Hat jemand von euch schon Informationen wie es bezüglich der Kinderbetreuung geregelt wird, wenn der Partner/die Partnerin in einem 'systemrelevanten Beruf‘ arbeitet?
In dem Fall müsste ich als Lehrer ja zu Hause bleiben. Und dann? Wie wird das bei Beamten geregelt? Davon war bisher ja nichts zu lesen. Minusstunden, krankschreiben lassen (also offiziell zur Kinderbetreuung), Kind mit in die Schule nehmen (was ich nicht möchte)...
Hallo svwchris,
wir haben in BaWü keine Anwesenheitspflicht in der Schule während der Unterrichtsstilllegung.
Einzig am Montag findet (bei uns bis auf den Sportuinterricht) überwiegend Unterricht nach Plan statt.
Ab dann dürfte das mit der Kinderbetreuung kein großes Problem sein, wenn ein Elternteil Lehrer ist.
Sollten GLKs in den drei Wochen stattfinden, wird die Schulleitung ggf. verfahren wie unter normalen Umständen während des Schuljahrs auch und dich vermutlich beurlauben.
Gruß!