Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass die bisherigen Dienstaltersstufen weiterhin für den Besoldungsaufstieg maßgebend sind, obwohl die Regierung dies zu vertuschen versucht, weil 'Erfahrungsstufen' sebst bei Kollegen schöner klingt.
Beispiel:
In der Besoldungsgruppe A 13 ist die erste mit einem (Euro-) Wert belegte Stufe 5. Den Stufen 1 bis 4 sind keine Werte zugeordnet.
Kollege A zieht Studium und Referendariat zügig durch und wird im Alter von 25 Jahren in Baden-Württemberg in den Schuldienst übernommen.
Kollege B wird erst im Alter von 29 Jahren eingestellt.
Beide werden der Stufe 5 zugeordnet. Soweit so gut, denn beide sind Berufsanfänger. Beide sammeln drei Jahre Berufserfahrung, was Voraussetzung für das Aufrücken in Stufe 6 ist. Kollege B wird nach drei Jahren hochgestuft, Kollege A hingegen erst nach sieben Jahren. Warum? Die Antwort findet sich in § 100 LBesGBW Abs. 2 und 3:
Absatz 2 Satz 2: Weist die neue Grundgehaltstabelle keinen entsprechenden Betrag aus, ... erfolgt die Zuordnung zu der Stufe der Besoldungsgruppe mit dem nächst höheren Betrag.
Absatz 3 Satz 1: Mit der Zuordnung zu einer Stufe des Grundgehalts der Anlage 6 beginnt das Aufsteigen in den Stufen nach § 31 Abs. 2. ...
Der gute Jurist liest aber immer etwas weiter:
Absatz 3 Satz 7: In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 verlängert sich die reguläre Laufzeit der Stufe, der der Beamte zugeordnet wird, um die Monate, die der Beamte nach dem am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen.
Das heißt: Vor dem Inkrafttreten des neuen Landesbesoldungsgesetzes war Berechnungsgrundlage für die Einstufung das Besoldungsdienstalter und ist es durch diese versteckte Klausulierung auch weiterhin.
Zügiges Studium und mehrjährige Erfahrungen junger Kollegen werden vom Land nicht honoriert. Wie ist das zu rechtfertigen?