Beiträge von chemikus08

    Zu 23
    Wenn Handys über WLAN ins Netz einloggen, so ist die im Raum wirkende Strahlung in der Tat weitaus geringer, da ja mit wesentlich geringerer Sendeleistung gearbeitet wird. Wer also von gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgeht, ist mit WLAN besser bedient.

    Krabappel
    Nein! Ich habe nochmal ausdrücklich für Niedersachsen nachgeschaut. Dem Schulleiter sind, wie in NRW auch, nur bestimmte Dienstvorgesetzteneigenschaften übertragen worden. Die Verhängung einer Attest Pflicht gehört definitiv nicht dazu. Er ist Vorgestzter, aber eben kein Dienstvorgesetzter. Er darf in NDS z.B. eine Abmahnung aussprechen, aber keine Kündigung. Die Attest Pflicht müsste daher von der übergeordneten Dienststelle angeordnet werden. Darüber hinaus ist es arbeitsrechtlicher Konsens, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Krankmeldung wissen muss, welche Regelung für ihn gilt. Wird eine Attest Pflicht angeordnet, so gilt diese zukünftig eben ab dem ersten Arbeitstag, aber niemals rückwirkend für eine erfolgte Krankmeldung.

    Krabappel den Gesetzestext bitte genau lesen. Der Beamte muss sich auf Anordnung untersuchen lassen, jedoch vom Amtsarzt. Der Dienstvorgestzte ist nicht der SL sondern die Dienststelle. Auch eine Attest Pflicht kann dementsprechend nur von der zuständigen Schulbehörde verhängt werden und zwar für zukünftige Erkrankungsfälle. Für zurückliegende Erkrankungen schon deswegen nicht, weil nach den Krankschreibungsrichtlinien rückwirkend nur im Ausnahmefall bescheinigt werden darf.

    Zu 353
    Du hast vollkommen Recht. In letzter Konsequenz bedeutet dies aber, dass die derartigen Rahmenbedingungen nur noch Brot und Butter Stunden zulassen, wenn man gleichzeitig die vorgegebene Arbeitszeit einhalten muss. Hier sind wir dann wieder beim Ausgangspunkt dieses Threads, nämlich der exakten Erfassung der Arbeitszeit. Da der Dienstherr nicht bereit ist dokumentierte Mehrarbeit zu dulden, müsste jeder seinen Aufwand in der Unterrichtsvorbereitung deutlich reduzieren. Und erst jetzt entstünde genug Unmut um auch die Politik zu bewegen, entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Ist traurig aber so funktioniert unsere Gesellschaft nun Mal. Solange wir jedoch das System der systematischen Selbstausbeutung beibehalten wird sich nichts ändern. Insoweit sehe ich in dem Urteil des europäischen Gerichshofes zumindest eine Chance und hoffe darauf, dass es auch konsequent in nationales Recht überführt wird.

    Susanea,
    die Mithilfe bei der Dokumentation der eigenen Arbeitszeit ist aber im allgemeinen Arbeitsleben durchaus üblich und kein illegaler Einsatz. Insbesondere wo Du zur Doku nichts anders machen muss als zu Beginn der Arbeitszeit die Login Taste zu drücken und zum Ende die Logout Taste. Wir reden also von 20 Sekunden am Tag, 6 min. Im Monat, schaffst Du schon.

    Wolfgang Authenrieth
    Wenn Du morgens um 04.00 darüber nachdenkst, wie Du Klein Kevin in die Spur bekommst, dann bist Du ein potentieller Kandidat für ein Burnout und solltest daran arbeiten. Es gibt genau zwei Plätze an denen ich über Kevin nachdenke:
    ,a) In der Schule
    b) An meinem Schreibtisch zu Hause, wenn ich beschlossen habe, dass ich jetzt für die Schule arbeite. Und nein, Fachzeitschriften haben auf dem Wohnzimmertisch nichts zu suchen. Entweder widme ich mich meinem Privatleben oder der Schule - an/aus.
    Eine Vorgehensweise übrigens, die auch von jedem Therapeuten so empfohlen wird.
    Das macht die Erfassung der Arbeitszeit mit Hilfe einer App denkbar einfach.
    Betreten des Schulgebäudes Login
    Verlassen - logout
    Lediglich eine feste eingeplante Pause, in der ich auch nicht für was anderes zur Verfügung stehe führt zum zwischenzeitlichen ausloggen.


    Zu Hause gilt
    Beginn am Schreibtisch - login
    Ende der Arbeit ( und Ende ist Ende) logout. Das Holen der Tasse Kaffee gehört dann mit zur Arbeitszeit, wie in jedem Büro.


    Du wirst feststelle, es geht. Die strikte Trennung von Arbeitszeit und Freizeit entlastet. Denn morgens beim Frühstück ab Kevin zu denken ist Stress, da erscheint sofort ein innerlichen Stopp Schild.


    Und warum die Erfassung? Weil unser Arbeitgeber uns nicht Mal eben entlastet. Der geht von der Theorie aus, dass die festgesetzten Deputate einer Arbeitszeit von 41 Stunden entsprechen. Erst valide Aufzeichnungen können an dieser Einstellung was ändern. Durch valide Aufzeichnungen werden Arbeitszeitverstöße bekannt. Eine Vorgesetzen Dienststelle, die das weiter zulässt und nichts unternimmt, begeht eine Straftat (zumindest bei Tarifbeschäftigten).
    Ich betrachte daher das Urteil als Chance zur Veränderung.
    Das Modell der Vertrauensarbeitszeit hat leider nur zur Selbstausbeutung der Kolleg*innen getaugt.

    Die Selbstverständlichkeit mit der von Kollegen (m,w,d) der Wegfall von Sozialräumen (Lehrerzimmer) hingenommen wird, weil es ja einem guten Zweck dient ist erschreckend. Ich darf daran erinnern, dass es Vorgaben in der Arbeitsstättenverordnung gibt, die nicht nach Belieben ausgesetzt werden können. Ich möchte an dieser Stelle die jungen Wilden Mal darauf hinweisen, dass auch Lehrkräfte einem Alterungsprozess unterliegen. So gibt es Lehrkräfte, die nach zwei Stunden Unterricht eine Auszeit benötigen, um nochmal die Energie für zwei Unterrichtsstunden aufzubringen (Wiedereingliederung, Stundenreduzierung.. ) . Diese Kolleginnen und Kollegen benötigen einen Rückzugsort und damit meine ich nicht das Lehrer-WC. Manchmal scheint es mir, dass das System die Anwesenheit derart beeinträchtigten Lehrpersonen nicht mehr vorsieht. Aber auch den noch funktionierenden jungen Wilden täte ein Rückzugsort gut. Desto länger kann man sich nämlich die zur Berufsausübung erforderliche Resilienz erhalten.

    Die ablehnende Haltung wundert mich auch. Wir Realschullehrer in NRW haben eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Unterrichtsstunden. Hinzu kommen Aufsichten, Verwaltungsarbeiten für Klassenleitungen, eine steigende Zahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Elternsprechtag. Gleichzeitig wird den Schulen die Inklusion aufs Auge gedrückt, ohne dass es hierzu ausreichende personelle und materielle Ressourcen gibt. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben müssen also AOSF - Verfahren abgewickelt, Förderpläne ohne die sonderpädagogische Expertise geschrieben werden. Es gibt zusätzliche Gesprächsrunden mit den Sozialpädagogen, zusätzliche Besprechungstermine wegen der Förderkinder. Die Zahl von Disziplinarkonferenzen ist ebenfalls signifikant gestiegen. Die Klassengrößen erreichen die 32 er Grenze und das alles bei nach wie vor 28 h Unterrichtsverpflichtung. Eine konkrete Zeiterfassung wäre aus meiner Sicht zielführend.

    Das Urteil betrifft ja die EU Staaten, insofern wird dies an den Schweizer Arbeitszeiten nicht viel ändern. Eine Pauschalisierung von Arbeitszeiten darf es aber eben nach diesem Urteil zukünftig nicht mehr geben. Das Urteil richtet sich gegen Flatrate Arbeitszeiten, wie sie auch im Lehrerbereich zunehmend Usus geworden sind. Vielmehr ist sicherzustellen, dass der tatsächliche Zeitaufwand korrekt erfasst wird. Wie einige hier schon schreiben besteht in der Tat die Gefahr, dass für Beamte wieder eine Ausnahmeregelung gilt. Da wir aber immer mehr Tarifbeschäftigte haben, wird man hier mit diesen Ausnahmen Probleme kriegen. So ist die Unzulässigkeit einer Verzichtserklärung bei Klassenfahrten auch über die Angestellten erkämpft worden. Ähnliches erhoffe ich mir jetzt in Bezug auf die Arbeitszeit.

    Btw die Bankmitarbeiterin würde auch keine obskure Vereinbarung zur Nutzung ihres privaten PC zwecks Zugriff auf Kundendaten zu unterzeichnen. Entweder stellt der Arbeitgeber genügend Endgeräte zur Verfügung oder ein Teil der Mitarbeiter dreht für gut bezahltes Geld Däumchen.

Werbung