Beiträge von chemikus08

    Mathemann

    Danke für die Erörterung.

    Genau diese Konstellation besteht in NRW. Die SL wurden explizit auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Ob es dann auch eine tatsächliche in Regressnahme geben wird, ist eine andere Frage. Hierzu müsste nämlich auch ein Schaden entstehen. Da Lehrermangel besteht, kommt es ja nicht zur Überbesetzung. Ggf. gibt es noch einen immateriellen Schaden. Wie der beziffert wird?? Größer ist allerdings das Risiko eines Disziplinarverfahren.

    Veronica Mars

    Fällt unter Internetrecherche. Das ist übrigens durchaus eine Betrachtung wert, sich mal anzugucken, was unsere Vorgesetztenetage so treibt. Wenn die Sachbearbeiter der Bezreg auf ihrer Dienststelle erscheinen, so loggen sie sich in die Zeiterfassung ein und wenn sie die Dienststelle verlassen loggen sie sich aus. Damit machen sie so ziemlich das Gleiche wie meine Frau bei der Rentenversicherung oder auch sonstige Beschäftigte bei Bayer und anderen größeren Firmen. Und jetzt kommt der entscheidende Punkt, abgesehen von der halben Stunde Pause die abgezogen wird (in manchen Betrieben wird dafür auch gestempelt, da Du dort durchaus auch länger Pause machen kannst) gilt die komplette Anwesenheitszeit als Arbeitszeit. Die Zeit für Tetris (Ja ich weiß macht niemand:)) genauso wie das durchlesen von Hausmitteilungen im Intranet, die Wahrnehmung von hausinternen Grippe-Schutzimpfungen. Das Schwätzchen mit der(m) KollegIn auf dem Flur, aber auch die fachliche Diskussion mit KollegInnen, sowie jede aber auch jede Art von Dienstbesprechung. Ganz ehrlich? Wüsste nicht warum ich bei der Erfassung meiner Arbeitszeit pingeliger sein soll als der Rest der Welt. Ja, aber wenn wir das alles dazurechnen, dann müssten wir ja jeden Tag 3 Überstunden einrechnen. Ja stimmt, das wäre dann aber mal Gleichbehandlung mit den KuKs aus der Verwaltung. Selbstverständlich sind aber auch die unterrichtsfreien Zeiten von der Zeiterfassung nicht ausgenommen. Lediglich der Jahresurlaub von 30 Tagen, an denen brauche ich nichts zu buchen, mache da aber auch nichts.

    @Dead Poet

    Das wäre dann Aufgabe der Lehrerräte (oder habt Ihr in den Schulen örtliche Personalräte?) , mal den SL zu vermitteln, dass sie auch Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten haben. Ihre Aufgabe wäre daher nicht abzuraten, sondern eine Anzeige durch eine eigene Dienststellenanzeige zu unterstützen.

    Immer wieder kocht, auch in den Gewerkschaften, das Thema Arbeitszeit hoch. Letztlich wurde hier im Formum nochmal eine 200 seitige Zusammenfassung zum Thema Arbeitszeitstudie bei LehrerInnen veröffentlicht. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Zeitenwende für uns erst dann ansteht, wenn das Grundsatzurteil vom Mai 2019 endlich in nationales Recht überführt wird.


    Was sagt das Urteil aus?

    "Zum Hintergrund: Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst wird. Das löste eine Diskussion in Fachkreisen und Politik aus. Während Arbeitgeber das Urteil als „Einführung einer Stechuhr im 21. Jahrhundert“ ablehnten, leiteten die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, die Neue Richtervereinigung und auch Gewerkschaften einen Handlungsauftrag für die Bundesregierung aus dem Urteil ab." Quelle: DGB Mitteilung vom 10.03.21


    Was hat sich getan?

    Mittlerweile gibt es hierzu das Gutachten des Hugo Sinzheimer Institus für Arbeitsrecht. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich für Deutschland aus dem Urteil Handlungsbedarf ergibt.

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (dem auch die GEW angehört) hat dieses Urteil begrüßt und ein Eckpunktepapier hierzu verfasst.


    Eckpunktepapier pdf


    Ich weiß, dass mancher(m) KollegIn eine solche Arbeitszeiterfassung nicht schmecken wird. Erst mit dieser konkreten Erfassung jedoch werden Fakten geschaffen, die der Dienstherr nicht mehr mit einem Wisch vom Tisch wischen kann. Entweder fallen dann gewissen Arbeiten weg, die Qualität wird verbindlich in bestimmten Bereichen gekürzt oder aber anfallende Mehrarbeit wird tatsächlich im geleisteten Umfang bezahlt. Man könnte ja ein Sondervermögen einrichten?

    Wie Fossi 74 schon deutlich schreibt, wir sind hier im Bereich der Straftat. Möglicherweise ist dies in letzter Konsequenz den SuS aber nicht bewusst. Auch im Öffentlichen Rundfunk gibt es zahlreiche Formate, bei denen Menschen via Telefonstreich auf die Schippe genommen werden. Natürlich wird das nur veröffentlicht, wenn die Betroffenen ihr Einverständnis geben. Dennoch bewegen sich die Sender alleine mit der Aufzeichnung schon im Graubereich des Erlaubten (Graubereich deshalb, weil man hier die künstlerische Freiheit als konkurrierendes Grundrecht entgegen halten könnte). Ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass das auch in dem hier vorliegenden Beispiel entsprechende Sendungen als Vorbild fungiert haben. Soetwas sollte man unbedingt im Unterricht thematisieren, wenn schon die öffentlich rechtlichen Rundfunksender (von RTL und Co will ich gar nicht erst reden) ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

    Der Seiteneinstieg im Sinne der OBAS erfordert bestimmte Voraussetzungen, derzeit beispielsweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Ohne dem ist der Seiteneinstieg im Sinne einer pädagogischen Einführung möglich. Dies erfordert aber immer eine schulscharfe Bewerbung auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stellen. Automatisch aufgrund der Vertretungstätigkeit läuft da gar nichts.

    Was bringt eine Entfristung? Eine feste Stelle.

    undichbinweg

    Der Bedarf an Vertretungslehrern ist beispielsweise in NRW so hoch, dass ein Monitoring bezüglich Vertragsanzahl nicht stattfindet. Daher gibt es auch regelmäßig KuKs die sich entfristen lassen. Die Grenze ab wann ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch vorliegt, hat sich hierbei kontinuierlich nach unten verschoben. Derzeit sind 10 Verträge und fünf Jahre schon Mal eine ungefähre Hausnummer. Nur Vorsicht. Man wird mit der Stundenzahl des letzten Vertrages entfristen. Wer also drüber nachdenkt und hat derzeit aber nur einen 14 h Vertrag, sollte sich beim nächsten Mal eben nur auf volle Verträge bewerben und dann den Antrag stellen.

    Friesin

    Ich erwarte von einem Unternehmen, welches eine Stelle ausschreibt, dass es hierbei Vorgaben macht, welche Skills erwartet werden. Und jetzt müssen wir ehrlich sein, so wie die Stellen ausgeschrieben sind, kann sich jeder, der nicht bei drei auf dem Baum ist, bewerben. Zumindest gilt dies so für NRW. Und die meisten führen ja auch ein Vorgespräch mit dem Schulleiter. Und dem ist der Spatz in der Hand meist lieber als die Taube auf dem Dach. Das sollten wir aber nicht dem Bewerber zum Vorwurf machen.

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