Beiträge von ReinhardOL

    Hallo zusammen,


    ich bin zur Zeit mit der Organisation unseres Schulballs beschäftigt und habe diesbezüglich mal eine Frage an Euch.


    Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr an Tanzveranstaltungen teilnehmen.


    Da der Großteil unserer Schülerschaft jünger ist als 18, suche ich nun nach einer Formulierung für ein Elternschreiben, in der die Eltern erlauben, dass ihr Kind länger bleiben darf. Ich weiß aber nicht, wie das formuliert sein muß, damit es juristisch "wasserdicht" ist.


    Im Saal würden einige Kollegen Aufsicht führen, aber reicht das aus, um dem Jugendschutzgesetz zu genügen?


    Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem Schulball und kann mir weiterhelfen.


    Beste Dank schon mal,


    Reinhard

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