Beiträge von chemikus08

    Krystian, wenn Deine Probleme chronisch werden und irgendwann zu einer drastischen Leistungsminderung führen, dann hast Du wirklich ein berufliches Problem. Also ab zum Facharzt und/oder Therapeuten. Und eines lernen die Beihilfemitarbeiter als Erstes. Gesundheitsdaten bleiben im Raum, ansonsten ist die Lebenszeitverbeamtung tatsächlich gefährdet. Aber nicht Deine sondern die vom Beihilfemitarbeiter.

    Wollsocken ich stimme Dir prinzipiell zu, für Deutschland solltest Du dies im Konjunktiv formulieren, da es tatsâchlich so ist, dass es nicht gerade wenige Kollegien gibt in denen das Thema hinter vorgehaltener Hand doch thematisiert wird. Ggf sogar so, dass die Betroffenen es mitbekommen. Dies trägt dann nicht unbedingt zur Gesundung bei und das führt manchmal zu bösen Abwärtsspiralen an deren Ende dann hâufig die Versetzung steht.

    Zeile 12 Lehramtsstudent
    Jetzt schnappe ich erstmal nach Luft. Deine Aussage grenzt in ihrer Arroganz an Schröders faule Säcke Zitat.
    Ich muss Dir sagen, dass ich als BPR Mitglied aber auch als Schwerbehindertenvertretung mit vielen KuKs über Stundenreduzierung gesprochen habe. Ich kann mich an keinen erinnern der gesagt hätte, es viele ihm finanziell leicht, das Gegenteil war der Fall. Es war jedoch vielfach die einzige Möglichkeit einen gesundheitlichen Zusammenbruch zu verhindern.

    Ein GdB von 50 bei psychischen Erkrankungen ist dann möglich, wenn ärztlicherseits bescheinigt wird, dass aufgrund der Erkrankung bereits erhebliche Probleme im beruflichen Bereich und im privaten Bereich (Partnerschaftsprobleme, Rückzugstendenzen...)bestehen.
    Wenn dann ein GdB von unter 50 bescheuert wird, sollte ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Hierzu empfehle ich jedoch sich im Vorfeld ausführlich durch eine Schwerbehindertenvertretung oder/ und den VdK beraten zu lassen.

    Karl-Dieter/ schleierhaft wie prinzipiell gesunde Leute so oft krank sein können


    Karl-Dieter ganz einfach, indem die prinzipiell gesunden Kollege vielleicht gar nicht so gesund sind und ihren tatsächlichen Gesundheitszustand auch nicht jedem auf die Nase binden wollen. Mal ein paar Beispiele was es so alles an chronischen Beschwerden mit regelmäßigen Ausfall gibt?
    Reizdarm, Migrâne, Trigeminusneuralgie, chronische Rückenschmerzen, psychische Beeinträchtigungen, um nur einige zu nennen. Und nicht jeder mit Reizdarmsyndrom hat das Standing von unterwegs aus anzurufen, um zu sagen, dass man jetzt 5 cm höher sitzt und vielleicht doch lieber wieder nach Hause fâhrt.

    Hier scheint es ja aber so zu sein, dass die Mutter keine Hilfe in Anspruch und auch nicht die Beine in die Hand nehmen möchte. Dann bleibt tatsächlich nicht viel zu tun, außer sich eventuell selbst Hilfe zu holen, eine Beratung, einen Coach, eine psychologische Unterstützung. Die Belastung, wenn eine enge Verwandte sehenden Auges vor die

    Mit dem möchten ist so eine Sache. Möglicherweise steckt sie schon mitten in einer Depression. Nicht zu handeln, wie ein Kaninchen vor der Schlange, ist dann Teil der Erkrankung.
    Sie sollte sich vom Arzt erst einmal aus der Situation herausnehmen lassen. Ausserdem sollte sie sich dringend in fachärztliche Therapie begeben. Ausserdem sollte Sie eine Reha Massnahme durchführen, die ihr vielleicht hilft sich ihrer Situation bewusst zu werden. Bei Beamten, je nach Krankenzusatzversicherung, ist es ggf. Besser sich vom Facharzt eine Einweisung zur stationären Therapie ausstellen zu lassen (kann dann vollständiger abgerechnet werden). Und wenn sie dann mit hinreichenden Abstand zu den Ereignissen soweit ist, kann sie aus dem Krankenstand heraus ein BEM beantragen mit dem Ziel der Versetzung.

    Thema: Ruhepause
    Der Feststellung von einigen hier im Forum, dass die 11 Stündige Ruhepause für Lehrer nicht gilt, kann ich nur teilweise folgen. Für Tarifbeschäftigte KuKs gilt die Vorschrift sehr wohl. Grund:Ihr zieht für Eure Begründung diverse Verordnungstexte heran. Ich beziehe mich auf das Bundesrecht (bricht Landesrecht) und hiernach gilt die 11 stündige Ruhepause für alle Angestellten. Ausnahmen für Lehrer sind hier nicht beschrieben. (Quelle: Arbeitszeitgesetz). Ich wiederhole also meine Auffassung, dass Tarifbeschäftigte KuKs bei ihrer zuständigen Unfallkasse nachfragen sollten, ob ein Abweichen vom Gesetz bei Klassenfahrten zulässig ist.

    Das von Kokosnuss zitierte Urteil ist auf unser Beispiel nicht übertragbar. Bei Kokosnuss ergibt sich die Fragestellung, ob dies zusätzlich zu vergütete Stunden sind. Hier wird dann sehr gern argumentiert, dass man in dieser Zeit eben auch vorbereiten kann und damit dsponable Zeit an anderer Stelle spart. Hier geht es um eine Mindestruhezeit nach einem Arbeitstag. Darüber hinaus kommen Arbeitsgerichte evtl sowieso zu günstigeren Einschätzungen für Tarifbeschäftigte.

    Ich Frage mich ernsthaft, wie Klassenfahrten in der heutigen Zeit, noch mit dem Arbeitszeitgesetz zu vereinbaren sind. Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeiten. Also nur, wenn ich mir die Ohrstöpsel in die Ohren stecke, mein Handy ausschalte und von 2000 bis 0700 morgens nicht mehr erreichbar bin, habe ich meine Ruhezeit eingehalten, wie soll das funktionieren, wenn nur zwei Personen eine Klasse begleiten dürfen? Denn der Kollege der in der Nachschicht kontrolliert hat und Ansprechpartner war, hat jetzt nach Arbeitszeitgesetz Feierabend. Also müssten mindestens 4 Kollegen für eine Klasse eingeteilt werden. Berücks man die Regeln zur Mehrarbeit werden es 5"Kollegen. Bei Fahrtennmit zwei Klassen kann man dann wegen der Synergieeffekte auf sieben Kollegen runter regulieren, aber weniger dürften es nicht sein. Und jeder SL der meint, er müsse Kollegien dienstverpflichtet, weil das in den jeweiligen Schulvorschriften so vorgesehen ist, der sollte dann aber genügend Lehrkräfte mitschicken, damit diese Vorgaben eingehalten werden.
    Die Remonstration mit o.g. Begründung wäre ein guter Weg seinen Unwillen zu dokumentieren. Den Tarifbeschäftigten Kollegen (m,w,d) rate ich zu einer verbindlichen Anfrage bei der Unfallkasse. Wäre sehr interessant, was da raus kommt.
    Damit wären wir im Übrigen wieder bei der Ausgangsfrage

    Kiggie ich muss Dich leider korrigieren.
    In NRW Schlüssen Seiteneinsteiger ab mit
    - der pädagogischen Einführung (E10 bei sek 1)
    - oder der Obas (2. Staatsexamen)
    abhângig von den persönlichen Vorraussetzungen
    Obas ist z.b. nicht möglich,
    wenn die Credit Points für ein zweites Fach nicht vorliegen
    Oder der Abschluss an einer FH gemacht wurden
    Und weitere Gründe

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