Beiträge von chemikus08

    Zur Frage Zählung der Krankheitstage in den Ferien
    Hier gab es bei uns die Anweisung, dass die Beendigung der Krankschreibung direkt dem Sachbearbeiter bei der Bezreg zu übermitteln ist.
    Eine Fortschreibung der Krankmeldung in den Ferien ist bei längerer Krankheit insbesondere dann wichtig, wenn nach den Ferien eine Wiedereingliederung beginnen soll

    Flipper79 und Krabappel
    Ich möchte Euch da überhaupt nicht reinreden, selbstverständlich könnt Ihr im vorauseilenden Gehorsam tun was ihr wollt. Nur möchte ich verhindern, dass dann ein solches Verhalten als selbstverständlich von Seiten der Schulleitungen betrachtet wird, und jemand der sich an das hält was gemeinsam vereinbart wurde wird schräg angesehen. Das kann es nicht sein.
    Und Monti wollte die Rechtslage Wissen und die habe ich dargestellt. Wenn Monti sich jetzt für seine Rechte einsetzt, sollte bei einer wirklich guten Schulleitung dies auch ohne Auswirkung auf das gute Verhältnis sein. Anderenfalls.....

    Die Karenztage haben ja durchaus ihren Sinn. Es ist gesundheitspolitischer Wahnsinn, wegen eines Durchfalls direkt einen Arzt aufzusuchen. Wenn ich Durchfall habe, kann ich aus verständlichen Gründen nicht vor der Klasse stehen. Ich brauche dann. eine Toilette und keinen Arzt. Das gleiche bei Migräneanfall, auch hier macht der Arzt nichts weiter als die AU auszustellen. Ansonsten benötigt der Patient ne Decke über den Kopf, Ruhe und ein Triptan, was meist schon zu Hause in der Schublade liegt.

    Ich habe meine Zweifel
    Die Bezirksregierung ist Vorgesetzte Dienststelle und nicht der SL. Außerdem ist die Dreitageregelung der Regelfall nach ADO. Eine Abweichung hiervon. Im Einzelfall ist zu begründen. Eine generelle Abweichung ist m.E. mitbestimmungspflichtig nach LPVG
    Ferner muss eine solche Verpflichtung im Vorfeld erfolgen und nicht erst auf mündlichen Zuruf bei Krankmeldung.
    Im Übrigen ist, wenn ich es im Vorfeld weiss, die Attestpflicht vom ersten Tag letztlich der bessere Weg, da mein Arzt im Regelfall auch die notwendigen Rekonvaleszenz Zeiten berücksichtigt.

    De Paelzer Zu Beitrag 30


    Habe als Fachlehrer mit nur geringem Deputat derzeit keine KL. In der Vertretung eines Kollegen musste ich mit Entsetzen feststellen, dass alleine die Bearbeitung der wöchentlichen Fehlzeiten ( mit allem was dranhängt , Anhörungsbogen usw.) Ein bis zwei Zeitstunden benötigt.

    Es gibt mittlerweile 81 Beiträge. Dennoch bin ich nach Durchsicht des Ganzen keinen Deut weiter. Lieber watweisich, wenn Du ernsthafte Ratschläge möchtest, ist das aus meiner Sicht nur möglich, wenn wir Deine Ausgangssituation kennen. Also sag bitte was zu folgenden Fragen:
    Was für ein Seiteneinsteiger bist Du
    - Einstellung auf eine feste Stelle im Rahmen der Obas
    - Einstellung auf eine feste Stelle im Rahmen der PE
    - Einstellung auf eine befristete Stelle im Rahmen flexibler Mittel?
    Falls letzteres der Fall sein sollte, wie stellst Du Dir Deine schulische Laufbahn im weiteren Verlauf vor ?

    Die weiteren Ausführungen sind indes sehr vage formuliert und lassen für die Zukunft durchaus unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten zu. Für die Zukunft sehe ich durchaus die Entwicklung, dass die Zahl der offiziell konfessionslosen stark zunimmt, wenn dann noch im muslimischen Bereich die Schere zwischen westlichem Islam und fundamentalistischen Islam weiter auseinandergeht und beide Organisationsformen entwickeln, die für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft erforderlich sind, sehe ich die Politik vor Problemen gestellt, die keine andere Form als den gemeinsamen Ethikunterricht mehr zulassen.

    Wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft oder ähnlichen Interessenvertretung ist, sollte zumindest sicherstellen, dass die eigene Haftpflicht die Berufshaftpflicht umfasst. Die muss sich in jedem Fall kümmern entweder um zu zahlen oder um unberechtigte Forderungen abzuwehren

    Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.

    Das ganze funktioniert anders herum. Du könntest Dich z.B. auf die Stelle Mathematik/beliebig bewerben. Als zweites Fach käme dann wohl Informatik in Frage. Wenn Du die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für Obas erfüllst wird man Dir, falls man Dich nimmt, den Obas Weg anbieten, falls Du nicht alle Obas Voraussetzungen erfüllst wird man Dir die pädagogische Einführung anbieten. Eine spezielle Differenzierung in der Ausschreibung für PR und Obas gibt es nicht.

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