Beiträge von chemikus08

    Also die App verweigert sich bei der Installation, da das Gerät nicht den Anforderungen entspricht?
    Ist da das neuste Android erforderlich?

    Palim
    Zitat: Du bist nicht verpflichtet Einsätze während Deiner Dienstzeit anzunehmen
    Falsch!
    Die Kommune kann Dich heranziehen und die Weigerung ist eine Ordnungswidrigkeit. Für einen Beamten der einen Eid auf die Einhaltung der Gesetze abgelegt nochmal ein ganz spezieller Aspekt

    Krabappel, die Rechtslage ist eindeutig und da wird ihr auch niemand einen Strick draus drehen. Warum habe ich schon erörtert. Ich war zehn Jahre lang Zugführer einer Einsatzeinheit und da wurden mehrfach in der Praxis solche Fälle durchgekaut.Wenn mir übel wird, kann ich mich auch im Sekretariat aus gesundheitlichen Gründen abmelden. Wenn Du Dich morgens krank meldest hat die SL das gleiche Problem.

    Palim
    Du hast Aufsichtspflicht bis......
    Auch wenn die Threaderstellerin hier vom ihrem SL keine Probleme bekommt, möchte ich auf folgendes hinweisen:
    Die Freistellung erfolgt nicht (nur)aus lauter Verständnis für die Kollegin, sondern vielmehr aufgrund einer Rechtslage, nämlich den Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Länder. Hiernach ist der betreffende unmittelbar bei einer Alarmierung freigestellt, genauso wie bei einer plötzlichen Erkrankung. Es sei daran erinnert, dass es gerade unser Arbeitgeber ist, der bei Schadensereignissen auf die Dienstleistung derartiger KuK nicht nur zurückgreift, sondern darauf angewiesen ist und gegenüber privaten Arbeitgebern immer wieder auch an die gesetzliche Freistellungspflicht erinnert. Es würde bei den betroffenen Hilfsorganisationen auf sehr viel Unverständnis Stößen, wenn gerade der öffentliche Arbeitgeber hier Schwierigkeiten macht. In so einem Fall würde glaube ich der örtliche Feuerwehrchef Mal eben bei Frau Regierungspräsidentin anrufen um nachzufassen, ob sie nun als oberste Chefin der Feuerwehr im Regierungsbezirk und gleichzeitig oberste Chefin des betroffenen KuK s damit einverstanden ist, dass das nächste Haus abbrennt, weil andere Firmen demnächst genauso agieren.

    Jetzt aber Mal im Ernst. Die Lehrpläne nehmen keine Rücksicht auf den Klimawandel, die städtischen Träger nicht, aber wir sollen es ausbaden. Wenn diese Hitzeperioden zunehmen, wird es Zeit sich massiv zu wehren. Wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Kollegium ein beachtliches Durchschnittsalter hat, so kann man auch davon ausgehen, dass viele durchaus auch gesundheitliche Einschränkungen bei diesem Wetter haben. Und nein, ich will niemanden auffordern krank zu 'feiern'. Ein aufmerksames Monitoring des eigenen Gesundheitszustandes ist jedoch nicht nur legitim sondern gleichsam Verpflichtung. Auch sollte insbesondere bei chronisch kranken Kollegen rechtzeitig der Arzt kontaktiert werden. Nach den Krankschreibungsrichtlinien liegt eine AU nämlich auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zwar noch arbeitsfähig bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine Arbeitsunfähigkeit droht. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber auf mögliche Schutzmaßnahmen fahrlässig oder vorsätzlich verzichtet, ist eine weite Auslegung der Vorschrift im Sinne der gesundheitlichen Prävention ein legitimes Mittel um sich persönlich zu schützen.

    Den gröbsten Fehler haben die damals Verantwortlichen in der Tat gemacht, als sie den BAT gegen den TV-L getauscht haben. Als Gewerkschafter kann ich den angestellten Lehrkräften nur empfehlen bei der Übernahme von Zusatzaufgaben zurückhaltend sein und auf das allgemeine Stöckchenspringen für Beförderungsstellen zu verzichten.

    Wow Mikael, in NRW hätten wir da eine Lehrerschaft deren Organisationsgrad unter 20% liegt (bezogen auf alle Verbände). Von 200000 Lehrern sind gerade Mal 20000 bereit an ein oder zwei Streiktagen teilzunehmen. Danach nimmt die Bereitschaft sprunghaft ab, wegen der Arbeiten die noch geschrieben werden und den Schulleitern die das nicht so gerne sehen.... Und......
    Dank dieses Bedrohungspotentials sehe ich unseren Finanzminister schon richtig blass werden.

    Wollsocken
    Ich habe für mein Chemiestudium 18 Semester gebraucht. Immer im Wechsel ein Semester nur Geld verdient ( und in der Zeit keinen Praktikumsplatz blockiert) und ein Semester studiert. Damit habe ich das Studium und Familie (mit einem Kind) finanziert. Habe deswegen kein schlechtes Gewissen. Hat aber auch den ersten Arbeitgeber nur am Rande interessiert.

    An der Stelle kann man auch Mal die positiven Seiten unseres Berufes sehen. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft interessiert es wirklich niemanden ob Du die doppelt Regelstudienzeit benötigt hat, nach Deinem Abitur erst Mal gar nichts gemacht hast oder sonst irgendwelche Schlenker im Lebenslauf sind. Interessant sind Deine Prüfungsnoten und wie Du Dich im Vorstellungsgespräch verkaufst (Passt Du ins Profil der Schule)

    Darf der Dienstherr einen zwingen? Ich vermute das läuft geschickter. Nicht der Dienstherr übt den Zwang aus, sondern das Gesundheitsamt. Wer den Impfschutz nicht nachweist bekommt zunächst ein Bussgeld. Wer dann immer noch ohne ausreichenden Impfschutz zum Dienst erscheint erhält erneut ein Bussgeld (Höhe bis 2500) . Dagegen kann dann auch der Beamte klagen bis er schwarz wird. Damit ist der Dienstherr dann schon Mal raus aus dem Verfahren.

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