Beiträge von chemikus08

    Interessanterweise scheint aber auch jede Krankenkasse andere Infos raus zu geben. Ich habe jetzt meine Daten rausgesucht. Ich kann Euch sagen, an welchen Tagen ich eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen wurde, welche Abrechnungsziffern abgerechnet wurden. Ein ist jedoch durchgängig nicht angegeben und das ist eine Diagnose oder Diagnoseziffer. Insoweit wäre ich gegenüber Karuna keinen Schritt weiter. Ist schon lustig bei den gesrtzlichen🤣

    @ Möbius

    Wir Kassenpatienten kriegen im Normalfall gar keine Abrechnung und müssen auch nichts einreichen. Du gehst zur Therapiestunde und gibst dein Kärtchen ab, das war es. Nur die Patienten die es wirklich aus Eigeninteress emöchten, können mit einem gewissen Aufwand, dass bei der Kasse beantragen und kriegen einen elektronischen Zugang. Das macht aber kaum einer. Insoweit ist das bei Kassenpatienten nicht selbstverständliche. Sie werden auch in keinster Weise angehalten dies zu tun und sind auch in keiner Weise haftbar wenn sie es nicht tun. So ist die Rechtslage. Das ist ganz anderes als bei einem Beamten, der die Rechnung als sachlich richtig ja selber bei Beihilfe und Krankenkasse einreichen muss.

    @ Karuna

    Richtig Angststörungen sind in der Tat prinzipiell behandelbar. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir jedoch sagen, dass es bei mir lange gedauert hat, eine längere AU zur Folge hatte und auch eine mehrwöchige Reha mit anschliessender Wiedereingliederung notwendig war. Außerdem ist eine Residualsymptomatik verblieben, die immer noch zu Zeiten gelegentlicher AU führt (Trotz 25 Therapiesitzungen). Insoweit graust er mir, mir vorzustellen, dass man sich damit einer solchen Tortur aussetzt. Wenn dies hier der Fall ist! Dann würde ich wirklich erstmal mich um meine Gesundheit kümmern und den Arzt entscheiden lasssen, ob ich da mitfahren soll (und zwar den Facharzt). Der Rest ist Problematik der Schulleitung.

    OK jetzt kommt noch der Unterschied Schweiz und Deutschland zum Tragen, das macht die Sache nicht einfacher. Mich stört jedoch die Selbstverständlichkeit mit der bestimmte Aussagen zur Kenntnis genommen werden. Man muss sich bitte einmal vorstellen, was es in der Praxis bedeuten würde, wenn Kolleg:innen mit Rollstuhl in Fachräumen nicht unterrichten dürften. Dies käme einem Berufsverbot für schwerbehinderte Menschen gleich. Dies kann und darf nicht sein und wäre in Deutschland auch nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar. Es ist dann Aufgabe der Schulleitungen, den Rechtsanspruch auf Beschäftigung einerseits und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften andererseits zu gewährleisten. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Zum einen lassen sich in vielen Fällen Alternativen finden um experimentelle Gefahren zu minimieren, zum Anderen ist es auch eine Möglichkeit bei nicht vermeidbaren Gefährdungen (Lehrplan) zusätzliche Unterrichtsassistenz zu gewährleisten.

    Die rechtliche Wertung ist aus meiner Sicht relativ einfach. Es ist die Aufgabe des Fachlehrers für die einzelnen Versuche eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Ggf. komme ich dabei zu dem Ergebnis, dass bei Berücksichtigung der eigenen Einschränkungen bestimmte Versuche wegfallen. Ein Verbot in Fachräumen als Lehrkraft mit Gehbehinderung nicht eingesetzt zu werden, kann ich in der Risu nicht erkennen.

    @Antimon

    Ja ich konfrontieren Euch mit einem unangenehmen Thema, unangenehm weil es vielleicht Bauch erforderlich macht den eigenen Standpunkt nochmal zu überdenken. Ich habe jetzt aber wirklich versucht nicht anzuklagen, sondern in Anbetracht der vorausgehenden Diskussion erstmal nachzufassen. Denn auch hier stand ganz zu Anfang die These, dass Personen mit Bewegungseinschränkungen im Chemieraum nicht eingesetzt würden. Und als Schwerbehindertenvertreter läuten da bei mir alle Alarmglocken. Daher meine Nachfrage, ob nur temporäre Störungen gemeint sind. Und ja, ich kenne Menschen die trotz Einschränkungen im Bewegungsbereich in Fachräumen unterrichten.

    Also mit Gehilfe wäre ich persönlich wahrscheinlich mit beiden Möglichkeiten vergleichbar eingeschränkt.bDu bleibst mir die Antwort schuldig, ob auch dieser Personenkreis mitgemeint war. Und auch, wenn Du selber keinen kennst, kann es Euch morgen treffen uns die Positionierung würde mich schon interessieren.

    @Antimon

    Beziehst Du Dich mit Deiner Aussage nur auf temporäre Behinderungen oder schliesst Du auch dauerhaft schwerbehinderte Menschen ein. Also konkret gefragt, ihr habt einen Seiteneinsteiger fest für den Chemieunterricht eingestellt und der erkrankt sagen wir Mal an MS, verbunden mit einer dauerhaften Einschränkung der Gehfähigkeit. Mich würde da doch sehr interessieren, wie Eure Schule damit umgehen würde.

    Andrew

    Nein ich habe nichts reininterpretiert. Klare Aussage von Dir: "Einen einbeinigen Physiklehrer im Fachraum, würde es bei uns nicht geben".

    Einbeinig ist man eben nicht Mal vorübergehend. Irgendwie komisch, wenn damit jetzt nur eine vorübergehende Verletzung gemeint ist, aber schön wenn die Aussage nicht so gemeint war.

    Andrew

    "Einen einbeinigen Physiklehrer im Fachraum würde es bei uns nicht geben"

    Wow! Das nenne ich gelebte Inklusion! Really?


    Sorry, aber als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung macht es mich wütend, wenn hier Kolleg:innen zu solchen Statements kommen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso ein Physiklehrer im Rollstuhl nicht im Fachraum unterrichten soll. Hier ist es Aufgabe aller Beteiligten, die Arbeitsbedingungen für die Lehrkraft so einzurichten, dass die Tätigkeit möglich ist. Ehrlich gesagt, finde ich, dass wir gesellschaftlich an einem bedenklichen Punkt angekommen sind, wenn solche Schlussfolgerungen, wie von Andrew in den Raum geworfen, als selbstverständlich zur Kenntnis genommen werden. Es macht mich fassungslos.

    Ich komme als Seiteneinsteiger und Tarifbeschäftigter aus einer anderen Welt.

    In der freien Wirtschaft interessiert es den Arbeitgeber nicht die Bohne, wie du zur Arbeit kommst. Allerdings gibt es hier noch die Alternative sich kurzfristig Urlaub zu nehmen. Das geht im Schulbereich nicht. Auf eine Konfrontation würde ich es auch als Beamter nicht ankommen lassen. Der Schuss geht wahrscheinlich nach hinten los.

    fossi74

    Kündigung von angestellten Lehrern.

    Betriebsbedingte Kündigungen habe ich noch nicht erlebt. Die wären im Gegenzug nur möglich, wenn zeitgleich keine neuen Kräfte auf absehbare Zeit eingestellt würden. Zu betrachten wäre dann der gesamte Einzugsbereich und das schulformübergreifend. Ansonsten kassiert das Land beim Arbeitsgericht eine Abfuhr.

    Risiko zur verhaltensbedingten Kündigung ist in der Probezeit gegeben. Im Normalfall lâuft das auf einen Aufhebungsvertrag hinaus. Ansonsten ist das Thema Aufsichtspflicht sehr wichtig.

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