Ich kenne Sachsens Regelungen nicht. Aber am Beispiel NRW kann ich nur sagen, dass vieles wünschenswerte nicht abschließend geregelt ist, jedoch hätte das Kollegium die Möglichkeit das Ganze abschließend zu regeln. Am Beispiel freier Tag, liegt es in der Macht des Kollegiums dies in einem Teilzeitkonzept zur regeln. Die Macht der Mitarbeitenden ist groß, sie nutzen sie nur nicht. Leider.
Beiträge von chemikus08
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Ein Bezirkspersonalrat in NRW ist Mal vorweggesagt keine einzelne Person sondern besteht aus einer Vielzahl von Personen. Wenn ein Personalratsmitglied in dieser Weise antwortet, würde ich mich dann doch an ein anderes PR Mitglied wenden.
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Als Agnostiker glaube ich an die Wissenschaft. Falls es "den da oben doch gibt" will ich es mir mit "ihm" (oder "ihr") nicht verscherzen. Man weiß ja nie...
Nette Argumentation, beinhaltet dennoch das Risiko auf das falsche Pferd gesetzt zu haben und Zeus Deine Entscheidung gar nicht so cool findet.😂
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Das sehe ich ähnlich. Ich würde auch keine 60 Euro bezahlen wollen, um dort teilzunehmen. Schon gar nicht als Tarifbeschäftigter.
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Es sind häufig die Einzelpraxen, die das machen. Der Trend geht aber immer mehr dahin, dass zwei oder mehr Ärzte in einer Praxis tätig sind.
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Als mein alter Hausarzt noch praktizierte war regelmäßig zum Quartalsende Feierabend. Zum einen damit er in Ruhe die Abrechnung machen könnte. Zum anderen weil die Budgets verbraucht waren.🤷
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Da hilft dann nur noch beim Notdienst aufzuschlagen.
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Oder aber man ist von vorn herein von einem minder schweren Fall ausgegangen.
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Immer wenn es sich um fahrlässige Tötung geht war das höchstwahrscheinlich kein Einzelrichter, sondern ein Schöffengericht bestehend aus zwei ehrenamtlichen Schöffen und einem Berufsrichter.
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Solange nichts passiert ist alles ok. Kommt einer uns Leben war die Gruppe wohl zu groß. q.e.d.
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Wir drehen uns also argumentativ im Kreis.
Das scheint mir auch so. Insbesondere müssen wir deutlich unterscheiden, ob ich mit Schwimmern oder Nichtschwimmern ins Wasser gehe. Sobald Nichtschwimmer dabei sind würdest Du bei DLRG und Wasserwacht eine Aufsichtsperson für je eine Sechser Gruppe benötigen. Wir reden also nicht von 15 oder 20. Die Kollegen haben sich in der Tat den Vorgaben des Arbeitgebers respektive Dienstherrn verhalten. Das interessiert den Staatsanwalt aber überhaupt nicht. Der sagt, setzt Euer Gehirn ein und überlegt mit gesundem Menschenverstand, mit wieviel Kindern man alleine ins Wasser gehen kann, wenn Nichtschwimmer dabei sind. Wenn was passiert, dann ist genau diese Frage für die strafrechtliche Beurteilung interessant. Das die Straftat mit Billigung der Dienststelle stattfand, kann allenfalls als strafmindernd geltend gemacht werden.
Wenn man das unter diesem Blickwinkel betrachtet, gibt es nur ein mögliches Ergebnis (zumindest dann wenn das Urteil Bestand hat) . Die Personalschlüssel für gemischtes oder Nichtschwimmerschwimmen müssen signifikant erhöht werden oder es kann nicht stattfinden. Von Oetsonalräten erwarte ich, dass sie sich mit sofortiger Wirkung genau dafür einsetzen. Hab's mir gerade auf die persönliche Agenda gesetzt
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Nu lass die Moschee Mal im Dorf oder so. Fakt ist, dass die verurteilten KuKs unter Bedingungen den Schwimmunterricht abgehalten haben, die weit unter den Anforderungen der Fachverbände wie DLRG oder Wasserwacht liegen. Das sollte uns alle wachrütteln und wir sollten uns immer wieder erneut hinterfragen, ob das was wir tun so richtig ist. Denn unabhängig von dem Urteil möchte ich nie in die Situation kommen, dass ein Kind in meinem Unterricht verstirbt und ich die Frage ob ich alles unternommen habe um das zu verhindern nicht ruhigen Gewissens mit ja beantworten kann
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Dann war meine Taufe ja gar nicht bestätugt.😂 Musste trotzdem zum Amtsgericht und 30 Euronen löhnen un aus dem Verein auszutreten.
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"Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis)."
Was auch immer der Einzelne darunter verstehen mag.
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Und wenn die Schule unterbesetzt ist, dann kannst Du mir Deiner Versetzung fünf Jahre warten. Es sei denn Du bist angestellt. Da kannst Du jederzeit kündigen und in der Kündigungszeit Dich woanders bewerben. Notfalls auf eine befristete Stelle um von da aus wieder eine feste zu suchen. Zumindest in NRW in den Großstadt Bezirken kein Problem.
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Für welches Bundesland ist die Frage denn zu beantworten??
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Ich finde jedweden juristischen Druck mehr als gerechtfertigt. Die KuKs haben lang genug still gehalten um dem Arbeitgeber die Chance auf Umsetzung zu geben. Wenn es aber jetzt immer noch keine Antwort gibt, dann ist die Einholung einer dritten Meinung durch die Arbeitsgerichte ein faires Mittel.
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Wenn es, wie in Hessen ähnlich wie in NRW eine Schule ist, die dafür zuständig ist, mag das gehen. Der Kollege jedoch gab für sein Land an, dass immer die Schule zuständig ist, wo sich der Reisende gerade aufhält. Und wenn ich mir das bei unseren Städten mit ihrer teils virsintflitlichen Ausstattung vorstelle, können die mit der Reisegeschwindigkeit nicht mithalten. Geschweige so schnell eine passende Schule finden. Ist die dann gefunden, ist man schon wieder eine Stadt weiter und müsste sich da anmelden. Aber ist ja in NRW anders geregelt.
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Wobei das wahrscheinlich kaum eine Behörde nachvollzieht.
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Aktuell stresse ich mich selbst total damit, dass ich mir eine Versetzung und Wiedereingliederung mitten im Schuljahr als schwer umsetzbar empfind
Mach bitte das Problem von anderen nicht zu Deinem. Solche Probleme zu lösen, dafür sitzen in der Schule Menschen mit A14 und mehr , die halt gutes Geld dafür bekommen auch solche Probleme mit zu lösen. Ich weiß, dass das manchmal gar nicht so einfach ist, jedoch soll das nicht zu Deinem Problem werden.🤷
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