Beiträge von Talida

    Ich habe das Handgeschriebene immer dem Getippten vorgezogen, obwohl ich die 10-Finger-Blindschreib-Methode beherrsche, mich also nicht mehr auf die Technik konzentrieren muss. Warum das so ist, weiß ich allerdings nicht ... Einmal habe ich versucht, für eine Prüfung ein 'tolles' Word-Dokument zu erstellen. Am Ende habe ich mich aber mit dem ausgedruckten Text hingesetzt und mir Stichpunkte von Hand notiert. :D

    MrsX
    Die Glühbirne ist gewechselt und die Beiratsvorsitzende hat mir sogar eine Rolle gelbe Säcke gesichert und ihren Sohn geschickt, mir sie zu bringen! Meine blöden Etagennachbarn feiern seit zwei Tagen Opferfest ... zum Glück hauptsächlich auswärts, aber wenn sie spät abends heimkommen, sind die Kinder noch so aufgedreht, dass sie wohl die Wände hochgehen. :rolleyes:


    Nun ja, da sich mein berufliches Leben nun ordnet, komme ich hoffentlich bald raus aus diesem Haus. Heute muss ich noch den Kellerdienst erledigen, hab aber ehrlich gesagt keine Lust ums ganze Haus zu fegen. Da liegt wieder nix, gefegt werden muss trotzdem. :rolleyes:


    Grüße Talida

    martin
    Das kannst du im Angestelltenrecht nachlesen.
    Der Unterschied ist der, dass dem Beamten nicht gekündigt werden kann. Er wird im Ernstfall nur versetzt. So hab ich es an meiner Ausbildungsschule schon erlebt, wo eine Kollegin wirklich nicht ihren Unterrichtspflichten nachkam (rein inhaltlich).

    Dass ein Schüler eine Stunde schwänzt, kommt bei uns leider häufiger vor, deshalb haben wir uns umfassend erkundigt und bekamen folgende Antwort:
    Von einem Viertklässler (aber auch von den jüngeren Schülern) kann erwartet werden, dass er seinen Stundenplan im Kopf hat und nicht einfach so nach Hause geht. Passiert es trotzdem und die Lehrkraft stellt das erst in der Turnhalle fest, muss sie abwägen, ob sie die Sportstunde abbricht und mit allen Kindern zurück zur Schule geht, um bei den Eltern des betreffenden Schülers anzurufen. Im Zweifelsfall gilt: die Aufsichtspflicht für den Rest der Klasse geht vor, weil es eben zur Schulreife gehört, sich nicht unentschuldigt vom Unterricht zu entfernen. Wenn man allerdings nicht merkt, dass ein Schüler fehlt, ist das schon etwas peinlich ...


    Fehlende Arbeitsblätter fallen unter die Rubrik Informationspflicht. Der kranke Schüler hat selbst die Pflicht (z.B. über einen Mitschüler), das fehlende Material zu besorgen bzw. am ersten Tag nach seinem Fehlen danach zu fragen. Bei Grundschülern sollten die Eltern das untereinander organisieren (z.B. bei Nachbarskindern).


    Eine angestellt Lehrkraft kann eine Abmahnung erhalten, Dienstaufsichtsbeschwerden gelten nur für Beamte. Ich kenne zwar die Hintergründe jetzt nicht, aber in mir keimt die Vermutung, dass hier eine befristete Vertretung einen sehr schweren Stand zu haben scheint. Bitte berücksichtige vor einer Beschwerde, dass sich solche Anschuldigungen aus Elternkreisen derart hochschaukeln können, dass die Betreffende sich in eine Art Teufelskreis begibt und dann eigentlich in den Augen der Außenstehenden nichts mehr richtig macht. Aus meiner Erfahrung hilft da ein klärendes Gespräch mit der Lehrerin bei Anwesenheit der Schulleitung.


    Talida

    Hallo Alem,


    die ersten Zeugnisse in Klasse 3 habe ich auch so arbeitsintensiv empfunden. Ich habe mir damals mit den Kollegen aus der 3 die Fächer aufgeteilt und jeder hat sich durch das Formulierungsbuch gewühlt. Für jede Notenstufe hatten wir dann eine Standardformulierung, die wir auch für das zweite Zeugnis nutzen konnten. Dann wurden 'nur' die beliebten kleinen Zusatzwörter ausgetauscht. Im Prinzip werden nur die Noten gelesen, der Text bleibt bei den Adressaten sowieso außen vor - so meine Erfahrung. Wir haben uns dann im Kollegium darauf geeinigt, dass für Religion und Englisch kein Satz geschrieben wird und für Musik und Kunst nur bei Bedarf. Wir haben allerdings auch ein einseitiges Zeugnis. Da passt sowieso nicht alles drauf.


    Mitfühlende Grüße
    Talida

    Wow, ihr seid echt lieb! Bin ganz gerührt. Und Leila auch erstmal herzlichen Glückwunsch!
    Ich bin noch in einer Art Trance und kann die Freude, die vermutlich von mir erwartet wird, gar nicht zeigen. Jetzt gerade habe ich wieder einen Punkt, wo ich am liebsten heulen würde, weil mir Szenen aus den vergangenen sieben Jahren Wartezeit durch den Kopf gehen. Ich bin also tatsächlich am Ziel - vorläufig. :D Denn der Personalratsmensch in der Kommission gab mir den Tipp, mich trotz Altersüberschreitung um eine Verbeamtung zu bemühen. Da hab ich doch wieder was, für das ich kämpfen kann. Komme doch sonst aus der Übung ... ;) Ob es das ist, was mich keine Luftsprünge machen lässt? Dass ich nun wirklich aufhören kann, Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen? Ich kann anscheinend mein altes Leben noch nicht loslassen.
    Genug der Selbstanalyse! Infos für die Neugierigen: Das Gespräch war nicht so schlimm wie ich dachte. Irgendwie hatte ich das Gefühl, egal was passiert, das Ergebnis akzeptieren zu können. Mein erstes Thema (das, was man 20 min. vorbereiten darf) galt dem neuen Lehrplan Sachunterricht bzw. den verstärkten Inhalten aus den Naturwissenschaften. Das war mein Thema! Nach einigen Schlagworten und Ausführungen dazu hab ich einfach aus meinem Unterricht erzählt, welche Experimente schon bei den Kleinen gut ankommen, welche motivierenden Versuche ich schon durchgeführt habe etc. Auch die anderen Themen (Flexible Eingangsstufe, Lesen, PC) konnte ich durch meine Berufserfahrung :D glaubhaft mit Inhalt füllen. Jedenfalls sah ich immer nur nickende Köpfe und der Personalratsvertreter hatte einige konkrete Zwischenfragen, auf die ich zum Glück antworten konnte. Meine Angst war ja, dass ich plötzlich einen Blackout erleide (wie schon erlebt) und kein Wort mehr rausbringe. Nach der knappen halben Stunde war ich aber ausgepowert. Die Situation war einfach wie ein drittes Examen.


    Allen, die es in den kommenden zwei Tagen noch vor sich haben: Viel Glück!


    Talida

    ... und weiß im Moment noch nicht, ob ich weinen oder lachen soll. Irgendwie geht beides noch nicht, weil die Anspannung erst langsam nachlässt.
    Jedenfalls habe ich heute mein Auswahlgespräch so gut hinter mich gebracht, dass ich ein Einstellungsangebot bekommen habe!
    Einzelheiten gerne in den kommenden Tagen. Jetzt sind meine Gedanken derart unsortiert, dass ich gar nicht weiß, wen ich nun als Nächsten anrufe und damit überrasche.


    Aus diesem Anlass hier mal ein dickes Dankeschön an all diejenigen, die mich immer mal wieder aufbauen mussten.


    Talida

    Gaia
    Mein einziger Gesprächstermin ist am Dienstag und meine Nerven liegen seit einer Woche blank. Ich drück dir die Daumen!


    Über die o.g. Links ist ja einiges zu erfahren, aber wenn man wie ich noch nie das Glück hatte, eingeladen zu werden, zittert man doch enorm vor dem ersten Gespräch. Da ich auf die Schnelle (mehr lässt mein Adrelaninspiegel nicht mehr zu ...) keine Antworten auf folgende Fragen gefunden habe, wäre es ganz ganz lieb, wenn sich jemand erbarmt und kurz was dazu schreibt ...


    1. Kann es passieren, dass mir der Arbeitsvertrag noch am gleichen Tag zur Unterschrift vorgelegt wird (Ich habe einen Termin am späten Nachmittag und bin vermutlich die letzte Kandidatin.)? Habe ich das Recht ihn prüfen zu lassen?


    2. Ich werde nur als Angestellte eingestellt und habe folgende Passagen im Angestelltenrecht gefunden, die ich nicht richtig verstehe:


    Zitat


    Arbeitsverhältnis
    Die Grundsätze des Angestelltenverhältnisses orientieren sich am Berufsbeamtentum.
    Es ist aber ein privatrechtliches Vertragsverhältnis im öffentlichen Dienst, welches seine Grundlagen im Arbeitsvertrag, den allgemeinen gesetzlichen Regelungen (BGB) und dem BAT findet. Nebenabreden, z.B. bezüglich der Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsver-hältnis oder eine verkürzte Probezeit, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Vertrag ist für beide Seiten bindend.


    Heißt das, dass ich darum bitten kann, aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als Aushilfsangestellte, die Probezeit zu verkürzen? Werden diese Jahre auf die Zeit angerechnet, die ich brauche, um die Unkündbarkeit zu erreichen?
    siehe auch hier:

    Zitat


    Beschäftigungs- und Dienstzeit
    Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im öffentlichen Dienst abgeleistet worden ist. Die Beschäftigungszeit wirkt sich aus auf die Dauer der Kündigungs-frist, auf den Eintritt der Unkündbarkeit (§ 53 BAT) sowie auf die Dauer des Krankengeldzu-schusses (§ 37 BAT). Als Dienstzeit gilt auch die Zeit, in der Angestellte bei anderen Arbeit-gebern des öffentlichen Dienstes tätig waren. Die Dienstzeit wirkt sich aus auf die Dauer der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 71 BAT) und ist maßgeblich für die Berechnung des Dienstjubiläum (§ 39 BAT). Die Dienstzeit der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer richtet sich nach dem Hinweis des Kultusministeriums vom 28.03.1983 ( BASS 21-01 Nr.12). [...] Nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren gelten Angestellte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, als unkündbar (§53 (3) BAT).



    Zitat


    Beförderungen
    Angestellte Lehrkräfte haben bei Beförderung grundsätzlich keine Nachteile gegenüber be-amteten Lehrern und Lehrerinnen, wenn sie über die entsprechenden Laufbahnvorausset-zungen verfügen. Die Rechtsprechung stellte kürzlich zu dieser Frage fest, dass bei den Stellenausschreibungen auch angestellten Lehrkräften gleiche Zugangschancen eingeräumt werden müssten.


    Ich könnte mich also auch auf ausgeschriebene Konrektorenstellen bewerben?


    Zitat


    Lebensaltersstufen
    Angestellte der Verqütungsgruppen BAT lll - X, die spätestens am Ende des Monat, in dem sie 31 werden, eine Stelle im öffentlichen Dienst antreten, erhalten eine Grundverqütung ihrer Lebensaltersstufe. Wird ein Angestellter später eingestellt, so steht ihm die Grundver-gütung der Lebensaltersstufe zu, die sich ergibt, wenn das bei der Einstellung vollendete Lebensjahr um die Hälfte der Jahre vermindert wird, die seit dem 31. Lebensjahr verstrichen sind.
    Bei Angestellten der Vergütungsgruppe I - II b ist die entsprechende Altersgrenze die Voll-endung des 35. Lebensjahrs. - Die Lebensaltersstufen steigen im zweijährigen Rhythmus bis zur jeweiligen Endstufe nach § 27 BAT.


    Das verstehe ich so, dass ich mit meinen 37 Jahren in Stufe 34 komme. Im Moment bin ich aber schon in Stufe 37!!! Darf ich da zurückgestuft werden, nur weil das Vertragsverhältnis plötzlich nicht mehr befristet ist?


    Quelle: http://www.vbe-bezirksverband-…de/FramesHTMLs/Recht.html


    Gibt es hier im Forum Lehrer, die nicht verbeamtet werden? Ich fände es hilfreich, wenn wir uns für einen permanenten Austausch zusammen finden könnten.


    LG Talida

    Hallo Ronja,


    dann mal herzlichen Glückwunsch!
    Ich kann zwar nicht aus eigener Erfahrung sprechen, habe aber an meiner Schule schon einige Schwangerschaften miterlebt (meistens waren es allerdings die Referendarinnen). Eine Kollegin hatte gerade ein erstes Schuljahr, als sie die frohe Botschaft der Schulleitung überbrachte. Die war dann wenig begeistert, obwohl sie sonst sehr nett ist. In unserem Kollegium würde es auch nicht lange ein Geheimnis bleiben. :D
    Es ist eine Gewissensfrage, ob du aus Rücksicht auf die neue LAA die Schulleitung schon informierst. Andererseits bekommt sie so auch die Möglichkeit, ein halbes Jahr von dir zu lernen.


    LG Talida

    - einheimische Tiere im Winter (Vogelarten sind sehr interessant)
    - Vogelfütterung pro und contra
    - Tiere, die die meiste Zeit des Jahres im 'Winter' leben: Eisbären, Pinguine


    ... vielleicht fällt mir später noch mehr ein.


    Talida

    Eine kleine Menge reicht! Nimm stattdessen mehr Grillkohle, Erde, Sand, Kreide.
    Die Pinselhaare habe ich von einem Kinderbesen abgeschnitten. Den gab es auch im Biosupermarkt und er bestand anscheinend aus echtem Rosshaar. Umwickelt und Festgebunden wurden die dann mit Sisal (gibt's im Bastelladen oder Baumarkt). War ne teure Angelegenheit, aber es war für eine meiner Prüfungsstunden.

    Also meine Kenntnisse darüber sind schon ... (überleg) ... sieben Jahre alt. Damals wollte eine Mitreferendarin unbedingt nach Hamburg und bekam dort auf Anhieb eine Vertretungsstelle. Ein paar Monate später erzählte mir eine gemeinsame Freundin, dass sie eine Festanstellung in Aussicht hätte.
    Vielleicht hat sich aber in der Anerkennung der Abschlüsse inzwischen etwas geändert?


    Viel Glück
    Talida

    Meine Klasse damals hat mit dem Pigmentpulver und auch mit zerriebener Kohle etc. einen Farbauftrag hinbekommen, der eine Mischung aus Tupfen und Wischen mit den Fingern und leichtes Malen mit selbstgemachten Pinseln (kleine Äste und Rosshaar/zerschnittener Kinderbesen und Sisal zum Festbinden) war. Das klappte problemlos mit Wasser bzw. als Bindemittel ein wenig Kreide (hellt die Pigmente auch auf). Die Kreide habe ich vorher zerstoßen, damit die nicht mit den Stücken gemalt wird!
    Die Zielschwerpunkte meiner Stunde lagen auf der Herstellung und Erprobung der Malgeräte, damit es noch in den Sachunterricht passte. Die Kinder haben aber zusätzlich ganz viele 'Tricks' zur Verwendung der Farben gefunden. Es war einfach toll.

    Ich habe sie pur (ocker als Hintergrund auf Schieferstein) und mit Wasser gemischt verwendet. Die Ergebnisse sahen toll aus! Gekauft habe ich sie in einem Laden für Künstlerbedarf.

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