Ich habe erst nach dem Lesen der Antworten verstanden, dass du dein eigenes Kind zum Elternsprechtag mitnehmen willst, bzw. mitgenommen hast? Also ich finde dafür bedarf es keiner rechtlichen Regelung, genauso wenig wie es nicht rechtlich festgelegt ist, ob man im ultrakurzen Minirock auftauchen darf oder während eines Gesprächs essen und trinken darf. Manche Dinge sind einfach selbstverständlich. Dazu gehört für mich, dass die eigenen Kinder nichts in einem persönlichen bzw. beruflichen Beratungsgespräch zu suchen haben. Mich als Mutter würde das extrem stören, wenn bei einem Elterngespräch ein fremdes Kind anwesend sein würde. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass dich das als Lehrerin nicht stört. Kleinkinder können keine 5 Minuten stillsitzen und ein größeres Kind, wie z.B. mein 8jähriger, würde bei solchen Gesprächen riesen Ohren bekommen und neugierig zuhören. Das geht einfach nicht! Bei welcher Arbeit kann man denn seine Kinder mitnehmen? Die einzige Ausnahme ist wohl die Erzieherin im Kindergarten.
Und beim Handy ist die Lage auch denkbar einfach: Ist das SEkretariat besetzt, braucht es kein Handy. So wird ja auch bei Schülern argumentiert. Ist das Sekretariat nicht besetzt, dann würde ich das Handy anlassen (obwohl Schülern das auch nicht gestattet ist...).
Grüße
Mara