Beiträge von hugoles_AL

    Ist es im Bildungsplan (BW) vorgeschrieben, mit der Kursstufe Theaterbesuche vor dem Abitur zu
    absolvieren und wenn ja, wo finde ich das??? (Brauche unbedingt was Schriftliches!)

    Vielleicht ebendort?!


    Für Englisch siehe z.B. den Bildungsplan 2004 - Kursstufe S. 122-125 bzw. vorneweg auf Seite 108f Leitgedanken zum Kompetenzerwerb

    Wahrscheinlich habe ich unrecht, habe den Einleitungssatz nicht richtig gelesen.
    Sorry, aber vlt. nützen wem anders die Informationen, die ich für Ba-Wü gegeben habe ;)

    Also, der Ablauf ganz konkret für Baden-Württemberg, wo du anscheinend ja unterrichtest, für die Fortbildungen, die das RP anbietet:
    Voraussetzung: du hast einen Zugang für Lfb-Online. Falls nicht, musst du den bei der Schulleitung holen (die sich dort anmeldet und die vom Servicencenter zentral erstellten Accounts ausdruckt und verteilt.)


    Du suchst dir eine Fortbildung aus und besprichst mit der Schulleitung, dass du da gerne hin möchstest. Die weiß dann, dass eine Anmeldung kommt und kann dich freigeben, vorher wirst du nicht zugelassen.
    Dann meldest dich bei Lfb-Online an, z.B. über https://lfb.kultus-bw.de/
    Nach Eingabe der Zugangsdaten kannst du Fortbildungen suchen oder eben gezielt die Nummer der Fortbildung eingeben und diese in den Lehrgangskorb legen.
    Anschließend musst du den Inhalt des Lehrgangskorbes abschicken. Das sind also zwei Schritte!


    (Kurzanleitung des Service-Centers: https://lehrerfortbildung-bw.d…kurzanleitung-lul2015.pdf)


    Die Schulleitung gibt dich frei, anschließend erhältst du irgendwann, wenn die Schulleitung diese ausdruckt, die Zulassungsbestätigung.
    Nach der Fortbildung findest du im des Landesbesoldungsamtes den Unterpunkt Dienstreisemanagement Drive-Bw die Fortbildung zur Reisekostenabrechnung.
    (Kurzanleitung: https://lbv.landbw.de/document…23-4177-bf0e-78e1e23d958b)



    Für die (meist mehrtägigen) Fortbildungen, die die Landesakademien anbieten, ist das Verfahren anders, aber ich glaube, das brauchst du vorerst nicht.



    Ich finde, es ist ziemlich mühsam, wenn man das das erste Mal macht. Im Laufe der Zeit gewöhnt man sich dann an den Bürokratiewahnsinn, daher viel Erfolg und nicht verzagen, wenn es nicht gleich beim ersten Mal auf Anhieb klappt :D


    Viel Erfolg!

    Ich würde mich raushalten. Wir übernehmen sowieso schon genug Erziehungsaufgaben, die eigentlich Elternsache sind. Da würde ich mich nicht auch noch "freiwillig" anbieten, die Problematik versuchen zu lösen.


    [...]


    In der Klasse mit der ich letztes Jahr auf Klassenfahrt war, wurde sich unter den Eltern amüsiert, dass wir Lehrer scheinbar so "spießig" waren und den Minderjährigen den Wodka weggenommen haben. Seither habe ich beschlossen mich aus solchen Dingen rauszuhalten... Zum Deppen mache ich mich nicht.

    :ohh: Du hast doch eine Fürsorgepflicht gegenüber deinen Schülern, und da gehört es eben dazu, dass man eben "unangenehme" Regeln aufstellen muss bzw. sich in Sachen einmischen muss, die unangenehm sind und mit Reaktionen hierzu rechnen muss, auch wenn diese natürlich in dem von Dir beschriebenen Fall äußerst unangemessen sind.


    Sich generell rauszuhalten, finde ich äußerst problematisch und unkollegial, da dies die "Autorität" derer, die die Schüler "ermuntern", sich an die Regeln zu halten, untergräbt!

    Hallo Xiam,
    1. naja, wenn das Verhalten die schulischen Leistungen beeinträchtigt, wird es m.E. schon zu "deiner Sache"
    2. meine Erfahrung zeigt: nützt nichts, "mein Kind macht so was ja nicht, Info betrifft mich daher nicht".
    3. Falls das Verhalten die schulischen Leistungen betrifft, d.h., das Kind morgens ständig müde und unkonzentriert ist, sich die Auswirkungen dieser "ungeeignetn" Spiele im Unterricht zeigt, ist sicher das Gespräch mit den Eltern angebracht. Einer unserer Fünfer hatte bei allen Arbeitsaufträgen, in denen sie selber beschreiben, zeichnen, bzw. kreativ sein sollten, Szenen, Beschreibungen etc. aus Computerspielen angeführt. Spätestens da war es dann an der Zeit, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen.

    Nicht zu deinem Anliegen, nur so als Gedanke:


    Ich finde das Experiment nicht arg zielführend:
    ich äußere mich -zugegebenermaßen- manchmal auch in nörglerischer Manier über Handwerker, Busfahrer, Politiker usw.
    Wenn man mich jetzt dafür in der Fußgängerzone auffordern würde, dann eben selber mal Abwasserleitungen zu installieren, 50 Fahrgäste zu einem Fest zu chauffieren bzw. Deutschland zu regieren, würde sich meine Meinung über diese Berufsstände ändern?
    Nein - ich hätte nämlich bei Misslingen immer die Ausrede, die haben das ja gelernt und ich nicht.

    Umziehen geht nicht, ... außerdem kann ich mir das nicht leisten, .... Auto habe ich auch nicht.

    Es geht jetzt wirklich nicht gegen Dich, davidos1983, aber genau diese Situationen bringen uns (ländliche) Schulen bei den Referendars- und Stellenzuweisungen in die größten Schwierigkeiten, was dann bei der Stundenplanerstellung, der Deputatsverteilung etc. weitergeht. Das ist (unabhängig von der konkreten Situation) ein Beispiel für das Anspruchsdenken, das ich gemeint habe und das meiner Meinung und Erfahrung nach immer mehr um sich greift. Ich überspitze jetzt: Am Schluss müssen sich dann alle nach wenigen richten, das geht nicht lange gut.


    Ich bin absolut nicht der Meinung, alles so hinzunehmen, wie es von irgendwoher angeordnet wird, aber bis zu einem gewissen Grad muss ich mir auch über die Konsequenzen, die sich für die anderen, im System Beteiligten, Gedanken machen.



    Dir viel Erfolg bei deinen Ein- und Widersprüchen, dass Du einigermaßen zufrieden dein Referendariat angehen kannst und vorallem viel Erfolg in der Ausbildung: Ein überlegter, wohlwollender Umgang mit Mitmenschen und Mitdiskutanten ist eine Kernkompetenz in unserem "Geschäft", wie sicher auch in der freien Wirtschaft.

    Wieder einmal wundere ich mich über das Anspruchsdenken mancher Berufsanfänger

    Tja, wenn er dann nur schon Berufsanfänger wäre....


    Bei uns in BaWü hat man nur Anspruch, dass man seine Ausbildung (sprich mit dem Referendariat) zuende bringen kann, aber auch nicht an welchem Seminar, geschwiege denn an welcher Schule.


    Manchmal habe ich den Eindruck, dass Referendarinnen und Referendare heutzutage sehr hohe Ansprüche haben und meinten, die Behörden und Schulen müssten diesen gerecht werden. Als Schulleitungsmitglied einer ländlichen Schule könnte ich manches Lied davon singen, wie diese "Berufsanfänger" mit den Schulen umspringen und sich das Amt/Seminar dies auch bieten lässt.



    Ich sehe nicht ein etwas zu nehmen, was ich nicht gewählt habe.

    Haben wir das denn nicht oft bei jeglichen Wahlen?
    Was bleibt? Akzeptieren oder auswandern ;)

    Hallo Morse,
    mir ist unklar, für was du Reisekosten beantragen willst: Für Fahrten von zuhause zu der Außenstelle oder Fahrten vom "Stammsitz" der Schule zur "Außenstelle".
    Für die erste Variante rechnest du ja Werbekosten beim Finanzamt ab.
    Für die zweite Variante könntest du dich beim LBV erkundigen.
    Gruß!


    Ich kann mir schon vorstellen, dass Stundenplanmacher am Limit sind und für verkorste Stundenpläne habe ich jedes Verständnis, aber es verwundert schon, dass bei allen anderen ein freier Tag möglich war, bei einigen sogar zwei. Das hat nichts mehr mit Planung zu tun, sondern ist meiner Meinung nach als Disziplinierungsmaßnahme gedacht, damit niemand mehr ohne Kinder Teilzeit beantragt. Vielleicht täusche ich mich ja. Ich hoffe es, denn bisher habe ich mich an dieser Schule relativ wohlgefühlt.

    Also, dann erkundige dich nach dem Zusatndekommen deines "verkorksten" Plans.

    Ansonsten wirst du vmtl tatsächlich über den Anwalt gehen müssen... Ich kenne das Problem... Der inner circle hat die super Wohlfühl-Traum-Stundenpläne... Die anderen schauen in die Röhre...

    Was ist denn das für ein Tipp mit dem Anwalt? :staun:
    Seit wann hat der einzelne Lehrer ein einklagbares Recht auf einen "genehmen" Stundenplan?


    Zum Thema "Wohlfühl-Traum-Stundenpläne": lege einen Stundenplan fünf verschiedenen Lehrern vor, du wirst mindestens drei verschiedene Meinungen über die Qualität des Planes erhalten...
    Die einen wollen frühen Unterricht mit vielen Hohlstunden, die anderen möglichst spät anfangen udn dafür kompakt,... ein Fass ohne Boden.

    Hallo eva1979,
    so wie du das schreibst, klingt das natürlich alles tragisch und äußerst unglücklich.
    Ich, selber Stundenplanmacher, wünsche mir bei KollegInnen, die äußerst unzufrieden sind mit ihrem Plan, dass Sie kommen, dass ich ggf. erklären kann, warum welche Stunde wohin muss (Kopplung mit anderen (Teil-)Klassen, Verschienung mit anderen Kursen, ...) und welchen Zwängen gerade dieser Stundenplan folgte.


    So haben wir auch durch die Sportstättensituation usw. immer wieder den Fall, dass KollegInnen, die von weiter her kommen, weniuger Unterrichtsverpflichtung an einem Tag haben, als die Gesamtfahrzeit ist, aber bis zu einem gewissen Grad ist die Wohnortwahl nicht Problem der Schule...


    Also mein Tipp: gehe zum Stundenplanmacher und lass dir erklären, warum dein Plan so aussieht, wie er aussieht, vielleicht siehst du dann manches mit anderen Augen.
    Sprich auch an, warum deine Anrechnungsstunde nicht eingeplant wurde, ...
    Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bedenke: in 42 Schulwochen ists schon wieder vorbei ;)


    Gruß und dennoch einen guten Start ins Schuljahr.

    So wäre es mir auch recht. Meine Frage zielte darauf ab, ob das überhaupt ginge. So schreibt Dr. Hoegg in seinem Buch "Schulrecht", dass falsche Entschuldigungen der Eltern (also keine gefälschten...) rechtswidrig seien.

    Welche Strafe sieht dann Dr. Hoegg vor? ;)


    Natürlich ist das nicht in Ordnung, was der Vater da gemacht hat, aber manchmal reicht schon das peinliche Gefühl als Strafe und Lehre bei einer Unrechtstat ertappt zu sein.

    Hallo Miteinander,
    wenn das Ganze eine einmalige Sache bleibt, würde ich sie als erledigt betrachten und die Schülerin im Nachhinein als entschuldigt ansehen.
    Vielleicht ist die aufgeflogene Schwindlerei den beiden ja eine Lehre und dann wäre auch schon was erreicht.
    Gruß!

    Hallo MIteinander,
    die Deputatsverteilung wird auf alle Fälle noch im alten Schuljahr fertig und ca. eine Woche vor Schuljahresende ausgehängt, nachdem die Kolleginnen und Kollegen in ihren Fachschaften die Wünsche geäußert und die Fachschaftsleitung einen mehr oder wenig schlüssigen Plan abgegeben hat.
    Danach setzen wir den Gesamtdeputatsplan zusammen und machen uns in den ersten beiden Ferienwochen an den Stundenplan.
    Nach Feinschliff und Raumverteilung wird der Plan in der Mitte der Ferien dem Kollegium bekanntgegeben.
    Gruß und weiter schöne Ferien!

    Kannst Du nicht beim Schulamt, das glaub' ich für euch GS-lerinnen zuständig ist, nachhaken, wann du an der Schule eingeplant ist?
    Dachte, die Stelle wird noch vom alten SL besetzt (Stellenbesetzungssperre o.ä.), aber bei einer kommissarischen Leitung müsste die Stelle doch eigentliche sofort verfügbar sein....
    Manche Dinge kann ich nicht begreifen - BaWü hin oder her ;)



    Allen in BaWü und woanders schöne erholsame Sommerferien!

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