Hallo Christina,
über die Suchfunktion auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/index.html bekommst du noch den alten Text der VO-SF. Die neue Verordnung AO-SF ist auch abrufbar. In der Praxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass die formalen Bedingungen seit Einführung des AO-SF strenger gehandhabt werden. Wenn nur ein Feld falsch ausgefüllt ist, sendet das Schulamt die Unterlagen zurück und das Verfahren wird verzögert. Aber das sind ganz subjektive Eindrücke. Ich habe mehrere VO-SF durchgeführt und immer schon sehr ausführliche Gutachten geschrieben, die durch die Sonderschullehrerin nur noch ergänzt werden mussten. Die neuen Formulare sollen wohl die Arbeit erleichtern, indem z.B. die vermutete Förderrichtung angekreuzt werden soll. Für ein ausführliches Gutachten ist kein Platz mehr.
LG Talida