Desweiteren öffnen sich mit Obas natürlich auch folgende Möglichkeiten
Bewerbung auf ein Beförderungsamt
Bewerbung auf Funktionsstellen
Tätigkeit als Fachleiterin
Also alles was auch die Laufbahnverordnung so her gibt
Beiträge von chemikus08
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Hinzu kommt, dass Du bei passenden Alter und Gesundheitszustand verbeamteten wirst
A12 oder A13 je nach Schulform -
Mit dem Lehrerzimmer ist so eine Sache. Zumindest für NRW und den Realschulbereich gilt, dass Lehrerzimmer im Verhältnis zur Kollegiumsgrösse doch sehr klein sind. Die Lautstärke in den Pausen liegt bei durchschnittlich 80db. Kollegen die gesundheitlich nicht mehr ganz stabil sind, bleiben aus Präventionsgründen diesem Raum dann doch häufiger fern.
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Kimeto hat Recht, auch mit einer spezifischen Ausbildung kannst Du Dich für eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben. Bedenke jedoch, dass Du die Obas damit nicht machen kannst und auf E9 festhängt.
NRW -
Fabian 88 , nur zur Info, das Video zeigt die Realität in mind. der Hälfte aller Sek 1 Schulen in NRW, ausgenommen Gymnasien. Genau diese Hälfe sucht, rate Mal warum, händeringend Seiteneinsteiger. Gymnasien und die andere Hälfte bekommen ihre Stellen besetzt. So zumindest die Realität in NRW.
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@ WillG
In Deiner Antwort stehen sehr viele Aspekte, die dringend diskutiert werden müssen. An meiner eigenen gesundheitlichen Entwicklung, aber auch meiner zunehmenden Spezialisierung auf die besondere Situation chronisch Kranker Und oder Schwerbehinderten Menschen hat dazu geführt, dass ich meine Einstellung zur Problematik grundsätzlich auf neue Füsse gestellt habe. Aber eigentlich ist die Thematik zu schade, um sie als untergeordneten Diskussionspunkt zu vergraben. Ich werde im neuen Jahr hierüber einen neuenThread aufmachen.
Bis dahin noch schöne Feiertage und guten Rutsch. -
Schaff
Man kann aber als Geschädigter sehr wohl von seinem Dienstherrn erwarten, dass er dies aus Fürsorgegründen tut. Auch kann man den Personalrat um Unterstützung bitten. Im Regelfall kommt die Dienststelle dem Ersuchen auch nach, da das Thema Gewalt gegen Lehrkräfte politisch en vogue ist, und man sich ein anderes Handeln nicht leisten kann.
Der Zeitungsartikel geht nur von dem Rechtsverhältnis Strafverfolgungsbehörde Schule aus, die Fürsorgepflicht und der politische Druck der hier durchaus ausgeübt werden kann, wird im Artikel gar nicht berücksichtigt. -
Vielfach gibt es einen Konsens zwischen Dienststelle und Personalvertretung so zu verfahren. Bei Weigerung der Schulleitung empfiehlt sich eine offizielle Beteiligung des Personalrats.
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Da würde ich sogar drauf bestehen, ggf. unter Beteiligung des Personalrates. Nur so kann auch der Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse vermittelt werden, um eine vorzeitige Verfahrenseinstellung WG. fehlendem öffentlichen Interesse zu vermeiden.
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Fabian,
für NRW gibt es in den Naturwissenschaften einen starken Bedarf in den Realschulen, Hauptschulen und Sekundarschulen. Da könnte ich mir als zweites Fach auch Physik vorstellen, das Fach hast Du in Deinem Ausbildungsgang doch sicherlich auch belegt. Berufsschule sieht für Chemie eher mau aus. Ich kann mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass Dir nicht so ganz klar ist, was Unterricht in der heutigen Zeit bedeutet. Vorschlag: Schau Dir nachfolgende Dokumentation an und dann kannst Du uns ein Feedback geben -
Ferien sind unterrichtsfreie Zeit und nicht Urlaub per se
Bei diesem Thema kommt es mir immer wieder vor, dass wir den Kakao durch den wir gezogen werden auch noch trinken sollen.
Die unterrichtsfreie Zeit dient
- dem Erholungsurlaub
- dem abfeuern der in den besonders hektischen Zeiten geleisteten Mehrstunden
- der Korrektur von vor den Ferien geschriebenen Arbeiten
- der Vorbereitung von Klassenarbeiten
- der Unterrichtsvorbereitung
Um nur einige zu nennen.
Und jetzt kommt der Hammer. Erkranken ich im Januar mit einem Herzinfarkt und bin die Sommerferien über bis September krank geschrieben. Bekomme ich dann noch meinen Urlaub? Nein, den immerhin reichen ja die Herbst- und Winterferien noch um meine 28 Urlaubstage anzufeuern.
Oder als Schwerbehinderter stehen einem je nach Gdb 5 bis 10 Tage mehr Urlaub zu. Ja die sind auch in den Ferien zu nehmen. Ups benötige ich jetzt auf einmal weniger Vorbereitungszeit? Hat mir irgendjemand verraten was ich an Vorbereitungszeit weglassen kann? -
Ich hab's genau anders Rum verstanden, dass er in der Schulzeit die Kur macht, um dann noch in den Schulferien gemeinsam Urlaub zu machen. Weil andersrum macht es keinen Sinn, da er wohl kaum Urlaub außerhalb ddieer Ferien genehmigt bekommt. Was ich aber meine auf jeden Fall verstanden zu haben, so zwischen den Zeilen, dass er die kur als Arbeit an seinem gesundheitlichen Problem ansieht und ein Verzicht auf den Urlaub das ganze gesundheitlich Konterkarrierert. Genau das war ja auch Grund der Änderung 1976 im tariflichen Bereich
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Nachtrag
Zum Thema - Ohh darf ich das jetzt fordern, oder bin ich dann ein Kollegenschwein- empfehle ich folgenden Prüfalgorithmus
Frage dich: : Ist meine Forderung / mein Vorhaben aus Gründen der Gesundheit geboten
Ja: dann mach es
Nein: dann lass es
Weiss nicht: frag Deinen Arzt, der ist dafür ausgebildet in solche Fällen zu beraten
Braucht manchmal ein paar Sitzungen in der kognitiven Verhaltenstherapie, ist aber ausgesprochen hilfreich -
Zu 8
Quod erat demonstrandum -
In meinem früheren Leben war ich übrigens in der freien Wirtschaft und auch dort gewerkschaftlich (IGBCE) und in der Personalvertretung tätig. Beim durchstöbern dieses Forum und auch bei meinen täglichen Erfahrungen bin ich immer wieder verwundert mit welcher Intensität, Vehemenz und Redundanz Recht viele KollegInnen Arbeitgeberinteressen vertreten. Faszinierend (oder auch nicht, aber alles ohne Eintritt)
Schöne Feiertage Euch allen -
Bear,
Nein merkwürdig ist ein solches Begehren nicht. Bis 1976 war es im Bereich der Sozialversicherung üblich die Ferien teilweise anzurechnen. Dies würde danach ersatzlos gestrichen, weil Ferienzeiten der Erholung dienen und Kurmassnahmen der Rehabilitation. Es wurde versäumt die sozialmedizinische Verbesserung auch vollumfänglich auf die verbeamteten Kollegen anzuwenden, was jetzt in vielen Fällen eine Schlechterstellung der Beamten darstellt. -
Lassel
Habe speziell für Niedersachsen noch Mal nachgeschaut und hier findet sich leider auf ministerialem Infoblatt etwas anderes
Infoblatt Mutter- oder Vater- oder Mutter-Kind oder Vater-Kind Maßnahme (Vordr. 2707d) / Stand 12.2017
(PDF, 0,04 MB)
Tatsächlich ist es auch in anderen Bundesländer so, dass die verbeamteten KollegInnen hier im Nachteil sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe genehmigen muss, wurde für die Genehmigung tatsächlich eine Ferienbeteiligung festgeschrieben. Außer bei amtsärztliche bestätigter medizinischer Dringlichkeit. Für gesetzlich Versicherte sieht die Sache anders aus. Die Genehmigung erfolgt hier ausschließlich durch den Sozialversicherungsträger. Der Versicherte gilt während dieser Zeit als arbeitsunfähig. Schulleiter behaupten öfter schon Mal anderes, ein entsprechendes Info schreiben der Krankenkasse hilft der SL sich in den noch nicht so häufig vorkommenden Belangen der Tarifbeschäftigten sich fortzubilden -
Das ist aber dann eine im Vorfeld erteilte Anordnung der Dienststelle und damit eine andere Fallkonstellationen
Wobei auch hier anzumerken ist, zumindest bei Tarifbeschäftigten gibt es keine Gesundmeldungen durch den Arzt. Wird eine AU nicht verlängert so melde ich mich als Arbeitnehmer wieder gesund. -
EffiBriest
Dann mal der Reihe nach
Man kann zu der Attestpflicht verschiedene Ansichten haben, dazu gleich mehr. Was mich aufregt ist, wenn Schulleitungen selbstherrlich Regeln aufstellen, die den Regeln widersprechen, die mit den Personalvertretungen vereinbart wurden. Ferner ist es für mich befremdlich, wenn dies entgegen der Rechtslage ohne Beteiligung der Dienststelle geschieht und das auch noch schicken am Telefon mitgeteilt wird, ohne dass man sich darauf einstellen kann.Generell hat die Regelung mit den Karenztagen für beide Seiten Vor- und Nachteile. Würde die Dienststelle eine generelle Attestpflicht (und nur die) anordnen, so würde ich das persönlich sehr wohl als Misstrauen empfinden und würde mein zukünftiges Verhalten entsprechend ausrichten.
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Man muss ab dem dritten Tag ein Attest beibringen, weil dies auch der am weitestgehenden Karenzregelung im Entgeltfortzahlungsgesetz bei Tarifbeschäftigten Mitarbeitern entspricht. Irgendwo muss ja eine Grenze sein, denn insbesondere bei Tarifbeschäftigten hängt da eine Menge dran. So läuft erst ab Attest Beginn die sechs Wochenfrist und danach entfällt die Lohnfortzahlung und es beginnt das Krankengeld. Und wer sich fragt, wie der Gesetzgeber an drei Tage kommt. Nun, dass ist nun Mal die Zeit die viele nicht lebensbedrohliche Aber stark einschränkende Erkrankungen brauchen
Migrâne, 1 bis 2 Tage
Durchallee 1 bis 3
Fieber 3
Übelkeit
überdurchschnittlich starke Monatsbeschwerden 2-3
Die Liste lässt sich sicherlich noch ergänzen. Allen Erkrankungen ist gemeint, dass der Arzt die AU beim Lehrer sicherlich bestätigt, aber heilend dem Patienten kaum weiterhilft, weil die Natur heilen muss.
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