Beiträge von Gustav72

    Bis Klasse 9 wird der Inhalt mit 40%, die Sprache mit 60% in die Note gewichtet. Danach dann Inhalt 1/3 und Sprache 2/3.


    Gilt nicht mehr für die Oberstufe an Gymnasien und Fachgymnasien für Schüler, die ab 01.08.2010 in die Einführungsphase eintraten. Jetzt gilt (leider) auch in der Oberstufe und im Abitur zukünftig: Inhalt 40% und Sprache 60%.


    Es gab hierzu einen Brief des MK, Hannover 14.04.2010 mit dem Titel;
    "Vereinheitlichung der Gewichtung von sprachlicher und inhaltlicher Leistung in den modernen Fremdsprachen"


    Grüße,
    Gustav

    Guten Tag,


    ich korrigiere gerade das Zentralabitur Englisch. Wie jedes Jahr steht im Erwartungshorizont als erstes der schöne Satz:

    Zitat

    "Die Bewertung der sprachlichen Leistung erfolgt nach den Regelungen des Erlasses zur Korrektur von Prüfungsarbeiten im Fach Englisch vom 09.10.2003."

    Ich habe schon _stundenlang_ im Netz gesucht (u.a. http://www.schure.de), dieser Erlass ist unauffindbar für mich! Hat jemand eine Ahnung, WO dieses wichtige Dokument für einen normalsterblichen Lehrer eigentlich zu finden ist? Wer schafft es?


    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Gustav

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