Hab ich das richtig verstanden: Du hast bei dem Ersatzprüfer schon vorher eine andere Prüfung nicht bestanden??? Das wäre dann ein klarer Formfehler. Man hätte dir diesen Prüfer nicht als Ersatz schicken dürfen. So ist das jedenfalls in NRW geregelt. Mir wurde für meine Wiederholungsprüfung als Vorsitzender jemand des Seminars zugeordnet, an dem ich ein Jahr zuvor durchgefallen war. Als ich vorsichtig nachfragte, ob das denn so richtig wäre, hing die Seminarleiterin sofort am Telefon und ließ mir von der Bezirksregierung einen neuen Prüfungsvorsitzenden organisieren. Grund: Ich hätte die Prüfung wegen Befangenheit anfechten können. Das fällt unter Formfehler.
Ich würde an deiner Stelle trotzdem überlegen, ob du nicht einfach deinen Ärger runterschluckst, tief durchatmest und dich auf die Verlängerung vorbereitest. Mir hat das zusätzliche Jahr viel gebracht. Obwohl ich weiß, dass meine erste Prüfung ein abgekartetes Spiel war, hätte ich keine Chance gehabt, dagegen vorzugehen. Der mir wohl einzige wohlgesonne Prüfer verriet mir unter vier Augen, dass das Ergebnis schon vor der ersten Stunde feststand. Es war mir dann auch sofort klar, dass das Protokoll entsprechend frisiert wurde. Ich musste halt zu dem zu erfüllenden Prozentsatz Durchfaller gehören, die sich das Seminar zum Ziel gesetzt hatte. Da ich viele Leidensgenossen hatte, fehlte es uns nicht an Solidarität. Trotzdem kam keiner der gewagten Widersprüche durch. Einziger Erfolg: Man durfte sich ein neues Seminar aussuchen und wurde nicht einfach verschickt.
Es ist unbefriedigend, aber manchmal muss man einfach nachgeben.
LG Talida