Beiträge von hugoles_AL

    Hallo,
    ich würde auf alle Fälle versuchen, die Veranstaltung als Schulveranstaltung deklarieren lassen, denn dann hast Du und die Kinder Versicherungsschutz, wie wenn sie in der Schule wären, bei Privatveranstaltungen besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, das wird unabhängig vom Bundesland sein!



    Ich finde, alle Veranstaltungen im Rahmen der Schule sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden bzw. zumindest mitgeteilt werden. Der SL hat das Recht zu erfahren, was an seiner Schule läuft!

    Bevor jetzt Diskussionen über die anscheinenden Widersprüche der beiden baden-württembergischen Ministeriumsantworten aufkommen: es gibt keinen: klar darf man (nichtgemachte) HA bewerten, aber nicht nur einmalig oder bei einzelnen Schülern. Das wird aus dem folgenden zitierten Satz klar "Die nicht angefertigten Hausaufgaben sind dann ins Verhältnis zu den angefertigten Hausaufgaben zu setzen"

    So wie ich das Ganze verstehe (NVO, Antwort des MKJS auf die Bürgeranfrage,...), darf man natürlich Noten für HA vergeben, wenn

    • alle Schüler Noten dafür bekommen
    • nicht nur Noten für schlecht bzw. nichtgemachte HA vergeben werden.

    Problematisch ist der Automatismus, pauschal eine mündliche 6 für (soundsooft) nicht gemachte HA zu geben und dies automatisch als Leistungsverweigerung zu werten.


    Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
    der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.


    Wie ich schon oben geschrieben habe, findet man nicht jede kleinste oder auch größere Sache in irgendeinem Gesetz/Verordnung/Erlass konkret und wortwörtlich geregelt. Die Grundsätze, die im Schulgesetz und den ganzen anderen Verordnungen mitgeteilt werden, führen dann eben zu einer Bewertung bestimmter Situation, die so konkret nicht geregelt sind.


    Dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht arg bewandert sind im "juristischen Denken", findet man sicherlich in allen Schularten ähnlich ausgeprägt. Manchmal (aber nicht immer) hilft es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um zu erkennen, ob eine Maßnahme, die man trifft, haltbar ist oder nicht, nämlich, wenn sie widersprüchlich zu genannten Grundsätzen ist. Und, was manche auch nicht wahrhaben wollen, es lässt sich nicht alles auf die "päsdagogische Freiheit des einzelnen Lehrers" schieben.

    Unbestritten ist, dass nichtgemachte HA auch eine nichterbrachte Leistung ist, was man bei der Leistungsbewertung dann berücksichtigen darf.
    Ich glaube, es geht wirklich nur darum, dass diese nichtgemachte HA nicht als mündliche Note gerechnet werden darf. Ist für mich irgendwie auch logisch, denn ich vergebe ja auch keine mündliche Note für gemachte Hausaufgaben.

    Hallo Klamiadora,
    wenns für den Job 5 Ermäßigungsstunden gibt, muss das ja eine Mammutaufgabe sein! :)



    Sollte die Zusatzaufgabe "die deine " sein, dann ist der (zeitliche) Stress, der dadurch entsteht, sicher erträglicher, als der durch Unterricht in einer schlimmen Klasse bei einem "schlechten" Stundenplan!
    Und du hast schon Erfahrung in diesem Aufgabenfeld gesammelt, die dir nachher hilfreich sein wird, wenn es offiziell darum geht, das Fell neu zu verteilen.
    Auch die "Zukunftsperspektive" ist ein wichtiger Faktor: manchmal muss man die Gelegenheit einfach am Schopfe packen!



    Also im Endeffekt musst du mit dir ausmachen, ob du dir die Belastung zumuten willst/kannst -es sind nur noch 37 Wochen ;) -.



    Auf eines würde ich allerdings drängen, nämlich, dass dir die fünf Stunden auf Bugwelle geschrieben werden (oder zumindest ein Teil davon) und nicht ausbezahlt, da hast du viel weniger davon als durch Freizeitausgleich, zumal da die ganzen Steuern, ... abgehen!
    Gruß!

    Hallo,
    "Muss ich mich auch da einbringen?
    Ich erarbeite ja was für eine Schule,die ich nach einem Jahr verlassen werde."
    Ist das schlimm?



    Es hängt sicher auch von Dir ab, wie du dich einbringen willst, ob die KV eine von 8-12-Schule wird, oder ob du auch etwas mitgestalten magst. Da wird sicher niemand deine Mitarbeit ablehnen!
    Gruß!

    Ich frage mich immer wieder, warum es für alles und jedes eine rechtliche Begründung geben soll. Die Gespräche, die mit der schwingenden rechtlichen Keule geführt werden, führen selten zu einem guten Ergebnis: geh' doch einfach zum Vertretungsplanmacher hin, sprich mit ihm und erkläre die Situation. Vielleicht könnt ihr bei "kurzfristigen Vertretungen für die erste Stunde" aushandeln, dass er dich am Mittag vorher anruft, falls du nicht mehr in der Schule bist, um den Vertretungsplan lesen zu können.
    So versuchen wir das bei uns zu handhaben, was im Trubel allerdings nicht immer gelingt.

    Hallo Ehefrau,
    das Ganze erschent mir doch etwas komisch.
    Wenn das RP eine Beurteilung (aus welchem Anlass auch immer) möchte, dann setzt es dem Schulleiter eine Frist, bis wann er de Beurteilung abgeben muss. Dass der Schulleiter die ganze Sache über ein halbes Jahr hinausziehen kann -egal aus welchem Grund- erscheint mir nahezu unrealistisch.


    Auf alle Fälle:
    Der Unterrichtsbesuch ist nur ein Element der Beurteilung, allein von der Note des UBs lässt sich also noch nicht auf ein Gesamturteil schließen.
    In die Beurteilung kommt immer auch noch das Verhalten im Dienst, der Umgang mit den am Schulleben Beteiligten, ...


    Wenn die Gesamtbeurteilung fertig ist, kriegst Du sie zum Lesen und musst die Kenntnisnahme unterschreiben bzw. kannst dich dazu äußern.
    So war es zumindest bei meinen Beurteilungen anlässlich der Beförderungen.


    Frag doch im Zweifel bei deinem Schulreferenten im RP nach, das deine Beurteilung verfügt hat, wie der zeitliche Ablauf ist/war. Er/Sie kann dich dann auch an die richtige Stelle weitervermitteln.


    Gruß!

    Stille Mitleserin,
    was für Referendare meinst Du?
    Die Beginner? Für die wird der Stundenplan aber nicht geändert, da sie ja nicht selbstständig unterrichten oder ist das an den beruflichen Schulen anders?
    Gruß!

    Hallo Aktenklammer,
    nein, so Pauschalregelung gibt es sicher nicht.
    Jeder kann viele Gründe anführen, die anscheindend dazu berechtigen würden, das Unterrichtszeitfenster einzuschränken. Wo fängt man an, wo hört man da auf.
    Einfach frühzeitig zum Stundenplanmacher gehen, Wünsche anmelden, dann können sie u.U. berücksichtigt werden.



    btw:
    ich weiß, dass es bei Krankheitstagen des Kindes eine Regelung gibt: ich meine, dass man im Schuljahr 5 Tage zu Hause bleiben kann (zumindest in BaWü).

    Hallo auch hier,
    da du vollbeschäftigt bist und einer Schule mit einem Deputat zugewiesen bist, die Lehrauftragsverteilung und die Stundenpläne gemacht sind, wirst du "einfach so" ohne "triftigen Grund" das Deputat im laufenden Schuljahr sicherlich nicht reduzieren können.


    Wir hatten nach einem Krankheitsfall schon die Variante, dass der Kollege dann mit weniger Stunden zurückgekommen ist, aber das ist ja was anderes.


    Die Personalreferenten am RP sind die qualifizierten Ansprechpartner, da bekommst du auch die kompetenteste Antwort.

    Hallo lehrerin2,
    das "lediglich" sind schon mindestens drei Stunden, die im Schülerstundenplan, im Lehrer- und im Raumplan verschoben/getauscht werden müssen. Es müssen zusätzlich noch Änderungen im Aufsichtsplan vorgenommen werden, und du hast noch Reli, das vermutlich mit den anderen Konfessionen auf Schiene liegt. Aus meiner Erfahrung im "Stunden- und Vertretungsplanmachdienst" kann ich Dir da für alle drei Stunden keine große Hoffnung machen, aber fragen kostet nix!
    Viel Erfolg!


    P.S.: "Intervenieren" ist wahrscheinlich nicht das bestgeeignetste Wort, um an einer neuen Schule am ersten Tag um etwas so Gravierendes zu bitten ;)

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