Beim erstmaligen durchlesen dieses Threads habe ich zwei wichtige Themenblöcke erkannt, über die man sich Gedanken machen kann. Das eine Thema ist die unverzeilhliche Grenzverletzung der Schulleitung, das andere die Frage "Welche Informationen gebe ich im Krankheitsfall weiter?".
Ich habe mich, so wichtig die zweite Frage auch sein mag, dafür entschieden innerhalb diesesThreads ausschliesslich auf Frage1 einzugehen. Die Selbstverständlichkeit mit der nämlich hier von dem Fehlverhalten des Schulleiters auf die Frage 2 übergegangen wurde, hat mich mindestens so geschockt wie das Fehlverhalten des Schulleiters selber.
Stellt Euch vor, in einem anderen Diskussionsforum schreibt jeman "Mein Mann hat mich geschlagen, weil ich nicht sein Lieblingsessen gekocht hat". Zwei oder drei Forenteilnehmer bedauern dies und die nächste Teilnehmerin berichtet nun ausführlichst darüber, wie wichtig es aber ist den Essensplan vorher durchzusprechen. Ungefähr so sieht das, was hier passiert ist, also in einer Parallelwelt aus. Denkt mal drüber nach!
Betrachten wir das Vorgehen des Schulleiters einmal unter juristischen Aspekten. Der SL ist beschäftigter im öffentlichen Dienst und damit (egal ob Beamter oder Angestellter) der Einhaltung unserer Rechtsordnung in besonderem Maße verpflichtet. Das Thema ärztliche Schweigepflicht ist normalerweise jedem Bundesbürger nicht fremd, als Schulleiter ist er mit den juristischen Konsequenzen bei Verstößen in besonderer Weise vertraut. Ein solcher Schulleiter fordert nun einen Krankenhausarzt telefonisch auf, zu dem Gesundheitszustand einer seiner Klienten Stellung zu beziehen, ohne dass eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Würde der Arzt diesem Begehren nachkommen so wären wir unmittelbar im Bereich der Straftat. Da der der SL dies wissen muss, wäre hier unter juristischen Gesichtspunkten zu prüfen, inwieweit die Aufforderung zur Begehung einer Straftat vorliegt.
Das Vorgehen des SL stellt daher sowohl einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters als auch möglicherweise schon ein strafrechtlich relevantes Handeln dar. Dies hat mit einem versehentlichen Kavaliersdelikt nichts mehr zu tun. Wäre mir dies passiert würde ich eindeutige Grenzen setzen. Ich würde einen solchen Übergriff die gleichen juristischen Maßnmahnen ergreifen, die ich ergreifen würde, wenn der SL handgreiflich geworden wäre.
Auf jeden Fall würde ich vor Einleitung der ersten Schritt einen FA für Arbeitsrecht konsultieren um mich hinsichtlich des effizientesten Weges beraten lassen
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sind aus meiner Sicht zahlreiche Varianten denkbar. Zum Glück verfüge ich sowohl über gewerkschaftlichen Schutz als auch eine für diese Fälle zahlende Rechtsschutzversicherung. Anderenfalls besteht jedoch auf jeden Fall die Möglichkeit der Beschwerde beim zuständigen Personalrat, mit dem Ziel eines klärenden Gesprächs. Dies wäre aus meiner Sich das Mindeste, was in einem solchen Fall laufen müsste