Beiträge von Fnord2000

    Hallo
    Ich arbeite in der Sek I einer Realschule in NRW als Vertretungslehrer für KU und Tx und habe einen Antrag auf Elternzeit mit Beginn zum Zeitpunkt der Geburt meines Kindes eingereicht. Mein Rektor hat den Antrag an die Bzrg. weitergereicht mit der Bemerkung, daß er diesen nicht gutheisst. Ich hatte vor die zwei "Vätermonate" zu nutzen um mich mit meiner Frau um unseren Nachwuchs zu kümmern. Das Ganze würde Anfang Juni starten und somit bis kurz vor die SO-Ferien gehen. Jetzt habe iche eine Belehrung erhalten in der steht daß ich entweder bis zum Ende meines Vertrags (anfang Sept) Elternzeit nehmen könne oder der Antrag würde abgelehnt werden . Begründet wurde das Ganze mit einer Ausnahmeregelung, welche besagt, daß man die Ferien nicht absichtlich in die Elternzeit inkludieren darf. Nach dieser Ausnahmeregelung darf die Elternzeit die Ferien vorher und nachher nicht um die Wochenanzahl der Feriendauer tangieren.


    Meine Fragen: Ist diese Ausnahmeregelung korrekt und wie oft wird sie angewandt?(Schliesslich sind alle Ferien wochmäßig nah aneinander) Gibt es eine Möglichkeit auf Widerspruch oder sollte ich den Fall meinem Anwalt weitereichen?
    Danke für eure Antworten


    Fnord

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