Beiträge von Seiteneinsteiger?

    Na wenn eine Bewerbungsfrist gesetzt wird ist das natürlich eine Ausschlussfrist. Wo sollte man denn auch sonst eine Grenze ziehen. Dann wird jemand noch berücksichtigt der 2 Tage zu spät dran ist und was ist wenn dann derjenige klagt der 3 Tage zu spät dran ist weil der mit 2 Tagen noch berücksichtigt wurde. Das ist ja auch völlig normal und verständlich, dass es feste Fristen gibt. Aber diese sollten dann nicht während des Verfahrens geändert werden können.

    ;) Das ist mir schon klar.Aber das war ja nicht die Frage. Es ging auch nicht darum, dass ich mich bei genannter Schule bewerben möchte, sondern darum, dass ich keine Lust habe durch scheinbar veränderbare Bewerbungsfristen eine Ausschreibung zu verpassen. Siegburg war nur ein Beispiel für die geänderten Fristen.

    Ich wollte eigentlich erst einmal noch ein wenig warten mit den Bewerbungen. Aber Siegburg beispielsweise war die ganze Zeit bis 10.6. und jetzt ist es 1.6. und das ist schon das dritte geänderte Datum. Da muss ich mich wohl doch morgen schnellstmöglich dran setzen um nicht Bewerbungsfristen zu verpassen. Man kann sich scheinbar nicht darauf verlassen.

    Kann es sein, dass in den Ausschreibungen Bewerbungsfristen nachträglich geändert werden? Bei einigen Ausschreibungen hatte ich den 10.6. in Erinnerung und mir auch so notiert und heute morgen stand da 31.5.. Ob das jetzt an der Hitze, einem Lesefehler, Fehlsichtigkeit oder tatsächlich einer Änderung liegt kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann mich da jemand aufklären. Steht ein Besuch beim Optiker an? ;)

    Na siehst du nachfragen hilft ;) . Leider ist in Hessen ja aber warten angesagt. Da kann man ja wenig beeinflussen. Weder die Schule wenn man alle Bezirke angegeben hat noch wann etwas passiert. Wie gesagt ich hab noch kein Angebot bekommen. Vielleicht hast du ja mehr Glück. Ich werd es in NRW versuche und hoffe, dass ich für September etwas passendes bekomme. Viel Glück

    Ja die Formalia sind mir ja schon alle bekannt. Die 3 Stunden weniger Unterricht sind ja während der OBAS sicher keine schlechte Sache. Da ich sowieso dann nur die Woche über am Schulstandort wohnen würde und wochenends so oft es geht heim fahren würde ist es mir völlig egal ob ich morgens oder abends arbeite.

    So langsam muss ich mir Gedanken darüber machen wo ich überall hin Bewerbungen schicken will. Für mich stellt sich da im Moment die Frage wie es mit den Unterschieden zwischen OBAS am Gymnasium und am Weiterbildungskolleg aussieht. Die grundlegenden Unterschiede der beiden Institutionen sind mir schon klar. Am Kolleg hat man wie ich das sehe deutlich weniger bis gar nichts mit dem Drumherum, sprich Klassenfahrten, Elterngespräche, mit dem ganzen Schulleben neben Unterricht zu tun. Gibt es dort AG? Dafür kommen evtl. mehr sozialpädagogische Aspekte auf einen zu. Die Gruppen sind wesentlich heterogener. Kann man generell Aussagen über beispielsweise Motivation an Weiterbildungskollegs sagen? Es ist ja jeder freiwillig und nicht im Rahmen einer Schulpflicht dort. Kann man generell etwas über Unterschiede die Arbeitsbelastung betreffend sagen? Ich bin über jede Information aus erster Hand dankbar. Egal ob diese hier als Antwort oder als private Nachricht erfolgen. Danke schonmal im Voraus.

    1) Geisteswissenschaftliche Fächer werden an den Schulen natürlich benötigt. Zeige mir bitte die Textstelle in der ich für die Abschaffung geisteswissenschaftlicher Fächer bin oder behaupte die hätten an der Schule nichts verloren! Du hast den Punkt nicht verstanden, auf den ich hinaus möchte. Es gibt einfach (mehr als) genug Lehrer für geisteswissenschaftliche Fächer.


    Warum kommt man dann als als Philosoph oder Musiker über den Seiteneinstieg ins Lehramt? Warum werden händeringend Lehrer mit Latein, English,... gesucht?



    Ausserdem hast du in deinem Lehramtsstudium wesentlich weniger fachwissenschaftliches studiert als jeder "echte" Physiker, Chemiker, Mathematiker und ja auch als jeder Geisteswissenschaftler.

    Du darfst das nicht überbewerten. Es wurde von 2 BR mitgeteilt, dass man sich auf Zweitfach/beliebig bewerben darf. Dass man aber einem Bewerber mit Erstfach/beliebig gleichberechtigt ist hat niemand behauptet. Ein Bewerber mit Erstfach/beliebig hat mehr in diesem Fach vorzuweisen und wird sicher auch vorgezogen werden. Es ging ja nur um die generelle Möglichkeit sich auf so eine Stelle zu bewerben. Wie die Chancen dann aussehen diese Stelle auch zu bekommen steht auf einem anderen Blatt.

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