Beiträge von chemikus08

    Bolzbold

    Hier werden in der Tat die wesentlichen Aspekte wiedergegeben.

    Entgegen der Meinung von CDL bin ich nicht der Auffassung, dass man die erwāhnten Taten unmittelbar miteinander vergleichen kann. An einer Stelle jedoch haben sie eine entscheidende Gemeinsamkeit. Es liegen in allen Fällen keine hinreichenden ethischen Gründe vor, die einer Gesellschaft das Recht geben, einen Menschen wegen dieser Handlungen (wenn auch in vielen Fällen nur theoretisch) hinter Schloss und Riegel zu setzen. Jeder der schon Mal als Schöffe an einem Urteil mitgewirkt hat, weiss was es für Angeklagte, Angehörige und Partner bedeutet, wenn ein Mensch für lângere Zeit weggesperrt wird. Da fängt man an, auch das Strafrecht nochmal zu hinterfragen. Und ja, ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Gesellschaft nicht das Recht haben, jemanden wegen des Besitzes von Drogen für den Eigenbedarf hinter Gitter zu setzen. Diese Auffassung geht, dessen bin ich mir bewusst, deutlich über die geplante Legalisierung hinaus. Hier würde ich mir wünschen, wenn die bestehende Drogenpolitik nochmal in Gänze überarbeitet würde.

    Da lass uns Mal die konkreten Änderungen im BTM abwarten. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass zwar das Dealen nach wie vor strafrechtlich relevant bleibt, Genuss und Besitz jedoch ähnlich einzustufen sind wie beim Tabak. Folgerichtig kann ich dann jemanden der beim Cannabis Konsum erwischt wird, nach wie vor sanktionieren, aber nicht mehr direkt von der Schule schmeissen, wie es heute leider noch häufige Praxis ist.

    @ Botzbold

    Das StGB in der pädagogischen Arbeit heranzuziehen, um die Verwerflichkeit einer Tat zu begründen, macht mir immer Bauchschmerzen. So gibt es in diesem Werk immer wieder überholte Regeln, wo dann moralische Verwerflichkeit und Strafbarkeit im Widerspruch stehen. Hier wâre dann gesellschaftliches Handeln zur Änderung gefragt. So ist die von Dir genannte Problematik "Drogen" eine solche. Derzeit ist damit zu rechnen, dass es zu Änderungen im Betubungsmittelrecht kommen. In 20 Jahren werden die dann 50 jährigen Kollegen die Frage von SuS gefallen lassen müssen, warum wir das damals zugelassen haben. Nicht anders war es bezüglich der Strafbarkeit homosexueller Handlungen. Oder wie wäre es mit dem 218 StGB?

    Es gibt nur in einem Fall für das Ministerium einen gewissen Zugzwang. Sollte nämlich der Partner beruflich ins Ausland versetzt werden, muss die zuständige Dienststelle einen Abwägungsprozess durchführen zwischen den dienstlichen Erfordernissen einerseits und dem grundgesetzlich garantierten Anspruch auf besonderen Schutz von Familie andererseits. Hier empfiehlt nes sich dann den Personalrat einzuschalten. Erst wenn diese Unterstützung auch nicht zieht, zieht möglicherweise professionelle Hilfe durch eine fachlich versierte Rechtsberatung.

    fossi74

    Dann sind die Gesamtvoraussetzungen Deiner Beispielkandidatin sehr günstig. (Evtl hat sie sogar unter BAT noch angefangen und entsprechende Familienzulagen erhalten?)

    Meine Hochrechnung die ich von der DRV erhalten habe, prophezeit mir um die 1600 Euro Brutto, falls ich bis 66 durch arbeite. KollegInnen die nach mir angefangen haben, erhalten eine halbe Gehaltsstufe weniger und schneiden damit eher schlechter ab.

    Also ehrlich gesagt, die Farbe interessiert mich wenig. Es geht um den ppm Wert. Liegt der bei 1000 ist nach den Empfehlungen des UmwUmweltbundesamtes Schluss.

    Die Farbampel, da müsst ihr aufpassen, die gab es schon vor Corona und da ging es um die allgemeine Luftqualität. Dementsprechend sind die bei 1500 ppm auf gelb und vielleicht bei 2500 ppm auf rot gegangen. Für die Beurteilung wegen der Keimgefahr greifen jedoch ganz andere Grenzwerte. Wenn es sich also noch um eins der Geräte handelt, müsste es entsprechend nachjustiert werden. Da ich mich auf den wissenschaftlichen Sachverstand des städtischen Einkaufs lieber nicht verlassen, würde ich als Schule auf ein Gerät mit Wertanzeige bestehen.

    Thema: Lehrkräfte mit Vorerkrankung

    Lehrkräfte mit Vorerkrankung waren lange Zeit vom Präsenzunterricht befreit. Nachdem alle ein Impfangebot erhalten haben, unterrichten jetzt wieder alle in Präsenz. Leider laufen bei vielen jetzt schon die erste sechs Monate nach der Zweitimpfung ab und die Impfzentren haben in NRW das Arbeiten eingestellt. Da es zu immer mehr Durchbrüchen kommt und selbst ein Rezo mit seinen 29 Jahren trotz zweifacher Impfung wirklich übel erkrankt ist,macht man sich auf Grund des fulminanten Anstiegs so seine Gedanken. Wie sieht das bei Euch aus. Gibt es Lösungen? Wie geht Ihr damit um?

    @Dp8

    Na viel besser sieht es in NRW auch nicht aus. Unser Liegenschaftsamt hat erst nachdem die Unfallkasse sich angekündigt hat ein Messgerät angeschafft und wussten dann bei der Besprechung nicht, wie es funktioniert. Da gehört zu den wenigen Sachen, dich ich mir notfalls noch auf eigene Rechnung anschaffen würde.

    So jetzt frickeln wir das Mal auseinander,

    Zunächst ist wichtig ob die betroffene Lehrkraft (ihr sollte Allianzen bilden) angestellt oder verbeamtet ist. Die Unfallkasse ist für Beamte nicht zuständig und daher wird jeder Beamte der sich an die UK wendet eins auf die Mütze bbekommen.Der Beamte kann und sollte auf jeden Fall remonstrieren. Kann die Schulleitung dem nicht abhelfen, muss sie es and die Schulaufsicht weitergeben. Der Angestellte Mitarbeiter wiederum hat das Recht, nach erfolgloser Beschwerde, sich an die Unfallkasse zu wenden. Im Übrigen würde ich die Lüftungsvorgaben peinlich genau einhalten. Beschweren sich Eltern, so empfiehlt sich der dezente Hinweis auf die UnFallkasse, den die Kinder sind auch da versichert und die Arbeitsplatzregeln gelten auch für diese. Die Unfallkasse kann letztlich auch verfügen, dass der Raum ab einer bestimmten Temperatur zu schliessen ist.

    Darüber hinaus empfehle ich alle Mittel der Mitbestimmung zu nutzen. Der Lehrerrat könnte aufgrund seiner Mitbestimmungsrechte einen Initiativantrag stellen, ab einer bestimmten Wetterlage die Räume nicht mehr zu nutzen. Kommt es daraufhin zu keiner Einigung geht das in die Stufe. D.h. Jetzt müssen sich örtlicher Personalrat und Schulaufsicht streiten. Kommt es auch hier zu keiner Einigung, so müssen sich Mittelbehörde und der nächsthöhere PR streiten. Wichtig ist das Thema am Kochen zu halten und zu zeigen, dass man nicht gewillt ist, das hinzunehmen. Mit den Messgeräten seit Ihr zumindest schon Mal einen Schritt weiter, da hier schon Mal dokumentiert ist, dass Euer Lüftungsverhalten korrekt ist.

    Dann noch ein Hinweis, solange Du gezwungen bis unter solche rechtswidrigen Unständen zu arbeiten, solltest Du ein sehr genaues Monitoring Deines Gesundheitszustandes betreiben. Deine Erhaltung der Arbeitskraft gehört zu Deinen Berufspflichten. Bei Beeinträchtigungen solltest Du frühzeitig einen Arzt aufsuchen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen für die Ärzteschaft geltenden Krankschreibungsrichtlinien. Eine Krankschreibung ist hiernach auch dann gerechtfertigt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit zwar noch nicht unmittelbar vorliegt,bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch droht.

    Ich würde Dir dringend empfehlen, Euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zunächst einmal beraten zu lassen. Ich halte das nicht für zulässig. Anders ist es in der freien Wirtschaft aber so, Recht haben und es auch bekommen ist manchmal zweierlei. Daher zunächst einmal beraten lassen und dann eine Entscheidung treffen wie es weitergeht. Wahrscheinlich nennen sie es auch nicht Tele Arbeitsplstz sondern mobiles arbeiten und würgen sich mit diesem Rechtskonstrukt auch noch aus ihrer Verpflichtung raus einen ergonomischen Arbeitsplatz einzurichten.

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