Und ich schiebe auch Mal eine Frage nach, wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Gibt es bei Euvh MPT Kräfte? Stellenbeschreibung? Eingruppierung? Zusätzliche Kraft oder Anrechnung von Lehrerstellen?
Beiträge von chemikus08
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Was mich interessiert ist eine breite Diskussion des Themas, weil es sowohl,positives als auch sehr fragwürdiges zu berichten gibt. So finde ich es auf der einen Seite gut, wenn zusätzliche Professionen in Schule eingebunden werden. Jedoch Stelle ich mir dies als zußätzliche Ressource vor. Das mir aber jede MPT Kraft von den Stellenplanern als eine Sonderpädagogen Stelle angerechnet wird (NRW)und ich für jede eingestellte MPT Kraft einen Sonderpâdagogen weniger einstellen kann ist eine Sauerei.
Es gibt nur eine sehr vage Stellenbeschreibung durch den Arbeitgeber (ich vermeiden den Begriff Dienstherr, denn eine Verbeamtung ist ja nicht vorgesehen). Letztlich ist die SL für die genaue Ausgestaltung verantwortlich. Das Tâtigkeitsprofil kann also an Schule x ein ganz anderes sein als an Schule y. Bei einem Wechsel der SL kann es Dir also passieren, dass Du etwas ganz anderes machst als vorher. Eigentlich unterliegt das der Mitbestimmung nach LPVG. Da aber die Schulleitungen die Ausgestaltung übernehmen sollen, müssten die Lehrerräte zustândig sein. Und das ist nur der Anfang einer Kette von Fragen, die sich bei diesem Thema stellen?!
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Schade das die Frage zurückgezogen wurde. Das Thema MPT Kräfte dürfte in vielerlei Hinsicht interessant werden, und ist in diesem Forum bisher nur wenig beleuchtet worden!?
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Ich würde den für Dich zuständigen Personalrat um eine qualifizierte Antwort bitten. In NRW wâre Dein SL nicht der zustândige Entscheider, sondern Deine Diensstelle. Also Mal sehr unjuristisch ausgedrückt, die Stelle die auch die Verbeamtungsurkunde rausschickt. Bei der SchulForm Realschule wäre es die Bezirksregierung.
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Bist Du verbeamtet oder Tarifbeschäftigte?
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Aus eigener Erfahrung würde ich eine stationäre Massnahme bevorzugen. Als Beamter drauf achten, dass es nicht als Reha verkauft wird, sondern der Doc eine Einweisung zur stationären Akuttherapie ausstellt. Das erspart unliebsame Genehmigungen durch die Beihilfestelle und garantiert die restliche Kostenübernahme der Zusatzversicherung.
Hier hat man dann Psychiater und Psychologen an seiner Seite und kann auch diverse Therapieansätze austesten. Letzten Endes wird die Diagnose auch sicherer. Anpassungsstörungen gibt es zu war, wird aber gerne als Verlegenheitsdiagnose genommen, dann braucht man sich nicht die Zeit nehmen um zu.b. eine Depression auszuschließen.
Wünsche Dir alles Gute und nimm Dir die Zeit, die erforderlich ist um für bDich Klarheit und Besserung zu erzielen. Und kündigen schon Mal gar nicht.
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Im Übrigen habe ich den Eindruck,dass es dieser Einrichtung nur noch darum geht, die Schülerzahlen zu Puschen. Nur jeden Druck auf die SuS vermeiden, die könnten ja sonst wegbleiben. Der Tag wir kommen,wo diese "Shulleiterin" sich für s anspucken durch Schüler noch bedankt. Ich hatte im Übrigen gehofft, Du wärst bei einer kommunalen Einrichtung. Da hätte man noch Beschwerdeinstanzen gehabt. Bei privat ist ganz übel. Bei einem sozialen Verein könnte man sich wenigstens noch an den Vorstand wenden!
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Joker 13, danke fürs anpingen.
Das ist für misspoodle eine bescheidene Situation. Als Honorarkraft bist Du nicht Fisch und auch nicht Fleisch. Meist arbeiten diese Institutionen nur mit ganz wenig festangestellten MA. Als Honorarkraft hast Du eigentlich keinerlei Rechte. Ein solches Verhalten ist indes unter aller S...! Hier würde ich schon schauen, ob es da keine Beschwerdeinstanz gibt. Falls es sich um einen kommunalen Laden handelt, könnte ich mir sehr wohl vorstellen, dass der zuständige OB sich interessiert. Also einfach mal die Hierarchieebenen nach oben durchsuchen, wer da wohl in Frage kommt. Andererseits wüsste ich gar nicht, ob ich hier noch lânger arbeiten wollte. Ich habe auch Mal nebenbei für eine VHS als Honorarkraft gearbeitet. Die Wertschätzung war es, die mich dort eine längere Zeit gehalten hat. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich die leider dran geben. Aber ohne diese Wertschätzung von Schülerseite und Seminarleitung hätte ich für das Geld dort nicht gearbeitet.
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Tom123
Die Feuerwehr hat 12 Stundenschichten. Innerhalb dieser Zeit werden auch Wartumgearbeitet etc. erledigt. Sind diese erledigt und liegen keine Einsätze vor, kannst Du Dich auch Mal aufs Ohr legen, speziell in den Nachtschichten. Die gesamten 12 h zählen als Arbeitszeit. Im Monat hast Du dementsprechend ca. 15 Schichten.
Das mit den alle 4 Jahe habe ich in der Sek 1 anders erlebt. Da Du nicht nur mit der eigenen Klasse fährst, sondern auch als zusätzliche Unterstützung bei anderen KuKs mitfährst, erwischt es Dich alle zwei Jahre. Je nachdem wie das Kollegium zusammengesetzt ist (z.b. bei vielen Schwerbehinderungen im Kollegium) auch öfter. Du erlebst es als Erholsam. Im späteren Alter kann sich dieses Blatt ganz schnell wenden, weil vielleicht irgendwann der Zeitpunkt kommt, wo Du nicht mehr mehrere Tage durchmachen kannst, sondern auf Erholungsphasen dringend angewiesen bist.
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Thema Klaus Weselski und Generalstreik
Zunächst einmal waren die Streiks von Weselskis Gewerkschaft juristisch wasserdicht. Es ging um einen Tarifvertrag der ausgelaufen ist und um gescheiterte Tarifverhandlungen. Damit war der Streikgrund zulässig. Ein Streik wegen der Luftfilter wäre schlicht grob rechtswidrig. Kann man machen, wird aber in der ersten Verhandlungsrunde zur einstweiligen Verfügung der Gewerkschaft um die Ohren fliegen. Darüber hinaus würde es nur wenige Bundesländer mit vielen Angestellten treffen, denn die Beamten dürfen nicht streiken. Aber dann kommt noch ein Grund, der betrifft die Einstellung des Kollegiums. Selbst bei den wenigen Warnstreik Tagen, die es bislang gab, sind von 10 Tarifbeschäftigten
(unabhängig ob und welcher Vertretung sie angehören) vielleicht drei gekommen. Das ist der Unterschied zu den Lokführern. Die sind mehrheitlich organisiert und wenn zum Streik aufgerufen wird, stehen die geschlossen dahinter und haben kein schlechtes Gewissen. Würde Wiselski so Kollegen haben wie uns, würde der mit quietschenden Reifen vom Hof fahren und nie mehr wiederkommen🤣
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In NRW gäbe es auch die Möglichkeit, sich für die Lehrerausbildung bei den ZfsL zu bewerben. Die suchen, bei uns zumindest, immer Leute.
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Nö, du trittst mir nicht zu nahe.Und an meiner jetzigen Schule ist das zum Teil Teil so. Allerdings war es an meiner ersten Schule mit gebundenem Ganztag eben nicht so und gerade in NRW wird dies bei den Realschulen gerade ausgebaut, also Mal schauen wie lange das an unserer Schule noch gut geht. Darüber hinaus gibt es auch bei uns an einzelnen Tagen Nachmittagsunterricht.
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Glückwunsch zu einer solchen Schulleitung. Es ist nämlich definitiv eine Grenze nicht nur erreicht sondern überschritten. Wobei ich hier eine Schulform vertrete, die mit einem Deputat von 28 Unterrichtsstunden sowieso schon ziemlich gekniffen ist.
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Unter diesen Voraussetzungen ist es keine Dienstpflicht, wenn Du dich darauf einlässt selber schuld. Die GEW hat via Grundsatzurteil das Gegenteil durchgesetzt. Jeder der das mitmacht fällt den Kolleg:innen in den Rücken, die nicht gewillt sind draufzuzahlen.
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Der Punkt mit dem eigenen Geld mitbringen, sollte Fachinformatiker bitte nochmal näher erläutern?!
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@ Karl Dieter
Es ist ein typisches Merkmal psychischer Erkrankungen, dass diese vom Betroffenen häufig negiert werden und so unbewusst der Manifestation solcher Erkrankungen unbewusst Vorschub geleistet wird. Viele gehen erst dann zum Arzt, wenn Angehörige, Freunde oder Kollegen die es gut mit einem meinen, entsprechend einwirken. Ich erlaube mir nicht eine Ferndiagnose zu stellen. Bei Rückzugstendenzen oder bei bestimmten sich wiederholenden Beschwerden, erlaube ich mir jedoch den Hinweis, dass es vielleicht jetzt Mal eine gute Idee wäre, wenn Mal ein Facharzt von aussen drauf schaut, ob ein Krankheitswert gegeben ist oder nicht. Ich weiss wovon ich rede, da ich die Odysee selber hinter mir habe und in vielen BEM Gesprächen, die ich begleitet habe, immer wieder die gleiche Beobachtung. Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Hat man diesen Punkt erreicht, dann dauert die Wiederherstellung häufig lange. In vielen Fällen kommt es aber auch zu einer vorzeitigen zur Ruhesetzung, die bei rechtzeitiger Intervention vermeidbar gewesen wäre.
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Das Wahlrecht kann in einem Strafverfahren durch ein Gericht entzogen werden. Aber nur bei bestimmten Straftaten die Im Gesetz genau bestimmt sind. Die Vorbereitung eines Angriffkrieges wäre eine solche Straftat.Maximal für 5 Jahre.
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Das wird aber durch die Regeln, wie mit den Wahlbriefen umgegangen wird, wieder anonymisiert (so übrigens auch bei der Personalratswahl). Die eingehenden Biefe werden mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen und die ungeöffneten Umschläge mit dem Wahlschein ungeöffnet erneut in eine Urne geworfen. Mehraugenprinzip
Erst danach wird die nunmehr wieder anonymisierte Wahlurne in die Hand genommen, die Umschläge geöffnet und ausgezählt.
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Wäre mein Part gewesen
Aber danke JoyfulJay!!
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Die korrekte Aussage wäre die:
Eine Impfung reduziert die statistische Wahrscheinlichkeit für eine Corona Infektion im Vergleich zu Ungeimpften signifikant. Selbst im Falle einer Infektion ist das Risiko für einen schweren Verlauf ebenfalls signifikant reduziert.
Oma würde sagen es schützt vor der Erkrankung, meistens jedenfalls🤣
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