Beiträge von Angestellte

    Danke, das wusste ich nicht.


    Das wirklich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile nachgezahlt werden, ist für mich persönlich ärgerlich, bzw. peinlich, weil ich mich nicht erkundigt habe, bevor ich auf meine Verbeamtung verzichtet habe. Da hätte ich mich ja auch einfach jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen können und trotzdem als Angestellte keine Nachteile in der RV gehabt.


    Als Finanzberaterin wäre ich eine echte Niete :depp: !

    Ich habe mal in einer 4. das Gleichnis vom Feigenbaum gemacht. Eignet sich wegen des offenen Endes auch prima für eine 6. Klasse, wird selten gemacht und wurde von den ja noch recht jungen Schülern erstaunlich gut umgesetzt. Bei Interesse schicke ich dir gerne meine Verlaufskizze (reicht auch für mehr als eine Stunde) per PN.

    In "Religionsunterricht praktisch 2" von Vandenhoeck und Ruprecht ist eine schöne Reihe dazu ausgearbeitet. Ich habe auch einmal ein Leporello zu den einzelnen Geschichten gebastelt, so dass zu jedem Abschnitt ein Symbol (z. B. das Kleid, der Kelch ...) zum Nacherzählen gezeichnet wurde - ganz ohne Text. Kam sehr gut an. Die Idee stammte auch aus einem Buch, aber ich weiß nicht mehr, welches es war.


    Nicht wundern wegen meines Profils, ich war 12 Jahre an der Grundschule.

    Hallo manu,


    habe ich das richtig verstanden, dass du nur die gewählten Elternvertreter (also nur 3-4 Leute) zu einer Sitzung einladen möchtest und nicht alle Eltern? Die Antworten bezogen sich aber eher auf einen Elternabend für alle Eltern.


    Bei uns ist das so: Die Elternvertreter können sich zu einer Sitzung zusammenfinden, wann sie wollen. Während der Schulzeiten können sie auch das Sitzungszimmer der Schule nutzen. Mich als Klassenlehrerin laden sie ein oder auch nicht, und ich sage je nach Terminlage zu oder ab. Wenn sie mich dabeihaben möchten, müssen sie ggfs. einen neuen Termin machen. Zu Eltern nach Hause würde ich auch nur im Rahmen eines von mir gewünschten Hausbesuches kommen.


    Wenn ich aber die Elternvertreter kurz informieren möchte, lade ich sie zu mir in die Schule ein und mache dazu 2 - 3 Terminvorschläge. Ich wüssste aber nicht, warum das 1,5 Std. dauern sollte.


    Zu einem Elternabend für alle laden die Elternvertreter ein, den Termin sprechen sie vorher mit mir ab. Letztlich ist aber auch ein Elternabend eine Versammlung der Eltern, zu der die Lehrer nur eingeladen werden. Mir ist auch noch nicht passiert, dass die Elternvertreter in Kauf genommen hätten, dass keine Lehrkräfte dabei sind, allerdings schon, dass ich für einen Diskussionspunkt gebeten wurde, kurz die Klasse zu verlassen.

    Ist es nicht vielleicht eher so, dass man im "Obas" (tut mir leid, ich weiß gar nicht, was das übersetzt eigentlich heißt - weil S-H) nicht wie im Ref. Beamte/r auf Widerruf ist, sondern angestellt? Da man beide aber finanziell gleich stellen möchte, spart sich der Arbeitgeber eben die Rentenversicherung. Damit sparst du dann natürlich auf die Arbeitnehmeranteile. Klar, dass das nur bei Leuten geht, die auch jung genug sind, um noch verbeamtet zu werden. Die Arbeitslosenversicherung muss sicherlich dennoch sein, damit man die schon erworbenen Ansprüche durch die Ausbildung nicht verliert. Refis haben dagegen ja in der Regel noch keine nennenswerten Zeiten als Angestellte hinter sich.


    Dass man (Renten-)nachversichert wird, wenn innerhalb von 5 Jahren keine Verbeamtung erfolgt, ist ja auch im Ref so. Das ist auch so, wenn man freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet. Was mich allerdings schon länger interessiert, werden dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachbezahlt???


    Vielleicht weiß das ja jemand?

    Kleine Ergänzung von mir: Du musst nicht unbedingt in der privaten Krankenversicherung bleiben. Man kann sich auch bei hohem Verdienst freiwillig gesetzlich versichern. Der Krankenkassenbeitrag ist dann bei einer bestimmten Höhe gedeckelt, wenn man sehr viel verdient.

    Wenn man aus der Privaten KV kommt und über der Bemessungsgrenze verdient, muss man schon in der PKV bleiben (wie gesagt mit 50 % Beitrag), ebenso wenn man keinerlei Einkünfte hat (also keinen Anspruch auf ALG 2). Versichern muss man sich dann natürlich zu 100 %, die Summe sollte man bei der Krankenkasse erfragen. Es gibt da ja heute so einen Standard-Tarif. Die GKV versichert oberhalb der Bemessungsgrenze nicht, wenn man vorher in der PKV war.


    Wie von Friesin bereits geschrieben: Anspruch auf ALG 1 hat nur, wer auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Ich war auch davon ausgegangen, dass kein Anspruch auf ALG 2 besteht, weil mir ein solcher Schritt ganz ohne Verdienstaussichten oder Rücklagen nun doch etwas zu wagemutig erschien.


    Ich selbst war vor 17 Jahren nach dem Ref. schwanger, kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (das damilige ALG 2) und die PKV wollte von mir unbezahlbare Summen (O-Ton: "Ein brennendes Haus zu versichern, ist nunmal sehr teuer" :cursing: ) In die GKV kam ich nur weil ich nach langem Betteln doch noch eine Vertretungsstelle bekam und so wieder versicherungspflichtig wurde.


    Und noch einmal: Man kann auch von der Rente leben, für den Pensions-Höchstsatz muss man heutzutage ja auch bis zum Schluss voll arbeiten. Für die Zeit als Beamtin wirst du ja voll nachversichert. Gut, Krankenkasse und Steuern müssen die Rentner heute auch zahlen, aber bei einem ordentlichen Verdienst kann man ja auch privat vorsorgen.


    Deine beruflichen Perspektiven würden mich auch sehr interessieren :rolleyes: .

    Hallo Lisalil,


    soviel ich weiß, wird man in der Rentenversicherung nachversichert, wenn man aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet. Die Pension ist dann futsch, aber man bekommt Rente, als wäre man die ganze Zeit angestellt gewesen. Ist zwar mit einer Pension nicht vergleichbar, aber die meisten können auch davon leben. Angeblich werden einem sogar die vollen Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge nacherstattet, die Angestellte ja während der ganzen Zeit selbst bezahlen mussten. Ich bin mir aber nicht sicher - und ich kenne halt niemanden, der diesen Weg gegangen ist - ob der Arbeitgeber dabei wirklich die ganzen in deinen 10 Jahren Beamtentätigkeit bezahlten Bezüge zugrunde legt. Lass es mich bitte wissen, wenn du es herausgefunden hast.


    Wenn du zuviel verdienst (die derzeitige Bemmessungsgrenze kann man googeln), musst du in der PKV bleiben, der Arbeitgeber übernimmt aber 50% der Kosten, sofern diese nicht über dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse liegen. Unterhalb der Bemessungsgrenze kannst du in die GKV, allerdings gibt es hier eine Altersgrenze. Falls du dich selbständig machen willst, wirst du wohl auch in der PKV bleiben müssen/dürfen, aber da kann dir deine Krankenkasse sicher die genauen Bedingungen nennen.


    Problematisch ist aber, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, du solltest also besser einen recht sicheren neuen Job haben.


    Wäre schön zu erfahren, welche Entscheidung du treffen wirst, und später einmal (so in ein bis zwei Jahren) ob sie richtig war.


    Ich wünsche dir dabei ein glückliches Händchen :thumbup:
    Die Angestellte

    Das ist ja verrückt, dass das in jedem Bundesland anders ist. Da werde ich morgen gleich mal nachfragen bei uns im Kollegium. Ich bin ja GKV und da gibt es nix - aber im Drogeriemarkt superbillige Lesebrillen ;) .


    Meine Implantate für 8000 Euro haben schon mehr geschmerzt (finanziell meine ich), aber sie sind einfach so schön und alltagstauglich. Da wäre ich dann doch auch gerne Privatpatient mit Beihilfeanspruch.

    Nachtrag: Unser Förderverein weigert sich in solchen Fällen zu zahlen mit der nachvollziehbaren Begründung: Das Geld soll allen Kindern zugute kommen und nicht nur denen, die garantiert keine Mitglieder im Förderverein sind. Für Einkommensungerechtigkeiten fühlt sich der Förderverein nicht zuständig.


    Natürlich ist auch das Klassenkassengeld dafür nicht gedacht - aber was denn tun? Ich habe doch kein Inkasso-Büro! Meine Elternvertretung sah das zum Glück ebenso und hat ihr ok gegeben. Vor der gesamten Elternschaft haben wir das natürlich nicht breitgetreten. Aber zur Klassenkasse haben wenigstens auch diese Eltern ihr Scherflein beigetragen.

    Bin gerade zurück von einer Klassenfahrt und hatte fast alle genannten Fälle.


    Zecke: keinesfalls selbst entfernen, du kannst das infizierte Blut der Zecke in die Wunde drücken!


    Zum Arzt: mit Taxi, von den Eltern bezahlen lassen. Wenn das Geld nach dreimaligem Anmahnen nicht kam, habe ich es aus der Klassenkasse genommen. Die betreffenden Eltern habe ich darüber informiert, damit sie wenigstens wissen wer bezahlt hat (nämlich auf keinen Fall ich). Ich kann mir aber vorstellen, dass das sogar von der Krankenkasse übernommen wird, einen Krankenwagen müssten die ja auch bezahlen. Das hat uns übrigens der Heimleiter aus genau diesem Grund empfohlen - verrückt irgendwie!


    Reinigung der Matratze (kostete bei uns nur 6,50 Euro) habe ich ebenfalls von den Eltern geholt. Sonst wieder Klassenkasse, ob es sich bei dem Betrag lohnt, die Haftpflichtversicherung einzuschalten, müssen die Eltern selber wissen, sie sollte es aber übernehmen.


    Ein Tipp: Nehmt reichlich Plastiktüten mit! Ein Kind musste sich im Bus übegeben und die begleitende Kollegin hat auf die Schnelle ihren Regenhut gegriffen - den konnte sie dann wegwerfen. Die Eltern haben das zwar erfahren, hielten es aber nicht mal für nötig, sich zu bedanken oder nach dem Preis zu fragen. :thumbdown:


    Du solltest die Eltern im Info-Brief auch bitten, dich zu informieren, wenn ihr Kind Bettnässer ist. Die meisten Heime haben dafür extra Matratzenbezüge, wenn nicht, von den Eltern mitgeben lassen (wer ein Bettnässer-Kind hat, hat auch solche Bezüge).


    Dir eine schöne Klassenfahrt und schönes Wetter - das hatten wir wenigstens :thumbup: !

    In S-H dürfen Angestellte Lehrkräfte keine unbezahlte Mehrarbeit machen, kann mir nicht vorstellen, dass das in RLP anders ist.


    Um die Mehrarbeit bezahlt zu bekommen muss sie aber angeordnet sein, du solltest also zumindest den Vertretungsplan kopieren, damit du die Anordnung im Zweifelsfall auch nachweisen kannst. Den Antrag auf die zusätzliche Zahlung schicke ich immer fein auf dem Dienstweg an das Ministerium (hat zumindest bei Klassenfahrten bei mir immer ganz hervorragend und schnell geklappt). Möglicherweise ist für dich dann auch ganz schnell Schluss mit der Mehrarbeit, die Schulleitung sieht ja deinen Antrag und weiß, dass möglicherweise nachgefragt wird.


    Wenn es um regelmäßge Mehrarbeit geht, sollte deine Schulleitung einen Antrag auf eine entsprechende befristete Deputatserhöhung stellen. Bei uns zumindest werden diese Unterrichtsstunden besser bezahlt als die als "Überstunden" geleistete Mehrarbeit.


    Also am besten gleich morgen den Antrag stellen, von allein denkt keiner daran dir mehr zu zahlen.

    Was ist denn das jetzt? Das hatte ich doch geschrieben:


    Beihilfeanspruch trotz GKV nur in Ausnahmefällen= Wenn die GKV nicht zahlt (was ja glücklicherweise ein Ausnahmefall ist).


    Natürlich kann man sein Kind auch privat versichern lassen, wenn man das niedrigere Gehalt als Beamter hat. Ich war nur davon ausgegangen, dass man das freiwillig nicht tun würde wegen der zusätzlichen Kosten.


    Dass man als Wenigerverdienender Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV hat, hatte ich doch geschrieben - wieso Blödsinn!


    Da muss einem doch nicht gleich schlecht werden - DAS ist Blödsinn!

    Irgendwie verstehe ich die Frage nicht so recht. Es ist doch so:


    Wer angestellt ist, wird automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Dort ist man zu 100 % verichert, hat also keinen Beihilfeanspruch.


    Im Ref ist man verbeamtet, hat also Beilhilfeanspruch sofern man nachweisen kann, dass eine private Krankenkasse die restlichen 50 % übernimmt. Wird man von der PKV (aus welchen Gründen auch immer) nicht angenommen, muss man sich zu 100 % in der GKV selbst versichern, also wieder kein Beihilfeanspruch. Wenige Ausnahmen gibt es für Sachen, die die GKV nicht übernimmt, die aber dennoch beihilfeberechtigt sind (ist glaube ich bei Zahnersatz und Brillen anteilsmäßig möglich).


    Sollte dein Mann arbeitslos sein, kannt er sich über dich und deinen Beihilfeanspruch privat versichern lassen. Hier gelten aber andere Prozentsätze. Wenn er aber Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird er wieder automatisch GKV-Mitglied, wieder kein Beihilfeanspruch.


    Solltet ihr Kind/er haben, werden die bei dem versichert, der das höhere Gehalt hat. Auch hier übernimmt die Beihilfe einen höheren Prozentsatz als durch die PKV abgedeckt wird. In der GKV sind ja sowiese alle nichtverdienenden Familienmitglieder kostenlos mitversichert, wieder kein Beihilfeanspruch.


    War jetzt mit "öffentliche Kasse" die GKV oder die Beihilfestelle gemeint?

    Da ich weiß wie "gut erreichbar und auskunftsfreudig" die Leute, die unser Gehalt berechnen sind,schicke ich dir auch mal meine Vermutung:


    Du bis wahrscheinlich noch nicht so lange mit dem Ref fertig. In der Zeit hast du keine RV-Beiträge bezahlt. Wenn du jetzt innerhalb von 5 Jahren (in S-H) nicht verbeamtet wirst, muss dich das Land nachversichern, damit du keine Lücke in deiner Rentenanwartschaftszeit hast. Wenn du verbeamtet wirst, zählt die Zeit ja sowieso. Jetzt wollen die vom Land die Nachversicherung wohl aufschieben, weil noch eine Verbeamtung möglich ist 8o . Da wären die RV-Beiträge des Arbeitgebers ja verschenkt.


    Das andere ist die Pflichtversicherung bei der VBL, die alle angestellten Lehrkräfte automatisch haben, war früher mal ne richtig gute Zusatzrente. Wenn du verbeamtet wirst, kanst du dir deine Beiträge auszahlen lassen. Bescheide kommen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen.


    Alle Angestellten sind rentenversichert.


    Also einfach alles nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen, die werden schon nachfragen, wenn irgendwas unklar ist.


    Gruß
    Angestellte

    Da es hier besser passt, antworte ich ma hier und nicht beim gleichen Post unter "Seiteneinstieg". Ich habe eine freiwillige Riester-Vericherung bei der VBL, leider nur den Mindestbeitrag. Es sagen einem ja so viele, dass es gar nicht lohnt, weil alle Steuervorteile jetzt bei der Auszahlung später wieder kassiert werden. Dennoch habe ich diese Versicherung abgeschlossen, weil mir einfach die Disziplin zum Sparen ohne so einen festen Rahmen einfach fehlt.Hätte ich bloß gleich eine höhere Summe genommen, dann wären auch die Vorausberechnungen (ich glaube, die kommenjährlich) ein wenig befriedigender.


    Da es ein Riester-Vertrag ist, ist es der VBL völlig gleich, ob du im ÖD oder sonstwo und für wie lange beschäftigt bist. Die anderen kennen halt diesen Verband nur nicht.


    Die Bedingungen sind wie bei jedem Riester-Vertrag, was aussteigen, auszahlen oder ruhen lassen angeht. Da geht man kein Risiko ein.


    Irgendwie werde ich aber aus meiner Gehaltsabrechnung nicht schlau: Ich hatte bisher gedacht, dass man nur Steuern, aber nicht Sozialversicherungsbeiträge beim Riestern spart (vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären?) . Deshalb kann man es dann auch als Beamter getrost weiter zahlen, um später ein kleines Zubrot zu haben (auch uns hat man mal versprochen: "Die Renten sind sischär"). Aber auch, wenn es sich wirklich ganz und gar nicht lohnt, kann man die Versicherung ja einfach ruhen lassen, z. B. auch wenn man arbeitslos wird. Und noch ein Vorteil: Riester-Sparguthaben werden nicht aufs ALG II angerechnet).


    Also dann: Fröhliches Riestern!

    Ich habe mich vor 10 Jahren (mit 42) entschieden, die Verbeamtung abzulehnen. Damals gab es allerdings noch den BAT und die Versorgungsleistungen durch die VBL-Pflichtversicherung waren noch ungleich besser. Hätte nie gedacht, dass uns die Gewerkschaften dermaßen eins auf den Deckel geben :cursing: !


    Meine Gründe damals:


    - hatte vor vielleicht an eine Privatschule zu gehen, oder was ganz anderes zu tun (ich weiß, man wird nachversichert, aber wer tut das schon?)
    - die PKV hätte mich wegen einer (im nachhinein unbedeutenden) Vorerkrankung nicht genommen, daraus ergibt sich, dass
    - ich in der GKV Ag- und An-Anteil hätte bezahlen müssen (dazu dem Staat die Beihilfe geschenkt hätte)
    - hatte 2 Kinder (unverheiratet) kostenlos mitversichert
    - wollte nie voll arbeiten, dadurch waren natürlich auch die Sozialversicherungen geringer als bei einer vollen Stelle
    - war über den 2. Bildungsweg gekommen und hatte dadurch schon 25 Jahre in der Rentenversicherung anerkannt, aber leider bisher nur wenig eingezahlt
    - dachte mir also, dass es mit der Pension ja auch nicht so dolle werden kann (zumal sich die Bedingungen für die Beamten ständig verschlechterten)
    - darf als Angestellte keine unbezahlte Mehrarbeit machen
    - bekomme für die Zeit von Klassenfahrten volles Gehalt (jedenfalls in S-H)
    - brauch mich bei den unsäglichen Diskussionen auf "Nicht-Lehrer-Parties" weder wegzuducken noch aufzuregen
    - möchte mit 62 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden, wenn alles klappt, und von der Rente meines Mannes mit leben, bis ich dann mit fast 67 meine Rente regulär beantrage. Die Krankenkasse ist dann ja für mich kostenlos. Im nachhinein ist dies Argument aber blöd; ich wusste einfach nicht, dass man beim Kündigen des Beamtenverhältnisses die vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachversichert bekommt. Jedenfalls habe ich das so verstanden (wieder was verschenkt)
    - und zuletzt, gaaanz subjektiv -also bitte nicht wieder schimpfen- : ich habe das Gefühl für meine Arbeit bezahlt, und nicht durch den Staat alimentiert zu werden (stamme aus einer alten Kaufmannsfamilie, das prägt irgendwie)


    Wenn ich jetzt alles gegeneinander abwäge, war die Entscheidung damals aus finanziellen Erwägungen falsch, trotzdem fühle ich mich als Angestellte wohl.


    Diesen Widerspruch halte ich aus. Du musst schauen, was dir wichtig ist.

    Ich selbst war 30 (mit 1 Kind) als ich das Referendariat angefangen habe, gegen Ende war ich dann schwanger, habe aber die Prüfung noch geschafft. Soweit nicht ungewöhnlich, aber einbe Freundin hat vor ca. 30 Jahren ihr 1. Staatsexamen als Gymnasiallehrerin für Mathe und Philo gemacht. Danach war sie dann Lebenskünstlerin, hat sich mit einem Halbtagsjob (ohne Bezug zum Studium) über Wasser gehalten und war mit ihrem Leben (ohne Kinder) sehr zufrieden. Doch dann verlor sie den Job und hatte als mittlerweile Ü 50 auf dem Arbeitsmarkt keine Chance auf eine halbweg anständig bezahlte Arbeit. Auf dem Arbeitsamt sah man, dass sie diese uralte Examen hatte und riet ihr, sich zu bewerben. Nun ist sie mit mittlerweile 54 Jahren also im Ref (Beamtin auf Widerruf) an einem Gymnasium und man sagte ihr, dass ihre Aussichten mit der Fächerkombi ganz hervorragend seien. Es ist zwar nicht ganz einfach so spät neu anzufangen, scheint aber gut zu klappen. Viellecht ist ein höheres Alter ja sogar ein Vorteil, weil die SuS einen eher als Autorität akzeptieren.


    Also ich denke, du solltest es probieren. Zumal im ÖD ja weder Kinder noch Alter ein Einstellungshindernis sind.

    Englisch und Mathe hätten als Langfächer den Vorteil, dass du nicht so viele Schüler hast und dir deshalb auch nicht so viele Namen merken musst. Als Klassenlehrer hättest du richtig viele Stunden in deiner Klasse und dadurch viel mehr Einfluss auf die Entwicklung der Lerngruppe.


    Heißt das bei euch wirklich Mittelschule? Nicht Gemeinschafts-, Gesamt-, Werkrealschule oder einfach Sek I? Was ist denn dann die Unterschule bzw. die Oberschule?


    Informatik könnte man dann ja noch als sog. Neigungsfach später mal unterrichten. Der Bedarf ist da (jedenfalls bei uns in S-H) so groß, dass es nicht genug ausgebildete Lehrkräfte dafür gibt.


    Vorher mal hospitieren gehen, auch an verschiedenen Schularten, ist auf jeden Fall gut.


    Alles gute im Studium und viel Erfolg
    Angestellte

    Bei uns ist es recht aufwändig: Jede/r gibt ein richtiges großes Frühstück für alle aus. Einige mit mehr selbstgemachten andere mit gekauften Sachen. Manchmal sogar warmes Essen (Suppe, Würstchen ...). Einige geben sich auch noch rinhtige Mühe mit der Deko. Damit man nicht an seinem Geburtstag die Arbeit hat, ziehen alle am Anfang des Schuljahres einen "Geburtstagspartner" für den man dann das Geburtstagsfrühstück ausgibt. Deswegen ist es wohl auch so ausgeufert, weil man dem/der anderen es ja besonders schön (mindestens so schön wie bei einem selbst) machen möchte.


    Für meinen Geschmack etwas viel, andererseits ist es aber immer wieder schön, sich an seinem Geburtstag an einen gedeckten Tisch setzen zu können und "Hof zu halten".


    Ach ja, wir sind 25 (!) Kolleginnen, also nicht ganz billig so ein Geburtstag.

    Ja, das sehen Sie wohl genauso wie ich und meine Förderschulkollegin.


    Wenn ich jetzt versuche, die Fragen zu beantworten, so bezieht sich das auf meine Erfahrungen in einer Grund- und Hauptschule, jetzt Gemeinschaftsschule. Unterschiedliche Kreise in S-H verfahren da auch durchaus unterschiedlich. Über ein wenig Einblick, gerade für den Bereich sozial-emotionaler Förderbedarf verfüge ich allerdings, weil es bei uns ein Kooperationsmodell zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe gab (zwischenzeitlich Regierungswechsel, daher alles wieder auf Eis gelegt), in dem ich für den Bereich der Lernnpläne an der Regelschule zuständig war. Es gibt hier keine richtigen Förderschulen e-s, sondern die gar nicht mehr in der Regelschule zu beschulenden Kinder gehen dann auf Schulen in privater Trägerschaft, die vom Jugendamt bezuschusst werden. Sie sind offiziell aber immer noch einer Regelschule zugeordnet (sehr kompliziertes Verfahren!).


    Siehe z. B.: http://kiel.cylex.de/firma-hom…hencke-heime-2168439.html
    oder hier: http://www.heilpaedagogium-eckernfoerde.de/


    Zum Teil wohnen die Schüler dann auch dort in Wohngruppen, es gibt aber auch Tagesschüler.
    Eine Alternative sind sog. Schulbegleiter (z. B. bei Autisten, oder der Gefahr von Selbstverletzungen), aber auch die sind nur sehr schwer zu bekommen und auch nicht immer optimal ausgebildet (Preisfrage!). Die Förderschullehrer sind in diesem Bereich schon jetzt eher beratend tätig.


    Sprachheilschulen mit eigenen Klassen gibt es in meinem Kreis nicht mehr, die sind alle bestimmten Grundschulen zugeordnet.


    Bei Förderbedarf L gibt es die schon erwähnten Integrationsklassen, die natürlich sehr personenabhängig mal mehr und mal weniger gut funktionieren. Sehr schwer ist es für die nun erstmalig mit diesen Kindern konfrontierten Realschulkollegen/innen in den neuen Gemeinschaftsschulen. Doch das wäre allein schon ein Thema für sich.


    Ansonsten gibt es die ganze Bandbreite, je nach Grad der Behinderung. Möglichst wird versucht, die Kinder in der Regelschule unterzubringen. So reisen dann z. B. Lehrer für Hör- oder Sehgeschädigte von Schule zu Schule und versuchen vor Ort zu helfen und zu beraten. Auch das kann gut funktionieren, wenn wirklich alle engagiert zusammenarbeiten (incl. der Eltern).


    Das "Modell Schleswig-Holstein" würde ich selbst gerne kennen. Aber geredet wird bei uns tatsächlich schon länger darüber.


    Inklusion gibt es m. W. in Schleswig-Holstein noch nicht.


    Einen schönen Abend noch wünscht


    die Angestellte

Werbung