Beiträge von SwinginPhone

    Es gibt kostenlos (bzw. für kleines Geld) erhältliche Officesoftware wie LibreOffice, die M$-Office oder Pages in nichts nachsteht, ...

    So absolut stimmt das nicht. Für viele Anwendungen ausreichend, ja, aber kein gleichwertiger Ersatz. (<- Der Satz kein Verb.)

    Die Handwerker, die hier in letzter Zeit auftauchten, hatten so Mini-Tablets dabei, mit denen man auch telefonieren konnte. Die haben dann per Laser automatisch alle Maße erfasst, die instantan in das CAD-System übernommen wurden und der Laser hat dann die entsprechenden Markierungen in die Wände graviert. Nachdem ich meinen Fingerabdruck auf dem Display hinterlassen hatte, kam automatisch die Rechnung per E-Mail, die sich eigenmächtig durch das DMS lavierte und das Geld von einem Konto saugte.

    Bei Word fehlen da ein paar Funktionen, die Schüler aber sowieso nicht brauchen.

    Bei Excel auch, und das sind die Funktionen, die ich in Physik benötige, wenn ich ernsthaft rechnergestützt arbeiten will.

    Richtig lustig wird es, wenn man keine Apple-Tastatur, sondern so ein Universal-Ding mit Tasten eines Drittherstellers verwendet. Dann geht die Suche nach den richtigen Tastenkombinationen los. Und eine funktionierende rechte „Maus“-Taste wäre auch schön.

    Fall 1: Die Physio hat etwas abgerechnet, was sie nicht erbracht hat. Auf dem Rezept steht die Behandlung zwar drauf, gemacht wurde es aber nur 3x, eingetragen hat der Behandler sie jedoch 10x. Kann ich das überhaupt noch nachweisen, die Behandlung so nicht erhalten zu haben? Die Unterschrift habe ich jeweils vor der Behandlung geleistet.

    Du hast drei Mal - also vor jeder durchgeführten Behandlung - unterschrieben? Oder einmal bei der ersten Behandlung?

    Bei meinen Physio-Abrechnungen liegt immer ein detaillierter Plan bei, wann die Behandlung stattgefunden, welcher Therapeut sie durchgeführt hat und eine Kopie des Bogens, auf dem ich unterschrieben habe.

    Das Problem ist nicht die Nicht-Einhaltung einer bestimmten Norm, sondern dass auf der ganzen Seite (teilweise innerhalb einer Formel) wild zwischen verschiedenen Zeichensätzen hin- und hergesprungen wird. Dazu kommen falsche Zeichen. Das ist zwar alles lesbar, aber das sind Worte wie „W!kypedia“ auch.

    Von einem offiziellen Dokument der Bezirksregierung sollte man etwas mehr Sorgfalt erwarten dürfen.

    Wir haben die P-1019957 von 3B mit den großen, separaten Helmholtz-Spulen. Der Anschluss der verschiedenen Spannungen ist etwas unübersichtlich. Das von 3B empfohlene Netzgerät P-1003308 gibt für das Magnetfeld eine ziemlich unsaubere Gleichspannung ab, so dass der Strahl deutlich aufgefächert wird. Daher hantieren wir immer mit mehreren Netzgeräten.

    Der Strahl ist recht blass-orange und nur im Dunkeln gut zu erkennen. In der Röhre ist eine Leiter mit Sprossen im 2cm-Abstand angebracht, mit dem sich der Kreisdurchmesser gut abschätzen lässt.

    Die maximale Spannung des Glühfadens ist aufgedruckt, er hat aber auch eine eingebaute Sicherung, die den Strom unterbricht und nach einigen Minuten wieder schaltet (das kann etwas irritieren).

    Die Variante mit integrierter Steuereinheit (P-1008505) lässt sich leichter in Betrieb nehmen, hat aber den von Dir beschriebenen Black-Box-Charakter.

    Wohl eher einem Spickzettel. der nach der Klausur gefunden wird, wo niemand weiß, ob der benutzt wurde.


    Kannst du auch nichts machen, weil es keinerlei Beweise dafür gibt.

    Nö, während der Klausur würd gar nichts gefunden.

    „In“ der Klausur, nicht „während“. Man klappt das Heft oder die Mappe zuhause auf und stellt fest, dass da ein „Lernzettel“ drin ist, dessen Inhalt für die Klausur hilfreich ist. Auch wenn die Schülerin dann sagt, dass sie sich nur kurz vor der Klausur einen Sachverhalt noch einmal angesehen hat und den Zettel während der Klausur nicht benutzt hat, darf ich den Teil der Klausur, für den der Zettel nützlich war, mit „ungenügend“ bewerten. In NRW nur den Teil, in anderen Bundesländern die ganze Klausur.


    Ich würde - wie schon mehrmals geschrieben - auf jeden Fall die Oberstufenkoordination und dann evtl. die Schulleitung mit einbeziehen und dann eine etwas unkompliziertere Nachschreibeklausur stellen.

    So wie ich das verstehe, gibt es keinen handfesten Beweis dafür. Wenn die Schülerin während der Klausur damit erwischt wurde, dann ist die Sache klar. Hinterher mit hörensagen hat man eigentlich Pech gehabt. Wüsste nicht was da anfechtbar ist.

    Das entspricht ungefähr einem gefundenen Spickzettel in der Klausur, bei dem die Schülerin beteuert, dass sie ihn nicht benutzt hätte.

    Was ich überhaupt nicht verstehe, wieso man seinen Erwartungshorizont ausdruckt.

    Den kann man gut mit der korrigierten Klausur zurückgeben. Das erspart einem die Positivkorrektur und erleichtert die Transparenz.

    Ich sage immer, dass die Fragen bitte über die Lernplattform gestellt werden, so dass alle die Frage und auch meine Antwort lesen können. Eine Antwort nur der Person zukommen zu lassen, die sie gestellt hat, finde ich problematisch, wenn ausgerechnet dieser Sachverhalt in der Klausur eine Rolle spielen wird.

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