So wie ich das Ganze verstehe (NVO, Antwort des MKJS auf die Bürgeranfrage,...), darf man natürlich Noten für HA vergeben, wenn
- alle Schüler Noten dafür bekommen
- nicht nur Noten für schlecht bzw. nichtgemachte HA vergeben werden.
Problematisch ist der Automatismus, pauschal eine mündliche 6 für (soundsooft) nicht gemachte HA zu geben und dies automatisch als Leistungsverweigerung zu werten.
Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.
Wie ich schon oben geschrieben habe, findet man nicht jede kleinste oder auch größere Sache in irgendeinem Gesetz/Verordnung/Erlass konkret und wortwörtlich geregelt. Die Grundsätze, die im Schulgesetz und den ganzen anderen Verordnungen mitgeteilt werden, führen dann eben zu einer Bewertung bestimmter Situation, die so konkret nicht geregelt sind.
Dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht arg bewandert sind im "juristischen Denken", findet man sicherlich in allen Schularten ähnlich ausgeprägt. Manchmal (aber nicht immer) hilft es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um zu erkennen, ob eine Maßnahme, die man trifft, haltbar ist oder nicht, nämlich, wenn sie widersprüchlich zu genannten Grundsätzen ist. Und, was manche auch nicht wahrhaben wollen, es lässt sich nicht alles auf die "päsdagogische Freiheit des einzelnen Lehrers" schieben.