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Beiträge von SwinginPhone
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Das wird mir nur bei Acrobat in den Eigenschaften angezeigt. Mit welcher Software erkennst Du das im Dateinamen? Da steht bei mir nur „Behold the Dreamers - Imbolo Mbue (verkleinert).pdf“.
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Ob die Referendarin weiß, dass ihr Name im Dateinamen des hochgeladenen Texts steht?
Meinst Du „Imbolo Mbue“? Das ist die Autorin des Textes.
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Ich kenne es auch eher so, dass Menschen aus der nördlichen Hälfte Deutschlands eher an die See fahren und die anderen in die Berge.
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Ist das so, dass heute beim Amtsarzt Blut abgenommen wird?
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Siehe Beitrag #312. Aus meiner Sicht dient der Besuch hier im Lehrerforum bestenfalls der Fortbildung und ist damit keine Arbeitszeit.
Wie du weiter oben lesen kannst, ist angeordnete Fortbildung sehr wohl Arbeitszeit (dein Beispiel), nicht angeordnete Fortbildung jedoch nicht.
Ich hatte den Rücksprung auf #312 nicht gemacht. In #321 hast Du es allgemein formuliert.
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Bei uns ist die Benutzung für alle SuS untersagt, abgesehen von der Mittagspause. Die Sek2 darf sie im Aufenthaltsraum nutzen. Das Kollegium nutzt sie im Lehrerzimmer oder für das Klassenbuch (nein, wir haben keine Diensthandys). Läuft recht gut.
Wenn man für Notrufe das Telefon mit in die Pause nimmt, kann man es ja auch in der Tasche lassen ...
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Fortbildung ist keine Arbeitszeit? Wenn wir einen pädagogischen Tag haben und uns den ganzen Tag fortbilden, machen wir Minusstunden?
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Wenn man Ende des Jahres Geburtstag hat, arbeitet man dann bis zum Halbjahrsende? Dann wäre ich schon Anfang 2041 fertig!
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Dann könnte ich ja auch sagen, dass ein "Hallo" je nachdem, wie ich es betone, "sehr viele Bedeutungen" hat.
Hallo!? Natürlich hat Hallo sehr viele Bedeutungen! Aber Hallo!
Ich grüße dich!
Ist da jemand?
Du hast sie ja wohl nicht alle!
Seid bitte mal ruhig!
Warum meldest du dich nicht?
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Mehr Zeit bei Prüfungen. Ob und wie das überhaupt umgesetzt werden kann, interessiert keine Sau.
Warum ist das problematisch?
Wir teilen der Klausurplanerin mit, wer wieviel Zeit benötigt und dementsprechend werden die Aufsichten eingeteilt. Bei mündlichen Prüfungen gibt es dann meist mehr Vorbereitungszeit.
Ansonsten hatten wir schon vergrößerte Aufgabenstellungen, Alternativaufgaben zum Hörverstehen und das Schreiben auf Laptops. Aber meist ist es in der Tat die Arbeitszeitverlängerung.
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Grundlos Lärm zu machen, finde ich extrem verachtenswert. (Denn wie lautet das 11. Gebot? Du sollst nicht lärmen!)
Raketen bieten nach dem Knall wenigstens noch etwas fürs Auge. Aber Böller? Warum?
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Ich zitiere mich selbst:
ZitatIch habe Inklusion und auch extreme Differenzierung noch nicht erlebt. In meiner Schulzeit nicht und auch jetzt bin ich an einem Gymnasium, dessen SuS wenn, dann im Bereich Sehen, Hören, Bewegungsapparat gehandicapt sind. Ich wüsste nicht, wie ich SuS mit geistigen Einschränkungen unterrichten sollte. (Ich bin Seiteneinsteiger, habe also keine pädagogischen Vorlesungen besucht und im Referendariat wurde es auch nicht thematisiert.)
Kann jemand mal skizzieren, wie der Unterricht zu quadratischen Gleichungen, Atombau, [...] oder einem anderen Thema der oberen Mittelstufe [in den Naturwissenschaften] mit Inklusionskindern aussieht? Ich kann es mir nicht vorstellen.
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Das setzt aber voraus, dass der Logarithmus zeitnah vorher im Matheunterricht behandelt auch eine grundlegende Handhabungssicherheit im Umgang damit erreicht wurde. War das der Fall?
Ich muss in Physik auch diverse Dinge nutzen, die im Mathematikunterricht noch nicht behandelt wurden (Logarithmus, e-Funktion, Differentialgleichungen ...). Dann muss ich sie halt einführen.
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Mir ging es vor allem darum, dass es eben nicht reicht, das entsprechende Fachstudium vorzuweisen, sich dann einfach bewirbt und damit die Stelle auf Lebenszeit sicher hat. (So wird das hier gelegentlich dargestellt.)
Die höhere Besoldung der Seiteneinsteiger beruht ja auch darauf, dass es sich eben oft um Berufstätige handelt, die ihren bisherigen Job für die Lehrtätigkeit aufgeben. Und die sollen dann nicht mit einer Ausbildungsvergütung entlohnt werden.
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Inwiefern spielt die Berufstätigkeit eine Rolle?
Normalerweise muss man als Zugangsvoraussetzung für OBAS zwei Jahre Berufstätigkeit nach dem Master nachweisen.
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Wie wäre es, wenn Referendare einfach nur mal mit Quereinsteigern gleichgestellt werden, was die Bezahlung und die Übernahmegarantie nach bestandenem Referendariat angeht?
Wenn Sie dann auch 18 Stunden BdU haben und vorher zwei Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben, gern!
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Ich habe aber zwei Kolleginnen, die z. B. Chemie auf Diplom studiert haben, Physik als Nebenfach angerechnet bekamen (dürfen Physik also nur in Sek. I unterrichten, Chemie in Sek. I und II) und dann regulär das Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben. Das funktioniert.
Werden diese Personen dann Quereinsteiger genannt? Die, die in NRW OBAS absolvieren, schließen ja auch das Referendariat regulär ab und werden als Seiteneinsteiger bezeichnet.
Muss man denn für OBAS weiterhin zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen oder hat man die auch gestrichen?
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Oder die, die schreiben, schreiben mit einem anderen Kurs zusammen und der Rest hat Unterricht.
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