Beiträge von chemikus08

    Tom123

    Wenn man will geht viel. Ich wollte mit meiner Argumentation auch nur diejenigen Starken, die schlichtweg Nein sagen. Warum? Weil in meiner Schulgruppe und meinem Bundesland wir neben den GS Kollegen die schlechteste Bezahlung bei gleichzeitig schlechtester Schüler : Lehrer Ratio bei gleichzeitig höchstem Stundendeputat 28h) haben. Zusätzlich soll zieldifferent unterrichtet werden. Zu allem Überfluss gibt es dann noch den 132c der dazu führt, dass mittlerweile einige Schulen zusätzlich den Hauptschulbildungsgang vorhalten ohne für diesen zusätzlichen Aufwand eine hinreichende Entlastung zu erreichen. Wir sind an einem Punkt, wo man Stopp Signale setzen muss. Eines dieser Stoppsignale wäre zu sagen, dass man sich wirklich nur noch aufs Kerngeschäft konzentriert. Für Klassenfahrten gibt's eigentlich keine Ressourcen. Wenn Schule dann dennoch auf Klassenfahrten besteht, dann ist das in NRW eine Dienstpflicht. Die Dienstpflicht endet jedoch bei der Erwartungshaltung, dass ich meine privaten Konten zur Verfügung stelle oder auf eigenem Namen irgendwelche Konten eröffne. Man einer mag das anders sehen, ich bitte jedoch um Verständnis für die Kollegen die Nein sagen.

    Tom123

    Es reicht ja schon, wenn Dir durch Online Betrug das Konto leer geräumt wird. Bis zur Klärung der Schuldfrage und ob Du gegenüber der Bank einen Erstattungsanspruch hast, ist die Fahrt gelaufen bzw. nicht gelaufen. Die Klärung der Frage, wer dann gegenüber den Eltern haftet wird wahrscheinlich in einem nie endenden Rechtsstreit geklärt. Nein Danke! Wenn Schule möchte, dass ich als Lehrkraft so etwas durchführe, dann muss sie auch den erforderlichen Rahmen zur Verfügung stellen. Sonst muss ich leider sagen "geht nicht".

    "»Natürlich sehen wir auch, dass es eine nicht unwesentliche Zahl von Menschen an unseren Schulen gibt, bei denen die entsprechenden Einstellungen und Kompetenzen fehlen und deren Motivation nachlässt.« Dafür müsse es »striktere Vorgaben und klarere Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu dienstrechtlichen Maßnahmen« geben.

    (...)"

    Diesen Satz finde ich schon hammerhart. Dienstrechtliche Massnahmen wegen fehlender Motivation oder Einstellung? Gesinnungsprüfung mit anschliessendem Disziplinarverfahren oder wie soll das laufen? Motivationssteigerung durch Sanktionierung hat noch nie funktioniert und ist auch nicht justitiabel. Was die Kompetenzen anbelangt da helfen auch keine "Konsequenzen" sondern eher gescheite Fortbildungen.

    Ich frage mich schon, mit was für einem Menschenbild der Verfasser dieser Aussagen auf das Kollegium zugeht. Ich bin schlichtweg entsetzt.

    @Der Pirol

    Man sollte aber auch bemerken, dass in der letzten Hochphase das Verhältnis von Anzahl ITS zu Zahl der Infizierten um den Faktor 5 schlechter war. Der Anstieg der Todesfälle ist ebenfalls diesmal nur marginal. Das alles hängt m.E. auch mit den Impfungen zusammen.

    Bolzbold

    Ich sehe bei der TEVO noch ein Problem für Tarifbeschäftigte. Die werden namentlich nicht erwähnt. Kann ich daraus schlussfolgern, dass wir in die Röhre gucken oder habe ich eine Vorschrift übersehen, die die beamtenrechtlichen Vorschriften auch hier für verbindliche erklärt?

    s3g4

    Zu der Rosinenpickerei des Dienstherrn kann man unterschiedlicher Meinung sein. Auch könnte man hinterfragen warum Raucher dann nicht auch grundsätzlich abgelehnt werden. Auch hier spricht die Statistik eine deutliche Sprache. Aber unabhängig davon möchte ich wirklich nochmal meinen Ratschlag wiederholen sich juristischen Beistand zu suchen. Sollte übrigens eine Kombination mit chronischen Erkrankungen vorliegen empfehle ich ebenfalls ein halbes Jahr vor diesem Prozedere sich mit der Schwerbehindertenvertretung ins Benehmen zu setzen. Möglicherweise haben wir auch noch den ein oder anderen hilfreichen Tipp.

    Man sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass man rechtzeitig vor dem Amtsarztprozedere sicherstellt über ausreichenden Rechtschutz zu verfügen, entweder über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband der diesen gewährt oder eine RS Versicherung die entsprechende Klagen abdeckt. Ggf. sollte man sich nicht scheuen, ein entsprechendes Klageverfahren auch zu führen. Es ist nicht so, dass man deswegen gleich einen roten Reiter an der Personalakte hat und einem dies im weiteren Verlauf im Wege steht. Das sollte man wissen.

    Wer als tarifbeschäftigter über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, jedoch mit erreichen der Regelaltersgrenze die Rente beantragt muss sich auf Neuerungen im Krankheitsfall einstellen. Sowohl Rente als auch ein Gehalt zu beziehen mach einen für diese Zeit zum doppelten Gehaltsempfänger. Aufgepasst jedoch bei Krankheit! Wer in diese Kategorie fällt hat nach Entgeltfortzahlungsgesetz zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung (6 Wochen), jedoch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Denn jetzt zahlt man auch nur noch einen verringerten Beitragssatz in dem eben diese Leistung nicht mehr eingeschlossen ist. Dementsprechend ist auch keine betriebliche Eingliederung nach dem Hamburger Modell mehr möglich.

    Wer dennoch in einem solchen Fall wiedereingegliedert werden möchte, kann natürlich statt dessen eine stufenweise ansteigende Teilzeit für einen gewissen Zeitraum verweinbaren. Ein Angebot, dass bei dem derzeitigen Lehermangel sicherlich gerne von der Dienststelle angenommen wird. Um Schwierigkeiten bei der Zahlung zu vermeiden sollte diese Vereinbarung jedoch vor Beginn getroffen werden.

    wossen

    In anderen Bereichen als dem Schuldienst, ist man gemeinhin auch bereit in den Säckel zu greifen und Abfindungen zu zahlen, das ist in der Schulverwaltung nicht so. Und auch diese Umwandlung von fristlos in fristgerecht ist meist das Ergebnis des Gütetermins. Bringt man das Verfahren jedoch zu Ende, so wird der fristlosen Kündigung entweder durch Urteil statt gegeben oder nicht. In diesem Fall wird es dann eher zur Ablehnung kommen. Ist alles eine Frage was man wirklich will. So stellt sich beim normalen Arbeitgeber jeder die Frage, ob er unter einem solchen Chef überhaubt weiterarbeiten möchte. Bei Lehrern sind Dienststelle und Arbeitsort jedoch so voneinander entfernt, dass ein Arbeitsgerichtsprozess keine unmittelbaren Folgen für das Arbeitsklima an der Schule hat. Das macht einen großen Unterschied.

    Für alle Lehrkräfte in NRW steht durch das Angebot „Sprech:ZEIT 24/7“ rund um die Uhr an
    jedem Tag eine telefonische psychosoziale Beratung durch Experten der BAD zur Verfügung.
    Diese kann von den Lehrkräften jederzeit vertraulich und anonym genutzt werden.
    TELEFONNUMMER 0800/0007715 Sprech:ZEIT

    (Zitat aus Berufsbildung.nrw.de)

    Naja, die Soldatin ist ein Extremfall, auch ihr Auftreten bei Tinder wurde so eingeordnet- da gings nicht um die Tatsache, sondern die Form....(1000 Soldaten hat die unter sich - in die Bundeswehr trat sie doch übrigens als Mann ein und erlangte dadurch Prominenz ?). Wäre sie TB, könnte man davon ausgehen, dass sie fristlos gekündigt werden würde...

    Das würde ich prinzipiell bezweifeln, also vielleicht nicht dass man dies als Dienststelle versuchen würde, aber das die Aktion bei einem vernünftig geführten Kündigungsschutzverfahren dann auch zum Erfolg führt. Der Tarifbeschäftigte ist da teilweise doch in einer besseren Position als der Beamte. Dies liegt nicht zulezt an der allgemein ziemlich arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Hierbei ist die Frage ab wann welches außerdienstliche Verhalten eine Kündigung rechtfertigt eben nicht im Gesetz eindeutig festgelegt. Es sind beim Arbeitsgercht dann immerhin drei Personen die darüber befinden. Selbst wenn man zufälligerweise auf eine sehr konservative Fraktion triff, dürfte das Mittel der fristlosen Kündigung hier ein zu scharfes Schwert sein, dass ohne vorherige Abmahnung nicht zieht. Sollte eine solche ausgesprochen werden, kann man immer noch eine Feststellungsklage anstrengen, dass das Begehren des Arbeitgebers unzulässig ist Arbeitsgerichtstermine bekommt man im übrigen relativ fix. Beamte müssen hingegen vor den Verwaltungsgerichten klagen die erstens sehr langsam und zweitens für eine im Vergleich eher arbeitnehmerfeindlichere Rechtsprechung bekannt sind.

    Es gab auch mal die Idee eines für alle NutzerInnen freien öffentlichen Personennahverkehrs. Dies würde dem ÖPNV wirklich einen Schub geben.

    laleona

    Man kann sicherlich das Eine tun ohne das Andere zu lassen. D.h. ich würde unabhängig von bereits getroffenen eigenen Maßnahmen alles tun, damit solche Maßnahmen künftig von meinem Arbeitgeber bezahlt werden. Was kann ich tun?

    Teilweise ist nicht bekannt, dass der schulpsychologische Dienst der jeweiligen Gebietskörperschaft entsprechende Hilfsangebote vorhält. Schulleitungen und Lehrerräte sollten sich hier proaktiv informieren und in den Schulen diese Angebote transparent machen. Teilweise gibt es auch Hilfsangebote der Bezirksregierungen, die nur von der SL angefragt werden müssen. Fragt bitte bei Euren Personalräten nach. Darüber hinaus gibt es in NRW eine psychologische Notfallhotline des BAD die 24/7 zur Verfügung steht (Stichwort: Sprechzeit). Ggf. können auch hierüber Hilfsangebote angeschoben werden. Last but not least erinnere ich an den Topf für schuleigene Fortbildungen. Auch hieraus können Supervisionen finanziert werden.

    Stehen keine Maßnahmen zur Verfügung so erinnere ich daran, dass Lehrerräten in 'Teilen auch Mitbestimmungsrechte nach dem LPVG wahrnehmen. Hiernach wäre es möglich einen Initiativantrag zu stellen, der dem Dienstherrn verpflichtet, eine entsprechende Maßnahme zu finazieren. Hat der SL Mittel und hilf dem Antrag ab ist alles gut. Hat er keine Mittel, so geht der Antrag in die Stufe. Dh. die Bezirksregierung muss entscheiden, ob sie Mittel hierfür zur Verfügung stellt, hier ist der BPR im Boot. Gibt es auch hier keine Mittel so landet der Antrag beim HPR und damit beim Ministerium. Wird man sich hier auch nicht einig, so muss sich das Kabinett mit dem Fall beschäftigen. Leider ist zu wenigen diese Methodik bekannt und wird viel zu wenig verfolgt. Nur, wenn wir uns alle intensivst vernetzen und wirklich energisch vorgehen, können wir auf Dauer etwas erreichen. Ich weiß, hier werden dicke Bretter gebohrt, aber jeder Erfolg ist ein Schritt in die richtige Richtung.

    Leider sind die von Mr.Happy beschriebenen Zustände in NRW Schulen der Sek 1 kein Einzelfall, zur Zeit jedoch in dem beschriebenen Ausmaß glücklicherweise auch (noch) nicht die Regel. Leider sehe ich jedoch eine zunehmende Entwicklung in diese Richtung. Wir sind wirklich dringend auf hinreichende Unterstützung durch Sonderpädagogen und für den Bereich der Inklusion auf Förderlehrer angewiesen. Die Löcher mit MPT Kräften zu füllen ist keine Lösung als zusätzliche Unterstützung jedoch hilfreich. Gar nicht hilfreich ist indes, dass immer mehr Kinder in viel zu kleine Klassen gestopft werden. Schulklassen mit 32 Kindern trotz zieldifferenter Beschulung sind leider kein Einzelfall. Wenn die neue Regierung nicht möchte, dass die o.g. Zustände zum Regelfall werden besteht dringender Handlungsbedarf. Insoweit hoffe ich, dass die VerVerbände die ersten 100 Tage kritisch und pressewirksam begleiten, in dieser Zeit werden nämlich die Weichen gestellt.

    Ich würde den PersonalratskollegInnen dringend ans Herz legen, die Problematik Dienstreise näher zu beleuchten. Wenn jemand nicht versetzt sondern "nur" abgeordnet ist neige ich persönlich zu der Auffassung, dass meine Stammschule der eigentliche Dienstort ist. Fahrten zur Abordnungsschule waren daher nach meiner Rechtsauffassung als Dienstreisen gem. Landesreisekostengesetz abzurechnen sein. Nötigenfalls muss man das vor Gericht ausdiskutieren. Falls Tarifbeschäftigte abgeordnet sind würde ich hier mit Musterprozessen beginnen. Dieser Streit wird nämlich vor dem Arbeitsgericht und nicht vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten. (Geht schneller und ist eher Arbeitnehmer freundlich)Das ist dann zwar für Beamte nicht bindend und müsste gesondert ausgefochten werden, die Wahrscheinlichkeit das man dann aber einknickt ist bei einem positiven AG Urteil relativ hoch

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