeinhin (auch nicht bei Arbeitnehmern) unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
    Wenn der Schüler also in der Kantine einschläft, mit dem Gesicht in die noch heiße Erbsensuppe fällt, so ist dies kein "Arbeitsunfall".
    Für die Behandlungskosten kommt in dem Fall (wie bei allen anderen sich im privaten Bereich ereignenden Unfällen auch) die private Krankenkasse auf und nicht die
    Unfallkasse. Eine Unfallrente (falls sich hieraus eine Berufsunfähigkeit ergibt) wird in diesem Fall nicht bezahlt, der Schüler ist also in diesem Fall gleichgestellt mit einem Leidenskollegen der abends zu Hause in die Erbsensuppe fällt.
    Die Leistungen der Unfallkasse bei versicherten Ereignissen sind im Übrigen, was Renten anbelangt, mehr als bescheiden. Sie liegen für Schüler gerade mal knapp über Hartz IV Niveau. Dies bedeutet in der Praxis: Erleide ich einen Schulunfall mit langfristiger Auswirkung bin ich finanziell auf Harz IV Niveau abgesichert; es zahlt als Träger die Unfallkasse.
    Erleide ich den gleichen Unfall privat geht es mir genauso dreckig; nur eben ein anderer Träger.
    Wer sich davor wirklich schützen will muss sich privat absichern. Dieser Schutz gilt dann 24 Stunden weltweit. Egal ob Arbeitsunfall oder Privatunfall.

    Voll bezahlte Arbeitsgemeinschaften in Realschulen:


    Referendarin; kommt drauf an worüber wir reden. Wahlpflicht AG´s werden bei uns auch vollumfänglich vergütet.
    Ich rede von reinen freiwilligen Arbeitsgemeinschaft auf Interessensbasis der SuS ohne Teilnahmeverpflichtung.
    Bei einer Chemie-Ag würde ich an unserer Schule z.B. mit 3 bis 4 Teilnehmern rechnen.

    Auch die Argumentation von Eugenia ist sicherlich richtig. Allerdings muss man auch die andere Seite sehen. Der Kollege, der diesen Thread eröffnet hat, bietet nun nicht unbedingt etwas an, was bei Wegfall seines Angebots durch irgendein Angebot der Schule ersetzt würde. Dies bedeutet, dass ein über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehendes Unterrichtsangebot nur noch in den seltenen Fällen durch bezahlten Unterricht erfolgt, wenn die Schule zufällig über einen temporären Stellenüberhang verfügt. In allen anderen Fällen gibt es ein solches Angebot schlichtweg nicht. Hier wäre dann m.E. nach ehrenamtliches Engagement durchaus möglich, da man keine bezahlten Stellen substituiert, sondern vielmehr ein gesellschaftliche wünschenswertes, aber durch den Arbeitgeber finanziell nicht gedeckeltes Angebot schafft. Das Problem ist aber, dass dies nur möglich ist, wenn in der jeweiligen Schulkultur die SL dies auch als freiwilliges ehrenamtliches Angebot der jeweiligen Lehramt wahrnimmt und nicht etwa als selbstverständlichens Engagement auffasst. Es darf z.B. nicht passieren, dass ein solches zusätzliches Engagement auf einmal von Schulleitungen als Kriterium herangezogen wird, um bei dienstlichen Beurteilungen die Bestnote zu vergeben. Hierdurch würde dann nämlich eine Entwicklung in Gang gesetzt, die unter allen Umständen verhindert werden muss (bei den Klassenfahrten sind wir ja leider schon mittendrin in dieser Entwicklung). Wichtig wäre daher, dass Kollegen, die ein solches Angebot machen, dieses Engagement deutlich von ihrer dienstlichen Verpflichtung und ihren dienstlichen Aufgaben Aufgaben abgrenzen und dies beispielsweise in einer LK auch deutlich erklären. So wäre es ja denkbar, dieses Tätigkeit formal nicht für die Schule sondern den Förderverein auszuüben.
    Wenn ich an meine Schulzeit denke, so kann ich mir beispielsweise nicht vorstellen, dass mein Chemielehrer für die nachmittags stattfindende freiwillige Chemie AG tatsächlich Stunden aus seinem Deputat verwendet hat. Ohne dieses ebenfalls freiwillige Engagement hätte es keine zusätzliche Chemie-Ag gegeben. Das ganze ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert und ich kann hier die Motive beider Seiten durchaus nachvollziehen.

    Ich persönlich sehe sehr wohl die Gefahr, die mit einer solchen Vermischung von hauptberuflicher Tätigkeit mit mehr oder minder ehrenamtlichem Engagement besteht. Allerdings wäre ich sehr vorsichtig, dies pauschal als unprofessionell und unkollegial zu bezeichnen, wie es die Kollegin Friesin hier beschreibt. Bei genauer Betrachtung verhalten sich dann nämlich ca. 90% aller Kolleginnen und Kollegen unkollegial und unprofessionell. Warum? Weil die Subventionierung der beruflichen Tätigkeit mit eigenen fnanziellen Mitteln nichts anderers ist als eine Form dieser ehrenamtlichen Tätigkeit (Es gibt eben Geldspenden oder Sachspenden, wobei die eigene Mitwirkung eine Sachspende ist). Ich denke hier insbsondere an die zahlreichen Klassenfahrten, bei denen Kolleginen und Kollegen ihren Eigenanteil größtenteils aus eigener Tasche bezahlen. Hierbei handelt es sich um Reisekosten, für deren Erstattung es einen rechtlichen Anspruch gibt. Keine anderer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (der Vergleich mit anderen beruflichen Tätigkeiten wurde in diesem Thread öfter bemüht) würde freiwillig auf diese Erstattung verzichten, um seiner Dienststelle die Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass durch die Selbstverständlichkeit, mit der dies geschieht, Schulleitungen mittlerweile sogar die Erwartungshaltung entwickeln, dass ein Lehrer so zu verfahren hat. Damit ist hier genau das eingetreten, was nicht passieren soll; das ehrenamtliche Engagement wird zum Vorbild genommen und als Erwartungshaltung auf andere Lehrkräfte übertragen. Damit ist aber die Unterschrift unter die Verzichtserklärung mindestens so unkollegial (und auch unprofessionell) wie die Erteilung ehrenamtlicher Zusatzstunden.


    Nur mal so zum nachdenken und als Diskussiongrundlage

    Hallo erst mal,
    nachdem ich Deine Anfrage gelesen habe ich im Spiegel wieder ein paar neue graue Haare entdeckt.
    Ich finde es lobenswert, wenn in Ermangelung von Physiklehreren, sich nun auch fachfremde Kollegen hier heranwagen.
    Zu Deiner eigenen Sicherheit möchte ich Dich an der Stelle jedoch eindringlich warnen. Gerade in den Naturwissenschaften wird den
    Fachlehrern einiges aufgebürdet, was das Theme Unfallverhütungsvorschriften anbelangt. Verletzt sich jemand im Sportunterricht, so wird dies meist als
    schicksalsbedingt hingenommen (selbst wenn bei näherer Betrachtung gegen Unfallverhütungsvorschriften verstossen wurde). Passiert so etwas im
    Chemie- oder Physikunterricht hast Du u.U. sehr schnell alle in der Hütte stehen, die eine Erklärung hierzu möchten (Bezirksregierung, staatliches Amt für Arbeitsschutz (früher Gewerbeaufsicht), Unfallkasse um nur einige zu nennen). Hast Du irgendeine Kleinigkeit nicht beachtet, so kannst Du dich warm anziehen.
    Bevor Du daher, selbst mit einer 5er Klasse, Dich in einen Fachraum wagst empfehle ich Dir vorher mindestens folgende Schritte zu unternehmen:


    1.) Beschaffe Dir die RiSU NRW (Richlinien zur Sicherheit im Unterricht). Achte darauf, dass es sich um die NRW Ausgabe und nicht die von der KMK handelt.
    2.) Arbeite den Part der mit elektrischen Anlagen zu tun hat gründlich durch. Falls Du mit Gefahrstoffen arbeitest auch diesen!!
    3.) Lass Dich Durch Euren Gefahrstoffbeauftragten einweisen in allen Fragen, die mit Gefahrstoffen zu tun haben.
    4.) Nimm Dir die Zeit und lass Dir durch einen Physikkollegen die Schaltungsmöglichkeiten im Fachraum erklären.


    Was die 12 V Schaltung für Deine Schüler anbelangt:
    Hängt von Eurer Anlage ab. Die meisten haben am Lehrerpult die gleichen Anschlussverteilungen, wie an den Schülertischen. Hier
    besteht dann ggf. die Möglichkeit mittels Trafo die 12 V Spannung anzulegen. Diese liegt dann automatisch an den Schülertischen mit an.
    Der Trafo muss jedoch sicherheitstechnisch geeignet sein, d.h. es muss ausgeschlossen sein, dass bei einem Störfall (im Rahmen eine Kurzschlusses) die komplette
    Netzspannung anliegen könnte. (Bei neueren Modellen im Regelfall kein Problem, bei älteren u.U. schon).
    Wenn Du Dir nicht sicher bist, kannst Du statt eines Trafos auch eine 12 V Autobatterie am Lehrertische anschl.,; dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Hört hort,
    100.000 Stunden Unterricht haben die Kinder am Ende ihres Schullebens hiner sich gebracht.
    Na das sollte er aber mal vorrechnen. Das funktioniert nur bei mehr als 20 Unterrichtsstunden am Tag, und dies dann aber
    ohne schulfreies Wochenende und ohne Ferien. Aber so was kommt vor, wenn die falschen Leute mit den
    falschen Gästen im Fernsehen über Zahlen plaudern. :D :D :D :D

    Prinzipiell gebe ich auch Möbius recht, dass es immer sinniger ist, wenn beide Seiten aufeinander zugehen und hierzu gehört eben auch, dass ich ggf. auch etwas über meinen Gesundheitszustand erzähle. Das muss dann aber auch passen. Zwei Faktoren sind hier entscheidend:


    1.) Das Vertrauensverhältnis
    Ist das gestört, so besteht die Gefahr, dass jede Information, die in Richtung "negative Zukunftsprognose" ausgewertet werden könnte, auch in dieser Hinischt ausgewertet wird. D.h. man muss auch aufpassen, den Arbeitgeber nicht mit zusätzlicher Munition zu bewaffnen (wobei im vorliegenden Fall die Situation sicherlich noch nicht so zugespitzt ist!)


    2.) Das Krankeitsbild
    Hier gibt es leider auch Krankheitsbilder mit einer erfahrungsgemäß sehr negativen Zukunftsprognose. Ich würde mir z.B. sehr gut überlegen, einen Arbeitgeber mit der Diagnose "Multiple Sklerose" zu konfrontieren. Aus der freien Wirtschaft kenne ich Fälle, bei denen dies dazu geführt hat (weil der Krankenstand für eine krankheitsbedingte Kündigung noch nicht ausreichte und wahrscheinlich auch die nächsten 5 Jahre noch nicht den hierfür notwendigen Umfang erreicht hätte) dass man jetzt sehr schnell Situationen konstruiert hat, die dann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich zogen. In dieser Form habe ich dies im Schuldienst zwar noch nicht mitbekommen, dennoch kann in Grenzfällen die Argumentationsposition des Arbeitgebers bei Kündigungsschutzverfahren leider durch zu viel Information verbessert werden. Dessen muss man sich auch bewußt sein.

    Verbeamtete Kollegen können auch nicht einfach wegen des Krankenstandes gekündigt werden. Dies geht allenfalls über den Weg des Amtsarztes und es kommt dann nicht zur Kündigung sondern zur Zwangspensionierung (und die Fälle gab es schon!). Bei angestellten Lehrkräften besteht indes schon die Möglichkeit der sogenannten personenbedingten Kündigung, wobei alle 3 oben geschilderten Voraussetzungen vorliegen müssen. Auch ist der Arbeitgeber verpflichtet zuvor ein sogenanntes "BEM"-Gespräch anzubieten (Betriebliches Eingliederungsmanagement) an dem auch der Personalrat zu beteiligen ist.
    Hat der AG dies versäumt, stehen die Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren schlecht (für den Arbeitgeber).

    Das mit dem Amtsarzt funktioniert übrigens auch nicht so ohne weiteres bei Tina. Dies ist möglich bei verbeamteten Lehrkräften. Für Angestellte ist der medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig, der Dich zum sog. Vertrauensarzt schickt.

    Auf jeden Fall solltest Du ein für Deinen Bereich zuständiges Personalratsmitglied informieren. Während bei Neueinstellungen (beispielsweise) der Personalrat durch den Arbeitgeber automatisch beteiligt wird, laufen Schreiben zum Thema Stufeneinordnung häufig zwischen Mitarbeiter und Dienststelle hin und her ohne das der PR hiervon etwas mitbekommt. Das ändert sich, wenn Du ein für Dich zuständiges Mitglied des Bezirkspersonalrates anschreibst und den Personalrat beauftragst sich der Sache anzunehmen. :)

    Falls Du gewerkschaftlich organisiert bist (GEW z.B.), solltest Du Dich um eine anwaltschaftlliche Beratung bemühen, um auch für Dich Rechtssicherheit zu bekommen.
    Das gleiche gilt natürlich, falls Du eine entsprechende Rechtschutzversicherung (mit Arbeitsrecht) hast. Auf jeden Fall solltest Du Dich durch einen Vertreter des für Dich zuständigen Personalrates beraten lassen. Ggf. wird man Dir hier empfehlen, bei zukünftigen Gesprächen dieser Art auf die Anwesenheit eines Personalratmitgliedes zu bestehen. Sinn dieser Gespräche ist es nämlich nicht Dir zu sagen, dass man den Krankenstand nicht mehr hinnehmen kann, vielmehr ist der Arbeitgeber verpflichtet in einem Gespräch zu eruieren, inwwieweit auch berufliche Begleitumstände für den Krankenstand verantwortlich sind. Ist dies der Fall, so ist der Arbeitgeber auch ggf. in der Pflicht hier für Änderungen zu sorgen. Entzieht er sich dieser Pflicht, so verbessern sich die Chancen bei einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren deutlich. Die Anwesenheit eines PR Mitgliedes bei zukünfitgen Gesprächen verbessert Deine Beweissituation und führt dazu, das entsprechende Gespräche ggf. in die "richtige Richtung gelenkt" werden.

    Winands-Erlass


    Unter der Annahme, dass es sich um eine Anfrage in Bezug auf NRW handelt (nur hier kenne ich eigentlich den Begriff OBAS), kann ich Dir weiterhelfen.
    Der o.g. Erlass stammt aus dem Jahre 2008. Hier werden zwei Dinge deutlich.
    1.) Es gibt einen Ermessensspielraum der dazu führt, dass vielfach öffentliche Arbeitgeber nur einschlägige Berufsvorerfahrungen anerkennen
    2.) Das MSW fordert dazu auf, diesen Spielraum zu Gunsten des Bewerbers zu interpretieren. D.h. auch B nicht einschlägige Berufserfahrungen die aber dienstlich nützlich sein kann, ist zu berücksichtigen. Auch spielt es keine Rolle, ob diese Berufserfahrung in Haupt- oder Nebenberuf erworben wurde (nebenberufliche Nachhilfe während des Studiums z.B.)


    Auch ich wurde Anfangs in die Erfahrungsstufe 1 eingestuft. Leider habe ich erst 3 Jahre später von diesem Erlass erfahren. Ein kurzes Anschreiben an die Bezreg. hat genügt, um dann in die Stufe 4 angehoben zu werden. Leider nur rückwirkend für 6 Monate, da der TV-L regelt, dass Ansprüche maximal 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden konnten. Ich rate also allen Betroffenen frühzeitig ihre Situation an Hand des Erlasses zu überprüfen und ggf. vorhandene Ansprüche unter Hinweis auf den Erlass umgehend bei der Bezirsregierung anzumelden. :D

    Ich verfolge diesen Thread nun seit geraumer Zeit und finde, es gäbe hier sehr viel konstruktiv zu diskutieren und insbesondere auch zu fordern.
    Statt dessen bricht hier eine Neiddiskussion vom Feinsten aus. Und wieder freut sich der Arbeitgeber, weil der Druck in die vollkommen falsche Richtung geht.
    Ich habe 12 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet und arbeite mittlerweile seit über 4 Jahren als Seiteneinsteiger in der Schule.
    Mein persönliches Fazit: Ich habe noch nie für so wenig Geld so viel gearbeitet wie in der Schule. Auf der anderen Seite hat mir die Arbeit aber auch noch nie so viel
    Spaß gemacht. Ich möchte ungern in die freie Wirtschaft zurück, trotz der dort (zumindest in meiner vorherigen Arbeitswelt) bestehenden Privilegien (Firmenwagen, Handy, Spesen, Luxushotels etc...) und neben dem privat nutzbaren Firmen PKW noch rund 500 Euro netto mehr in der Tasche.


    Trotzdem ist es nicht verkehrt, wenn man mal ein Auge darauf wirft, wo Arbeitnehmerrechte der Lehrer nicht ausreichend gewürdigt werden. Ich nehme in meinem Umfeld nämlich folgende "Randerscheinungen" war, die wahrscheinlich der Preis dafür sind. (Und soviel verdienen wir nicht, dass es Wert ist diesen "Preis" zu zahlen)
    Beobachtungen:
    - Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten nach dem 45. Lebensjahr mit einer deutlichen Stundenreduzierung. Unterhält man sich mit diesen Kollegen, so geschieht dies selten, weil man es nicht mehr nötig hat mehr zu arbeiten. Vielmehr verzichten diese Kollege auf vieles, weil sie sich nicht mehr in der Lage fühlen, die vollen 28 h Unterrichtsdeputat durchzuhalten.
    - Viele Kollegen werden dennoch vorzeitig pensioniert. Auch hier beobachte ich, dass dies meist unter hohen finanziellen Verlusten geschieht und die Kollegen lange Zeit noch verbisssen versuchen, diesen Weg nicht zu gehen.
    - Erkrankungen mit Stressbezug (Herz-, Kreislauf, Tinnitus, Depression) sind überproportional vertreten.


    Auf der anderen Seite gibt es Arbeitnehmerrechte, die in der brutalen "freien Wirtschaft" (die durchaus brutal sein kann, aber aus anderen Gründen)
    eine Selbstverständlichkeit sind.
    So ist der AG beispielswiese verpflichtet zu jedem Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. In NRW ist man jetzt (Jahre nach Erstellung der Rechtsgrundlage) jetzt dabei durch die sog. Copsoq Untesuchung die dafür nötigen Daten zu erfassen. Im zweiten Schritt ist jedoch, aufgrund der gewonnen Erkenntnisse ein Maßnahmenkatalog zu erstellen. Ich bin dann einmal gespannt, ob die starke Lärmbelastunge, die als Störfaktor von vielen Kollegen identifiziert wurde, nun zu baulichen Änderungen führen wird.
    Eigentlich müssten die Ergebnisse (nur mal auf diesen speziellen Bereich angewendet) dazu führen, dass die Bezirksregierungen nunmehr Druck auf die Träger ausüben, damit die Gebäude in Sachen Lärmdämmung endlich mal auf den Stand der Technik gebracht werden. Ausgehend von diesem Beispiel gibt es noch viele Weitere, die in Bezug auf Wahrung der Arbeitnehmerrechte noch deutlich ausbaufähig sind. Hier hätte ich mir von diesem Thread (und den Forumsteilnehmern) gewünscht, dass am Ende eine entsprechende Forderulungsliste entsteht. Statt dessen versucht hier jeder darzustellen wie gut es ihm doch geht, weil er einen kennt dem es dreckiger geht :cursing:

    Nochmal zur Erinnerung. Die Möglichkeit des Seiteneinstiegs wurde geschaffen, weil es nicht möglich war, den Bedarf mit regulär ausgebildeten FL zu decken.
    Es bleibt die Alternative Seiteneinsteiger möglichst optimal vorzubereiten und einzusetzen. Alternativ findet in dem betreffenden Fach gar kein Unterricht statt.


    Eine Anmerkung noch. Während der pädagogischen Einführung habe ich an den gleichen Fachseminaren und am gleichen Hauptseminar teilgenommen, wie die regulär ausgebildeten Kollegen auch.
    Gerade wir Seiteneinsteiger haben natürlich zu Beginn Ängste in der Richtung gehabt, dass die Kollegen uns haushoch überlegen sind. Im Laufe des Seminars mussten wir jedoch feststellen, dass die Kolleginnen und Kollegen die gleichen Fehler gemacht haben wie die Seiteneinsteiger. Viele der Seminarteilnehmer gaben uns sogar das Feedback, dass das im Studium vermittelte Wissen in Erziehungswissenschaften und Didaktik (einschl. Fachdidaktik) nur sehr begrenzt in der Praxis weiterhelfen würde. Wenn man als Seiteneinsteiger die einschlägigen Fortbildungsangebote nutzt und auch den Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Kollegen sucht, gelingt es (unter Einbeziehung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen wie OBAS oder PEF) schon, als Seiteneinsteiger auch didaktisch auf ein den Anforderungen entsprechendes Level zu kommen.


    Viel bedenklicher ist der Umstand, dass nicht ausgebildete Kolleginnen und Kollegen als Vertretungslehrer über Jahre hinweg unterrichten, ohne dass diesen die Gelgenheit zu einer berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme gegeben wird. Was auf diesem Sektor passiert ist in der praktizierten Form tatsächlich mehr als bedenklich.

    Ich finde es auch etwas befremdlich, warum eine sachliche Frage zur derzeitigen Handhabung des Seiteneinstiegs unmittelbar dazuf führt, dass die die Fragenden sich einem Kreuzverhör zu ihrer Motivationslage unterziehen müssen. Es ist doch vollkommen normal, dass sich ein Mensch während eines mehrjährigen Studiums auch verändert. Natürlich könnte man dann noch einmal nachstudieren, wenn es die persönliche Situation erlaubt. Erlaubt sie es nicht besteht Plan B darin, sein Studium ordnungsgemäß abzuschließen, und nach alternativen beruflichen Alternativen unter möglichst nützlicher "Verwertung" des erzielten Ausbildungsstatus Ausschau zu halten.
    Ein Bekannter von mir (ebenfalls Chemiestudium) ist auf diesem Weg Unternehmensberater geworden. Einen Andereren hat es damals schon (allerdings in einem anderen Bundesland) in den Lehrerberuf gezogen. Umgekehrt hat ein Kollege, der auf Lehramt Chemie studiert hat, sich nach dem Studium für eine Promotion mit anschl. Tätigkeit in der chemischen Industrie entschieden hat. Die Motive sind dabei so unterschiedlich wie Fingerabdrücke.
    Die einzige Frage für potentielle Seiteneinsteiger sollte sein, ob es sich um eine "Notlösung" handelt (der Kandidat wird scheitern), oder ob ein ernsthaftes Interesse an der Ausübung dieses Berufes besteht.
    Ich selbst war nach meinem Studium nicht mehr gewillt, jetzt noch 3-5 Jahre für eine Promotion anzuhängen. Ich habe mich daher damals ebenfalls für den Seiteneinstieg interessiert. Da NRW damals aber noch nicht an Seiteneinsteigern für Chemie interessiert war, bin ich Pharmaberater geworden. Als die Einstellung der Prdouktlinie mit Entlassung des gesamten Berater drohte, sah die Seiteneinsteigersituation in NRW wieder ganz anders aus. Dies habe ich für mich genutzt und bin als Seiteneinsteiger eingestiegen. Jedoch nicht als Notlösung, sondern als passende Alternative. Obwohl ich noch nie soviel für so wenig Geld gearbeitet habe, bereue ich diesen Schritt nicht, da ich jeden Tag als Bereicherung erlebe.

    Der Verordnungstext differenziert nicht zwischen befristeteten und unbefristeteten beruflichen Tätigkeiten. Die OBAS verlangt nur, dass Du nach Deiner Ausbildung noch zwei
    Jahre beschäftigt warst. Falls Du also keine feste Stelle (ggf. auch mit PEF) bekommst und immer wieder Vertretungsstellen besetzt, erfüllst Du automatisch irgendwann auch die Bedingung mit den 2 Jahren nachgewiesener Berfufstätigkeit.
    Auf der anderen Seite würde ich an Deiner Stelle sofort zuschlagen, wenn Dir eine feste Stelle mit PEF angeboten wird; denn wahrscheinlich wird es für Seiteneinsteiger in den nächsten Jahren eher schwieriger (besonders bei dieser Fächerkombination). Die OBAS sieht ja auch die Möglichkeit vor, dass Du als "PEF´ler" Dich nachqualifizierst und dann erst in die OBAS einsteigst. Da ganze hätte den Charme, dass Du dann schon eine feste Stelle hast, solltest Du die Abschlussprüfung nicht schaffen, fällst Du nicht ins Bodenlose sondern in Deinen alten Vertragszustand (PEF´ler mit unbefristetem Anstellungsvertrag) zurück. Beginnst Du aber unmittelbar mit der OBAS, so droht Dir bei Nichtbestehen die Entlassung!

    Um es auch noch mal an das öffentlich Licht zu zerren.
    Gerade im Bereich der Realschullehrer (aber auch Haupstschullehrer)sind immer mehr angestellte Kollegen tätig.
    - Seiteneinsteiger mit PEF (keine Chance auf Verbeamtumg)
    - Seiteneinsteiger (auch mit Obas)
    - Kolleginnen und Kollegen, die nach sehr langer Elternzeit wieder zurück in den Beruf gehen und jetzt für die Verbeamtung zu alt sind
    - Kolleginnen und Kollegen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden


    Alle erhalten zur Zeit die E11 in NRW. In der höchstmöglichen Erfahrungsstufe ist damit bei etwa 2600 Euro netto Ende der Fahnenstange (Steuerklasse 3).
    Verbeamtete Kollegen mit A12 erhalten Netto (nach Abzug ihres Krankenkassenbeitrags) etwa 500 mehr für die gleiche Arbeit. :cursing:

    Was die Höhe des Nebenverdienstes anbelangt, so gibt es bei der Gewerbeaufsicht (jetzt staatliches Amt für Arbeitsschutz) einen findigen Mitarbeiter. Der in seinem Sachgebiet als "Papst" bekannte Beamte gibt regelmässig ein kostenpflichtiges Nachschlagewerk heraus. Der Gewinn hieraus liegt mit Sicherheit weit über dieser Grenze. Was macht der gute? Seiner Frau (nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt) gehört die Firma, die das Nachschlagewerk herausgibt. Er bekommt von dieser Firma nur den erlaubten Betrag. Den Rest verdient offizielle die Frau, was wohl mit dem geltenden Recht vereinbar ist.

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