Beiträge von Jorge

    Manche Schulbuchverlage bieten zu ihren Lernbüchern passende Stoffverteilungspläne zum kostenlosen Herunterladen an, z. B.


    http://www.klett.de/sixcms/lis…itelfamilie=L%EDnea+verde


    Daran kann man sich gut orientieren, zumal oft auch angegeben ist, welche Kapitel man evtl. streichen kann. Auf jeden Fall erspart man sich viel Arbeit, wenn man diese Pläne ausdruckt und bereithält, falls irgend jemand danach fragen sollte.

    Einen Paragraphen dazu wirst du nicht finden, denn das ist gesetzlich nicht geregelt. Das steht im Schulmanagement-Handbuch (früher: Schulleiter-Handbuch). Es ist ein Instrument der Personalführung. Sofern nicht das Gesetz für die Behandlung eines Themas die Konferenz vorschreibt, bleibt es dem Schulleiter überlassen, ob er Dienstliches durch Anschlag am schwarzen Brett oder in einer Dienstbesprechung bekannt gibt.


    Frag einfach bei der Schulleitung nach dem Handbuch. Die freut sich über Kollegen, die sich auch in den Ferien fortbilden möchten :D .

    Für Konferenzen gilt die Konferenzordnung, für Dienstbesprechungen nicht. Der Grund liegt darin, dass - anders als eine Konferenz - die Dienstbesprechung kein Gremium der Schule ist, sondern ein Instrument der Schulleitung im Rahmen der Schulverwaltung.


    In einer Dienstbesprechung, zu der die Schulleitung kraft Weisungsrecht verpflichtend einladen darf, kann diese oder eine von ihr beauftragte Person das Kollegium über dienstliche Sachverhalte informieren, Dienstanweisungen geben, diese erläutern u. ä. Hierzu kann es zwar Nachfragen, jedoch keine Diskussionen oder Beschlüsse geben. Von daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein Protokoll zu schreiben. Vielmehr sollte die Schulleitung die beabsichtigten dienstlichen Informationen und Anweisungen schon vor der Dienstbesprechung in schriftlicher Form vorbereiten. Sollten darüber hinaus schriftliche Notizen gewünscht sein, sind diese von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Schulverwaltung zu machen.

    Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass die bisherigen Dienstaltersstufen weiterhin für den Besoldungsaufstieg maßgebend sind, obwohl die Regierung dies zu vertuschen versucht, weil 'Erfahrungsstufen' sebst bei Kollegen schöner klingt.


    Beispiel:


    In der Besoldungsgruppe A 13 ist die erste mit einem (Euro-) Wert belegte Stufe 5. Den Stufen 1 bis 4 sind keine Werte zugeordnet.


    Kollege A zieht Studium und Referendariat zügig durch und wird im Alter von 25 Jahren in Baden-Württemberg in den Schuldienst übernommen.


    Kollege B wird erst im Alter von 29 Jahren eingestellt.


    Beide werden der Stufe 5 zugeordnet. Soweit so gut, denn beide sind Berufsanfänger. Beide sammeln drei Jahre Berufserfahrung, was Voraussetzung für das Aufrücken in Stufe 6 ist. Kollege B wird nach drei Jahren hochgestuft, Kollege A hingegen erst nach sieben Jahren. Warum? Die Antwort findet sich in § 100 LBesGBW Abs. 2 und 3:


    Absatz 2 Satz 2: Weist die neue Grundgehaltstabelle keinen entsprechenden Betrag aus, ... erfolgt die Zuordnung zu der Stufe der Besoldungsgruppe mit dem nächst höheren Betrag.


    Absatz 3 Satz 1: Mit der Zuordnung zu einer Stufe des Grundgehalts der Anlage 6 beginnt das Aufsteigen in den Stufen nach § 31 Abs. 2. ... :thumbup:


    Der gute Jurist liest aber immer etwas weiter:


    Absatz 3 Satz 7: In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 verlängert sich die reguläre Laufzeit der Stufe, der der Beamte zugeordnet wird, um die Monate, die der Beamte nach dem am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen. :cursing:


    Das heißt: Vor dem Inkrafttreten des neuen Landesbesoldungsgesetzes war Berechnungsgrundlage für die Einstufung das Besoldungsdienstalter und ist es durch diese versteckte Klausulierung auch weiterhin.


    Zügiges Studium und mehrjährige Erfahrungen junger Kollegen werden vom Land nicht honoriert. Wie ist das zu rechtfertigen?

    Es geht dem TS wohl weniger um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, sondern um die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Haussanierung.


    Zitat

    Du kannst die Kosten der Sanierung z.T. über Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, wenn es eine Firma gemacht hat!

    Absetzen (= die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern) kann man diese Kosten nicht, sondern evtl. einen (Peanuts-) Betrag von der Steuerschuld abziehen. Aber:


    Zitat

    Wir haben ein Haus gekauft und komplett saniert, alles über KfW-Fördermittel.

    § 35a Abs. 3 EStG (aktuelle Fassung)


    Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.



    Dieses Verbot der Doppelförderung wurde aber erst kürzlich ins EStG eingefügt. Man müsste also wissen, wann die Arbeiten ausgeführt oder in Auftrag gegeben wurden und ob das Haus bereits bewohnt war. Davon hängt auch ab, ob die Aufwendungen als Erhaltungsaufwand anerkannt werden können oder als
    Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wertmäßig dem Gebäude zugeschlagen werden und über die Nutzungsdauer abgesetzt (abgeschrieben) werden müssen.


    Wenn kein Steuerberater eingeschaltet oder vorab kein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt geführt wird, sollte man alles in der ESt-Erklärung einsetzen. Das Finanzamt wird dann schon den Rotstift zücken und alles, was falsch ist, wegstreichen. Fast wie in der Schule. :D

    bei 3 "Eingewiesenen" am gleichen Ort können wir doch schon einen Verein aufmachen ... oder waren es 7 ... oder war das die AG ... ?(

    Ein nicht rechtsfähiger Verein bedarf lediglich zweier Gründungsmitglieder. Die Eintragung ins Vereinsregister soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt (§ 56 BGB). Eine Aktiengesellschaft kann von einer Person allein gegründet werden. "An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen." (§ 2 Aktiengesetz)

    Ich werde wenn alles gut läuft im November mein Referendariat beginnen. Ich habe gestern von der Bezirksregierung Post erhalten. Habe zwar mein Ortswunsch bekommen, jedoch nicht mein Schulschwerpunkt. Wollte so gerne aufs Gymnasium muss aber auf eine Gesamtschule. Nicht das ich was dagegegen habe. Aber war leider noch nie auf einer Gesamtschule weder in meiner Schulzeit noch in den Praktikas.


    In welcher Steuergruppe bin ich und wie soll ich mich Kranken versichern. Kann ich trotzdem den günstigen Tarif beibehalten oder soll ich mich Privat versichern.

    Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber wegen der zahlreichen Fehler bei Grammatik (Akkusativ), Interpunktion (fehlende Kommas und Fragezeichen), Rechtschreibung ('das', 'Kranken/Privat versichern') und Pluralbildung ('Praktikas') bei einem Studenten der Germanistik stellt sich die Frage, welche Schulart und Universität da wohl durchlaufen wurde.

    Die Steuerklasse beeinflusst lediglich die Höhe der monatlichen Vorauszahlung (= Lohnsteuer) auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld. Auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hat sie keine Auswirkung. Für Verheiratete gibt es die Alternative 4/4 oder 3/5. Sind die Einkünfte der Ehepartner während des Kalenderjahres etwa gleich hoch, ist 4/4 sinnvoll, differieren sie stark, nimmt der Höherverdienende Steuerklasse 3, sein Partner Steuerklasse 5.


    Über diese Adresse


    www.tresselt.de/download.htm


    findest du unter ‘Krankheit und Beihilfe’ ==> kvratgeber. doc


    den Link zu einem recht guten Ratgeber zur Krankenversicherung für Referendare.

    Stellen werden nicht nach irgendwelchen Leistungsziffern vergeben, denn ein PGCE ist pass/fail

    Genau das ist das Problem für die Feststellung der Gleichwertigkeit vieler ausländischer Lehrerdiplome ohne Auflagen in Deutschland, da ohne Noten keine Leistungsziffer berechnet werden kann. Der EU-Richtlinie werden dadurch die Flügel gestutzt, denn wer will schon gern nochmal ein Jahr ohne Bezahlung an einer Schule tätig sein, um sich von Seminarlehrern mehrmals im Unterricht besuchen und vom Schulleiter beurteilen zu lassen, ohne sicher zu sein, ob die danach erzielte Leistungsziffer zur Übernahme in den Schuldienst ausreicht.


    Mimis letzten Beiträgen entnehme ich, dass er/sie (?) sich gar nicht ins englische Schulsysten abseilen möchte, sondern nur an eine Art Gap Year denkt. Da könnte der informelle Weg hilfreicher sein. Bekanntlich schaden Beziehungen nur demjenigen, der keine hat. Hat die Gemeinde oder Mimis frühere Schule eine Partnerschaft mit UK, die für Kontakte genutzt werden könnte?


    Eine Vermittlung durch die ZfA dürfte für Mimi nicht in Frage kommen. Auslandsdienstlehrkraft scheidet wegen der fehlenden mindesten dreijährigen Tätigkeit im innerdeutschen Schuldienst aus. Bundesprogrammlehrer wurden seinerzeit an deutsche Auslandsschulen oder an Sprachbeihilfeschulen vermittelt mit dem Gedanken, es sei sinnvoller, arbeitslose Lehrer irgendwo einzusetzen, als sie mit Arbeitslosengeld zu alimentieren. In den Zielländern sah man das etwas distanzierter: Zum einen waren dies Berufsanfänger ohne größere Unterrichtserfahrung, vor allem aber waren sie ja auf der Suche nach einer festen Stelle in Deutschland und verschwanden von jetzt auf nachher, sobald sie fündig geworden waren. Das Bundesprogramm dümpelte dann ein paar Jahre vor sich hin, als in Deutschland Lehrermangel herrschte, und lebte wieder auf, als sich das Blatt wendete. Inzwischen wurde aus Kostengründen die Zahl der vermittelten Auslandsdienslehrkräfte drastisch gekürzt, so dass die Auslandsschulen verstärkt wieder Bundesprogrammlehrkräfte anfordern nach dem Motto: besser als gar niemanden. Aber auch hier setzt die ZfA Prioritäten beim Mitteleinsatz, und die liegen in Osteuropa und nicht in Orten mit starker deutscher Wirtschaftspräsenz. Dort finden sich meist genügend Lehrerinnen, die ihre Partner ins Ausland begleiten und sich mit einem Ortsvertrag in die Schule einbringen zwecks Selbstverwirklichung oder um Beamtenrechte in Deutschland aufrecht zu erhalten.

    Zitat

    Wenn eine dt. Lehrbefaehigung in England anerkannt ist, ist sie dem QTS gleichzustellen.

    Richtig. Man muss also doch ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, in dem die Gleichwertigkeit festgestellt wird.

    Zitat

    Mit der dt. Lehrbefaehigung kannst du auch in GB unterrichten

    könnte so verstanden werden, als ob man lediglich das 2. Staatsexamen, evtl. in englischer Übersetzung, vorlegen müsse und schon ist man dabei.


    Ich hatte oben zur EU-Richtlinie auch ein Beispiel für deren Umsetzung in Deutschland verlinkt. Daraus ist zu ersehen, dass vor der Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Lehrerdiploms erhebliche Hürden zu überwinden sind. Meist scheitert es schon daran, dass aufgrund der unterschiedlichen Lehrerausbildung keine Leistungsziffer errechnet werden kann, was Voraussetzung für die Aufnahme ins Bewerbungsverfahren ist. Dies hat Auflagen zur Folge, die einem Referendariat nicht unähnlich sind. Lehrproben müssen absolviert und bewertet werden, Schulrecht wird abgeprüft und benotet u. ä., auch die Sprachkenntnisse werden überprüft. Auflagenfreie Anerkennung gibt es nicht so häufig und meist nur in Verbindung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung.


    Sagen wir es mal so: Ein Grundschullehrer aus Lettland, dessen Deutsch auf einem Stand ist, dass die Schüler ihn schon wegen der Aussprache fragend anschauen, bekäme in Deutschland mit Sicherheit keine auflagefreie Anerkennung, abgesehen davon, dass für ihn vermutlich keine Leistungsziffer ermittelt werden könnte. Auch gingen die Eltern auf die Barrikaden, wenn er den Untericht bei ihren Kindern übernehmen sollte. Im Klartext: Eine Übernahme in den Schuldienst kann er eigentlich vergessen.


    Ich denke, Mimi sollte sich keine allzu großen Hoffnungen machen. Lehrer mit englischer Muttersprache gibt es in UK zur Genüge. Da muss niemand aus Deutschland kommen. Du hattest dies ja auch schon angedeutet, aber eher Euphorie ausgelöst. Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Comenius Language Assistant oder ein Vertrag als Sprachassistent mit einer (Internats-) Schule in freier Trägerschaft. Aber auch da gibt es Bedenken:


    Baden-Württemberg hatte vor einigen Jahren in einem Crash-Kurs ausgebildete Spanier aus der Partnerregion Katalonien für den Spanisch-Unterricht eingestellt (Angestellte), da Spanisch-Lehrer fehlten und man der Meinung war, wer Spanisch spreche, sei damit bereits zum Fremdsprachenlehrer qualifiziert. Auch dieser Traum ist schnell zerplatzt.

    Mit der dt. Lehrbefaehigung kannst du auch in GB unterrichten, musst halt nur ne Schule finden, die dich einstellt.

    Geht das inzwischen mit einer deutschen Lehrbefähigung ohne QTS, außer im independent sector? Ich dachte, öffentliche Schulen müssen das verlangen, wenn sie jemanden zum Unterrichten einstellen wollen.

    Nach dieser EU-Richtlinie ist dein deutsches Lehrerdiplom in UK anzuerkennen:


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2005:255:0022:0142:DE:PDF


    (Die Smilies erscheinen wegen der Tastenkombination. Der Link lässt sich trotzdem öffnen.)


    Eine Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland ist bei Google unter "EU-EWR-Lehrerverordnung" zu finden oder hier:


    http://www.rechtliches.de/BaWue/info_EU-EWR-LehrerVO.html


    Stellenangebote für UK findest du hier:


    http://www.tes.co.uk ==> Jobs


    Traumziel London: Dieser Traum kann jäh enden,wenn du in der Realität ankommst! Suche dir lieber eine Privatschule in ländlicher Gegend. Privatschulen stellen dich meist auch ohne QTS ein, du kannst pflegeleichtere Schüler unterrichten und bist nicht überwiegend als Sozialpädagoge gefordert, und eine Wohnung kannst du dir auch noch leisten, wenn du nicht gleich eine Unterkunft in einem Internatsgebäude vorziehst.


    Hier findest du auch allgemeine Informationen:


    http://www.tda.gov.uk/?sc_lang=en-GB

    Ist es mit dieser Ausbildung (1. Staatsexamen) möglich entweder direkt an einer Berufsschule Refrendariat zu machen oder nach dem GHS-Refrendariat an eine Berufsschule zu gehen? Ich glaube das würde mir ehr zusagen als die GHS-Schulen.

    [font='&quot']In Baden-Württemberg solltest du nicht von Berufsschulen, sondern von beruflichen Schulen sprechen, denn in diesen Bildungszentren sind meist verschiedene Schultypen zusammengefasst, wie [/font]Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufseinstiegsjahr (BEJ), Berufsaufbauschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien.


    [font='&quot']Von der Altersstruktur her beginnen beruflichen Schulen erst nach dem Hauptschulabschluss, also da, wo deine Qualifikation endet. Du erfüllst somit weder die Voraussetzungen für das wissenschaftliche noch für das technische Lehramt an beruflichen Schulen und kannst dort kein Referendariat absolvieren.
    [/font]
    Link:
    http://www.km-bw.de/servlet/PB…/show/1099481/lberufs.pdf


    P. S. Woher kommen denn die [ ]-Begriffe? Die habe ich nicht geschrieben. ?(

    Ob du zu einer Nachprüfung einbestellt wirst oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung der Schulaufsichtsbehörde. Hier im Forum kannst du dazu keine verlässliche Antwort erwarten.


    Aber zur Beruhigung: Lies dir hier die Ausführungen über das Ermessen nach, insbesondere auch über den Ermessensfehlgebrauch. Der könnte dann gegeben sein, wenn man dich zuvor schon ohne Auflagen hat unterrichten lassen und nachträglich erst den Qualifikationsnachweis fordert.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen


    Allerdings wurde solcher Unsinn in einem anders gelagerten Fall höchstrichterlich für zulässig erklärt.
    Wer mit einer Nicht-EU/EWR-Fahrerlaubnis nach Deutschland übersiedelt, darf hier sechs Monate lang auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug führen und muss anschließend (bestimmte Länder sind davon ausgenommen) eine komplette Fahrprüfung ablegen.

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