Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Schulkonferenzen
(Schulkonferenzverordnung SchulKonfVO)
§ 2
Wahl der Vertreter der Lehrer und ihrer Stellvertreter
(1) Die Wahl der Vertreter der Lehrer in der Schulkonferenz und ihrer Stellvertreter erfolgt in der Gesamtlehrerkonferenz.
(2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle in der Gesamtlehrerkonferenz Stimmberechtigten.
„Mir Sachsen, mir sin helle, das wees de ganze Weld, und simmor ma ni helle, dann hammor uns verschdelld.“
Danach könnte das Kollegium auch den Schulleiter in die Schulkonferenz wählen. Der wäre dann dort gewissermaßen doppelt vertreten, einmal kraft Amtes, zum anderen als gewählter Lehrervertreter.
Eine Schulkonferenzordnung für NRW habe ich nicht gefunden.
Aber wo liegt bei euch das Problem? Bei uns stellt sich diese Frage so nicht, denn keiner will freiwillig kandidieren. Die jungen Kollegen werden mehr oder weniger dazu gedrängt, 'damit sie das auch mal lernen' :P. Erklärt sich schließlich jemand dazu bereit, zusätzliche Zeit zu opfern, gilt er automatisch als gewählt, bekommt dafür Beifall, und dieser Punkt ist abgehakt.