Beiträge von chemikus08

    Schwierig!
    Ich für meinen Teil mache die Schüler darauf aufmerksam, dass ich von Ihnen erwarte, dass sie sich entsprechend organisieren und die Toilettengänge im Regelfall ausserhalb der Unterrichtszeit "vollziehen". Fragt ein Schüler dennoch, ob er gehen darf, so darf er (sie). Kommt dies allerdings gehäuft vor, so betrachte ich dies als freiwillige Meldung in der nächsten Stunde die Wiederholung der letzten Unterrichtsstunde zu präsentieren. Seltsamerweise habe die "Vielgeher" ihre Blase nun besser unter Kontrolle.
    Ein Verbot werde ich nicht aussprechen, aus zwei ganz einfachen Gründen.
    Erstens kann es bei jedem Menschen tatsächlich passieren, dass es unvorhergesehen zu einem plötzlichen Bedürfnis kommt. So kann ich mich noch an meine eigene Schulzeit erinnern. Tests und Klassenarbeiten habe ich als so stressig erlebt, dass (und man konnte schon fast die Uhr danach stellen) ich in der Folgestunde plötzlich wg. Durchfalls zur Toilette musste. Und das war nicht eingebildet, hätte der Lehrer mich nicht gehen lassen, hätte es ein Unglück gegeben. Bei einem Verbot hätte ich mich also entscheiden müssen entweder Sanktionen in Kauf zu nehmen oder in die Hose zu machen. Ich hätte mich für die Sanktionen entschieden und wäre mir der Unterstützung meiner Eltern gegen diese Sanktionen vorzugehen sicher gewesen. Schüler mit weniger Selbstbewußtsein hätten vielleicht in die Hose gemacht. Fände ich dann pädagogisch nicht besonders wertvoll.


    Auf der anderen Seite behaupte ich mal, die Kollegen die bislang den Toilettengang strikt verbieten, machen das so lange bis sie entweder auf ein Opfer der oben beschriebenen Art treffen in Kombination mit Eltern, die auf dem Klavier des Verwaltungsverfahrensgesetzes spielen können.
    Oder sie treffen auf einen Schüler der absichtlich in die Hose macht um anschliessend die komplette Klaviatur durchzuspielen, weil er mit der Lehrkraft noch eine Rechnung offen hat.
    Die Klaviatur könnte bestehen aus:
    - Strafanzeige wegen Nötigung
    - ggf. Strafanzeige wegen Körperverletzung
    - Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezreg
    usw.


    Wenn das passiert, wird es auf einmal ganz einsam um die betreffenden Kollegen und egall wie toll man vorher das strikte Durchgreifen fand. Ich befürchte, dass in diesem
    Fall die Kollegen im Regen stehen bleiben und das ganze Verfahren so ausgeht, dass dem nächsten Schüler der fragt wahrscheinlich noch die Türe geöffnet wird, damit er endlich zur Toilette geht.

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