Ich hatte mir selbst eine Zecke entfernt und anschließend von einem Dermatologen überprüfen lassen, dass keine Reste zurückgeblieben sind. Ein Blick - alles in Ordnung! Auf der Rechnung stand: 'besonders zeitaufwendige Untersuchung mit der Waldmann-Lampe, Faktor 3,5'. Ich fragte daraufhin bei der privatärztlichen Verrechnungsstelle an, ob nicht ein Versehen vorliege, denn 'besonders zeitaufwendig' sei die Untersuchung nun wirklich nicht gewesen. Ich solle mein Anliegen mit Begründung schriftlich einreichen, damit sie tätig werden könnten. Auch ein Anruf bei der PKV, ob sie da nicht nachfassen und mich als Zeuge benennen wollten, führte nicht weiter. Es sei bekannt, dass oft überhöht abgerechnet werde. Ich solle mir aber keine Sorgen machen, denn ich bekäme ja den Betrag von der Kasse erstattet (über meine ständig steigenden Beiträge).
Kurz darauf war ich zur routinemäßigen professionellen Zahnreinigung, diesmal bei einem anderen Zahnarzt, da meiner in Urlaub war. Die Assistentin führte die Arbeit aus, der Zahnarzt schaute kurz nach, lobte den guten Zustand der Zähne und insbesondere des Zahnfleischs und meinte, ich solle in einem Jahr wiederkommen.
Die Rechnung belief sich auf 184 €. Verrechnet wurde auch hier mit Faktor 3,5 mit der Begründung: 'weit über das normale Maß hinausgehender Zeit- und Materialaufwand'. Der Betrag war doppelt so hoch wie bei meinem alten Zahnarzt.
Diesmal stellte ich schriftlich an die Zahnärztekammer eine einfache Frage: 'Wie hoch sind 'normaler' Zeit- und Materialaufwand, woran ein darüber hinausgehender Aufwand bemessen wird?' Erwartet hatte ich eine Antwort wie x Minuten und y Fluor u. ä. Stattdessen musste ich erst schriftlich den Zahnarzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Nach ca. drei Monaten kam ein Zwischenbescheid, in dem ich um Verständnis gebeten wurde, dass die Stellungnahme des Zahnarztes wegen beruflicher Beanspruchung noch nicht vorliege und noch keine abschließende Beurteilung der Rechnung erfolgen könne. Als ich die Angelegenheit schon fast vergessen hatte, kam ein langes Schreiben der Kammer, in dem ausführlich dargelegt wurde, was bei einer professionallen Zahnreinigung alles durchgeführt werden könne, wie Messung der Tiefe von Taschen im Zahnfleisch und vieles mehr, ohne jedoch anzugeben, was davon bei mir tatsächlich durchgeführt worden war. Die Kammer befand: Wenn der Zeitaufwand 'weit über das normale Maß' hinausgehe, sei dies Ausdruck der Gewissenhaftigkeit des Zahnarztes, dem die Gesundheit des Patienten besonders am Herzen liege. Unterzeichnet war das Schreiben ebenfalls von einem Zahnarzt :D. Wie war das noch mit der Krähe ...?
Ich weiß nun zwar immer noch nicht, ob für eine Zahnreinigung 30, 60 oder 90 Minuten 'normal' sind, gehe aber weiterhin wieder zu meinem alten Zahnarzt, der gewissenlos und dem meine Gesundheit egal ist.
Ich habe mir vorgenommen, künftig vor Beginn einer Behandlung zu fragen, zu welchen Sätzen verrechnet wird, da ich eine Selbstbeteiligung habe und von überhöhten Rechnungen direkt betroffen bin. Ob ich das wohl erfolgreich durchhalte?