Beiträge von chemikus08

    Nach intensivem Studium der Gesetztestexte muss ich leider sagen, doch Meike, teachtina har Recht.
    § 71 Abs.1 im LPVG des Landes BW weist zunächst die Abordnung über 2 Monate als mitbestimmungspflichtigen Tatbestand aus.
    Der Absatz 4 des gleichen Paragraphen klammert aber dann bestimmte Beschäftigtengruppen von dieser Mitbestimmung aus.
    Ausgenommen sind nach dieser Vorschrift explizit Lehrerinnen und Lehrer die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen.
    Dem entsprechenden PVG des Bundes ist nicht zu entnehmen, dass hier ein Rechtsrahmen für LPVGs der Länder gesetzt wird.
    Vielmehr sagen die ersten Paragraphen aus, dass sie eben nur für Bundesbeamte gelten.
    Das es qualitative Unterschiede zwischen dem Bundesgesetz und den jeweiligen LPVGs gibt haben wir in NRW z.B. bei den
    Freistellungsmöglichkeiten für Personalräte erfahren. Das Bundesrecht siehr hier wesentlich mehr Möglichkeiten als
    beispielsweise das LPVG NRW.
    Das bedeutet aber nicht, dass der Personalrat sich in BW nicht zu kümmern hätte. Auch wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt nicht
    mitbestimmungspflichtig war, so steht dem PR dennoch ein Innitiativrecht zu, um sich für die Belange der Kollegin einzusetzen.
    Möglicherweise liegt auch ein Verstoss gegen das Schwerbehindertengesetz vor, falls das zuständige Integrationsamt vor der
    Versetzung nicht angehört bzw. Bedenken vorgetragen hat. Hie hat der PR dann beispielsweise ein Informationsrecht und kann die
    Dienststelle um Stellungnahme bitten, obe ein entsprechende Anhörung erfolgt ist. Hier würde ich auf jeden Fall nochmal versuchen
    auch die Schwerbehindertenvertretung zusätzlich ins Boot zu holen.

    Hallo Jägerfeld,
    leider geht aus Deinem Profil nicht hervor in welcher Schulform Du tätig bist.
    Jedoch sollte Dein erster Schritt sein, dass Du Dich an ein Mitglied des für Dich zuständigen
    Personalrates wendest. Bei den Hauptschulen gibt es einen noch einen örlichen PR.
    Bei allen anderen Schulformen, ist der jeweilige Personalrat der Bezirksregierung zuständig.


    Du schreibst Auszeit oder Klärung. Warum nicht beides? Nach längerer Krankheit hast Du Anspruch
    auf ein sogenanntes BEM Gespräch. Dies würde ich wahrnehmen, bzw. falls es Dir noch nicht angeboten
    wurde einfordern.


    Behandlung: Du schreibst von einem Therapeuten, der Wortwahl entnehme ich, dass es sich hier eher um
    einen Psychololgen und nicht um einen Psychiater handelt.Ich würde hier auf jeden Fall eine Co-Therapie empfehlen.
    Nur ein Pychiater ist eben auch Arzt und darf beispielsweise Medikamente verordnen. Gerade bei Depressionen
    leisten moderne Antidepressiva einiges. Andererseits wirst Du auch irgendwann am Amtsarzt nicht vorbeikommen.
    Das Attest eines Psychiaters (da ja auch Kollege) wirkt hier stärker. Zu dem BEM Gespräch (siehe oben)
    wäre es nicht schlecht von einem solchen Psychiater eine Bestätigung zu erhalten, dass eine Versetzung den
    Genesungsprozess mit großer Wahrscheinlichkeit erheblich beschleunigen würde.


    Die Tatsache, dass Naturwissenschaftler begehrt sind bedeutet auch, dass es für Dich auf jeden
    Fall Bedarf an umliegenden Schulen gibt. Insoweit glaube ich eher, dass sich die Wahrscheinlichkeit
    für eine Versetzung erhöht, wenn man die Dienststelle von der Notwendigkeit (s.o.) hinreichend
    überzeugen kann.

    Ich empfehle Dir, Dich an ein für Deinen Bereich zuständiges Personalratsmitglied zu wenden.
    Dies aus zwei Gründen.
    Zum einen, weiß Dein Personalrat unter Umständen gar nichts von der Abordnung, da je nach Bundesland und LPVG die Dienststeller erst ab
    einer gewissen zeitlichen Dauer der Abordnung verpflichtet ist, den Personalrat zu informieren.
    Zum Anderen gibt es neben den amtlichen Regelungen möglicherweise auch Absprachen zwischen Dienststelle und Personalrat, wie ein evtl. erforderliches
    Abordnungsprocedere zu gestalten ist. Häufig kennen SL vor Ort diese Absprachen nicht oder wollen sie nicht kennen. In solchen Fällen bietet sich jedoch dann
    immer die Möglichkeit für den zuständigen PR, sich mit der zuständigen Dienststelle ins Benehmen zu setzen.

    Achtung!
    Auch als Tarifbeschäftigte bist Du verpflichtet ein Drittverschulden Deinem Arbeitgber mitzuteilen. Bei 6 Wochen Lohnfortzahlung geht es immerhin um durchschnittlich 7000 Euro die der Arbeitgeber als Regress gegenüber dem Unfallverursacher gelten machen kann. Darüber hinaus schickt ei Unfällen auch die gestzliche KV einen entsprechenden Fragebogen, d auch hier Regress gegenüber dem Verursacher genommen werden kann.

    Da Deine Anfrage sehr geheimnisvoll und speziell klingt, du aber nicht ins Detail gehst, ist die Antwort sehr schwierig.
    Du kannst natürlich nur mit Aufgaben betraut werden, die üblicherweise auch durch LuL Deiner Laufbahn wahrgenommen werden.
    Falls Du Dich nebenbei auf eigene Kosten zur Ärztin fortgebildet hättest, könnte Dich Deine Schulleiterin nicht für die stundenweise Übernahme ärztlicher
    Aufgaben heranziehen.

    Ich mache an dieser Stelle mal darauf aufmerksam, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen bei der Frage der zustehenden Sonderurlaubstage nochmal in zwei Lager aufgeteilt werden.
    Verdient man (Brutto) unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 52200/Jahr), so ist man im gleichen Umfang durch den Arbeitgeber freizustellen wie gesetzlich Krankenversicherte.
    Lediglich beim Überschreiten dieser Grenze greifen die gegenüber den Tarifbeschäftigten geringeren Freistellungsszeiten.

    Eine Unfallversicherung die die kompletten Behandlungskosten übernimmt dürften die wenigsten Vereine haben. Das sind Freizeitunfälle für die die Krankenkasse bzw. Bei Beamten die Beihilfe plus private Krankenversicherung zählen muss. Die überprüfen aber, ob den Verein eine Mitschuld trifft (Verkehrssicherungspflichten, sonstige Fahrlässigkeien) und holen sich dann das Geld wieder. Dann wäre die Vereinshaftpflicht in der Pflicht.


    Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass das passieren würde? Lehrer bekommen doch schon Gewissensbisse, wenn sie nicht mehr Gratisreiseveranstalter für ihre Schüler spielen. Streiken, dass es weh tut? Im Ernst?


    Nele


    Nachdem was ich während des Streiks beobachtet habe, könntest Du Recht behalten. Bin aber mal gespannt ob das immer noch so aussieht, wenn der gerade der Schule entsprungene Schüler nach seiner Lehre das gleiche Gehalt bekommt wie sein alter Chemielehrer . :weinen:

    Eigentlich dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es vom europäischen Gerichtshof grünes Licht für Streiks der verbeamteten Kollegen gibt.
    Ich fürchte das wird ein ziemlich ungemütliches Erwachen für die Politiker, wenn 4 Wochen vor den Abschlußprüfungen 70% aller Schulen wegen unbefristeter Streiks
    geschlossen sind.

    Dies war eine Aussage hier im Thread. Obwohl ich tarifbeschäftigt bin, und alles andere als zufrieden mit diesem Abschluß, kann von einem "Verkaufen" keine Rede sein.
    Ein Kollege aus meinem Stadtverband sitzt in der Tarifkommission und konnte hierzu folgendes berichten:
    Die Arbeitgeber waren hinsichtlich der Entgeltordnung in keinster Weise verhandlungsbereit. Das Angebot was sie hier unterbreitet haben war das Gleiche wir bereits 2011.
    Hätte die GEW sich hierauf eingelassen, hätten wir die Grundschulkollegen im Osten mit EG 9 "verkauft". Nachdem die GEW dann über strittige Punkte diskutiere wollte, hat die Arbeitgeberseite
    auch dieses Angebot komplett zurückgezogen. Nun konnte die GEW sich entscheiden:
    Variante 1: Wir weisen den kompeltten Tarifabschluss zurück (auch die erwirkten Lohnerhöhungen) und gehen in den Erzwingungsstreik. Da wir hier für uns alleine gekämpft hätten mit dem Risiko, auch die erstrittene Lohnerhöhung zu verlieren.
    Variante 2: Die GEW nimmt das Ergebnis hinsichtlich der Lohnerhöhung usw. an, für die Lehrerentgeltordnung besteht jedoch keine Friedenspflicht. D.h. trotz Annahme bleibt die Option offen, nach den Osterferien in den Erzwingungsstreik zu gehen.


    Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang nicht das Verhalten der GEW, sondern der Umstand, dass trotz der im Vergleich zur letzten Runde verbesserten Streikbereitschaft immer noch 75% der streikberechtigten tarifbeschäftigten Kollegen, sich in ihrem Klassenraum verkrochen haben (Der Osten dieser Republik mal ausgenommen) Dies wäre in jeder anderen Branche undenkbar. Solage der Altruismus der Lehrkräfte größer ist als ihre Bereitschaft für die Durchsetzung ihrer Interessen zu streiken, so lange bleibt das zur Verfügung stehende Schwert stumpf.

    Stimmt so nicht. Obwohl die Sekundarschule keine eigene Oberstufe hat besteht die Landesregierung auf "gymnasiale Standards". Daher ist in der Tat vorgesehen, dass sich dass Kollegium idealerweise aus 1/3 ehemaliger Hauptschullehrer, 1/3 Realschullehrer und 1/3 ehemaliger Gymnasial- oder Gesamtschullehrer zusammensetzt. Dementsprechend wird auch ein entsprechendes Kontingent A13 Stellen zu Verfügung stehen. Hinterfrag jetzt nicht den Sinn, aber es ist tatsächlich so.

    Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nach meiner persönlichen Einschätzung bis zum Jahre 2015 1/4 aller Realschulen sowie die Hälfte aller Haupschulen wahrscheinlich im Auslaufen begriffen sind (siehe aktuelle Entwicklungen). Dies geschieht zu Gunsten der Sekundarschulen, an denen es eben auch A13 Stellen für Sek 2 Lehrer geben wird. Dies dürfte sich erhöhend auf die Attraktivität der dort angebotenen Stellen für Sek II Lehrer auswirken!

    Manchmal hat man den Eindruck. Auf der anderen Seite habe ich in meinem GEW-Stadtverband direkt einen Kollegen sitzen, der in der Tarifkommission tätig ist. In diesem Zusammenhang kann ich Dir versichern, dass man von Seiten der Arbeitgeber sehr genau die Streikbereitschaft analysiert und auch teilweise sehr unverblümt zum Ausdruck bringt, dass die Bereitschaft über eine Lehrerentgeltordnung zu verhandeln unmittelbar davon abhängig gemacht wird, wiewiel Lehrer die Gewerkschaften auf die Straße bringen. Letztendlich erzeugt Unterrichtsausfall Unmut bei den Eltern und damit politischen Druck im Kessel. Desto mehr Eltern sich massiv bei der Landesregierung beschweren, desto handlungswilliger wird man auf Arbeitgeberseite :pirat:

    Mutig ist das vielleicht, aber auch ehrlich?
    Als Schulnote kann ich dem bestehenden Schulsystem allenfalls die Schulnote ausreichend erteilen.
    Die ist gut genug um seine Kraft darin zu investieren, trotz suboptimaler Bedingungen einen gelingenden Unterricht vorzubereiten.
    Eine Lanze brechen kann ich für dieses System jedoch nicht. Dies liegt sowohl im dreigliedrigen Schulsystem an sich begründet als auch an
    den unzureichenden Rahmenbedinungen unter denen Unterricht derzeit stattfindet.
    Ich hatte das Vergnügen mit eine Woche den Unterricht in einer schwedischen Mittelschuele ansehen zu können. Hiernach bin ich mir ziemlich sicher, dass
    es erheblichen Verbesserungsbedarf an unseren Schulen gibt, und dass die gewünschten Rahmenbedingunen nicht illusorisch sind, sondern anderswo realisiert werden.

    Für den Bereich der Tarifbeschäfitgen gilt:
    § 29 TVL
    Soweit ärztliche Untersuchungen während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen, ist der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen.
    Ich würde in solchen Fällen grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung beilegen um Zweifel auszuräumen.

    Natürlich kannst DU kündigen und als Arbeitssuchender auf jede Stelle bewerben.
    Der Haken ist nur, dass solange Du Dich in einem Arbeitsverhältnis mit d Land NRW befindest, der Einstellungserlass bei der Beurteilung der Zulässigkeit Deiner Bewerbung herangezogen wird.
    Kannst Du Dir unter LEO runterladen.

Werbung