Für Baden-Württemberg gilt die EU-EWR-Lehrerverordnung (http://www.rfs-lb.de/fileadmin…-Vorschriften/0123-21.pdf).
Die Anerkennung eines ausländischen Lehrerdiploms (QTS, PGCE allein genügt nicht!) ist eine Sache, die Einstellung in den Schuldienst eine andere. 'Man' sagt, mit einer Anerkennung aus Bayern oder Baden-Württemberg habe man Einstellungschancen in ganz Deutschland, ansonsten wohl eher auf das jeweilige Bundesland begrenzt.
Zunächst muss unterschieden werden, ob die Anerkennung ohne oder mit Auflagen erfolgt. Fehlende (deutsche) Prüfungsteile (z. B. Schulrecht) können durch Unterrichtserfahrung in UK ausgeglichen werden, d. h. du solltest nach dem QTS noch mindestens ein Jahr dort unterrichten, denn Auflagen zu erfüllen, setzt meistens voraus, dass du in Deutschland nochmals ähnlich wie ein Referendar einer Ausbildungsschule zugewiesen wirst, Unterrichtsbesuche bekommst und Nachprüfungen ablegen musst, oder du musst Kolloquien absolvieren, deren Note dann wie für das 2. Staatsexamen zählt.
Ob du danach in den Schuldienst übernommen wirst, hängt auch von der Leistungsziffer ab, die dem Lehrerdiplom beigemessen wird. Das bereitet dann Probleme, wenn die ausländischen Diplome keine Noten enthalten, sondern nur das Bestehen bestätigen. Auch dann werden Kolloquien verlangt.
Persönlich kenne ich den Fall einer Schottin: M.A. in MFL (Deutsch und Französisch), PGDE MFL Secondary (vergleichbar PGCE in England), nach Probationer Year: Full Registration beim General Teaching Council (entspricht QTS in England) und ein weiteres Jahr Unterrichtserfahrung. Auflagenfreie Anerkennung als gleichwertig mit der Ausbildung zur Gymnasiallehrerin mit Oberstufenberechtigung; Beamtin auf Probe, durch Anrechnung der förderlichen Vordientszeiten auf die Probezeit kurz danach Beamtin auf Lebenszeit.
Zuständig für die Anerkennung ist das Bundesland, in dem du eine spätere Tätigkeit anstrebst. Es wäre sinnvoll, schon jetzt mit der entsprechenden Stelle in Verbindung zu setzen und dein Vorhaben zu besprechen. Es kann also klappen, muss aber nicht. Mit dem QTS hättest du aber gute Möglichkeiten, auch in UK zu unterrichten.
Jorge