Hallo liebe Kollegen,
ich bin neu hier, habe über die Suche aber nichts finden können und hoffe, hier richtig zu sein. Hier mal genauer mein Problem:
Wie viele Schüler dürfen maximal in einem Werkraum, in dem praktische Arbeiten durchgeführt werden, gleichzeitig beschult werden? Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Obergrenzen für die Anzahl der Schüler? Ich habe mal gehört, dass nicht mehr wie 15 Schüler in einer Werkstatt tätig sein dürfen, finde dafür aber keine verbindliche Auskunft.
In unserer Werkstatt wird sowohl Metallbearbeitung (auch mit Maschinen) durchgeführt, sowie Elektroinstallationen aufgebaut.
Wenn jemand eine rechtsverbindliche Quelle weiß, wäre das super.
Bundesland: NRW, BezReg Detmold