Beiträge von hugoles_AL

    Hallo cassiopeia,
    "Das trifft . . . nach meiner Kenntnis . . . ist das sofort, unverzüglich." (G. Schabowski, 09.11.1989)



    Die Aufgaben sind für den dienstlichen Gebrauch freigegeben, d.h. du darfst sie im Unterricht verwenden, aber nicht veröffentlichen (und die Lösungshinweise schon gar nicht). Wir bekommen diesen Hinweis auch nochmals vom Referenten am RP, der die Nachterminaufgaben verschickt. Da das Abitur abgeschlossen ist, spricht m.E. nix gegen die Verwendung im Unterricht.



    Gruß!

    Hallo,
    ich denke im allgemeinen Nein!
    Der Termin für stellenwirksame Änderungen ist immer kurz nach den Weihnachtsferien und bezieht sich aufs neue Schuljahr.



    Wenn sich schulintern z.B. durch Krankheitsvertretung o.ä. ein Bedarf ergibt, hatten wir schon den Fall, dass das Deputat aufgestockt werden konnte, was günstiger war, als MAU-Stunden abzurechnen.



    Schau mal, ob du hier Näheres findest:
    https://www.lehrer-online-bw.d…tzung/STEWI-Informationen



    Vielleicht sind auch die Personalreferenten des RPs geeignete Ansprechpartner.
    Gruß!

    Hallo German,
    unbestritten haben wir ALs auch in den Ferien Urlaub und Erholung verdient :D auch wenn sie m.E. nach nicht jede Aufgabe und Tätigkeit im Laufe des Schuljahres minutiös abrechnen lässt, das tun doch auch die wenigsten "normalen" Lehrer oder täusche ich mich?


    Bei uns wird in der ersten Ferienwoche der Stundenplan fast fertig gemacht, Mitte der Ferien treffen wir uns nochmals und schließen die Stundenplangeschichte ab. In der letzten Ferienwoche ist das Schulleitungsteam wieder in der Schule und auch das Sekretariat ist besetzt, um die restlichen Verwaltungsaufgaben bis zur Eröffnungskonferenz am letzten Ferienfreitag erledigt zu haben.


    Zwischendrin habe ich noch den Aufsichtsplan anzufertigen und auch meine Stoffverteilung zu erstellen, Unterricht vorbereiten und Urlaub zu machen. So wird's in den sechseinhalb Wochen auf alle Fälle nicht langweilig :D


    Weiter schöne Ferien!

    Hallo Miteinander,
    in BaWü beginnt das Schuljahr laut Schulgesetz §26 am 01.08. und endet am 31.07., daher sind alle Veranstaltungen, die irgendwann stattfinden, in irgendeinem Schuljahr :D
    Zur Vorgehensweise bei Schulveranstaltungen: bei uns ist es so: wenn der Schulleiter eine Veranstaltung als Schulveranstaltung anerkennt, greift auch der übliche Versicherungsschutz. Daher sollte immer Rücksprache mit der SL gehalten werden, zum Einen aus Transparenzgründen und zum Anderen eben aus versicherungsrechtlichen Gründen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Probe zur Musical-AG keine Schulveranstaltung werden kann, egal, wann sie stattfindet.
    Weiter schöne Ferien!


    ERGÄNZUNG: gemäß des NRW-Schulgesetzes, §7, sind der Beginn und das Ende des Sj wie in BaWü festgesetzt.

    Ein Grüß Gott an dieKate :)
    wende Dich doch an die Schulbehörde in Deinem regierungsbezirk und biete Dich an, bzw. erkundige Dich, welche Möglichkeiten Du hast.
    Ich weiß jetzt nicht, wie die Struktur in Hessen ist, aber in Baden-Württemberg gibt es die Schulabteilungen beim regierungspräsidium, so was ähnliches wird es auch bei Euch geben. Oder Du fragst direkt beim Kultusministerium nach.
    Gruß!

    Hallo Miteinander,
    ein ähnliches Problem mit verstopften Toiletten hatten wir auch eine Zeitlang bei den Jungs.
    Anschließend wurde das Toilettenpapier (und die Papierhandtücher) eingezogen und sie mussten über Wochen hinweg auf dem Sekretariat das Papier holen und wieder die Rollen abliefern.


    Und schwupp, waren die Toiletten nicht mehr verstopft.
    Gegen sonstige Verschmutzung ist das natürlich kein Patentrezept, da hilft u.U. nur "Schockfotos" am Schwarzen Brett und Einbeziehung der SMV, die auf die Schüler einwirkt.


    In dem Fall, in dem Schüler meinen, sie wüssten besser, welche Aufgaben die Reinigungskräfte haben, habe ich die Schüler schon zu den Putzfrauen geschleppt und die Schüler belehren lassen, welche Aufgaben die Frauen haben. Das wirkt Wunder, wenn die Kinder so Auge in Auge den Reinigungsfrauen gegenüber stehen.


    Gruß!

    Hallo Provencaline,
    da unser Gymnasium ein sehr großes Einzugsgebiet hat und die Kinder dementsprechend aus vielen Grundschulen kommen, fassen wir in unseren fünften Klassen immer bestimmte "Ortsgruppen" zusammen: die einheimischen Schüler mit denen, die nicht zig Kilometer mit dem Bus fahren müssen in einer Klasse, die Fahrschüler, die mit dem Zug kommen oder eine einfache Busverbindung haben, in die zweite Klasse und der Rest in die dritte Klasse.
    Das hat natürlich Vorteile beim Vertretungs- und Stundenplan, denn Erstere kann man dann doch mal früher heimlassen, wenn Unterricht ausfallen muss, wohingegen Letztere mehr Vertretung und Aufsicht brauchen, bis der Bus fährt.


    Wenn ein Viertklässler Wünsche hat, mit wem er zusammen in eine Klasse möchte, erfüllen wir diese, soweit es geht.
    Gruß!

    Beatle: "Und: Ist es in BaWü möglich sich als Studienrat auf eine Studiendirektorenstelle zu bewerben? Wie lange müsste man hier warten nach der Anstellung,
    bis man überhaupt nach A 15 befördert werden darf und muss dabei das Amt des Oberstudienrates durchlaufen werden? Gibt es sowas wie eine Sperrzeit von A 14 zu A 15?"


    Hallo Beatle,
    ja, das ist möglich, das habe ich nämlich letztes Jahr gemacht:
    Im Mai auf eine Stelle in K.u.U. beworben, vor den Sommerferien wurde das Schulleitergutachten erstellt, im Oktober war das Bewerbergespräch am RP. Dieses Jahr im Februar wurde ich zum Abteilungsleiter bestellt und im Mai zum Oberstudienrat befördert. Voraussichtlich im November 2012 wird laut RP die Beförderung zum Studiendirektor erfogen.


    Es gibt also Beförderungs- und Stellenbesetzungssperren, aber wie genau die Zeiträume zustande kommen, kann ich Dir leider auch nicht genau sagen.
    Ich weiß nur: A14 ist ein Beförderungsamt, das man durchlaufen muss, und innerhalb eines Jahres darf man nicht zwei Mal befördert werden.


    Gruß!

    Hallo littlesweetie,
    für Baden-Württemberg (Gymnasium) habe ich Dir eine klare Auskunft:
    "Im Lehramt an Gymnasien werden die Einstellungs-zahlen in den Jahren 2016ff aufgrund sinkender Schülerzahlen und eines sinkenden Ersatzbedarfs voraussichtlich deutlich niedriger liegen als heute. Die aktuell immer noch sehr hohen Studienanfängerzahlen müssen daher erneut als deutlich zu hoch bewertet werden. Insofern werden die künftigen Einstellungschancen für heutige Studienanfänger/-innen weniger gut sein als heute. Besonders überbelegt sind derzeit die Fächer Ethik, Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Spanisch und Mathematik. Eine leichte Zunahme der Studienanfänger/-innen ist allein in den Fächern Physik, Musik, Bildende Kunst und Sport (weiblich) erwünscht."


    Quelle: http://www.bw-cct.de/brcms/pdf/82.pdf
    Gruß!

    Hallo,
    der Schüler soll in einer Klausur/Klassenarbeit ja auch zeigen, dass er zu selbstständiger Arbeit fähig ist und _seine_ Gedanken bzw. Meinungen aufs Papoer bringen kann. Wer dann das Heft auswendig lernt oder z.B. seitenweise Zusammenfassungen und Kommentare zu Lektüren wortwörtlich verinnerlich, erbringt ja ausschließlich eine Reproduktionsleistung, für die m.E. keine ausreichende Note gegeben werden kann.

    Hallo Micky,
    geht es Dir um die Korrektur von Klassenarbeiten oder um Abschlussprüfungen?
    Für letztere gibt es (zumindst für das baden-württembergische Abitur) sogenannte Korrekturrichtlinien. Da steht, welche Korrekturzeichen man benutzen soll.


    Ansonsten ist es den Schülern relativ egal, welche Zeichen am Rand stehen, solange sie wissen, warum was falsch ist.
    "Satzbau", "Ausdruck", ... erklären sich m.E. selbst?! Bin zwar kein Deutschlehrer, aber wenn der Schüler einen verqueren Satz aufschreibt wie "Das Haus ein rotes Dach hat" würde ich "Sb" schreiben, bei Sätzen wie "Das Haus hat einen roten Deckel" ist sicherlich "A" angebracht für den falschen Ausdruck "Deckel"


    Vielleicht habt ihr ja auch in der Fachschaft eine Auflistung?


    Gruß!

    Es muss denen egal sein. Die Schulleitung hat sich noch mehr Klöpse bei mir
    geleistet. So hat sie mir beispielsweise einen Stundenplan gegeben, der
    nicht besonders familienfreundlich ist.

    Weiter oben die Forderung: Man muss mehr Rücksicht auf Eltern nehmen...


    Wie viele Eltern gibt es im Kollegium, auf die man Rücksicht nehmen muss? Nicht nur ein, oder zwei.
    Unglaublich viele (zum Teil illusorische) Wünsche werden an uns Stundenplanmacher herangetragen. Wenn man den Kollegen die Prioritäten klar macht (zuerst sind die Stundenpläne der Schüler optimiert, dann die Raumpläne berücksichtigt und dann kommen die Kollegenwünsche) brechen jedes Mal Welten zusammen und es kommen vorwurfsvolle und wutentbrannte Mails und Anrufe einiger Kolleginnen und Kollegen, dass man auf ihre Bedürfnisse und ihre Situationen zu wenig Rücksicht nähme.
    Wie oben schon erwähnt, wird kaum woanders so viel Rücksicht genommen und Freiheiten gewährt wie im öffentlichen Dienst. Da muss man ggf. auch mal eine Kröte schlucken und Klöpse ertragen!


    Bei der Klassenfahrtproblematik mit Kleinstkindern stimme ich euch vollkommen zu, das muss nicht sein.

    Hallo Vanderbilt,
    vielleicht habt ihr in Eurer Schule so etwas wie einen Abteilungsleiter, der für die Fächer(gruppe) zuständig ist, der sich der Sache annehmen kann?


    (Da lobe ich mir doch das (weitestgehend anonyme) Korrekturverfahren in Ba-Wü.)


    Jorge:
    was ist denn das für eine Schulart genau?
    Unterrichtest Du in Baden-Württemberg?


    Gruß!

    Hallo Matula,
    für welche "Leistung" bzw. "Nicht-Leistung" hast Du denn die 6 erteilt?
    Gibts in NDS Noten fürs Dasein oder Nichtdasein?


    zu putzmunter:
    Tatsächlich ist die offizielle Schulpflicht bei über-18-jährigen erfüllt, aber sie unterwerfen sich ja freiwillig dem "System Gymnasium" und haben dementsprechend automatisch gewisse Pflichten, unter anderem regelmäßig am Unterricht teilzunhemen.

    Zitat

    Original von unter uns
    Es ist deshalb unzulässig, nicht gemachte Hausaufgaben mit "6" zu bewerten, wenn man die gemachten Hausaufgaben nicht mit "1", "2" usw. bewertet. Es ist also verboten, gemachte Aufgaben nur "abzuhaken" und nicht gemachte als "ungenügend" einzustufen, weil dies Leute, die zuhause nicht arbeiten, überproportional negativ belastet.


    Es ist jedoch durchaus zulässig, nicht vorhandene Hausaufgaben mit "ungenügend" zu bewerten, wenn man für gemachte Hausaufgaben positive Noten vergibt.


    Hallo unter uns,
    ich bin da nicht ganz einverstanden, denn nicht gemachte Hausaufgaben führen dazu, dass man sich an der Hausaufgabenbesprechung nur ungenügendbeteiligen kann.
    So kann man dann doch eine (mündliche) 6 geben für nicht gemachte (schriftliche) Hausaufgaben.
    Ob das pädagogisch sinnvoll ist, ist eine andere Sache und hat dann nicht soooo viel mit Gerechtigkeit und dem Beamtengesetz zu tun.
    Gruß!

    Hallo A. Saner,
    es ist verständlich, wenn Du -frisch in der Schule- Angst vor dem Experimentieren hast, weil Du die Geräte nicht kennst, weil was kaputt gehen kann usw.
    Aber das hat jeder, der neu beginnt. Diese Angst kann sich nur in eigenes Zutrauen umwandeln, wenn Du das Experimentieren übst.


    1. Ein Vorschlag: vielleicht hilft es was, wenn Du Dich mit den Kategorien von Geräten vertraut machst, die es gibt: Netzgeräte (Gleich-, Wechselstrom, Hochspannungsgeräte, Geräte mit/ohne Strombegrenzung, ...), Multimeter, Messverstärker, ...


    2. Zu jedem Gerät und Bauteil müsste es eigentlich in eurer Sammlung irgendwo eine Betriebsanleitung geben, in der die Funktionsweise beschrieben ist und (zumindest bei Leybold-Geräten) auch einige Versuche, die man mit dem Gerät macht, samt Schaltplan aufgeführt und beschrieben sind.


    3. Mit jedem Versuch, den Du erfolgreich aufgebaut und durchgeführt hast, steigt natürlich Dein Selbstvertrauen und Deine Erfahrung!
    Nimm Dir nicht zu viel auf einmal vor. In der Sammlung hat es soviele Geräte und Bauteile, ich bin jetzt seit 10 Jahren im Schuldienst und kenne immer noch nicht alle Teile bei uns in der Sammlung.


    4. Nutze auf alle Fälle die Erfahrung der Kollegen. es ist noch kein Experimentator vom Himmel gefallen. Du könntest ihnen etwas schmeicheln, in dem Du sagst, Du hättest von Schülern gehört, dass der Lehrer ein toller Experimentator sei und Du gerne seine Erfahrung nutzen möchtest. (und dann hoffen, dass er es auch ist ;) )


    Eigentlich kann Dir dann doch niemand dein Hilfeersuchen ablehnen, oder?!


    5. Ich glaube übrigens nicht, dass "zielloses" Experimentieren des Experimentierens Willen etwas hilft. Am meisten lernst Du sicherlich, wenn Du dich auf die kommende Unterrichtseinheit vorbereitest, denn da hast Du konkrete Vorstellungen, was Du für Versuche machen kannst (siehe Schulbuch, Internet, ...)


    6. Weiter oben wurde schon angedeutet: wenn ein Versuch geklappt hat, fotografiere den Aufbau, schreibe auf, welche Geräte Du benutzt hast, mit welchen Einstellungen Du gearbeitet hast, welche Messwerte rauskamen, ... und mach Dir eine Experimentierkarte.


    7. Wenn Du eine tolle Karte hast, stelle sie ruhig auch anderen Kollegen zur Verfügung. Funktioniert bei uns in der fünfköpfigen Fachschaft ganz gut!


    Nun viel Erfolg!
    Gruß!

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