Beiträge von chemikus08

    Es gibt in NRW zwei Institutionen, die eine Raum auch "dicht" machen können. Die erste ist das Amt für Arbeitsschutz. Die sitzen bei der Bezirksregierung (eigenes Dezernat nicht in der Schulverwaltung) und können Kontrollen machen und auch Auflagen verhängen. Am besten schaltet man die über den SL ein, der sich bei der Bezreg beschweren muss, dass sich beim Träger nichts bewegt. Personell hat mm Anda immer mehr abgebaut, so dass der Weg ggf. etwas länger dauert. Die Tarifbeschäftigten KollegInnen können sich indes auch an die Unfallkasse wenden. Die reagieren meist relativ schnell und können ggf. auch Zwangsmaßnahmen gegen den Träger verhângen. Die Infallkasse wäre auch Ansprechpartner für besorgte Eltern, da die Kinder ja auch hier versichert sind.

    Sorry Mary Phy,

    Wenn ein Kollege Dir sagt, er sei oft krank, damit zu antworten, man solle nicht jedes kleine Wehwehchen.... ist für mich schon eine indirekte, wenn nicht sogar direkte Bewertung der Krankheitszustände des Kollegen und das geht nur Mal gar nicht, und das sage Ich nicht nur als Personalratsmitglied sondern auch als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung.

    Zum Thema "Man muss sich ja nicht gleich ne Woche krankmelden"

    Sorry, aber da muss ich gleich Mal zwischengrätschen. Ich sehe zuviel KuKs die sich krank zur Arbeit schleppen, obwohl sie wie schön Mal gegessen. Wenn andere das dann nicht tun, werden sie gleich geächtet, u.a. unter Verwendung solcher Sprüche.

    Können wir uns bitte darauf einigen, dass jeder für sich selber entscheidet, wann er sich nicht mehr wohlfühlt? Und da wir ja von einer Woche reden, entscheidet ja sowieso der Arzt der es studiert hat und nicht Dr. med Karl Dieter, Facharzt für leicht erkennbare Krankheiten

    Ja, man wird zunächst mit dem Deputatsumfang entfristet IT dem man zuletzt eingestellt wurde. Allerdings erlebe ich es so, das man im weiteren Verlauf durchaus gewillt ist, den Vertrag aufzustocken. Jedoch würde man in diesem Fall wahrscheinlich abwarten, bis der SL sich abreagiert hat. Es ist nâmlich durchaus davon auszugehen, dass er für den Vorfall "einen auf den Deckel" bekommt.

    Karl-Dieter

    Rechtlich fragwürdiger Rat?

    Also zunächst einmal kann ich nachvollziehen, dass jemand in einer derartigen Situation psychisch tatsächlich nicht in der Lage ist seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachzukommen selbst, wenn man wollte. Eine Krankschreibung ist nach den Krankschreibungsrichtlinien eigent vollkommen ok. Wenn die Diagnose entsprechend lautet kann ich das juristische Problem nicht erkennen. Letztlich eine ärztliche Entscheidung. Darüber hinausgehend bleibe ich bei meinem Vorschlag der Miteinweisung, welcher eben nicht auf 12 Jahre (im Gegensatz zu den Kinderkranktagen) begrenzt ist. Es ist eine Frage der medizinischen Indikation und damit auch hier in die Hände des Arztes gelegt🤷

    Es gibt neben den üblichen Kind krank Tagen noch etwas anderes, das gemeinhin nicht so bekannt ist, gilt aber nur bei stationären Aufnahmen. Das ist die stationäre Mitaufnahme eineiner Begleitperson aus medizinischen Gründen. Der Arzt bescheinigt, dass die Begleitperson in das Therapieverfahren mit eingebunden ist und die Anwesenheit aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Hier gelten die üblichen zeitlichen Grenzen nicht mehr. Das kann dann sogar mehrere Wochen sein.

    fossi74

    Die Versicherung hat aber nur Grund zu meckern,wenn diese Diagnose vor Unterzeichnung des Vertrages erfolgte und man versäumt hat dies anzugeben. Ich würde übrigens in dieser Erklärung immer darauf hinweisen,dass diese Angaben nim Rahmen des Erinnerungsvermögens erfolgen.Für eine vollinhaltliche Abfrage würde ich der Versicherung immer die Arztauskunft anbieten!🤷

    Ist die Diagnose erst danach erfolgt ist dies für den BestaBestand des Versicherungsverhäktnisses unerheblich. Gleiches gilt übrigens für die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung.

    Rollen wir das Thema Mal von der Vorschriftenseite auf (in welchem Bundesland ist das eigentlich?). Du sollst Dich um die Sammlung und dann auch noch um eine veraltete Sammlung kümmern. ALSO AUF Vordermann bringen und n Gang halten? Wie viel Entlatungsstunden gibt es dafür? Wer macht eigentlich den Gefahrstoffbeauftragten?

    Nach meiner Auffassung ist hinsichtlich der Klassengröße und der besonderen Aufmerksamkeit die diese Schülerin nunmal benötigt, die Erledigung dieser Aufgabe nur bedingt durch eine Person gewährleistet. Ich würde daher eine Überlastungsanzeige an die SL schreiben, indem ich (auch durch Nennung der von Dir genannten Fallbeispiele) aufzeigen würde, dass innerhalb dieser Zeiträume eine zeitgleiche Aufsichtspflicht über diese Schülerin und die gesamte Lerngruppe nur suboptimal zu gewährleisten ist. Im Schadensfall siehst Du ein Organisationsverschulden, welches Du alleine jedoch nicht abwenden kannst. Daher bittest Du um entsprechende Abhilfe. Entweder lässt die Schulleitung sich was einfallen oder Deine Überlastungsanzeige geht an die nächsthöhere Stelle. (CC an Personalrat m.d. Bitte um Unterstützung.)

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