Beiträge von chemikus08

    Nachtrag:

    Was natürlich sein kann:

    Wenn der Kollege schon seit langem Vertretungen gemacht hat, kann es sein, dass er dann bei der nächsten Vertretungsstelle einen Antrag auf Entfristung stellt. Nach einer bestimmten Anzahl von Verträgen, ist die Dienststelle verpflichtet, dem nachzukommen.

    Wieso bei unserem Berufsstand die Tendenz besteht, dass Kollegen* immer wieder Arbeitgeberpositionen einnehmen, werde ich nie verstehen. Insbesondere dann nicht, wenn komplett sinnlose Verbote diskutiert werden. In Zeiten von Finanzknappheit wird das Konzept BYOD propagiert und gleichzeitig soll ich einen Ar....tritt kriegen, wenn ich mein selbst mitgebrachtes Arbeitsgerät benutze. Mag verstehen wer will, ich verstehe es nicht und, bei genauer Betrachtung, möchte ich es auch nicht verstehen.

    In NRW trifft der SL die Einstellungsentscheidung. Was viele nicht wissen, diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Personalrates bzw in diesem Fall des Lehrerrates. Hier müsste der Lehrerrat seine Zustimmung verweigern und den Personalrat in Kenntnis setzen damit dieser auch seine Zustimmung verweigern kann. Allerdings müssten hierzu dann auch Bewerbungen von besser geeigneten Kandidaten zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

    Das sind im Beamtenland NRW dann noch etwas anders aus. Und bei Kündigung von Tarifbeschäftigten fehlt der Dienststelle die Erfahrung, so dass ich bis auf wenige Extremfälle keine Situationen kenne, wo wegen normaler Dienstverfehlungen gekündigt worden wäre.

    Fossi74
    Das mit den gut ausgebildeten Kollegen, die Schlange stehen für eine Planstelle bzw. sich von Vertretung zu Vertretung hangeln trifft aber in NRW nur für den Sek 1 Bereich. Im Realschulbereich sind wir mittlerweile froh, wenn man zum Bewerbungsgespräch überhaupt jemanden sieht. Die Hälfte der ausgeschriebenen Planstellen dürfte an OBAS Kandidaten gegangen sein.

    Kalle 29
    Das ist übrigens gar nicht so einfach. Insbesondere, wenn man ein gutes Verhältnis hat, neigt man dazu die halbe Krankengeschichte zu erzählen. Wer kennt es nicht, ' Habe mir wohl den Magen verdorben.....'
    Seit Beginn meiner gewerkschaftlichen Tätigkeit, habe ich mir daher, entsprechen Deiner Überlegungen mit gutem Beispiel voran zu gehen. Seitdem habe ich mich gezwungen das telefonisch formal korrekt zu gestalten. ' Hallo, hiermit melde ich mich krank für heute, alternativ ab heute bis auf weiteres, melde mich, wenn ich das näher einschätzen kann'
    Ich war gespannt, wie man das aufnimmt.
    Natürlich kamen als ich wieder da war, vorsichtige Nachfragen nach dem Motto geht's Dir wieder besser ..?
    Bei einem schlechten Verhâltnis kurz und knapp ...ja geht schon wieder...
    Bei einem guten Verhältnis: Du hast Dich bestimmt über meine kurze Krankmeldung gewundert..... Kurz die Problematik ansprechen und ehrlich sagen " habe mich daher entschlossen mit gutem Beispiel voran zu gehen und melde mich nur noch formal korrekt krank. Reaktionen waren bisher anerkennend positiv.
    (Zynismus on) Sollte dies Mal anders sein, so ist dies ein erstes Signal, darüber nahzudenken, ob man an der richtigen Schule ist.

    Zeile 13
    Leider gar nichts, weil der\ die Betreffende diesen Schritt nicht gehen wollte. Die KuKs lassen sich alles gefallen, trauen sich aber nicht Ross und Reiter zu nennen. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Es gibt leider Schulen, da gehört dies zur Schulkultur. Besonders dann, wenn einzelne Kollegen die aufmucken dann über kurz oder lang eine andere Schule finden.(oder gefunden wird?)

    Cdl ok, diesmal waren doch etwas mehr arbeitnehmerfreundlichere Kommentare dabei. Aber eben auch andere und zusammen mit dem, was ich in letzter Zeit so an Ausserungen und Handlungen von Vorgesetzten erlebe (Klausuren werden zur Korrektur ins Krankenhaus gebracht) wollte ich an dieser Stelle die rechtliche Grenze deutlich aufzeigen. Wenn ich dabei dem Falschen auf den dicken Zeh gestiegen bin. Sorry!

    • Genaues Zuhören sollte eigentlich eine Kernkompetenz von Lehrern sein, scheint aber im Forum nicht immer zu funktionieren. Insbesondere dann nicht, wenn die selbsternannten Fachärzte für leicht erkennbare Krankheiten wieder gutachterlich tätig werden um zu bescheiden, welche Tätigkeit geht oder nicht geht.

    Der Kollege schreibt ziemlich eindeutig in Bezug auf die an ihn herangetragenen Forderungen: Ich fühle mich überfordert. Habt Ihr das überhört? Eine AU ist zunächst einmal allumfassend. Ich bin von jeglicher Arbeitsleistung freigestellt. Wenn ich davon abweiche, dann ist dies ein freiwilliges Entgegenkommen und nur zulässig, wenn ich meiner Genesung damit nicht schade. Um auf Deine Frage zu antworten, wo die Grenze ist. Die legst Du ganz alleine fest und wenn Du Dich schon überfordert fühlst, dann hast Du diese Grenze schon überschritten.

    Mikael, die GEW Seite, die du rezitiert, ist vollkommen richtig und als bekennender Gewerkschafter bin ich froh, dass sich meine Gewerkschaft so eindeutig positioniert hat und auf diese Rechtslage verwiesen hat. Mein Arbeitgeber (und hier bin ich Mal wirklich froh als Tarifbeschäftigter nicht vom Dienstherrn sprechen zu müssen) bekommt die Qualität, die er bestellt. Und in der vereinbarten Arbeitszeit widme ich mich dieser Tâtigkeit auch mit vollem Engagement. Für den Beamten entspräche dies nach meiner Auffassung auch der vollen Hingabe. Dennoch ist der Pflichtenkatalog der KuKs so voll gestopft, dass Abstriche entweder in Qualität oder Quantität unvermeidbar sind.. Dies widerspricht dann auch in keinster Weise dem von Meike,, aus welchen Gründen auch immer, rezitierten Pflichtenkatalog.
    Letzenen Endes ist für Beamte die Pflicht zur Gesunderhaltung einer der obersten Dienstpflichten. Die von vielen KuKs praktizierte Selbstausbeutung widerspricht dieser Dienstpflicht. Für tarifbeschäftigte KuKs ist die Vermeidung von Selbstausbeutung sogar existentiell, den im Zweifel können hier gesundheitliche Probleme dazuu führen, dass die betroffene Kollegin* bei Hartz IV landet.!j

    Tja es ist wahr, dass man nach den Krankschreibungsrichtlinien hierfür nicht krank geschrieben wird, weil formal eine kosmetische OP. Andererseits ist der Kollege nur deswegen in dieser Situation, weil die Krankenkasse ihr Ermessen Rechtsfehlerhaft wahrgenommen hat. Um seine Rechte durchzusetzen bräuchte man Jahre. Vielleicht ist es daher einfacher, sich durch einen FA für Psychiatrie einmal gründlich untersuchen zu lassen. Häufig sind Menschen, die sich mit dieser Problematik herumschlagen, auch von Depressionen betroffen, ohne dass dies bisher diagnostiziert wurde. Zusammen mit den hohen Anforderungen in unserem Beruf ergibt sich daher durchaus die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit aus diesem Grunde vorliegt. In diesem Fall kann eine rechtlich abgesicherte Krankschreibung durchaus erfolgen. Eine OP in diesem Zeitraum durchführen zu lassen ist auch zulässig, da es auch der Besserung dieses Krankheitsbildes dienen würde. Also den Kontakt zu. FA würde ich da durchaus suchen wollen.

    Zumindest jedem Tarifbeschäftigten würde ich (guter Gesundheitszustand vorausgesetzt) dringend zu einer Krankentagegeldversicherung sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne abstrakte Verweisung) raten. Ich habe in letzter Zeit zu viele KuKs erlebt, die mit Ü50+ definitiv auf Dauer nicht mehr in der Lage waren den Lehrerberuf auszüben und hierdurch geradewegs auf Hartz IV zusteuerten.

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