Beiträge von chemikus08

    Das Ganze funktioniert nur, wenn der grösste Teil des Kollegiums das Vorhaben aktiv unterstützt indem es eben doch auf freiwilliger Basis die eigenen Handys benutzt. Es gibt gute Gründe dafür. Es ist dann Sache des SL die Mehrheit von dem Vorhaben zu überzeugen.

    Ich glaube nicht, dass es eine Verpflichtung gibt, ein Diensttelefon immer mit sich zu führen.

    Na jja, dem SL obliegt nach dem Schulgesetz NRW die vollständige Arbeitgeberplicht die Arbeitssicherheit in seinem Betrieb sicher zu stellen. Hierzu gehört auch, dass er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass zur Sicherheit jede Lehrkraft ein Prepaid Handy erhält. Auf Wunsch kann aber auch das private Handy genutzt werden. Wenn er dies so festlegt, dann ist dies m.E. nach im Rahmen des sogenannten Direktionsrechts des Arbeitgebers durchaus zulässig so etwas zu verfügen.


    Und ja, ich gebe Dir auch Recht, dass eine ausreichende Ausstattung mit Festnetztelefonen der Regelfall sein sollte. Aber dann bitte in jedem Klassenraum um das einmal ganzheitlich zu betrachten, denn im Amokfall und das ist der eigentliche Hintergedanke bei dem Wunsch, dass alle LK per Handy erreichbar sind, besteht so die Möglichkeit zur Kommunikation. Es muss noch nicht einmal ein Amoklauf sein, aber es mehren sich bei uns mittlerweile die Fälle, wo schulfremde Gestalten in die Klassenräume kommen und Gewalttaten begehen. Hier wäre eine Vernetzung im Kollegium durchaus wünschenswert.


    Quelle: § 59 Schulgesetz NRW

    Das ist leider so rechtens. Da staunen auch pensionierte Lehrkräfte nicht schlecht, wenn sie nach vier Jahren noch mal ein paar Stunden geben, weil der SL so nett nachgefragt hat. Es ist eine Sauerei, die aber leider tarifrechtlich verankert ist. Allerdings würde ich nochmal beim Personalrat nachfassen., denn m.E. sollte es dann mindestens die Stufe zwei sein.

    Die Vorschrift gilt rückwirkend ab Januar 2021. Hiernach darfst Du die Gesamtsumme im Jahr der Anschaffung abschreiben. Du darfst aber auch, wenn Du das möchtest, es auf mehrere Jahre verteilen.

    Damit ist also durchaus die Möglichkeit gegeben, den Vorjahresrechner für private Verwendung und den aktuellen Rechner für berufliche Zwecke zu verwenden, so dass Du Dir (theoretisch) jedes Jahr das neueste Modell zulegen kannst.

    Karl-Dieter

    Wenn ein Frauenarzt das individuelle BV ausspricht, wird er sich überlegt haben warum. Aber für Dich, nur zu Fortbildungszwecken, eine wichtige Kenngröße bei Schwangerschaften ist der Blutdruck. Schnellt der in die Höhe, gehen bei den Ärzten alle Alarmglocken, da immer das Damokles Schwert der Schwangerschaftsgestose darüber Schwert. Blutdruckanstiege werden aber auch durch psychischen Belastungen verursacht. Während beit Nicht schwangeren Personen da medikamentös gegengesteuert wird (obwohl es eine Krankschreibung vielleicht auch hier täte🙈😂) ist die Auswahl an Medis während einer Schwangerschaft nicht allzu groß.

    Dr. Rakete

    Dafür gab es ja den 132c als Ausnahmeregelung. Das jedoch zum Regelfall zu machen, ist die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems durch die Hintertür. Das dies aber dann auf dem Rücken sowohl der Kinder als auch des Kollegiums geschehen soll, kann ich nicht einsehen. Dann sollte man wenigstens so konsequent sein und dann die Realschulen auch offiziell in eine Sekundarschule umwandeln. Mit der dort geltenden Schüler Lehrer Ratio und dem dort geltenden Stundendeputat. Eine Realschule die wie eine Sekundarschule arbeiten soll, jedoch zu den Arbeitsbedingungen einer Realschule kann so nicht sein .

    Richte das Deinem Freund bitte aus. Danke 😂

    Bislang gab es im Schulgesetz eine Ausnahmeregelung, nach der Realschulen einen Hauptschulbildungsgang anbieten müssen, wenn es in der Kommune keine Hauptschulen mehr gibt und abgeschulte Realschüler nicht mehr anderweitig untergebracht werden können. Es handelt sich um den § 132 c des Schulgesetzes NRW.


    Nunmehr ist geplant, dass diese als Ausnahmefall gedachte Regelung zum Regelfall werden soll. In Gebietskörperschaften ohne Hauptschule wären Realschule dann verpflichtend den Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 auf Wunsch der Eltern anzubieten. Eine äußere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Realschüler und Hauptschüler sollen dann gemeinsam unterrichtet werden. Die Lehrkraft muss also dann die Unterrichtsvorbereitung wie auch die Klassenarbeiten usw. binnendifferenziert durchführen. Hinzu kommen Probleme der Stundenplangestaltung. So werden diese Schüler mit Fächern beschult, die im Realschulbildungsgang nicht vermittelt werden. D,h, diese müssen in den Bändern des WP Bereiches untergebracht werden. Leider ist jedoch die Stundenzahl nicht kompatibel zu den WP Fächern (so wurde es mit zumindest erklärt). All dies wäre dann durch die Realschulen zu stemmen, zusätzlich zu den Aufgaben der Integration und Inklusion. An dem Umstand, dass wir die Schulfom in der Sek 1 mit höchstem Pflichtstundendeputat und miserabler Schüler Lehrer Ration sind wird sich indes nichts ändern. (28 h Unterrichtsverpflichtung)

    Bei den Elektrofahrzeugen sehe ich immer noch zwei Probleme:

    Zum einen wird das preiswerte Marktsegment (KfZ unter 20000 Euro) zur Zeit nicht adäquat bedient. Offensichtlich hat man nur Kunden im Blick, die bereit und in der Lage sind 30000 Euro (eher mehr) für einen PKW auszugeben. Noch problematischer ist hingegen der Umstand, dass für den Laternenparker noch keine vernünftigen Lösungen existieren. Würde ich mir ein E-Fahrzeug anschaffen, wäre ich ausnahmslos auf Schnelladestationen angewiesen, da ich in keinster Weise die Möglichkeit habe, das Fahrzeug acht Stunden irgendwo zu laden. Ich habe mir jedoch sagen lassen, dass dies nicht zuträglich für den Akku ist und außerdem auch preislich dann nicht mehr so interessant. Kurzum, ich habe mich wieder für einen Benziner entschieden. Ist dann aber wahrscheinlich auch mein letztes Auto.

    Quittengelee wenn Deine SL ein einsehen hat, erstattet sie ebenfalls Anzeige unter Berufung auf dieses AZ. Will die Schulleitung davon nichts wissen, wende ich mich an den für Gewalt zuständigen Mitarbeiter der Bezreg. In unserem Fall wäre das unsere Personaldezernentin und die hängt sich dann an diese Anzeige dran.

    Warum das wichtig ist. Sobald sich öffentlich rechtliche Institutionen an diese Anzeige anhängen kommt der Vorgang in einen Ordner mit einer anderen Farbe (Nein kein Scherz) und wird prioritär behandelt.

    persönlich, da gibt's keine Rückendeckung von der Schule, die man sich ja eigentlich wünscht

    Hmm, das sieht bei uns etwas anders aus. Falls Du im Dienst Gewalt erfahren hast (auch Beleidigung zählt dazu), soll sich die SL für die Schule an die Anzeige dran hängen. Tut sie das nicht, gehst Du mit dem Aktenzeichen zur Bezirksregierung, dann machen die das stattdessen. Diese Vereinbarung könnte zumindest bei uns, nach behaarlicher Intervention der PR erreicht werden.

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