Beiträge von Jorge

    Im Moment siehts so aus, als ob die ganzen Nachteile des GB Systems auch hier eingeführt werden, die Vorteile aber nicht und dann sind wir noch schlechter dran...

    Die öffentliche Schule in Annan (SW-Schottland, ca. 8.500 Einwohner, kein sozialer Brennpunkt) sieht hier einen Lösungsansatz, um das Problem der NEDs (non-educated delinquents) eventuell in den Griff zu bekommen:


    "The community constable's role has been created so that the police can work with partnership agencies to create a school environment where we can reduce (!) incidents of crime and antisocial behaviour. It’s part of the job to make sure Annan Academy pupils are aware of the consequences of their actions and the negative impact that committing crimes has on them, their families and their school. The community constable is also tasked with improving relationships between pupils and the police and encouraging respect and positive citizenship.


    A large part of the day is spent patrolling the school grounds and surrounding area to provide a reassuring presence for everyone in the school and local community and also work with school staff and other agencies to provide appropriate advice and assistance to anyone who needs it."


    Wäre es ein Vor- oder Nachteil, dieses Modell in Deutschland zu übernehmen?

    Ist das Kind auf jeden Fall beihilfeberechtigt, unabhängig vom Einkommen des Partners (über Jahresentgeltgrenze).

    Wie schon oben erwähnt, ist nicht das Kind beihilfeberechtigt, sondern du bist es, allerdings nicht in jedem Fall, sondern nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, d. h. das Kind muss bei dir im Familienzuschlag berücksichtigt sein. Bis zur Volljährigkeit ist dies die Regel; darüber hinaus nur, wenn es in Ausbildung ist und bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Auf das Einkommen des Ehepartners kommt es dabei nicht an.


    Zitat

    Es muss ja auf jeden Fall privat versichert werden

    Nein, dazu besteht keine Pflicht. Es ist allerdings empfehlenswert, wenn du die Differenz zu 100 % der Kosten nicht selbst tragen möchtest.

    Gibt es etwas, dass ich ganz am Anfang nicht vergessen darf?

    Ja: http://www.das-dass.de (sollte man auch später nicht vergessen) :)


    Falls noch kein Klassenfoto mit Namenzuordnung aus dem Vorjahr verfügbar ist, wäre es hilfreich, Namensschilder zu malen und gleich am ersten Tag die Schüler einzeln oder bankweise nach Sitzordnung damit zu fotografieren. So lernt man die Schüler schneller kennen und weiß bei Elterngesprächen, von wem die Rede ist.

    Wie kommst du denn darauf, ich würde über die sicherlich sinnvolle Verschiebung der Kommunikationsprüfung spotten? ?( Ich habe mich lediglich auf die schwülstige Ausdrucksweise im letzten Satz bezogen.


    Prüfungen sollen vorrangig die Ergebnisse von Unterricht, die erreichten Schülerleistungen messen. Dies zu einer ‘Prüfungskultur hochzustilisieren, in welcher ‘die kommunikative Gesamtorientierung des Bildungsplans zukunftsweisend und konsequent umgesetzt wird’ halte ich ebenso für überzogen wie die ‘Unternehmensphilosophie’, die heute selbst eine Nudelfabrik zu haben vorgibt. Ein Aufbruch in alte oder neue Worthülsen ist nicht das, was ich von der neuen Regierung erwarte, was sich aber auch in anderen Verlautbarungen ankündigt.


    Im Übrigen hätte es deiner Aufklärung nicht bedurft. Ich unterrichte zwar nicht am Gymnasium, bin jedoch regelmäßig als Prüfer für moderne Fremdsprachen an (beruflichen) Gymnasien eingesetzt und mit der Diskussion um die Püfungsordnung einigermaßen vertraut.

    Eine ähnliche Frage könnte die katholische Kirche schon vor Jahrhunderten bei den Kartharern und Waldensern gestellt haben. Die Inquisition dürfte der menschlichen Gesellschaft wohl größeren Schaden zugefügt haben, als die 'Sektierer'.


    In Deutschland ist die Mitgliedschaft in christlichen Kirchengemeinschaften oder Organisationen, die nicht verboten sind, auch Direktoren und Lehrern gestattet. An konfessionell ausgerichteten Schulen als 'Tendenzbetrieben' dürfte das anders aussehen. Hier ist beispielsweise die Frage nach der Religionszugehörigkeit im Rahmen eines Bewerbegesprächs zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Tritt ein Lehrer an einer katholischen Schule aus der Kirchengemeinschaft aus und zu den Zeugen Jehovas über, kann dies ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein.

    Rundschreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 19.07.2011

    Abiturprüfung 2013:
    Verschiebung der Einführung der neuen Prüfungsformate in den modernen Fremdsprachen auf 2014


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in der schriftlichen Abiturprüfung 2013 ist die Einführung neuer Prüfungsformate in den modernen Fremdsprachen, die sogenannte Kommunikationsprüfung, geplant. Der vorgesehene Zeitpunkt der Einführung wird, insbesondere angesichts der Sondersituation Abitur 2012 an den allgemein bildenden Gymnasien, von nicht wenigen Schulleitungen und Lehrkräften mit Sorge betrachtet. Diese Sorgen wurden dem Kultusministerium auch von den Verbänden vorgetragen. Das Kultusministerium hat die geäußerten Einwände gewissenhaft geprüft und entschieden, den Zeitpunkt der Einführung der neuen Abiturprüfungsformate in den modernen Fremdsprachen von 2013 auf 2014 zu verschieben.


    Die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2013, die aufgrund der Verschiebung der Einführung der neuen Prüfungsformate in den modernen Fremdsprachen ihre Kurswahl überdenken möchten, werden auf die Möglichkeit der Umwahl der Kurse hingewiesen.


    Nach wie vor sieht das Kultusministerium in den neuen Prüfungsformaten der modernen Fremdsprachen eine zukunftsweisende und konsequente Umsetzung der kommunikativen Gesamtorientierung des Bildungsplans in die Prüfungskultur des Abiturs.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez. XY


    "zukunftsweisende und konsequente Umsetzung der kommunikativen Gesamtorientierung des Bildungsplans in die Prüfungskultur des Abiturs"


    Toller Satz! Man spürt bereits die angekündigte 'pädagogische Aufbruchstimmung im Land' unter Grün-Rot. :D

    In Baden-Württemberg werden gerade in größerer Zahl Hauptschulen geschlossen. Sicher ist da einiges aus der 'Konkursmasse' zu verwerten. Die Schule in unserem Dorf hat gerade einen kompletten zwei Jahre alten Chemiesaal aus dem Nachbarort für einen eher symbolischen Preis an Land gezogen.

    Bei öffentlichen Schulen ist das Land personeller, die Gemeinde sachlicher Träger. Der Gemeinderat muss die entsprechenden Mittel für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Räume bewilligen. Beantragen kann sie nur die Schulleitung, nicht ein einzelner Lehrer.


    Der Schulleiter Mahlmann hat in seinem Buch 'Pestalozzis Erben' beschrieben, wie er nach vielen vergeblichen Anträgen doch noch einen Neuanstrich des Treppenhauses seiner Schule erreichte: Mit Farbe aus dem Kunstraum malte er zu nächtlicher Stunde 'Ausländer raus!' an die Wände und meldete die Schmierereien an die Stadtverwaltung. Noch am selben Tag rückte ein Malertrupp an.


    Vielleicht lässt sich aber auch zusammen mit dem Hausmeister etwas im Klassenzimmer verbessern.

    "Ausgewählte Aspekte" bedeutet, dass sich der Veranstaltungsleiter nicht die Mühe machen möchte, eine saubere Gliederung zu erstellen, sondern sich zusammenhanglos einzelne Gebiete aus dem Themenbereich herauspickt. Solches kennt man ja schon aus den Vorlesungsverzeichnissen der Uni.

    In Baden-Württemberg führt immer das für den Wohnsitz des Kandidaten zuständige Gesundheitsamt die Untersuchungen durch. Somit besteht nur zwischen diesen eine Beziehung; der (bisherige) Amtsarzt hat weiterhin 'Zugriff' auf die untersuchte Person und kann zur Nachuntersuchung vorladen. Zieht diese Person in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes, wird dieses nur nach Aufforderung tätig. Diese müsste von der Bezirksregierung kommen, da nur sie den Vorbehaltsvermerk in dem Gesundheitszeugnis kennt.

    Ich bin ja nun verbeamtet...

    ..., aber nur auf Probe, d. h. der Dienstherr will in der Probezeit feststellen, ob eine Berufung auf Lebenszeit möglich und gerechtfertigt ist.


    Erkrankt ein Beamter während dieser Probezeit, so kann sein Dienstvorgesetzer einen Amtsarzt damit
    beauftragen festzustellen, ob der Beamte innerhalb der nächsten 6 Monate wieder dienstfähig werden kann. Ist die Prognose des Amtsarztes negativ, so ist dem Beamten per Verfügung die Beendigung des (Probe-) Beamtenverhältnisses mitzuteilen.


    Was steht denn auf der Bescheinigung des Amtsarztes? Hat er dort eine Wiedervorstellung vermerkt? In BW wird bereits vor der Ernennung zum Beamten auf Probe festgestellt, ob gegen eine spätere Verbeamtung auf Lebenszeit keine Bedenken bestehen. Man wird also normalerweise nicht zweimal untersucht.

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