Da ich das durchgehend mit der Maske nicht schaffe, kann ich meinen arbeitsvertraglichen Pflichten aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen und bin damit auch nicht symptomatisch krank zu schreiben.
Beiträge von chemikus08
-
-
-
Genau genommen ist hier das Ministerium gefragt. Wenn es nicht möglich ist, dass jede Lehrperson mit einer Vollzeitstelle eine Klassenleitung und nur eine Klassenleitung zugeteilt bekommt, dann ergibt sich für alle mit mehr Klassenleitungen folgerichtige eine Überbelastung, wenn man die Deputate nicht verringert. Dementsprechend erwarte ich vom Ministerium, dass es entsprechende Entlastung zur Verfügung stellt. Wie man das durchsetzt ist eine gesonderte Frage, dazu könnte man fast einen eigenen Thread aufmachen. Das lohnt sich aber erst, wenn auch die verbeamteten KuKs verstehen, dass sie letztendlich auch nur Arbeitnehmer sind und nicht sich selber plus System an den Haaren aus dem Sumpf ziehen müssen, damit der Laden am Laufen bleibt.
-
ja stimmt, aber die älteren Mitbürgr nutzen diese Nummer quasi wie den klassischen Anschluss und die haben auch keine Flatrate. Insofern kostet es für die ruhtig Geld, wenn die eine 0178...Nummer anrufen. Nur eine der Gründe. Der andere Grund ist in der Tat, das das im Preis vom Internet mit drin ist. Das Ding wird dann auf den AB geschaltet, den ich bei Bedarf abhöre, um dann selbst entscheiden zu können, wann wie und wo ich auf den Anruf reagiere🤷
-
Damit die Infektionen so richtig durchgehen.
In dem Fall achte ich sehr auf Symptome und lass mich krank schreiben.
-
Es gibt noch andere Gründe. Wer z.b. noch Eltern hat, die regelmäßig anrufen, der hat in der Regel auch Festnetz. Das würde für die ziemlich teuer.
-
Haben die KuKs mit zwei oder drei Klassenleitungen dafür eine anderweitige Entlastung? Da würde ich sonst Amok laufen.
-
Love it!
Change it!
Or leave ist!
Du gehst den richtigen Weg. Nachdem Du für Dich festgestellt hast "So kann ich nicht arbeiten", versuchst Du es nach allen Kräften zu ändern. Wenn alle Stricke reißen, such Dir eine neue Wirkungsstätte. Alles andere führt ins burn Out oder ins bore Out.
-
All das was ich wirklich verbergen will, kommt definitiv nicht in die social Media. Alles andere kann man bei Bedarf in Gruppen einteilen.
-
Mit der Interpretation wäre ich vorsichtig. Bedenke bitte, dass jeder Nutzer von WhatsApp zwangsläufig auch Daten im Sinne der DSGVO verwaltet. Sobald dies im beruflichen Kontext geschieht, stehe ich als erstes vor dem Problem, dass mir in NRW die Nutzung privater Endgeräte zur Verarbeitung von Schülerdaten untersagt ist . Und ehrlich gesagt habe ich, gerade als Tarifbeschäftigter, nicht das geringste Interesse daran mich arbeitsrechtlich angreifbar zu machen.
-
Letztlich muss der Fragesteller diese Frage für sich beantworten, ob er das möchte oder nicht. Gestellt war die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit.
Sobald die Schüler die Schule verlassen haben, besteht kein dienstlicher Kontakt mehr. Die Kommunikation via whatsapp dürfte daher nicht mehr dienstlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kontakte sind ab dann privater Natur und entsprechend zu beurteilen. Zumindest ist dies meine Rechtsauffassung. Ob das dann zweckmäßig und empfehlenswert ist, möge der Teilnehmer für sich selber entscheiden.
-
Ok. Neuer Versuch: Warum sollte jemand mit reduziertem Deputat keine Klassenleitung übertragen bekommen?tte ich
Weil hier möglicherweise eine Teilzeitkraft über das normale Maß hinaus belastet wird. Man könnte dem entgegenwirken, indem Teilzeitkräfte eine Klassenleitung grundsätzlich als Team machen. Prinzipiell kann ich jedem Kollegium nur empfehlen, solche Aspekte im Teilzeitkonzept der Schule zu regeln.
-
Habe mir das nochmals komplett durchgelesen. Was für ein schrecklicher Wahnsinn! Drei Jahre um als schwerbehindert anerkannt zu werden. Das Ganze zusätzlich zu Erkrankung. Das ist wieder ein erschreckendes Beispiel für Steine, die einem unnötigerweise in den Weg gelegt werden. Besteht das Versetzungsproblem immer noch?
-
Einen Vergleich gibt es ja nur, wenn Du zustimmst. Ansonsten gibt es ein Urteil. Um Dir etwas die Angst zu nehmen. Ich war selber ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht und die Einschaltung weiterer Gutachter ist eigentlich ein gutes Zeichen. D.h. man traut den vorliegenden Gutachten nicht so ganz. Ob da jetzt ein GdB von 50 oder 70 rauskommt ist nicht kriegsentscheidend. Wichtig ist, dass auf jeden Fall ein GdB von 50 gewährt wird. Damit hast Du vollumfänglich den Status schwerbehindert und damit eben auch Zugang zu allen Nachteilsausgleichen. Zur Einforderung dieser Nachteilsausgleiche setze Dich bitte unbedingt mit Deiner Schwerbehdertenvertretung in Verbindung.
-
Die Wirklichkeit ist komplizierter. Das sich hierbei ergebende Gehalt darf z.b. nicht geringer sein als das vorherige Gehalt, ansonsten kommt es zu keiner Herabstufung. Das Ganze ist also sehr individuell durchzurechnen
-
In Euren Abrechnungen. D.h. aber nicht, dass das TdL konform ist. Wo steht das das TdL konform ist? Befürchte nämlich, dass ansonsten NRW einen feuchten Kehricht interessiert was Berlin macht. Die NRWler werden bei der TdL nachfassen.
-
E11 gibt's nur für Lehramt
-
Vorsicht, Berlin hat schon mit der generellen Vorwegnahme des Stufenaufstiegs Ärger mit der TdL bekommen. Möglich, dass die auch hier wieder abgewichen sind, was ich den Berlinern gönne🤷. Nur wo steht das?
-
Dick und Doof
-
Die Rückstufung gibt es nur für Tarifbeschäftigte, nicht für den Beamtenreich. Sie ist ausschließlich den Tiefen des TVl geschuldet und macht nicht wirklich Sinn, außer vielleicht dem Finanzminister Geld zu sparen.
Werbung