Hole das noch einmal hoch ....
Reicht ihr immer bei der Beihilfe die Arztrechnungen ein, auch wenn ihr nicht über den Kostendämpfungsbetrag kommt?
Der neue Erlass von Oktober weist ja daraufhin, dass die Pauschale ordnungsgemäß ist und die Festsetzungen nicht mehr vorläufig sind. Klagen dagegen werden nicht mehr akzeptiert.
Das heißt doch, dass es eigentlich nichts bringt, die Rechnungen einzureichen, um eventuell nach Aufhebung doch noch Geld zu bekommen oder verstehe ich das falsch?
Viele Grüße, Cappu