Nicht müsste, sondern muss! Alles andere wäre doch sehr fahrlässig, wenn man die Gefährdungswerte kennt
Beiträge von chemikus08
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Tipp noch an die Chemielehrer..
Schaltet auf jeden Fall den Abzug ein, der sorgt dafür dass kontinuierlich eine nicht unerhebliche Menge der Raumluft abgezogen wird
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Die Empfehlung von Lüftungsintervallen nach Zeit ist Murks. Die Raumgröße und die Zahl der Personen hat eine erhebliche Schwankungsbreite. Dementsprechend schwankt auch die Lüftungsnotwendigkeit.
Daher sollte man für jeden Raum ein CO2 Messgerät beschaffen. Sobald 1000 ppm erreicht sind, soll nach Empfehlung des UBA gelüftet werden. In einer Klasse wo wir das durchgezogen haben, war bei 32 Schülern letztlich ein Lüftungsintervall von 10 Minuten erforderlich. Man hat sich auf dauerlüften geeinigt. D.h. die meisten Fenster auf Kipp und das Lehrerfenster weit auf. Hier blieb das CO2 dauerhaft auf 700 ppm.
Es gab auch Klassen, wo das Lüften alle 20 Minuten gereicht hat.
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Möchte dazu ergänzen:
Und dann ist eine Lohnerhöhung in Höhe des Inflationsausgleich nicht verhandelbar🤢
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Ich habe nicht gesagt,dass alles was länger als 10 Jahrevher ist irrelevant ist, Die meisten Frageböen sind aber mittlerweile so aufgebaut. Fragt man Dich darüber hinaus, so bist Du verpflichtet auch hier wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei so lane zurück liegendenden Sachverhalten jedoch immer mit dem Zusart soweit ich mich hier und heute erinnere! Nicht um den Amtsarzt auszutricksen, aber alles was so lange zurück liegt, da fallen mir immer wieder auch Schen erst ein, wenn ich aus der Arztpraxis draussen bin und dafür möchte ich nicht haftbar gemacht werden. Wenn meine Krankenkasse oder mein Amtsarzt ein vollständiges Dossier Wohlen, so mögen Sie es bitte bei meinem behandelnden Ärzten anfordern.
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@ Zauberwald
Ich sehe das ähnlich, garantieren würde ich es nicht. Es gibt Amtsärzte, die leben nicht in dieser Welt.
1.) alles wahrheitsgemäß angeben, auf die Frage achten, wenn nach den letzten 10 jahren gefragt wir, beantworte ich nicht die letzte 20 Jahre. Aber bitte niemals lügen, dass kann einem die Existenz kosten
2.) Guckt dass Ihr einem Berufsverband angehört, dercEuch im Zweifel einen RA stellt. Ansonsten bevor das ganze läuft, eine Berufsrechtschutz abschließen. Sowas kann richtig teuer werden, selbst wenn man gewinnt zählt jede Partei die Anwaltskosten als auch die anteiligen Gerichskosten selbst. (Zumindest solange man angestellt ist, die Kostenverteilung beim Verwaltungsgericht müsste ich nochmal erfragen)
Aber Berufsverband ist immer gut, da kann man auch Mal über den eigenen Schultellerrand hinausgucken🤣
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Damit meine ich, dass der Amtsarzt zu der Ansicht kommt, dass Du auf Grund Deines gesundheitlichen Zustandes voraussichtlich nicht bis zum Pensionsende voll Dienstfähig sein wirst. In diesem Fall wir die Verbeamtung verweigert und Du bekommst nur einen TVL Vertrag.
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Das was Dir an der einzelnen Schule als wenig erscheint, sind in der Summe eines Regierungsbezirks schon einige Fälle.
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Das sind genau meine Befürchtungen. Hinzu kommt, dass ich zu den potentiellen Risikopatienten gehöre und zusätzlich auf die 60 zu gehe, weshalb ich ein Nachlassen des Impfschutzes durchaus befürchte. Leider bekomme ich meine Auffrischung frühestens im Januar. Bis dahin setze ich auf FFP2 und häufigem Lüften.
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Übrigens noch ein Hinweis, irgendeiner hätte noch mit der Probezeit argumentiert. Auch die muss schriftlich vereinbart sein. ohne Vereinbarung entfällt auch diese 🤣🤷
Dumm gelaufen
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Kiggie
Obasler haben nicht per se einen schlechteren Gesundheitszustand. Der Anteil an Bewerbern, die älter als 30 sind ist aber doch deutlich höher. Mit zunehmendem Alter kommen auch unterschiedliche Beschwerdebilder dazu. Insoweit ist die Bewerbergruppe auch beim No-Go des Amtsarztes stärker betroffen.
Als Lehrer an der einzelnen Schule bekommt man so etwas nicht so häufig mit, als Personalrat der für rund 4000 Lehrkräfte zuständig ist, erleben wir diese Fälle regelmäßig. Sie machen allerdings nur eine Minderheit bei jedem Einstellungsverfahren aus.
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Calmac
Stimmt, das hätte ich näher betonen sollen. Es bezieht sich ausschließlich auf den TVL.
Aber dies ist eben auch ein Schicksal vieler OBASLer, dass entweder wegen des Alters oder wegen des gesundheitlichen Zustandes eine Verbeamtung nicht möglich ist.
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Der SL muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. In diesem Zusammenhang muss er auch festlegen, welche Schutzmaßnahmen er für erforderlich hält. Falls er FFP 2 Masken aufgrund der Arbeitssituation für erforderlich hält, müsste er dies dem Trâger mitteilen, der dann die entsprechenden Masken liefern muss.
Lt. Schulgesetz ist der SL für alle Atbeitsschutzbelnge zustândig (Achtung der Lehrerrat ist da nach LPVG in der Mitbestimmung!!)
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Die Forderung von 5% ist entstanden, als die derzeitigen Inflationsraten noch nicht bekannt waren. Eine Änderung der Forderung während der Verhandlungen geht nicht Mal ebenso. Insoweit müssten die Arbeitgber eigentlich zu Frieden sein. Aber nein, auch das ist aihnen zu viel. Sie erwarte offensichtlich, dass wir es hinnehmen,nächstes Jahr weniger Kaufkraft in der Tssche zu haben. Damit würde die Schere zwischen Bundes-und Landesbediensteten noch weiter auseinandergehen. Die Zeichen stehen auf Streik!
Ich kann nur hoffen, dass möglichst viele die streiken dürfen sich auch beteiligen. Die BeamtInnen unter Euch dürfen nicht zu Streikbrecheraufgaben herangezogen werden. Geht der Hrrr Müller streiken und Ihr seit für seine Klasse eingeteilt, dann brauct Ihr sie nur zu beaufsichtigen, dass sie keinen Blödsinn mache, jedoch keinen Unterricnt oder was dem nahes kommt.Selbstversrändlich brauchen die Streikenden auch kein Vertretzngsmaterial zur Verfügung zu stellen.
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Die zweite Verhandlungsrunde ist gescheitert.. Für Euch ein paar Informationen aus erster Hand..
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Und diejenigen mit OBAS sollten genau kalkulieren, wann sie einen solchen Schritt machen. Je nachdem von welcher Stufe man aus sich bewirbt, fährt man ggf. Verluste ein, die mannicht mehr aufholt, da es keine stufengleiche Höhergruppierung gibt. Darüber hinaus wird das Ganze mit steigender Angleichung Zulage finanziell immer unattraktiver, wenn man keine Leitungsfunktion anstrebt.
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Hilfslehrer??
Da muss ich Dich entäuschen. Die offizielle Bezeichnung lautet Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Und solange Du nicht verbeamtet bist,gilt diese Bezeichnung unabhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Vkraussetzungen. Es gibt auch keine Unterschiede in den Rechten und Pflichten, daher finde ich die genannte Bezeichnung sehr unpassend und sie stimmt auch nicht mit der Berufsbezeichnung gem. Arbeitsvertrag überein🤷
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fossi 74
auch an staatlichen Schulen stehen die Nicherfüller ganz bescheiden da. Es 10 mit Zulage.
EE11mit Zulage und ggf. Verbeamtung nur nach absolvierter Obas.
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Erfüllter bekommen EE11oder E13
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