Beiträge von Jorge

    Auf einem Informationsabend über weiterführende Schulen stellte der Direktor des örtlichen Gymnasiums für die 5. Klasse die Optionen Latein oder Englisch als 1. Fremdsprache vor. Ein Vater warf ein, es müsse korrekterweise Fortführung von Englisch oder Sprachbeginn Latein als 2. Fremdsprache heißen. Es blieb bei dieser Einzelmeinung :) . Der Direktor wollte sich ‚aus Rücksicht auf die Kollegen der Grundschule’ dazu nicht äußern.


    Da jetzt an der Universität 'nach erfolgreichem BA-Abschluss in der Studienrichtung Anglistik ein wissenschaftlich vertiefendes Master-Studium in den Richtungen Lehramt Grundschule oder Lehramt Regelschule' angeboten wird, ist zu erwarten, dass sich die Auffassung dieses Vaters bald durchsetzen dürfte. :D

    Hier findest du einiges über diesen Studiengang, der in Baden-Württemberg an den PH Freiburg und Karlsruhe angeboten wird:


    www.ph-karlsruhe.de/institute/ph/institut-fuer-fremdsprachen-und-sprachlernforschung/franzoesisch/formation/cursus-bilingue-europalehramt/


    www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/studienplanung/gpo1_2011.pdf ==> Seite 50


    Hier eine Handreichung aus Rheinland-Pfalz:


    http://grundschule.bildung-rp.…gen_GS_Nachdruck_2010.pdf


    Man achte dabei auf den Abschnitt über grundlegende kommunikative Kompetenzen:


    - auf unmittelbare Bedürfnisse/Handlungen, z. B. in Post, Banken, Geschäften, angemessen hörverstehend reagieren.

    Beispiel:
    Ein deutscher Grundschüler will in London oder Paris Bankgeschäfte abwickeln und reagiert auf die ihm erteilten Auskünfte ‚angemessen’, d. h. vermutlich mit Unverständnis und Kopfschütteln. Lernziel erreicht!

    Ich habe reichlich Erfahrungen mit Flugreisen. Das Ziel wird gemeinsam festgelegt, alles Weitere (Buchung der Flüge und Unterkünfte, Programmgestaltung am Ziel usw.) ist Aufgabe der Schüler, die in unserem Fall allerdings mindestens 23 Jahre alt sind; also nicht auf andere Schularten übertragbar.


    Dennoch meine Frage, die auch als Tipp verstanden werden soll:


    Bei der Planung von Klassenfahrten ist die Klassenpflegschaft (Elternversammlung oder wie immer das in den einzelnen Ländern heißt) zu beteiligen. Die Kosten der Klassenfahrten müssen durch Beschluss der Klassenpflegschaft genehmigt (mit Protokollvermerk) werden. Da bietet es sich doch geradezu an, nach dem Prinzip 'Management by delegation' zu verfahren, und mit dem Elternvertreter, der die Sitzungen der Klassenpflegschaft leitet, zu vereinbaren, dass die Elternvertretung die gesamte Reiseplanung übernimmt, während du für die fachlichen Inhalte und die Nachbereitung verantwortlich bist.


    Warum sollst du dich um solch 'erdnahe' Dinge wie Flugbuchung u. ä. kümmern? Schlimm genug, dass du wahrscheinlich auf einem Großteil deiner Kosten sitzen bleibst.

    ich hab irgednwo etwas von august gelesen und hätte von mir aus anfang des neuen schuljahres erwartet.

    Stimmt doch! Aufgrund des Hamburger Abkommens vom 28. Oktober 1964 beginnt in Deutschland das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. In den Schulgesetzen der Länder wurde dieser Beschluss entsprechend umgesetzt. Unterrichtsbeginn und –ende innerhalb des Schuljahres weichen - wegen der zeitlich unterschiedlichen Lage der Sommerferien - von diesen Daten ab.

    The greater issue for you will be that as a non-EU national you need a residence title (Aufenthaltstitel, i. e. Visum, to enter the country, + Aufenthaltserlaubnis, a residence permit) to take up employment in Germany. By law the residence title has to give information whether and to which extent access to the labour market is granted. This information replaces the former work permit (Arbeitserlaubnis). If you intend to commence work in Germany you have to apply for a visa with the competent German mission abroad.


    The visa application will be submitted to the local aliens authority (Ausländerbehörde) where you intend to reside in Germany. The aliens authority has to coordinate its decision with the local labour office (Arbeitsagentur), which will give an approval only when German or other European nationals or their partners are not available to fill the position.


    At the moment there is no need for Chinese teachers, as manpower approach is more than sufficient since young ladies from your country have discovered that not only Chinese, but also European men can be good husbands. :thumbup:


    Therefore you should also consider to apply for a PhD student visa. While studying at a German university as a non-EU citizen you are allowed to work without any restrictions within the university or during 90 full days/180 half days (4 hrs.) outside, e. g. as a language teacher.


    Another option is to become a professor at a Chinese university. For ‘highly qualified’ foreigners the access to the German labour market is less restricted.


    However, the formally easiest way is - indeed - to get married. :thumbup:

    Ich hatte mir selbst eine Zecke entfernt und anschließend von einem Dermatologen überprüfen lassen, dass keine Reste zurückgeblieben sind. Ein Blick - alles in Ordnung! Auf der Rechnung stand: 'besonders zeitaufwendige Untersuchung mit der Waldmann-Lampe, Faktor 3,5'. Ich fragte daraufhin bei der privatärztlichen Verrechnungsstelle an, ob nicht ein Versehen vorliege, denn 'besonders zeitaufwendig' sei die Untersuchung nun wirklich nicht gewesen. Ich solle mein Anliegen mit Begründung schriftlich einreichen, damit sie tätig werden könnten. Auch ein Anruf bei der PKV, ob sie da nicht nachfassen und mich als Zeuge benennen wollten, führte nicht weiter. Es sei bekannt, dass oft überhöht abgerechnet werde. Ich solle mir aber keine Sorgen machen, denn ich bekäme ja den Betrag von der Kasse erstattet (über meine ständig steigenden Beiträge).


    Kurz darauf war ich zur routinemäßigen professionellen Zahnreinigung, diesmal bei einem anderen Zahnarzt, da meiner in Urlaub war. Die Assistentin führte die Arbeit aus, der Zahnarzt schaute kurz nach, lobte den guten Zustand der Zähne und insbesondere des Zahnfleischs und meinte, ich solle in einem Jahr wiederkommen.


    Die Rechnung belief sich auf 184 €. Verrechnet wurde auch hier mit Faktor 3,5 mit der Begründung: 'weit über das normale Maß hinausgehender Zeit- und Materialaufwand'. Der Betrag war doppelt so hoch wie bei meinem alten Zahnarzt.


    Diesmal stellte ich schriftlich an die Zahnärztekammer eine einfache Frage: 'Wie hoch sind 'normaler' Zeit- und Materialaufwand, woran ein darüber hinausgehender Aufwand bemessen wird?' Erwartet hatte ich eine Antwort wie x Minuten und y Fluor u. ä. Stattdessen musste ich erst schriftlich den Zahnarzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Nach ca. drei Monaten kam ein Zwischenbescheid, in dem ich um Verständnis gebeten wurde, dass die Stellungnahme des Zahnarztes wegen beruflicher Beanspruchung noch nicht vorliege und noch keine abschließende Beurteilung der Rechnung erfolgen könne. Als ich die Angelegenheit schon fast vergessen hatte, kam ein langes Schreiben der Kammer, in dem ausführlich dargelegt wurde, was bei einer professionallen Zahnreinigung alles durchgeführt werden könne, wie Messung der Tiefe von Taschen im Zahnfleisch und vieles mehr, ohne jedoch anzugeben, was davon bei mir tatsächlich durchgeführt worden war. Die Kammer befand: Wenn der Zeitaufwand 'weit über das normale Maß' hinausgehe, sei dies Ausdruck der Gewissenhaftigkeit des Zahnarztes, dem die Gesundheit des Patienten besonders am Herzen liege. Unterzeichnet war das Schreiben ebenfalls von einem Zahnarzt :D. Wie war das noch mit der Krähe ...?


    Ich weiß nun zwar immer noch nicht, ob für eine Zahnreinigung 30, 60 oder 90 Minuten 'normal' sind, gehe aber weiterhin wieder zu meinem alten Zahnarzt, der gewissenlos und dem meine Gesundheit egal ist.


    Ich habe mir vorgenommen, künftig vor Beginn einer Behandlung zu fragen, zu welchen Sätzen verrechnet wird, da ich eine Selbstbeteiligung habe und von überhöhten Rechnungen direkt betroffen bin. Ob ich das wohl erfolgreich durchhalte?

    Es geht (fast) alles, wenn es die vorgeordnete Stelle möchte, und nennt sich dann 'Einzelfallentscheidung', aus der andere keinen Rechtsanspruch herleiten können.
    Versuch macht kluch :D !

    Da hänge ich mich gleich mal mit einer ähnlichen Frage an:


    Dem Bayerischen Rundfunk fiel leider das Wort 'Nachrichten' nicht ein. Er verkündet deshalb:


    "Von 7 bis 24 Uhr werden unsere Rundschau news ständig aktualisiert, an sieben Tagen in der Woche. ..."


    Sollte es dann nicht wenigstens 'wird' heißen? "No news is good news!"

    Wieso schwammige Aussagen? Solange nichts im Staatsanzeiger veröffentlich ist, bleibt alles beim Alten.


    Die Kultusministerin von Baden-Württemberg hat in einer Plenarsitzung im Landtag am 20.07.11 angekündigt, sie beabsichtige, die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abzuschaffen und die Beratung der Mütter und Väter zu verbessern. Die Entscheidung der Eltern solle dann rechtsverbindlich sein. Diese Neuerung solle ab Schuljahr 2012/13 gelten, so dass die Eltern bereits im Frühjahr 2012 Wahlfreiheit erhalten sollen.


    Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Ministerin am 26.07.11, also gerade einmal vor drei Wochen, im Kabinett eingebracht. Nach der Sommerpause beginnt das Gesetzgebungsverfahren einschließlich der Anhörungen der Verbände. Wie das geänderte Schulgesetz letztlich aussieht, bleibt abzuwarten. In Kraft tritt es erst nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Dann sollte es nicht mehr schwammig sein.

    Dass die Lehrerbesoldung in die Gesetzgebung der Länder überführt wurde, ist Ergebnis der erst kürzlich durchgeführten Föderalismusreform. Da wird sich sicher nichts mehr ändern.


    Dass die 'reicheren Länder' ihren Lehrern attraktivere Bedingungen schaffen könnten, wage ich zu bezweifeln. So wurden beispielsweise vor einigen Jahren in Baden-Württemberg aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Lehrerdeputate erhöht, um die 'ärmeren Länder' über den Länderfinanzausgleich zu unterstützen, damit diese die Deputate ihrer Lehrer nicht erhöhen mussten.


    Merke: Wer zwei Hemden hat, gebe dem eins, der nur ein Hemd hat, damit er auch zwei hat.

    Das Dienstrechtsreformgesetz ist ein Paket von verschiedenen Gesetzesänderungen, das geschnürt wurde, um das Gesetzgebungsverfahren zu vereinfachen. Das Gesetz, das du ansprichst, ist das Landesbesoldungsgesetz.


    In Baden-Württemberg trat das modifizierte LBesGBW am 01.01.2011 in Kraft. Es stimmt, dass die bisherigen Dienstaltersstufen durch Erfahrungszeiten (= Zeiten mit dienstlicher Erfahrung) ersetzt wurden, doch bleibt als Bezugsgröße für den Stufenaufstieg weiterhin das Besoldungsdienstalter maßgeblich (siehe § 31 Abs. 1-3). Das klingt zwar recht einfach, ist jedoch nicht ganz leicht zu verstehen. Gedanklich sollte man deshalb zwischen ‚Stufen’ und ‚mit einem Wert belegten Stufen’ unterscheiden.


    Beispiel:


    Ein Realschullehrer nimmt seinen Dienst im Alter von 25 Jahren auf und kommt in ‚Stufe 3’ (früher ‚Dienstaltersstufe 3). Da für die Besoldungsgruppe A 13 in den ersten vier Stufen der Tabelle kein Betrag ausgewiesen ist, wird der Zahlung der Dienstbezüge die Stufe 5 zugrunde gelegt. Nach jeweils zwei Jahren Berufserfahrung steigt er über die Stufe 4 in Stufe 5 auf, ohne dass sich seine Besoldung (abgesehen von Tariferhöhungen) ändert. Nach weiteren jetzt drei Jahren kommt er in Stufe 6, d. h. erst nach sieben Jahren wirken sich seine Berufserfahrungen erstmalig auf seine Bezüge aus.


    Wäre dieser Lehrer am 01.01.2011 bereits im Dienst gewesen, hätten sich für ihn die Berufserfahrungen ebenfalls nicht ausgewirkt, denn:


    "In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 (d. h. wenn die Stufe keinen Betrag ausweist und deshalb nach der ersten mit einem Wert belegten Stufe bezahlt wird) verlängert sich die reguläre Laufzeit der Stufe, der der Beamte zugeordnet wird, um die Monate, die der Beamte nach dem am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen." (§ 100 Abs. 3 Satz 7 LBesGBW).


    Vermutlich sind sich viele junge Kollegen dessen noch gar nicht bewusst. Das Erwachen kommt spätestens nach drei Jahren, wenn der erwartete Stufenaufstieg
    ausbleibt.


    Dass junge Kollegen scheinbar geringere Leistungen bringen, wird ihnen ja bereits durch die Kürzung ihrer Bezüge um 4 % in den ersten drei Dienstjahren
    bescheinigt. Dass sie aber darüber hinaus über Jahre hinweg offenbar keine Erfahrungen sammeln, die es zu honorieren gilt, verwundert schon. Noch mehr verwundert allerdings, dass selbst Berufsverbände dies nicht öffentlich anprangern.


    Da lobe ich mir doch die Klarkeit der Änderungen bei der B-Besoldung. Von B 3 wird da nach B 4, von B 7 nach B 8 hochgestuft, ohne dass es auf Erfahrungen ankommt. :thumbdown:

    Für Baden-Württemberg gilt:


    § 113 f Abs. 2 Landesbeamtengesetz


    Unterlagen über Beihilfen, Heilfürsorge, Heilverfahren, Unterstützungen, Urlaub, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten sind drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs
    abgeschlossen wurde, aufzubewahren. Abweichend von Satz 1 dürfen für Beihilfezwecke eingereichte Belege ausgesondert werden, wenn sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.


    Wenn diese Frist für die Verwaltung gilt, kann man wohl dem einzelnen Beamten keine längeren Fristen zumuten. Sind denn die Aufbewahrungsfristen nicht auch auf dem Bescheid genannt?

    Falls du in Baden-Württemberg arbeitest, geht es noch einfacher. Du gehst auf die Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung, öffnest im Kundenportal dein persönliches Konto und gibst unter 'Beihilfe beantragen' die Daten und Beträge der einzelnen Rechnungen ein. Die Belege werden eingescannt und einfach angehängt. Fertig! Papierbelege sind ausdrücklich unerwünscht.


    Von meiner PKV kam neulich ein Schreiben, man möge die Belege bitte nicht mit der Heftmaschine zusammenklammern, da den Mitarbeitern dies beim Einscannen Schwierigkeiten bereite. Ich habe daraufhin nachgefragt, ob es nicht sinnvoller sei, gleich die eingescannten Belege zu schicken, da diese ja bereits vom Beihilfeantrag vorliegen. Antwort: 'Selbstverständlich können Sie uns die Belege auch als Anhang zu einer E-Mail einreichen.' Allerdings hatte meine PKV vorher nie die Originale haben wollen. Kopien genügten auch.


    Es geht also jetzt alles ganz einfach:


    Rechnungen gleich nach Erhalt zur Zahlung unter 'Terminüberweisung' auf dem Online-Konto eingeben. Belege einscannen und abspeichern, am Monatsende, bei größeren Beträgen sofort, als Anhang zum Online-Antrag an das LBV und angehängt an eine E-Mail an die PKV schicken, Originalbelege abheften, Kopien im Papierkorb entsorgen. Oft ist das Geld schon auf meinem Bankkonto, ehe die Terminüberweisung ausgeführt wird.

    EEA nationals who are recognised as qualified school teachers in an EEA member state, may apply for Qualified Teacher Status (QTS) in England under the terms of Council Directive 2005/36/EC, without the need for further training. The directive gives us four months from the date of receipt of all supporting documentation to consider individual cases. For datails see


    http://www.tda.gov.uk/get-into…ed-teacher-programme.aspx


    Ja, das ist üblich, Kollegen mit dem Vornamen anzusprechen. Dafür verwenden die Engländer, außer in alten oder religiösen Texten, nicht die familiäre Du-Form, sondern sprechen sich in der höflichen Ihr-Form (2. Person Plural) an. Dies klingt wiederum in deutschen Ohren ungewohnt: "Max, würdet Ihr bitte das Fenster schließen." :D

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