Beiträge von Jorge
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Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes, des Ministergesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 28. Oktober 2009 werden ab diesem Zeitpunkt alle zukünftig einzustellenden Realschullehrkräfte nur noch mit dem Eingangsamt A12 eingestellt. Auch Realschullehrkräfte, die noch nach dem alten Realschulstudiengang ihre Prüfung bestanden haben, erhalten bei einer Neueinstellung nur noch A12. Eine Anhebung nach A13 soll dann möglich sein, wenn herausgehobene Tätigkeiten wahrgenommen werden. Es ist aber noch nicht definiert, welcher Art diese Tätigkeiten sein könnten. Für Realschullehrkräfte, die in Niedersachsen bereits nach A13 besoldet werden, ändert sich die Besoldung nicht. Hinsichtlich der Neuregelung, dass RS-Lehrkräfte nur mit A12 eingestellt werden, ergibt sich für den Ländertausch:
- Realschullehrkräfte,die von Niedersachsen als solche anerkannt werden, behalten bei einer
Versetzung nach Niedersachsen ihre Besoldungsstufe A13. - Lehrkräfte, die von Niedersachsen nicht als Realschullehrkräfte anerkannt werden, erhalten A12. Wenn sie in ihrem Bundesland eine A13-Stelle innehaben, müssen sie auf eine Gehaltsstufe verzichten, wenn sie versetzt werden wollen.
- Realschullehrkräfte, die eine A12-Stelle in ihrem Bundesland innehaben, erhalten nach einer
Versetzung nach Niedersachsen auch nur A12.
Quelle: http://www.gew-nds.de/rechtliches/schule_recht_besoldung.php
- Realschullehrkräfte,die von Niedersachsen als solche anerkannt werden, behalten bei einer
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Die Bezeichung heißt ja hier korrekt auch nicht Lehrer, sondern Lehrkraft in den Arbeitsverträgen und diese trage ich genauso wie jeder andere, kann mich also genauso mit der Berufsbezeichnugn Lehrer, die in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist betiteln und werde vom Ag auch so betitelt!
Lehrkraft (welch schreckliches Wort!) heißt es ja nur deshalb, um sowohl männliche als auch weibliche Vertreter dieses Berufsstandes zu erfassen, ohne jedes Mal Lehrer und/oder Lehrerinnen schreiben zu müssen.
Ich dachte bislang, Susannea sei eine Frau, da ich den Namen mit Susanne assoziierte, und erfahre jetzt, dass er Lehrer ist.
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Ich zähle diese aber trotzdem, auch wenn's formal falsch ist, zu den Berufsschulen.
Das nehme ich mal so zur Kenntnis. Dennoch kann ich mir kaum vorstellen, dass ein Meisterschüler oder ein Schüler des Technischen Gymnasiums sagt, es gehe auf eine Berufsschule.
Was manche als Haarspalterei ansehen, kann im Einzelfall recht teuer werden: Ein Schulleiter hatte neue Hochglanz-Broschüren drucken lassen und seine Schule darin als 'staatliche Schule' bezeichnet. Die Stadt als sachliche Schulträgerin protestierte und verlangte mit Erfolg die Änderung in 'öffentliche Schule'. Da half auch nicht der Einwand des Schulleiters, er habe damit lediglich ausdrücken wollen, es handele sich nicht um eine Privatschule, und so werde es von den Lesern sicher auch verstanden. Alles musste eingestampft und korrekt neu gedruckt werden. Es war eben trotz der Meinung des Schulleiters definitiv falsch. Schließlich hat eine Kuh selbst dann nur vier Beine, wenn man auch den Kuhschwanz Bein nennt, und nicht fünf. Deshalb bevorzuge ich die jeweils korrekten Bezeichnungen.
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Schularten der Robert-Franck-Schule
Berufsfachschule für Wirtschaft (Wirtschaftsschule)
Kaufmännische Berufsschule
- Kaufleute für Bürokommunikation
- Bürokaufleute
- Kaufleute für Speditions- und LogistikdienstleistungenWirtschaftsgymnasium
d. h. an dieser Schule gibt es drei unterschiedliche Schularten:eine Berufsfachschule (berufsvorbereitende Vollzeitschule)
eine Berufsschule (ausbildungsbegleitende Teilzeitschule) für drei Ausbildungsberufe
ein Wirtschaftsgymnasium (vermutlich dreijährige Vollzeitschule)Der TS strebt jedoch eine Tätigkeit an einer Berufsschule an, in die ein Wirtschaftsgymnasium integriert ist. Das gibt es aber nicht. Beides sind selbstständige Schularten im Rahmen des beruflichen Schulwesens, die oftmals in einer beruflichen Schule zusammengefasst sind.
Der Vesuv ist ein Vulkan, aber nicht jeder Vulkan ist ein Vesuv. Eine Berufsschule ist eine berufliche Schule, aber nicht jede berufliche Schule ist eine Berufsschule.
Deshalb der Link zum Kultusportal Baden-Württemberg.
Laut deinem Profil unterrichtest du an einer beruflichen Schule, an der es lediglich eine Berufsschule gibt. Das ist in Baden-Württemberg allerdings nicht die Regel, sondern meist sind dies mehrere berufliche Schularten unter einem Dach.
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Ich spiele momentan mit dem Gedanken, an eine kaufmännische Berufsschule mit einem integrierten Wirtschaftsgymnasium zu wechseln.
Zunächst solltest du dich etwas näher mit dem Aufbau des beruflichen Schulwesens in Baden-Württemberg befassen:
http://www.kultusportal-bw.de/…6/index.html?ROOT=1146607
Kaufmännische Berufsschulen mit integriertem Wirtschaftsgymnasium gibt es nicht, und warum willst du dich auf den kaufmännischen Bereich beschränken, wo es doch beispielsweise auch im gewerblichen Bereich für deine Fächerkombination gute Einsatzmöglichkeiten gibt?
Mit Eltern wirst du nur wenig Kontakt haben. Inwieweit du mit Disziplinproblemen zu tun haben wirst, hängt von deiner Lehrerpersönlichkeit und der Schulart ab, in der du eingesetzt wirst. Da gibt es schon erhebliche Unterschiede zwischen BVJ und Fachschule, aber auch zwischen den Unterrichtsfächern. Ein Bekannter unterrichtet angehende Elekroniker an einer gewerblichen Schule und ist mit mehreren Stunden an eine Jugendjustizvollzugsanstalt abgeordnet. Nirgendwo hat er Disziplinprobleme. ('Wer nicht spurt, fliegt raus!' gibt es dort also nicht. ) Ganz andere Erfahrungen hat sein Kollege in Malerklassen.
Warst du schon einmal auf dem Pausenhof eines beruflichen Schulzentrums? Auch das kann zur Entscheidungsfindung beitragen.
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Sollte er es mir überlassen, muss ich reagieren und werde dem Vater genau so schreiben, dass ihm Kosten für die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt werden.
Das solltest du keinesfalls tun! Welche Anspruchsgrundlage (Vertrag, Gesetz, Delikt) hättest du denn? Keine. Ebenso wie der Vater. Deshalb gibt es für dich nur eine Konsequenz: schweigen.
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Zitat
...upps, die unreflektierte Verwendung der Abkürzung ist mir jetzt schon ziemlich peinlich!
Das muss dir doch nicht peinlich sein. Mich wundert vielmehr, welche Assoziationen man bei einer Diskussion über Schreibschriften haben kann.
In unserer Lokalzeitung regten sich kürzlich Leute über den Nachruf einer Burschenschaft für einen verstorbenen Bundesbruder auf, in dem erwähnt wurde, dass dieser vom SS 1985 bis SS 1991 aktiv war. Sommersemester dürfe so nicht abgekürzt werden.
Ob sie wohl konsequenterweise auch daran gedacht haben, ihren Führerschein zurückzugeben?
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Bei der Notenbekanntgabe geht es weder um ein Rechtsgeschäft, zu dessen Wirksamkeit die Eltern zustimmen müssten, noch um die Entgegennahme einer Willenserklärung, wie beispielsweise die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses gegenüber einem Minderjährigen. Ich sehe deshalb keinen Grund für die Anwesenheit der Eltern.
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Vielleicht findest du hier einige Anregungen:
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Für Baden-Württemberg ist das in § 9 Abs. 3 und 4 der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung, NVO) geregelt.
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Mich wundert, dass das Kölner Beispiel so überrascht. Bei uns wird schon seit über zehn Jahren für das Parken an der Schule kassiert. Zunächt kam ein Schreiben der Stadtverwaltung, ob Lehrer und Schüler daran interessiert seien, einen einzelnen Stellplatz auf dem ausreichend dimensionierten Schulparkplatz zu mieten. Keiner hatte Interesse, da es keinerlei Parkprobleme gab und man auch freie Parkplätze fand, wenn man erst später Unterrichtsbeginn hatte.
Daraufhin ließ die Stadt den Bauhof anrücken, der eine ganz Reihe mit Pfosten und Ketten vom übrigen
Parkplatz abtrennte und somit den Parkraum künstlich verknappte. Nach vergeblichen Protesten knickten die ersten ein und zahlten zähneknirschend für einen festen Stellplatz, was andere damit quittierten, dass sie die Schlösser mit Patex verklebten, so dass die Ketten nicht mehr geöffnet werden konnten und die Autos nicht mehr auf den Stellplatz fahren konnten oder dort eingesperrt blieben.Trotzdem waren nach ca. einem haben Jahr alle Plätze hinter den Pfosten vermietet, so dass der Bauhof erneut anrückte, und die nächste Reihe abtrennte. Viermal das gleiche Spiel. Nach zwei Jahren war schließlich der gesamte Parkplatz vermietet.
Wer gerade keinen Unterricht hat oder erkrankt ist, dessen Parkplatz bleibt leer und kann wegen der Ketten auch nicht von anderen genutzt werden. So herrscht auf einem ursprünglich mehr als ausreichend großen Parkplatz permanent Platzmangel. Kollegen und Schüler, die keinen Stellplatz gemietet haben, fahren Parkplatz suchend um die Quadrate, und die Grünen-Fraktion im Stadtrat freut sich über das ökologische Signal, das hier gesetzt wurde.
Eine soziale Komponente hat der Stadtrat allerdings eingebaut: An den Grund- und Hauptschulen bleiben die Kollegen davon verschont. Kassiert wird nur an den Gymnasien und beruflichen Schulen. Begründung: Diese Kollegen verdienen ja auch mehr. Vermutlich wird man noch nach einer Lösung suchen, sobald Gymnasiallehrer an eine der jetzt aus dem Boden gestampften Gemeinschaftsschulen abgeordnet werden und dort kostenfrei parken möchten.
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Bei Prüfungen werden bei uns nur die Fragen protokolliert sowie die für deren Beantwortung erteilte Gesamtnote. Antworten oder Zeichen wie + oder - hinter den einzelnen Fragen sind deshalb nicht zulässig, um bei einer evtl. Klage dem Gericht möglichst keine Ansatzpunkte zu einer Abänderung der Note zu geben. Ein Protokoll ist das dann natürlich nicht, heißt aber trotzdem so.
Wichtig sind insbesondere die Formalien, wie z. B. mindestens drei verschiedene, voneinander abgrenzbare Themenkreise, mindestens zehn Minuten Prüfungszeit sowie (bei Abschlussprüfungen) drei dazu befähigte Prüfer (Vorsitzender, Fachlehrer, Protokollant) sowie deren Unterschriften auf dem 'Protokoll'.
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Das hängt zunächst davon ab, ob du als Angestellte oder Beamtin tätig bist. Du schreibst einerseits von 'Einstiegsgehalt', andererseits von A 13. Angestellte bekommen Gehälter, Beamte Bezüge.
Für die Landesbeamten richtet sich der Besoldungsaufstieg nicht mehr nach Dienstaltersstufen, sondern nach Erfahrungsstufen. Dadurch stehen sich Kollegen, die in höherem Alter in den Schuldienst eintreten, gegenüber früher schlechter. Damit sie aber nicht allzu tief einsteigen, wurde den ersten vier Erfahrungsstufen kein Betrag zugeordnet, so dass Neueinsteiger gleich mit Stufe 5 beginnen. Weil du aber den Vorzug hast, in Baden-Württemberg unterrichten zu dürfen, werden dir vom Betrag dieser Stufe in den ersten drei Jahren 4 % abgezogen, (die dann in den Länderfinanzausgleich einfließen).
Die Beoldungstabellen 2012 findest du hier:
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Lieber Tamburker,
1. Ob das Unterrichten im Laufe der Jahre eintönig wird, hängt wohl sehr vom Unterrichtsfach und der Einstellung hierzu ab. Wenn ich beispielsweise in der Fachstufe Bilanzanalysen oder Rechnungslegung nach HGB und US-GAAP behandelt habe und dann wieder in der Grundstufe mit den Grundlagen der Buchhaltung beginnen muss, beschleicht mich manchmal schon ein Gefühl der Leere, aber auch eine gewisse Befriedigung zu sehen, was man doch in zwei Jahren erreichen kann. Arbeits- und Steuerrecht hingegen ist niemals langweilig, weil es laufend Änderungen und neue Gerichtsurteile gibt und man selbst immer am Ball bleiben muss, um aktuell unterrichten zu können. Gleiches gilt eigentlich auch für Volkswirtschaftspolitik, wobei da inzwischen wohl keiner mehr richtig durchblickt. Da bleiben fast nur noch Keynes und ansonsten Märchenstunden, wo ich das, was ich im Studium gelernt habe und was noch in den Lehrbüchern steht (‚Wenn die Zinsen steigen, sinken die Aktienkurse!’), genüsslich zerpflücke sowie aktuelle Zeitungsartikel bespreche, wobei sich von einer Woche zur nächsten sowieso vieles wieder geändert hat. Was soll man da noch in einer Klausur abfragen? ‚Machen Sie drei sinnvolle Vorschläge zur Lösung der Euro-Krise und begründen Sie diese ausführlich!’ Jeder bekommt von mir im Zeugnis eine 2 und ist
zufrieden. Andernfalls kann er sich freiwillig in die mündliche Prüfung melden.2. Ich war 15 Jahre im Ausland, allerdings nicht als Lehrer an einer Schule, sondern als Berater und Dozent an Hochschulen. Ich wurde von Deutschland bezahlt und konnte mich damit recht gut über Wasser halten. Wenn du allerdings längerfristig eine Lehrtätigkeit im Ausland anstrebst, solltest du dir überlegen, ob du dein Studium nicht sinnvollerweise gleich darauf ausrichtest, d. h. deinen jetzigen Fach-Studiengang in Deutschland abschließt und dann in England oder Schottland eine einjährige pädagogische Ausbildung (PGCE bzw. PGDE) draufsattelst (in Schottland kostenlos), um nach einem Probationer Year den QTS bzw. Registered Teacher Status zu bekommen. Aufgrund der
EU/EWR-Lehrerverordnung (siehe google) wird dir diese Ausbildung (teilweise allerdings mit Auflagen) europaweit anerkannt. Ob du damit in Deutschland verbeamtet wirst, hängt von der allgemeinen Einstellungssituation ab, und die sieht nicht allzu rosig aus. Du hast jedoch darüber hinaus weltweit Einsatzmöglichkeiten, denn viele internationale Schulen verlangen von ihren Lehrern den QTS, können aber mit dem 2. Staatsexamen wenig anfangen. Die Bezahlung an diesen Schulen im Ausland ist durchweg gut, manchmal sehr gut (z.B. Golfstaaten). Näheres findest du unter www.tes.co.uk (Jobs). An einer von Deutschland geförderten Auslandsschule wird es mit einem Ortsvertrag finanziell eng. Man sollte dort mindestens als Bundesprogrammlehrkraft tätig sein, besser aber als Auslandsdienstlehrkraft, was allerdings die lebenslängliche Verbeamtung und Unterrichtserfahrung im innerdeutschen Schuldienst voraussetzt. Der Einsatz ist dort stets zeitlich begrenzt, also nicht auf Dauer angelegt (siehe www.auslandsschulwesen.de).3. Dieser Aspekt traf mich glücklicherweise nur während meiner Referendarzeit, als ich mich in Jungangestelltenklassen mit Verkaufskunde oder bei angehenden Einzelhändlern
mit Textilwarenkunde herumschlagen durfte (fachfremd und den Schülern immer eine Stunde voraus), und das hat mich damals schon etwas genervt. Ansonsten war und bin ich ausschließlich in der Erwachsenenbildung tätig. Keine Disziplinprobleme, kein Stress mit Eltern und keine Pausenaufsichten. Gelegentlich erlebe ich die Problematik noch bei Unterrichtsbesuchen, wobei mich oft noch mehr als der Geräuschpegel die dort inzwischen teilweise zu beobachtende Ausdrucksweise der Schüler untereinander irritiert (‚Ich bring dich um!’ ‚Fick deine Mutter ins Knie!’). Eine Kollegin, die ich darauf ansprach, beruhigte mich allerdings: ‚Das darf man nicht wörtlich nehmen. Das meinen die nicht so.’) Nun ja. Wohl alles Gewohnheitssache.4. Bei der Unterrichtsvor- und nachbereitung gehe ich nach dem ökonomischen Prinzip vor und versuche, die Ziele mit einem Minimum an Aufwand zu erreichen. Für Arbeitsrecht habe ich eine selbst zusammengestellte Sammlung von 60 Fällen zu dem gesamten Stoff (Kündigung, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jugendarbeitsschutz,
Mutterschutz usw.) mit Angaben zu der jeweiligen Rechtsnorm. Die Schüler müssen anhand von Gesetzestexten, Tarifverträgen bzw. Urteilen einzeln oder mit Partner Lösungen erarbeiten, die dann gemeinsam besprochen werden. Einführungen in die Materie gibt es im bewährten Frontalunterricht. Dass dieser, insbesondere in Verbindung mit sturem Auswendiglernen von Definitionen und Grundbegriffen, bestens funktionieren kann, konnte ich jahrelang im Ausland beobachten, und das klappt auch hier recht gut. Die Schüler in diesem Alter kommen freiwillig in die Schule, haben klare Zielvorstellungen, wollen etwas lernen und nicht bespaßt werden.Auch wird von mir keiner dort abgeholt, wo er gerade steht, sondern er muss sich schon selbst dorthin bemühen, wo ich anfange. Das ist zuweilen schon recht weit unten, wenn ich feststelle, dass selbst Abiturienten mit deutscher Muttersprache einen Gesetzestext nicht fehlerfrei ablesen können (oftmals mein Hinweis: ‚Das Schwarze sind die Buchstaben!’), geschweige denn, den erlesenen (nicht gelesenen) Text mit eigenen Worten wiederzugeben.
Klausuren werden korrekturfreundlich konzipiert und können über Jahre mit minimalen (Datums-) Änderungen erneut eingesetzt werden. Beispiel: Ein junges Pärchen will gemeinsam am 01. Juli in Urlaub fahren. Sie: 17 Jahre, Azubine im 1. Ausbildungsjahr in einem Kleinbetrieb (Urlaub nach Jugendarbeitsschutzgesetz), Er: 19 Jahre, Azubi im 3. Jahr, Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz oder Tarifvertrag. Wann müssen die beiden nach ihrem Urlaub jeweils spätestens ihre Arbeit wieder aufnehmen? Da müssen zwei Daten stehen. Die sind entweder richtig oder falsch. Entsprechend: ‚Wann verjährt die Forderung?’ ‚Wann muss die Kündigung spätestens zugehen?’ Das ist natürlich ebenfalls vom Fach abhängig. Ein Deutschaufsatz lässt sich sicher nicht so einfach korrigieren.
Ich tummle mich häufig in Arbeitsrechtsforen im Internet, um zu sehen, was dort so gefragt wird, um das in den Unterricht einzubauen. Dazu drucke ich einzelne Fragen aus und lasse sie als Hausaufgabe beantworten, was meistens nicht funktionieren kann, weil in den Fragen oft wichtige Angaben fehlen (Gilt ein Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat? Wie viele Mitarbeiter? Wie lange schon im Betrieb?). Wenn das von den Schülern erkannt und künftig von ihnen beim Prüfen der Fälle berücksichtigt wird, ist schon viel gewonnen.
Insgesamt bereite ich wenig neu für den Unterricht vor, sondern überlege nur, was ich in den nächsten Stunden behandle. Habe ich eine gute Gruppe in der Spanisch-AG,
lasse ich auch mal einen Vergleich zwischen Teilgebieten des deutschen und spanischen Arbeitsrechts machen. Dazu lese ich mich dann auch mehrere Stunden
ein.Ganz wichtig erscheint mir, dass man als Lehrer fachlich fit ist. Wer sich auf jede Stunde erst inhaltlich vorbereiten muss, hat in der Tat weniger Freizeit.
Insgesamt gesehen habe ich nicht bereut, Lehrer geworden zu sein. Vor allem die Auslandserfahrungen in fünf verschiedenen Ländern in unterschiedlichen Kulturkreisen waren für mich und meine Familie prägend. Unsere Kinder sind mehrsprachig aufgewachsen, haben zwar keine Wurzeln, aber Flügel bekommen.
Ich hoffe, ich konnte dir einige Denkanstöße geben. Deinen Fragen entnehme ich, dass du ähnliche Überlegungen anstellst, wie ich das seinerzeit getan habe. Alles Gute für dich.
Jorge
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Ehrlich gesagt rede ich alle meine Kollegen (auch meine SL) mit Vornamen an. Meine Kollegen mit Nachnamen anzusprechen kaeme mir sehr eigenartig vor. Wir sind schliesslich alle erwachsen. Wenn ich den Schuelern gegenueber jemanden erwaehne, dann nutze ich natuerlich ihren Nachnamen. Aber doch nicht, wenn ich mit der Person direkt rede.
Wobei man allerdings auch erwähnen sollte, dass heutzutage kein Engländer auf die Idee käme, jemanden zu duzen, außer vielleicht einigen Quäkern, die noch die mittelalterlichen Formen benutzen. Er benutzt stets die Höflichkeitsform (2. Person Plural), so wie die Franzosen das 'vous', so dass sich Vertrautheit oder Distanz überwiegend durch den Gebrauch des Vornamens bzw. Familiennamens/Sir/Madam erkennen lässt.
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§ 55 übergreifende Schulordnung (Rheinland-Pfalz):
(1) ...
(2)
Leisten Schülerinnen oder Schüler Beihilfe zu einem Täuschungsversuch, können sie von dem aufsichtsführenden Lehrer in einem schweren Fall von der weiteren Teilnahme am Leistungsnachweis ausgeschlossen werden. Die Fachlehrkraft entscheidet, ob der Leistungsnachweis in diesem Fall zu benoten oder zu wiederholen ist. Die Fachlehrkraft kann die Wiederholung auch dann anordnen, wenn die Beihilfe erst nach Beendigung des Leistungsnachweises festgestellt wird.(3) ...
ZitatWas soll man denn als Schüler tun, wenn der Nebensitzer so pentrant abschreibt?
Sich so positionieren, dass er nicht abschreiben kann.
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Ob das üblich ist, weiß ich nicht. Zumindest zeigt es das Interesse an eurer Schule und ist positiv zu sehen. An Schulen, an die keiner hin möchte, wird sich wohl kaum jemand im Vorfeld freiwillig vorstellen.
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... , obwohl Brandenburg und MeckPom mir gesagt haben, dass sie alles anerkennen, wenn es in einem anderen Bundesland anerkannt worden ist.
Das stimmt schon. Alle Länder erkennen die Gleichstellungsbescheide gegenseitig an, was aber noch keine Einstelungsgarantie bedeutet. So sollen Lehrerdiplome aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten in größerer Zahl in MeckPom anerkannt worden sein. Baden-Württemberg und Bayern würden diese Bewerber trotz Anerkennung jedoch nicht einstellen (hört man ohne Gewähr auf Richtigkeit).
Wenn du keine auflagenfreie Anerkennung bekommen kannst, würde ich die gesamte 2. Phase in Deutschland machen, sofern du vor hast, künftig in Deutschland zu arbeiten. Dass Hessen für das Verfahren nur das PGCE verlangt, mag formal richtig sein, aber in den meisten Ländern beträgt das Referendariat 1 1/2 Jahre, so dass die Differenz zum einjährigen PGCE durch eine mindestens doppelt so lange Unterrichtserfahrung ausgeglichen werden muss, d. h. du musst das Induction Year anhängen und kommst dann auch zum QTS. Die Schweiz verlangt jedenfalls immer den QTS.
Hast du in Hessen auch abgeklärt, ob sie überhaupt ein PGCE MFL (D/F) berücksichtigen, wo du doch vollkommen andere Fächer studiert hast? Das Anspruchsniveau in Fremdsprachen ist in UK nicht mit den deutschen Zielvorgaben vergleichbar. Du magst dort als Muttersprachlerin DaF unterrichten können, aber eine deutsche Klasse zum Abitur zu führen, dürfte ohne entsprechendes Studium wohl nicht so einfach zu schaffen sein.
Bei die Entscheidung würde ich auch die Arbeitsmarktsituation berücksichtigen. Schau mal bei http://www.tes.co.uk, wie viele Stellenangebote für MFL-Lehrer es dort weltweit gibt. Vielleicht hast du dort bessere Berufsaussichten als in Deutschland. Auch kannst du nach fünf Jahren Aufenthalt in UK zusätzlich die britische Staatsbürgerschaft bekommen für den Fall, dass die EU auseinanderbricht.
Jorge
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