Die Alternative bei 4 grippalen Infekten im Jahr sind 8 Wochen krank
Beiträge von chemikus08
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Das ist eine Arbeitsschutzmassnahme und hat mit meinen sonstigen Krankenkosten nichts zu tun, es muss vielmehr vom Arbeitgeber bezahlt werden.
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Das ist blöd, gerade die Gangaufsicht wo es häufig so zieht. Nicht, dass Du Dir da noch ne Erkältung einfängt. Wäre blöd, insbesondere in der heutigen Zeit.
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Ein Problem mit dem Schwerbehindertenvertretungene. Schön weit vor Corona zu tun hatten. So gibts Kollegen,die beneiden ihr schwerbehinderten KollegInnen.aufgrund ihrer Ermäßigungsstunden. Ich kann dazu nur sagen, nehmt dann auch die Behinderung und dann sehen wir weiter.
Ähnlich sieht es mit den Risikopatienten aus. Die gesunden Kollegen können sich beim besten Willen nicht vorstellen, wie sich Ängste auswirken können. Und ganz ehrlich, ich weiss, dass es einige gibt, die diesem Druck nachgegeben haben. Ich fürchte, von einem Teil höre ich dann wieder, wenn sie aus der Psychiatrie entlassen sind und die Wiedereingliederung ansteht. Von einem Teil wird die Vorlage der Dienststelle zur vorzeitigen Zur Ruhesetzung das einzige sein, was ich von denen noch zu sehen bekomme. Bitte passt auf Euch auf und besprecht mit Eurem Dich dieses Problem und holt Euch ggf. auch eine zweite Meinung ein. Und wenn Euch eine hinreichende Vorerkrankung bescheinigt wird macht Homeoffice!
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Nein es lohnt nicht dafür den Aufstand zu veranstalten. Prinzipiell hat aber jeder Arbeitnehmer (auch Beamte) das Recht in so einem Fall eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge zu beantragen. Die paar Hänsel vom BAD würden das nicht geregelt bekommen so dass die BezReg jeden zu einem Arbeitsmediziner schicken müssten. Das kostet dann nicht 5 Euro sondern 50 bis 100 Also sparen die richtig bei dem Modell, sich mit der hausärztlichen Bescheinigung zu begnügen und dann stellen sie sich auch noch wegen der fünf Euro an. Das ko.. mich einfach nur an, nicht mehr und nicht weniger.
Aber von Personalratsseite könnte man da ruhig Mal an die Dienststelle Ran treten😁
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Die Erstattung ist aus meiner Sicht weder durch Beihilfe oder Krankenkasse zu leisten, sondern vielmehr eine Arbeitgeberpflicht, die aus dem Arbeitsschutzgesetz resultiert.
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Es ist genau diese unterschwellige Vorwurfshaltung gegenüber den betroffenen Kollegen.
Dies führt bei psychisch nicht stabilen Menschen leider häufig dazu, dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen. Und ja, psychische Destabilisierung erlebe ich in meiner täglichen Beratungspraxis häufig. Gerade bei Krebserkrankungen und nach Herzinfarkten kommt es in Folge auch zu psychischen Erkrankungen (Depression, Angst, Panikattacken) mit eben auch psychischer Destabilisierung. Es kommt daher nicht gerade selten vor, dass solche Kollegen massive Ängste entwickeln sich adäquat therapieren zu lassen. Unterschwellige Vorwurfshaltungen oder zusätzliche Kontrollen sind daher absolut kontraproduktiv.
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@Fraggles
Nein Atteste sind sicherlich ok. Sie werden auch kaum einen Einfluss auf die Anzahl der ausfallenden Kollegen haben, wenn denn die Betroffenen stark genug sind ihre Interessen durchzusetzen. Ein schwererer Verlauf droht allen, die in den Bereichen Herz, Atmung, Immunabwehr eine Schwachstelle haben. Betroffen sind also diejenigen mit koronarer Herzerkrankung (auch ohne vorangegangenen Herzinfarkt), obstruktiver chronischer Lungenerkrankung sowie Diabetespatienten. Denn selbst bei einem gut eingestellten Diabetes ist es im Zeitraum bis zur Diagnosefeststellung meist schon zu bleibenden Gefässchäden gekommen. Guckt man sich diese Palette an, so betrifft das bestimmt die Hälfte aller Kollegen über 50 und 80% aller Kollegen über 60. Es bleibt also dabei, dass im Schnitt gut ein Drittel für den Präsenzunterricht ausfällt. Hierdurch bedingt, wird der Online-Unterricht ausgebaut werden müssen, um einen sinnvollen Einsatz der Kollegen zu gewährleisten!
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Kriegt Ihr Eure FFP2 Masken gestellt? Sind ja eigentlich einmal Artikel und bei Berücksichtigung einer maximalen Tragzeit von 2h sind das mindestens zwei Masken am Tag. Da kommt man in einem Jahr schnell auf 4000 Euro?
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Kathrin88 ich sehe die Schulen schon in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Vorerkrankte die nächste Zeit (ggf. auch dauerhaft) in der Schule so beschäftigt werden, dass ein deutlich reduziertes Infektionsrisiko besteht. Rein praktisch bietet sich der online - Unterricht an. Alternativ müsste der Lehrer dauerhaft mit FFP2 Maske unterrichten. Hier wâre dann aber zu klären, wie diese Kollegen mit zusâtzlichen Erholungspausen einen Nachteilsausgleich erhalten. Alternativ wäre ferner an Zwangsbelüftungsmassnahmen einzelner Klassenräume zu denken, so dass der Luftumsatz den Verhâltnissen im Freien entspricht.
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Wuenschelroute,
Eigentlich besteht kein Grund zur Annahme, dass das Ansteckungsrisiko nach den Ferien kleiner wird. Es besteht eher Grund zur Annahme (siehe die Gaststätteninfektion in NRW), dass man immer mehr zur Erkenntnis gelangt, dass Herr Lauterbach mit seinen Äußerungen zur Aerosolgefährdung richtig liegt. In diesem Fall besteht konkrete Gefahr und besonders Gefährdete haben aufgrund einer EU RiLi einen besonderen Schutzanspruch.
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Hört endlich auf mit dem ständigen "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"! Der SL wird, wenn er keine 🥚🥚in der 👖hat, das letzte aus dem Kollegium rausholen und freiwilliges weiterarbeiten gerne zur Kenntnis nehmen. Ob das evtl.zum sozialverträglichen Frühableben führt, da denkt man beim Beerdigungskaffee nochmal kurz drüber nach und das war es dann. Macht Euch verdammt nochmal schlau über Eure Rechte und dann fordert diese ohne schlechtes Gewissen ein, ansonsten seit Ihr die Dummen. Rechtslage für NRW:
Bis zum 04.06 gilt noch die alte Vorschrift. Danach braucht Ihr ein Attest mit dem ungefähren Wortlaut : Aus medizinischen Gründen sollte ..... Nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, da bei einer Covid 19 Infektion eine besondere Gefährdung für einen schlimmen Verlauf gegeben ist.
Das nur für den Fall, dass der Arzt zu blöd ist ein Attest zu formulieren (In meinen Beratungen auch schon oft erlebt, deswegen steht es jetzt hier). Den Arbeitgeber oder Dienstherrn geht die exakte Diagnose nichts an. Die Bescheinigung eintüten und über den Dienstweg an die Dienststelle schicken. Von da an keinen Präsenzunterricht mehr durchführen. Das war es.
Die Verpflichtung an Dienstbesprechungen oder Prüfungen teilzunehmen besteht nach wie vor. Persönlich schütze ich mich bei entsprechenden Terminen mit einer FFP2 Maske. Sollte das meinem Kreislauf zu viel werden melde ich mich krank respektive dienstunfähig.
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Wenn die Schule dem Arbeitnehmer ein entsprechendes Endgerät zur Verfügung stellt, ist der Arbeitnehmer auch zur Tätigkeit im Rahmen des Homeoffice in der Quarantäne verpflichtet. Er ist nicht dazu verpflichtet ein solches Gerät privat zu beschaffen und einzusetzen.
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PeterKA
Jawohl hab ich da ein Institut des Landes NRW😂
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Alle Tarifbeschäftigten haben in diesem Zusammenhang den Rechtsanspruch zur arbeitsmedizinischen Untersuchung durch einen selbst bestimmten Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie müssen sich weder von einem Amtsarzt, noch einem durch den Arbeitgeber bestellten Arzt abspeisen lassen. Inwieweit dieser Rechtsanspruch auch für Beamte gilt, bin ich noch in der Klärungsphase. Falls jemand hierzu was konkretes hat?!
Würde zumindest den Tarifbeschäftigten Kollegen, die betroffen sind, dringend empfehlen genauso zu verfahren!
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Die Befürchtung von Aberwitz kann ich nachvollziehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies in Sachsen bereits praktiziert wird. Ich kann nur allen Kollegen in NRW empfehlen, sich das Rechtsgutachten von RA Kohte zu besorgen, welches die GEW in Auftrag gegeben hat. Die Aussagen zum Thema Prävention für besonders gefährdete Mitarbeiter sind eindeutig.
Das Gutachten wird auf folgender Seite angeboten:
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Wollsocken
Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf die Nutzung von Handdesinfektionsmittel.
Das desinfizieren von Flächen durch Schüler ist ein absolutes No-Go.
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Hinweis nochmal:
Das entbindet den Dienstherren nicht von einer Gefährdungsbeurteilung. Aber all die Vorschriften z.B. hinsichtlich der Altersbeschränkung im Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten gelten hier nicht. Das würde dem Zweck des Arzneimittelrechts entgegen wirken.
Zur Absicherung, lasst Euch vom Arbeitsschutzdezernat der jeweiligen BezReg eine rechtliche Einschätzung geben, dann seit Ihr auf der sicheren Seite.
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Nur Mal ein formaljuristischer Hinweis:
Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion gelten nach dem Arzneimittelgesetz als Arzneimittel. Die Vorschriften des Gefahrstoffrechtes sind hierauf nicht anzuwenden.
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Präsenzunterricht Vorerkrankte NRW
Lt. Schulmail waren Vorerkrankte vom Präsenzunterricht ausgenommen. Die Regelung war bis zum 04.05. befristet. Eine rechtzeitige Folgeregelung wurde angekündigt. Hat jemand einen Sachstand? Sind irgendwo schon Schritte in die ein oder andere Richtung passiert?
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