Beiträge von Jorge

    Einer U-Plus-Kraft hat meine Schulleitung auch mal gesagt, dass sie nicht wiederkommen bräuchte, ...

    § 623 BGB
    Schriftform der Kündigung


    Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

    Insbesondere kommt es auch auf den Tarif an, den du innerhalb einer PKV wählst. In den Versicherungsvergleichen im Internet wird oft ein abgespeckter Basis-Tarif zugrunde gelegt, den man guten Gewissens niemandem empfehlen sollte. Da gibt es Selbstbeteiligungen pro Arztbesuch und Medikament, Beschränkungen im Leistungsumfang, Ausschluss von nachträglichen Höherstufungen, Risikozuschläge u.v.m. Da muss man aufpassen und prüfen, was genau man möchte.


    Auch weiß man nicht, ob es die Gesellschaft, bei der man einen Vertrag abschließt, morgen noch gibt. Ich bin inzwischen bei der vierten Versicherung (Continentale Dortmund) gelandet, ohne selbst jemals gewechselt zu haben. Ich wurde bei Übernahmen bzw. Fusionen einfach weitergereicht, bin aber bislang stets zufrieden gewesen.

    Die Besoldungsstelle benötigt zur Berechnung deiner Netto-Bezüge deine ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Eine entsprechende Bescheinigung stellt dir auf Antrag dein zuständiges Finanzamt aus. Hast du keinen Wohnsitz in Deutschland, bekommst du sie vom Betriebsstättenfinanzamt. Beantragen kannst du sie jederzeit.


    Mit der Vertragsunterzeichnung hat das nichts zu tun, es sei denn, eine Schule in kirchlicher Trägerschaft möchte überprüfen, ob du auch kirchensteuerpflichtig bist.

    In einer juristischen Einführungsvorlesung wurde uns seinerzeit der Unterschied zwischen Gesetz, Moral und Sitte am Beispiel des Geschlechtsverkehrs zwischen unverheirateten volljährigen Personen unterschiedlichen Geschlechts nahe gebracht: nach dem Gesetz erlaubt, nach der Moral verboten, nach der Sitte dem Mann erlaubt, der Frau verboten.


    Tempora mutantur ... :D

    Die meisten Trojaner wurden doch von den Griechen niedergemetzelt, und nur wenige entkamen den Flammen. Ist dieser ‚Schultrojaner‘ evtl. ein Nachkomme von Aeneas, der sich über Romulus und Remus ins Computerzeitalter gerettet hat?


    Vielleicht kann ein Historiker oder Altphilologe dessen Stammbaum aufzeigen und deutlich machen, wieso man hier von einem Trojaner spricht.

    Wir hatten einmal einen Kollegen, der im Antrag auf Genehmigung einer Klassenreise nach Wien und Budapest als Begleitperson seine Ehefrau, GHS-Lehrerin, eingetragen hatte und die Reise genehmigt bekam.


    Als seine Frau ihrem Schulleiter (kurz vor der Abreise!) eröffnete, sie fahre mit Genehmigung des Oberschulamts für eine Woche ins Ausland, fiel dieser aus allen Wolken und beschwerte sich beim OSA.


    Kollege und Ehefrau wurden nach ihrer Rückkehr ins OSA zitiert, doch man konnte ihnen nichts weiter anhaben, denn sie hätten ja im Antrag die Diestbezeichnung der Frau genannt und seien selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Schulaufsicht ihre Schäfchen kenne und im vollen Bewusstsein die Fahrt wie beantragt genehmigt und nicht abgelehnt habe.


    Bestätigt sahen sich die beiden durch ein Rundschreiben, das kurz darauf an alle Schulen ging, dass als Begleitpersonen nicht aktive Lehrkräfte anderer Schulen zulässig seien. Sie schlossen daraus, dass dies bis dahin möglich war.


    Für die TS dürfte also diese Option ausscheiden. :(

    Genau auf eine solche Antwort hatte ich gewartet. Es betrifft nicht unsere Schule (nur Erwachsene, keine Aufsichtspflicht).


    Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Mehrarbeit ist zu leisten, wenn dringende dienstliche Verhältnisse dies erfordern. Dabei sollte es sich um Ausnahmefälle handeln. Keinesfalls kann dies jedoch zur Regel werden und zu einer faktischen Arbeitszeitverlängerung führen. Eine über ein ganzes Schul(halb)jahr dauernde Vertretungsbereitschaft gilt als permanente Mehrarbeit und müsste auf das Stundendeputat angerechnet oder entsprechend vergütet werden, unabhängig davon, ob Vertretungsstunden erteilt werden oder nicht.


    Hat die Gesamtkonferenz bei euch diese Regelung beschlossen?

    Werden an euren Schulen zusätzlich zu den Deputatsstunden feste Stunden für Vertretungsbereitschaft in den Stundenplan eingebaut (keine 'Hohlstunden'; die gibt es zusätzlich), die dann meist auch erteilt werden müssen, denn irgend ein Kollege fehlt immer? Gibt es dazu Erlasse?

    Du musst zunächst (online!) einen Versetzungantrag stellen, ehe du dich auf eine schulscharf ausgeschriebene Stelle bewerben kannst. Das ergibt sich schon aus dem Termin (Januar), bis zu dem stellenwirksame Änderungswünsche mitgeteilt werden müssen. Die Ausschreibungen erfolgen meistens erst später.


    Aus dem Merkblatt des KM:


    "Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, werden gebeten, diesen Versetzungswunsch, soweit möglich, schon über eine Antragsstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck zu bringen. Dies erleichtert die Personalplanung."


    Näheres findest du unter http://www.lehrerversetzung-bw.de.


    Ich würde mich mit dem Personalplaner im Regierungspräsidium in Verbindung setzen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.

    Verordnung


    des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
    über Schulkonferenzen


    (Schulkonferenzverordnung ­ SchulKonfVO)



    § 2
    Wahl der Vertreter der Lehrer und ihrer Stellvertreter


    (1) Die Wahl der Vertreter der Lehrer in der Schulkonferenz und ihrer Stellvertreter erfolgt in der Gesamtlehrerkonferenz.

    (2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle in der Gesamtlehrerkonferenz Stimmberechtigten.



    „Mir Sachsen, mir sin helle, das wees de ganze Weld, und simmor ma ni helle, dann hammor uns verschdelld.“


    Danach könnte das Kollegium auch den Schulleiter in die Schulkonferenz wählen. Der wäre dann dort gewissermaßen doppelt vertreten, einmal kraft Amtes, zum anderen als gewählter Lehrervertreter.


    Eine Schulkonferenzordnung für NRW habe ich nicht gefunden.


    Aber wo liegt bei euch das Problem? Bei uns stellt sich diese Frage so nicht, denn keiner will freiwillig kandidieren. Die jungen Kollegen werden mehr oder weniger dazu gedrängt, 'damit sie das auch mal lernen' :P. Erklärt sich schließlich jemand dazu bereit, zusätzliche Zeit zu opfern, gilt er automatisch als gewählt, bekommt dafür Beifall, und dieser Punkt ist abgehakt.

    Da kannst du ruhig 'Ja' ankreuzen. Manchmal könnten Rückfragen notwendig werden, die bei Bestehen der Schweigepflicht unbeantwortet blieben oder erst umständlich über dich geklärt werden müssten. Es geht ja auch nur um Belege, nicht um ärztliche Diagnosen. Ich hatte damit noch nie ein Problem oder schlechte Erfahrungen.

    Das ist heute in Baden-Württemberg immer noch so.*


    Vor der Verbeamtung auf Probe muss man zum Amtsarzt. Auf dem entsprechenden Aufforderungsschreiben des Regierungspräsidiums ist ausdrücklich durch Hervorhebung erwähnt, dass sich die Untersuchung auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit beziehen müsse, worauf man den Amtsarzt nochmals hinweisen solle.


    * wie von Super-Lion beschrieben


    Edit wg. eines weiteren Beitrags

    Deutschunterricht in UK. Thema: ‚Living in the country/in town’.


    ‘Auf dem Land ist die Luft Putzfrau und Universitätsanfänger.’ :D
    [‘In the country the air is cleaner and fresher.’]

    An einer bilingualen Schule in Lateinamerika wurde beim Elternabend darüber diskutiert, ob der in der Primarstufe (!) neu eingeführte Sexualkundeunterricht auf Deutsch oder Spanisch erteilt werden solle. Man einigte sich auf Zweisprachigkeit, da ja interkulturelle sexuelle Kontakte langfristig nicht auszuschließen seien.


    Bei der schriftlichen Erfolgskontrolle mussten in der jeweils anderen Sprache gestellte Fragen in der Muttersprache beantwortet werden. Auf die Frage: ¿Qué es la menstruación? kam die Schülerantwort: 'ein Bluterguss!' :thumbup:

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