Beiträge von Jorge

    Für Baden-Württemberg gilt die EU-EWR-Lehrerverordnung (http://www.rfs-lb.de/fileadmin…-Vorschriften/0123-21.pdf).


    Die Anerkennung eines ausländischen Lehrerdiploms (QTS, PGCE allein genügt nicht!) ist eine Sache, die Einstellung in den Schuldienst eine andere. 'Man' sagt, mit einer Anerkennung aus Bayern oder Baden-Württemberg habe man Einstellungschancen in ganz Deutschland, ansonsten wohl eher auf das jeweilige Bundesland begrenzt.


    Zunächst muss unterschieden werden, ob die Anerkennung ohne oder mit Auflagen erfolgt. Fehlende (deutsche) Prüfungsteile (z. B. Schulrecht) können durch Unterrichtserfahrung in UK ausgeglichen werden, d. h. du solltest nach dem QTS noch mindestens ein Jahr dort unterrichten, denn Auflagen zu erfüllen, setzt meistens voraus, dass du in Deutschland nochmals ähnlich wie ein Referendar einer Ausbildungsschule zugewiesen wirst, Unterrichtsbesuche bekommst und Nachprüfungen ablegen musst, oder du musst Kolloquien absolvieren, deren Note dann wie für das 2. Staatsexamen zählt.


    Ob du danach in den Schuldienst übernommen wirst, hängt auch von der Leistungsziffer ab, die dem Lehrerdiplom beigemessen wird. Das bereitet dann Probleme, wenn die ausländischen Diplome keine Noten enthalten, sondern nur das Bestehen bestätigen. Auch dann werden Kolloquien verlangt.


    Persönlich kenne ich den Fall einer Schottin: M.A. in MFL (Deutsch und Französisch), PGDE MFL Secondary (vergleichbar PGCE in England), nach Probationer Year: Full Registration beim General Teaching Council (entspricht QTS in England) und ein weiteres Jahr Unterrichtserfahrung. Auflagenfreie Anerkennung als gleichwertig mit der Ausbildung zur Gymnasiallehrerin mit Oberstufenberechtigung; Beamtin auf Probe, durch Anrechnung der förderlichen Vordientszeiten auf die Probezeit kurz danach Beamtin auf Lebenszeit.


    Zuständig für die Anerkennung ist das Bundesland, in dem du eine spätere Tätigkeit anstrebst. Es wäre sinnvoll, schon jetzt mit der entsprechenden Stelle in Verbindung zu setzen und dein Vorhaben zu besprechen. Es kann also klappen, muss aber nicht. :rolleyes: Mit dem QTS hättest du aber gute Möglichkeiten, auch in UK zu unterrichten.


    Jorge

    Ich zahle diesen Beihilfebeitrag für Wahlleistungen, der auch für die beihilfeberechtigten Familienangehörigen gilt, und wurde bereits einmal von einem Chefarzt operiert. Es kann dir aber auch passieren, dass dieser nur die Rechnung erstellt und die Leistung von einem Vertreter erbringen lässt.


    Die Entscheidung musst du selbst treffen. Jeder hat andere Entscheidungskriterien.

    Liebe Sausi,


    noch etwas solltest du bedenken. Suche die Gründe für diese Schwierigkeiten nicht immer bei dir persönlich. Oftmals sind sie systemimmanent. Der Schulvorstand erwartet von dir hohe Erfolgsquoten bei den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom II der KMK,
    da davon die Förderung aus dem deutschen Steuertopf abhängt. Die Schüler hingegen sind nicht immer so leistungswillig oder –fähig, um dieses Ziel zu erreichen. Als Deutschlehrerin bist ist dann natürlich die ‘Buhfrau‘.


    Kommt dann noch ein ungesundes gesellschaftliches Umfeld hinzu, kannst du eigentlich immer nur irgendwo in irgendein Fettnäpfchen treten. Ein gutes Beispiel ist Chile mit seinem ausgeprägten Nationalismus. Bergleute, die aus einem verschütteten Stollen gerettet worden waren, posierten stundenlang mit ‚Viva Chile‘-Rufen unter Schwenken der Nationalflagge vor den Fernsehkameras und versuchten, die noch immer tiefe Spaltung der Bevölkerung zwischen Allende- und Pinochet-Sympatisanten zu verdecken. Es gibt sogar zwei deutsche evangelische Kirchengemeinden in Santiago mit unterschiedlicher politischer Orientierung.


    Anders als deutsche Einwanderer in andere südamerikanische Länder kamen die Deutschchilenen nicht aus katholischen Gegenden, sondern aus Brandenburg, waren evangelisch und vermischten sich über Jahrzehnte hinweg nicht durch Heirat mit einheimischen Katholiken, sondern blieben unter sich. Noch heute gibt es neben zahlreichen deutschen Schulen und Kindergärten auch deutsche Clubs, Feuerwehren, Burschen- und Mädchenschaften, Krankenhäuser, ein Lehrerbildungsinstitut u.a.m. Man stelle sich ähnliches für türkische Migranten in Deutschland vor!


    Nun gibt es aber neben den ‚Deutschchilenen‘ (Nachkommen der Einwanderer in der Mitte de 19. Jahrhunderts) die ‚Chiledeutschen‘ (kamen nach dem 2. Weltkrieg), die ‚Bundesdeutschen‘, die nur vorübergehend im Land sind (wie die Lehrer an den deutschen Schulen) sowie die ‚retornados‘, die nach vielen Jahren in der DDR im Gefolge von Honecker & Co. mit großzügiger finanzieller Unterstützung und Eingliederungshilfen aus deutschen Steuergeldern mit ihren inzwischen gegründeten Familien nach Chile zurück kamen und sich dort zwischen allen Stühlen wiederfanden.


    Insbesondere die Deutschchilenen und viele Chiledeutschen halten noch heute Pinochet als den Retter vor einer ‚Kubanisierung‘ des Landes, der das Land zu wirtschaftlichem Erfolg und nach einer Volksabstimmung in die Demokratie zurückgeführt hat. In Deutschland wird jedoch offiziell eine andere Meinung vertreten und von Abgeordneten- und Regierungsdelegationen auch lautstark verkündet, wenn sie sich gegen Jahresende in großer Zahl aus dem kalten deutschen Winter in süd-sommerlliche Gefielde begeben und den restlichen Reiseetat verbraten. Was sie dort von sich geben, wird automatisch als Meinung aller ‚Bundesdeutschen‘ angesehen, und Auslandslehrer bekommen dies häufig umgehend zu spüren.


    Hinzu kommt, dass einheimische Kollegen nicht besonders würdigen, dass ihr Arbeitsplatz auch vom Steuerzahler in Deutschland gesichert wird, sondern neidvoll beklagen, dass der deutsche Lehrer besser bezahlt wird. Auch damit muss man leben.


    Ich weiß nicht, in welchem Land du jetzt unterrichtest, aber vielleicht kannst du in deinem Umfeld etwas Ursachenforschung betreiben und dich psychisch stabilisieren. L' Enfer c'est les autres (Sartre).Alles Gute!


    Jorge

    Hallo Sausi,


    der lokale Schulträger ist in jedem Fall Arbeitgeber, doch besteht aufgrund des Zuwendungsbescheids auch bei Bundesprogrammlehrern eine Bindung an Deutschland, die eine Fiktion eines deutschen Arbeitsverhältnisses darstellt. Dies wurde in einem Schriftwechsel zwischen Auswärtigem Amt und Finanzministerium so vereinbart und hat den Zweck, diesem Personenkreis in Deutschland die unbegrenzte Steuerpflicht zu ermöglichen. Beschränkte Steuerpflicht klingt zwar günstiger, ist es aber meist nicht, da stets Steuerklasse 1 gilt, keine Sonderausgaben geltend gemacht werden können und insbesondere keine Möglichkeit der Saldierung von Einkunftsarten möglich ist, d. h. beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnet werden können. Auch hat dies erhebliche finanzielle Nachteile in den Fällen, in denen es zwischen Deutschland und dem Gastland kein Abkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt.


    Ich sehe für dich nur die Möglichkeit des Auflösungsvertrags mit dem Schulträger unter Einbeziehung der ZfA. Deshalb ist dein Schreiben nach Köln schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Das 'innerlich Verstellen' oder 'deutsch-direkt' würde ich dabei allerdings nicht allzu sehr in den Vordergrund stellen. Deutsche Kultur (und auch Mentalität) zu vermitteln, gehört schließlich zu deinen Aufgaben, und wenn sich unsere Diplomaten nicht so oft innerlich verstellen würden, würde unser diplomatischer Dienst wohl über kurz oder lang zusammenbechen. Da ist der Nachweis einer gesundheitlichen Gefährdung wohl zielführender.


    Der Kollege in Südafrika wollte seinerzeit den Vertrag nicht (einseitig) kündigen, sondern hatte sich mit dem Schulvorstand im gegenseitigen Einvernehmen auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung geeinigt. Zur Zeit der Apartheid wollte die Schule keinen Lehrer beschäftigen, der mit einer Farbigen verheiratet ist, und er selbst fand es wohl auch nicht so prickelnd, weiterhin dort tätig zu sein. Die ZfA bestand jedoch auf der Erfüllung des Vertrags, um ein politisches Zeichen zu setzen, obwohl dies nicht dem Willen der Vertragspartner entsprach. Das ist allerdings schon länger her. Wenn heute ein Lehrer an der deutschen Schule in Saudi-Arabien sich mit seinem schwulen Freund verpartnert und am Schulort zusammenleben möchte, dürfte ihm der Schulvorstand wohl auch die vorzeitige Rückkehr nach Deutschland nahelegen. Wie würde sich da wohl die ZfA verhalten?


    Jorge

    Wenn du dein Vertragsverhältnis vorzeitig beenden möchtest, müsste zunächst geklärt werden, ob du als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrerin oder Ortskraft tätig bist, d. h. ob deutsches oder Landesrecht gilt.


    Zuerst solltest du in deinem Dienstvertrag nachlesen, welche Kündigungsmöglichkeiten dort vereinbart sind. Nach deutschem Recht sind zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ordentlich nicht kündbar, d. h. sie enden durch Zeitablauf, es sei denn, es ist vertraglich eine solche Möglichkeit ausdrücklich vereinbart. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn Gründe vorliegen, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Private und berufliche Probleme, wie du sie schilderst, deuten nicht darauf hin und sind auch keine Besonderheit einer deutschen Auslandsschule.


    Es besteht aber die Möglichkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag), was aber, sofern du keine Ortskraft bist, der Zustimmung der ZfA bedarf, die auch politische Rahmenbedingungen berücksichtigen muss.


    Dass es für die Schule nicht gerade erfreulich ist, wenn eine Lehrkraft vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte, ist nachvollziehbar. Der häufigste Grund ist, dass ein Bundesprogrammlehrer in Deutschland eine Planstelle angeboten bekommt und von heute auf morgen abreisen möchte. Hier stimmt die ZfA dem Auflösungsvertrag meist zu. Der Vertragsauflösung eines Lehrers in Südafrika, der vor einigen Jahen eine Farbige geheiratet hatte und sich deshalb mit dem Schulvorstand geeinigt hatte, seine Arbeit an der Schule vorzeitig zu beenden, wurde nicht zugestimmt, da dies politisch als falsches Signal hätte gesehen werden können.


    Fazit:


    Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung des zeitlich befristeten Dienstvertrags nicht möglich. Für eine außerordentliche Kündigung dürften die vorgetragenen Gründe nicht ausreichen.


    Ein Auflösungsvertrag mit dem Schulträger ist bei einem Ortsvertrag problemlos möglich, bei einer Vermittlung durch die ZfA hängt die Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags von deren Zustimmung ab. Bis das unter Einhaltung des Dienstwegs abschließend geklärt ist, dürfte das Schuljahr längst beendet sein.


    'Krank schreiben' gibt es nicht. Entweder man ist wegen Krankheit arbeitsunfähig oder man erfüllt ordnungsgemäß seine vertraglichen Pflichten.


    Jorge

    Er wird es eben irgendwie erfahren haben, z. B. von ehemaligen Klassenkameraden, über Facebook oder StudiVZ, beim Bäcker oder Metzger. Schließlich wissen nicht nur deine Freunde von deinem Studiengang, und 100 % sicher solltest du bei denen auch nicht sein. Vielleicht hat er es beiäufig von einem Kollegen gehört, der an der Schule unterrichtet, an der du dein Referendariat machst, und mit dem er im 2. Bass im Männergesangverein singt.


    Was ist denn Schlimmes daran, dass er es weiß? Die Schulen erhalten jedenfalls von keiner Seite offizielle Rückmeldungen über den Verbleib ihrer ehemaligen Schüler. Wie stellst du dir denn konkret eine Information durch die ARGE vor? Hunderttausende von Ausbildungs- und Studiengänge aus den Dateien heraussuchen, Wechsel und Abbrüche berücksichtigen, die entsprechenden Schulen finden und dann beispielsweise die Hauptschule Tuntenhausen anschreiben, dass ihr ehemaliger Schüler Aloys Rammelmeier Maurer werden möchte und mangels Ausbildungsplatz als Arbeitssuchender in ihrer Datei gelandet ist. Wozu sollte das gut sein?

    Ich nehme mal an, dass der Autor bereit sein muss, das Ganz unentgeltlich und auf eigene Anfahrtskosten zu leiten...

    Ist diese Annahme nicht etwas dreist? Der Autor muss gar nichts! Kein Handwerker macht etwas kostenlos in der Schule. Kommt mir so vor, wie neulich bei uns in der Kirche: Riesen-Hochzeit und dann Verwunderung: 'Was, der Organist soll Geld bekommen? Wird der denn nicht von der Kirche bezahlt?' :thumbdown: X(


    Ich würde ihn anschreiben, vom Interesse deiner Schüler an seinen Werken berichten und anfragen, ob er in der Nähe eine Lesung geplant hat, an der die Schüler teilnehmen könnten. Dann liegt es an ihm vorzuschlagen, in die Schule zu kommen.

    Weiterhin habe ich heute mit Einverständnis der SL mit der Polizei telefoniert, welche nächste Woche in die Klasse kommen wird.

    Wie ist denn der Fall ausgegangen? Wieso hat die SL nicht selbst die Polizei angerufen, wo sie doch für Außenbeziehungen zuständig ist? Hatte sie Angst vor den Eltern?


    Wir hatten hier im Ort an der Förderschule so einen Fall: Drei Kinder derselben (ausreisepflichtigen) Familie fehlten regelmäßig zwei bis drei Tage am Monatsanfang und erzählten Klassenkameraden, dass die Familie nach Paris fahre, um dort Geld abzuholen. Offenbar Sozialhilfebetrug. Der Klassenlehrerin erzählte eines der Kinder, sie sollten in ihre Heimat (Kosovo) abgeschoben werden, aber ihr Anwalt habe ihnen geraten, wahrheitswidrig zu behaupten, Roma zu sein, um die Abschiebung zu verhindern. Einige Wochen hat das wohl funktioniert, doch dann verabschiedeten sich die Kinder, aber nicht um nach Hause zu reisen, sondern um bei einem Onkel in Dortmund unterzutauchen, was sie freimütig erzählten. Der von den Kolleginnen informierte Schulleiter unternahm nichts und untersagte ihnen sogar, von sich aus die Polizei zu informieren.


    Gibt es Regelungen über die Kooperation zwischen Schule und Polizei, oder liegt dies im Ermessen der SL?

    Es ist oftmals hilfreich, im Profil das Land anzugegeben, in dem man tätig ist, da doch die Regelungen recht unterschiedlich sein können.


    In Baden-Württemberg fängst du unabhängig vom Alter in der Erfahrungsstufe (Dienstaltersstufen gibt es nicht mehr) an, die erstmalig mit einem €-Wert belegt ist, und das ist bei A 13 die Stufe 5.

    Vielleicht solltest du dich vorab mit dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden abstimmen. Er erstellt die Tagesordnung, lädt zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und leitet diese. Möglicherweise wurde er schon von Eltern angesprochen, und ihr könnt ein gemeinsames Vorgehen besprechen.

    Diese präpositionale Genitiv-Substitution ist lt. Duden umgangssprachlich zulässig. Da die Sprache lebt, werden wir uns wohl damit abfinden müssen, dass sie sich allmählich auch in der Schriftsprache durchsetzt, wenngleich es auch mir immer recht unangenehm aufstößt, so wie die falsche Verwendung von ‚Olympiade‘ (Zeitraum von vier Jahren zwischen zwei Olympischen Spielen) statt ‚Olympische Spiele‘ oder ‚Olympionike‘ (Olympiasieger) für jeden simplen Teilnehmer an den Spielen. Auch das hört und liest man jetzt ständig so in den Medien.

    Es ging um einen deutschen Satz in einer GS-Klasse.

    Wirklich? Ich habe es für eine ganz allgemeine Frage der TS gehalten ohne Bezug zum Unterricht und überlegt, wie es möglicherweise zu dem Zweifel gekommen sein könnte, ob ‘helfen’ mit Dativ oder Akkusativ steht.


    Müssen denn Grundschüler schon den Kasus von Nomina bestimmen können? In Baden-Württemberg sieht das der Bildungsplan Deutsch für die Grundschule jedenfalls nicht vor.


    [“Kann mir jemand einen Satz mit Genitiv und Dativ bilden?”
    “Geh nie tief ins Wasser, weil es da tief ist!”]

    Damit schließt sich der Kreis zur Ausgangsfrage: Im Lateinischen steht die Person, der geholfen wird, im Akkusativ.


    Parvulos (nicht parvulis) adiuvamus. – Wir helfen den Kindern.


    Vermutlich hat das die TS verwirrt. :)


    Man hilft den Kindern am besten damit, dass man empfiehlt, ‘helfen’ durch ‘unterstützen’ zu ersetzen. Dann klappt es auch bei der Übersetzung.

    Ich möchte heute einmal ein großes Lob über das LBV Baden-Württemberg loswerden:


    Beihilfeantrag online am 01.01.2012
    Beihilfebescheid am 02.01.2012


    Beihilfeantrag online am 01.02.2012
    Beihilfebescheid am 02.02.2012


    Schneller geht es wohl kaum. :thumbup:

    Ursprünglich hattest du nach einem Unterrichtsentwurf zur Einführung des Verbums 'ferre' gefragt und das erst nachträglich in Karl den Großen umgeändert. ?( So führt der Link natürlich ins Leere.


    Die Unterrichtsplanung wird wohl gerade neu strukturiert ...

    Vielleicht lässt sich so auch erklären, warum die Bedeutung des mathematischen Gleichheitszeichens (=) unbekannt ist. Bis zum bestandenen Abitur sollte sich das auch mathematisch Unbedarften erschlossen haben.

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