Beiträge von chemikus08

    Dem Grunde gibt es ein Rückbehaltungsrecht der eigenen Arbeitsleistung wenn Arbeitsbedingungen nicht mehr zumutbar sind. Mit anderen Worten, der Arbeitnehmer verweigert unter den gegebenen Bedingungen die Arbeit. Dadurch dass die Infektionslage sich wesentlich verschlechtert hat und nunmehr die Kultusminister RKI Vorgaben nicht einhalten, hat sich die Rechtslage wesentlich zu Gunsten der Beschäftigten verschoben. Gibt es Erkenntnisse hier im Forum, ob mittlerweile juristische Expertisen von Arbeitsrechtlern vorliegen, die diesen Handlungsweg für Erfolg versprechend halten, oder hat jemand der diesen Weg nach den Herbstferien gehen möchte evtl. schon eine Rechtsschutzzusage?

    Neuen Kollegen kōnnte man hierzu folgende Empfehlungen mit Au den Weg geben:


    1) Lest Euch den oben fest getackerten Artikel zum Thema anti- Burnout

    gut durch und haltet Euch dran.
    2) wenn Ihr bei Beginn noch jung und gesund seid, sichert Euch gegen finanzielle Verluste durch Krankheit (Tarifbeschäftigte Mrankentagegeld) und Berufsunfähigkeit hinreichend ab.
    3.) Schaut zu, dass Ihr einer Interessensvertretung beitretet, die Euch im Zweifel juristisch vertritt. Wer sich dazu nicht entschlüsseln kann sollte eine Rechtsschutz abschliessen, die auch Auseinandersetzngen mit dem Arbeitgeber einschliesst.

    Damit ist dann sichergestellt, dass auch gesundheitliche Einbrüche nicht zur Katastrophe werden. Zusammen mit den Vorschlägen unter Punkt 1 seit Ihr dann gut gerüstet.

    Lieber dushkoo,

    Nachdem Du Dich ziemlich eindeutig geoutet hast, dass Du auch kein psychisches Begleitproblem hast, möchte ich Dich darauf hinweisen, dass Du meiner Klientel (Schwerbehindertenvertretung) massiven Schäden zufügst. Gerade durch solch offensichtlichen Missbrauch kommt die Dienststelle auf die Idee, die Kontrollmaßnahmen (Amtsarzt, seltsame Briefe) massiv zu verstärken. Jede neue Untersuchung verunsichert einen wirklich Betroffenen massiv. Vielen Dank auch dafür 🙄

    Bolzbold

    Ich gebe Dir insoweit Recht, dass mit Erkrankungen die gerätetechnisch nicht nachzuweisen sind, sicherlich auch Schindluder getrieben wird. Was mich stört, das viele Menschen immer wieder diese Karte ziehen und unterschwellig immer diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Dies erschwert den Umgang mit der Erkrankung erheblich. Die einen fingieren Magen Darm Beschwerden und lassen sich damit krank schreiben, statt das eigentliche. Problem anzugehen. Und wenn jemand in einer schweren Lebenskrise steckt, dann vervielfacht sich schlichtweg die Wahrscheinlichkeit, dass auch eine psychische Begleiterkrankung vorliegt. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll fachärztliche Expertise einzuholen, bevor man in einer schwerwiegenden Lebenskrise tiefgreifende Entscheidungen trifft (wie z.B Entlassung aus dem Beamtenverhältnis).

    Also Zauberwald desto mehr Du mit den Unterschied zwischen einem Beinbruch und einer Depression erklärst, desto mehr verfestigt sich mein Eindruck, dass die Depression bei Die sehr vorurteilsbelastet ist. Das erinnert mich irgendwie an das Statement vom Merz, ob er sich einen schwulen Kanzler vorstellen könnte. 😁

    OK war jetzt sehr OT, aber ich musste das einfach Mal loswerden. Gerade diese Vorurteilsbelastungen erschweren die Beratung von Betroffenen erheblich.

    Zauberwald

    Ahhh! Das ist genau unser Problem! Wenn Du Dir an die Brust packst und ich Frage nach Herzproblemen ist das normal. Frage ich nach der Möglichkeit einer Depression fühlst Du Dich verletzt. Damit bist Du genau in die gesellschaftliche Falle getappt von der ich spreche. Danke für das illustrative Beispiel!

    Dem Thread Ersteller wird vorgehalten, dass er immer nur davon geredet hat, dass er nicht krank sei. Aus diesem Grunde wird ihm jetzt Missbrauch der Regelungen unterstellt. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass viele KollegInnen in der Beratungspraxis die Krankschreibung aus psychischen Gründen scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Es gibt Fälle, da kommen die Kollegen zwei Wochen gar nicht, keiner weiss was los ist, bis sich dann ein Angehöriger gefunden hat, der den/diejenigen zum Psychiater geschliffen hat. Es ist daher keine Fehler in Lebenskrisen sich auch ärztlichen Rat zu holen. Dies hat der Kollege auch getan. Im Gegensatz vielen Kommentatoren kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der Arzt weiß warum er den Patienten krank geschrieben hat. Wenn der Patient das dann selber verneint, ist das möglicherweise ein Symptom der Erkrankung. In einem aber gebe ich Bolzbold Recht, das gehört in die Hände eines Facharztes. Ein Hausarzt der hier monatelang krank schreibt und nicht zum Facharzt überweis treibt Schindluder.

    Ich bitte alle hier noch einmal in sich zu gehen. Natürlich ist eine Krankschreibung kein Mittel zum Zweck, um aus anderen, auch wichtigen Gründen, der Arbeit fernzubleiben. Das Problem ist nur, und dies erlebe ich in meiner Beratungspraxis häufiger, dass gerade dieser Spaghat zwischen Lebensbewältigung einerseits und der Erfüllung dienstlicher Pflichten andererseits zu einer massiven psychischen Belastung führt, die so massiv ist, dass die Erfüllung der dienstlichen Pflichten nicht mehr möglich ist. In diesem Fall liegt eine psychische Erkrankung vor, die man sich dann auch ganz legitimer Weise von seinem behandelnden Arzt bestätigen lassen kann. Krankschreibungen in diesen Bereichen dauern häufig sehr lange. Was aber nicht geht ist, in einem solchen Fall den Betroffenen Rechtsmissbrauch vorzuwerfen. Auch im hier vorliegenden Fall könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass der Vorschlag des Schulleiters nicht von ungefähr kam. Vielleicht hat selbiger ja schon gemutmaßt, dass der Kollege nicht mehr arbeitsfähig ist. Wenn dann der Arzt ihn solange krank schreibt, bin ich davon überzeugt, dass er dafür gute, auch medizinische Gründe hatte. Und ich muss da Firelilly schon Recht geben. Man muss bei einschneidenden Lebenskrisen durchaus berücksichtigen, dass sie so massiv sein können, dass eben ein berechtigter Grund auch zur Krankschreibung vorliegt.

    Was bedeutet dies für derartig Betroffene bei längerer Krankschreibung? Hier kann die Dienststelle nach drei Monaten eine amtsärztliche Kontrolle fördern. Bestätigt der Amtsarzt den Befund und ist auch in den nächsten 6 Monaten nicht mit Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu rechnen, wird die Dienststelle denjenigen in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Bei nicht allzulanger Vorneschädigung gibt es dann zwar nur die Mindestpension, die entspricht aber etw dem, was ich als Tarifbeschäftigter als Altersrente bekommen werde. Geht es dem Kollegen/ der Kollegin dann wieder besser, so kann die Beamtin jederzeit wieder ihre Reaktivierung beantragen.

    HIV - Schwerbehindertenstatus

    Mit HIV alleine wird es schwierig. Kommen jedoch Arzneimittelwirkungen oder psychische Faktoren hinzu, sieht die Sache schon anders aus. Hier empfehle ich vor Antragstellung sich intensiv beraten zu lassen.

    Das mit dem Aidstest find ich interessant. Mal unabhängig davon, dass ich dies im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung für absolut übergriffig halte. Was wäre die Konsequenz bei positivem Nachweis? Der Kandidat stellt einen Antrag auf Schwerbehinderung, nach positiver Bescheidung einen erneuten Antrag auf Verbeamtung und schwupp die schwupp darf das Testergebnis nicht mehr zur Entscheidungsfindung genutzt wird. Meine Güte aus welchem Jahrhundert sind die Checklisten und wieso machen Amtsärzte so etwas mit? Ach nee ich vergaß, das hat man sich vor über 75"Jahren schon Mal gefragt!

    In NRW ist für RS der BPR der richtige Ansprechpartner, da darunter kein Personalrat existiert. Jeder Kollege (m,w,d) hat das Recht uns anzusprechen. Ein Verbot diesbezüglich ist keine rechtsgültige Dienstanweisung, im Gegenteil, die Behinderung der Personalratsarbeit kann sogar einen Straftatbestand darstellen.

    Unglaublich auf welche Ideen manche SL manchmal kommen!

    Videokonferenzen von zu Hause aus, sind eigentlich immer ein sehr intimer Eingriff in die Privatsphäre. Nicht jeder hat unbedingt den Komfort eines eigenen Arbeitszimmers, insoweit sind von Videokonferenzen auch alle anderen Haushaltsmitglieder betroffen, die ggf. auch gezwungener Weise den Videobereich passieren. Auch die Sicherstellung der Vertraulichkeit des besprochenen Wortes ist nicht immer garantiert.

    Es geht mir zumindest um einen Rechtsanspruch der KuKs auf eine FFP2:Maske (nur die schützt auch den Träger) . Denn dann ist auch eine entsprechende Rythmisierung des Unterrichts von Nöten. Nach 70 bis 90 min ist eine halbstündige Pause einzulegen. Außerdem sind das Einwegmasken, die nach den 1,5 Stunden zu wechseln sind. Wenn man.Kosten von 10 Euro je Maske berücksichtigt, sind das 30 Euro am Tag, bei 200 Arbeitstagen also 6000 Euro pro Jahr. Entspricht also einer knapp 10%igen Personalkostensteigerung

    Ist die vom TdL beschlossene Lehrerentgeltordnung in Hessen nicht wirksam? Hiernach ist E9 die niedrigste mögliche Eingruppierung und für NRW kann ich sagen, dass dies hier auch so gehandhabt wird. Ich empfehle hier dringend sich fachlich versierte Hilfe zu holen.

    (Gewerkschaft oder Rechtsschutz)

    Samu

    Falsch, ob der Zwanzigjährige der gerade eingeliefert wird einen Intensivplatz braucht, ist vom Gesundheitszustand abhängig und vom Krankheitsbild. Erstens gibt es auch zwanzigjährige die an Covid versterben bzw. Deswegen einen Intensivplatz brauchen. Außerdem gibt es auch andere bedrohliche Krankheitsbilder, die einen Intensivplatz benötigen. Es ist gerade in der Notaufnahme vollkommen irrelevant warum jemand einen Intensivplatz benötigt. Fakt ist nur, dass dem aufnehmenden Arzt nur eine begrenzte Anzahl der Plätze zur Verfügung steht, und in dem Fall gibt es leider die Fälle wo Patienten leer ausgehen, und wenn das jemand für eine Überzeichnung hält, dann möge er sich die Berichte der Ärzte durchlesen, die in Italien, den USA oder auch GB auf entsprechenden Stationen arbeiten. Ich bin fassungslos in welcher Filterblase einige KollegInnen leben.

    Herr Camp,

    Ich bin froh, dass unsere Politiker den Mut aufbrachten, derartig einschneidende Massnahmen (ich meine den Lockdown ) zu treffen. Ich fände es furchtbar vor einer Situation zu stehen, in der das lokale Gesundheitssystem zusammenbricht, weil der Bedarf an Intensivplätzen größer ist als das Angebot. Wenn der Arzt die Entscheidung treffen muss, ob wir nun dem fünfzigjährigen Patienten oder dem durchtrainierten Zwanzigjâhriven den Intensivplatz geben. Wen schicken wir zum Sterben, wen nicht. Darum geht es letztendlich. Und wahrscheinlich werden wir uns noch sehr sehr lange mit diesem Thema beschäftigen müssen, dabei kann ich nur hoffen, dass man auch weiterhin die Humanität nicht aus den Augen verliert.

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