Beiträge von Angestellte

    Ich vermisse die Forderung nach einer Anhebung des Bruttogehaltes für Angestellte unabhängig von einer prozentualen (und auf die Beamten zu übertragenen) Gehaltserhöhung. Eine Verringerung der Deputate, besonders in Grundschule und Sek I ständen auch noch auf meiner Wunschliste. Aber gut, man kann ja nicht alles haben, wenn man denn schon streiken darf. Vielleicht ist es bei uns in S-H auch bald mal soweit.

    Hier ein Artikel über die wundersame Vermehrung der Schüler mit Förderbedarf G im Zuge der Inklusion in Kiel:


    http://www.kn-online.de/Schles…werden-zu-oft-abgeschoben



    Das ist wohl die einzige Möglichkeit, damit die Kinder noch in den Genuss einer wirklichen Förderung kommen. Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt esE gibt es hier überhaupt keine zusätzlichen Stunden, sondern nur Beratungen. Hier bietet es sich schon länger an, den Förderbedarf L festzustellen, damit wenigstens ein paar Stunden Doppelbesetzung dabei herauskommen.

    Solange du beihilfeberechtigt bist, darfst du zwar in die gesetzliche Krankenkasse, aber du musst nicht. Denn das hieße ja, dass man dich zwänge, auf die Beihilfe zu verzichten, da die GKV nur zu 100% versichert.


    Ich frage mich aber, wie es bei diesem Beschäftigungsverhältnis mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aussieht. Gibt es das, dass man die zahlen muss, von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht aber ausgenommen ist, da Beihilfe gewährt wird?


    Eigentlich müsstest du doch noch Beamtin auf Widerruf sein, kann man diesen Status so einfach in ein anderes Bundesland mitnehmen? Oder wurdest du vielleicht in deinem alten Bundesland beurlaubt, um in dem anderen als Angestellte arbeiten zu können? Das hieße m. W. aber auch, dass du in dieser Zeit keinen Beihilfeanspruch hast und dich folglich gesetzlich versichern musst.

    Ich war davon ausgegangen, dass du die Versicherung von Elternteil und Kind in der GKV meintest. Da gibt es wohl keinen eigenen Beitrag für das Kind unter 18 Jahren. Elternteil in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze) und Kind in der GKV freiwillig versichert (mit eigenem Beitrag - berechnet nach welchem Einkommen?), geht das wirklich?


    Von einer Kollegin, die ein behindertes Kind geboren hat, weiß ich, dass die Private Krankenkasse zwar versucht hat, die Versicherung abzulehnen, damit aber nicht durchgekommen ist. Wie das gelaufen ist, müsste ich nochmal konkret nachfragen. Wie hätte denn dieses Kind in der GKV versichert werden können? Freiwillig mit Höchstbeitrag und das doppelt, weil der Arbeitgeber (Land) ja nichts dazu zahlt?

    Mal davon abgesehen, dass das ja nicht unbedingt stimmt, weil die Kinder auch in der GKV evtl. selber versichert sein müssen

    Das wären aber doch wohl die absoluten Ausnahmefälle, dass ein Kind (unter 18 Jahren) ohne eigenes Einkommen eigene Beiträge zu zahlen hätte; kann mir nur sowas wie Mieteinnahmen wegen einer Immobilienerbschaft o.ä. vorstellen.


    Unbestritten sind die Lebenshaltungskosten mit Kindern höher, aber dafür ist doch nicht die Beihilfe zuständig. Sollte sie dennoch dafür zahlen sei's allen gegönnt.

    Der Beihilfeanspruch steigt egal, wo die Kidner versichert sind!

    Das wusste ich wirklich nicht! Erscheint mir auch irgendwie ungerecht, da für die Kinder ja kein Cent in der GKV zu zahlen ist, warum sollte dann der Elternteil, der allein in der PKV ist, sich nur zu 30 % versichern müssen.


    Ansonsten habe ich es ja auch so gemeint. Unverschämt ist nicht der unterschiedliche Beitrag zur jeweiligen Krankenversicherung (das sind nunmal zwei völlig unterschiedliche Systeme), sondern, dass das Land sich bei Beamten einfach voll aus der Verantwortung ziehen kann, wenn die sich gesetzlich versichern.

    Ich nehme einfach mal an, dass es sich um eine feste Planstelle handelt und nur der Status geändert werden soll. Ich denke, dass es entscheidend ist, ob du später mal mehr Stunden arbeiten möchtest. Im Moment mag der Vergleich der Nettogehälter vielleicht sogar zugunsten des Angestelltenverhältnisses ausfallen aufgrund der höheren PKV-Beiträge. Hast du eigentlich bedacht, dass du bei 2 Kindern mehr Beihlife bekommst, oder sind die über den Vater gesetzlich versichert? Also wenn du die Stundenzahl als Angestellte erhöhst, steigen auch PKV, RV, und AlV Beiträge an. Als Beamtin gehen vom Brutto-Gehalt ja nur die Steuern ab, die Beiträge zur PKV sind gehaltsunabhängig.


    Sich als Beamtin gesetzlich zu versichern heißt, dem Land jede Beteiligung an den eigenen Krankheitskosten zu schenken (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Brille, bei denen die Beilhilfe dann doch etwas dazuzahlt) und das bis zum Lebensende. Irgendwie ja auch ein Gehaltsverzicht, finde ich. Mich ärgert schon lange, dass man nicht zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor die Wahl gestellt wird, sich gesetzlich (natürlich mit Übernahme des Arbeitgeberbeitrages) oder privat zu versichern. Außer den historischen Gründen scheint mir das ein Ergebnis der Lobbyarbeit der PKVen zu sein.

    Doch das ist definitiv ein gutes Projekt für den Hauptschulabschluss. Würde ich als Projektbetreuerin annehmen, aber natürlich eine genauere Beschreibung verlangen. Ich könnte mir vorstellen, dass es in Richtung Bäckerhandwerk ginge und/oder oder Vergleich der Brotherstellung und der Geschichte des Brotes in verschiedenen Ländern. Auf die Verkostung im Rahmen der Projektpräsentration tät ich mich wirklich freuen. Natürlich wären auch die anderen genannten Schwerpunkte denkbar, das kommt sicher ganz auf die Interessenlage der Projektgruppe an. Bei uns müssen sich die Schüler schon ein bisschen Gedanken gemacht und ein grobe Planung vorgelegt haben, bevor sie sich an einen Betreuer ihres Vertrauens wenden.

    @ immergut: Danke für den Hinweis, normalerweise denke ich daran auch, aber ich war so in Eile, weil ich um 18.00 Uhr bei einer Kollegin zur Feier ihrer Pensionierung eingeladen und schon sehr spät dran war :prost: .


    @ chressi: Also ich würde keinem mehr den freiwilligen Verbleib im Angestelltenverhältnis raten, obwohl die Entscheidung für mich persönlich immer noch ok ist. Wie erwähnt, die volle Flexibilität hat man durch das Kündigungsrecht im Beamtenverhältnis noch stärker als im Angestelltenverhältnis, denn hier ist man an Kündigungsfristen gebunden. Die Nachversicherung in der Rentenversicherung erfolgt bei der Entamtung für lau, d. h. Arbeitgeberanteile werden nachentrichtet und die nicht einbehaltenen Arbeitnehmeranteile (die den Angestellten monatlich vom Gehalt abgezogen werden) gibts obendrauf. An der Rente wird ja nun auch schon lange rumgebastelt, auf jeder Vorausberechnung steht auch immer, dass diese nicht verbindlich ist.


    Hauskauf, Autoversicherung usw. gabs für mich allerdings auch zu den Beamtenkonditionen (hat man mir jedenfalls so gesagt), ÖD reichte dafür aus.


    Das alles schreibe ich nicht aus Neid (wird mir gerne mal unterstellt), sondern damit niemand diesen Schritt allzu leichtfertig macht.


    Allen ein schönes Wochenende mit möglichst wenig Korrekturen
    wünscht die Angestellte


    Da fällt mir noch ein: Eine Nachversicherung durch die VBL gibts sicher nicht, das wäre dann doch ein Nachteil der nachträglichen Entamtung.

    Mehr Rente als Pension wird es wohl nie sein, die Ausbildungszeit zählt ja bei den Angestellten auch nicht als Beitragszeit. Krankenkasse und Steuern müssen wir auch zahlen.


    Mit Teilzeit und späterem Einstieg hast du natürlich recht, nur als ich die Verbeamtung abgelehnt habe, gabs halt noch den BAT, und das war wirklich eine ganz andere Kiste.


    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist m. W. wie bei allen Angestellten Arbeitnehmern: 9 Wochen Gehaltsweiterzahlung, dann Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse
    (irgendwas um 70 % vom letzten Netto), tja und dann das normale Programm: ALG I, evtl. ALG II, evtl. Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert (ein wirklicher Vorteil des Angestelltenstatus'), evtl auch Frührente (nicht zu vergleichen mit vorzeitiger Pension)

    Hallo chressy,


    ich habe jetzt nochmal nachgesehen und verstehe es so: Früher hat die VBL-Pflicht die Differenz zwiwschen Pension und Rente fast ausgeglichen, egal welchen Rentnenabspruch man hatte. Heute muss man, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente Punkte erwerben. Mein Fall scheint speziell zu sein, weil ich fast nur Teilzeit gearbeitet habe. Früher hätte die VBL die Differenz zur Teilzeitbeamtin ausgeglichen, jetzt erwerbe ich aber weniger Punkte durch die Teilzeit. Außerdem kommt es natürlich stark darauf an, wie lange man eingezahlt hat. Da ich über den 2. Bildungsweg gekommen bin und erst mit 34 Jahren richtig eingestiegen bin, fehlen mir natürlich einige VBL-Punkte. Vorher habe ich zwar eine Lehre gemacht und einige Jahre gearbeitet, aber leider trotz Vollzeit nicht genug verdient, um ordentliche Rentenansprüche aus dieser Zeit zu haben.


    Hier ein Auszug aus Wiki
    Berechnung und Finanzierung [Bearbeiten]
    Ursprünglich war gedacht, den Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Altersversorgung zukommen zu lassen, die zusammen mit der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) den Beamtenpensionen nahe kommen sollte; der Name Versorgungsanstalt weist noch darauf hin. Hieraus entstand ein besonderes Berechnungsprinzip, indem die VBL eine Gesamtrente (die so genannte Gesamtversorgung) feststellte und die jeweils gezahlte GRV-Rente mittels der VBL-Betriebsrente auf den von ihr ermittelten Gesamtversorgungsbetrag auffüllte. So konnten z. B. zwei gleich lang und immer in gleicher Gehaltsstufe Beschäftigte unterschiedlich hohe Betriebsrenten erhalten, wenn sie (aus welchen Gründen auch immer) unterschiedlich hohe GRV-Renten hatten; diese wurden mit unterschiedlich hohen Betriebsrenten auf den gleichen Gesamtbetrag aufgefüllt. Seit Umstellung auf ein Punktesystem sind die VBL-Leistungen unabhängig von der staatlichen Rente.
    Der Beitrag für pflichtversicherte Arbeitnehmer im Abrechnungsverband West beträgt (seit 1. Januar 2002) 7,86 Prozent des (zusatzversorgungspflichtigen) Entgelts. Davon trägt der Arbeitgeber 6,45 Prozent und der Beschäftigte als Eigenanteil 1,41 Prozent.

    Bin zwar nicht Fossi, aber angestellt. Früher zur BAT-Zeiten, war die VBL-Pflichtversicherung wirklich ein schöner Batzen. Sinn des BAT war ja auch, die Angestellten mit den Beamten möglichst gleich zu stellen, deswegen gab's damals ja auch noch die ganzen Zulagen.


    Dann kam aber der TvÖD und mit ihm Verdi. Da steht dann m. E. eher die Ideologie dahinter, dass die Angestellten im ÖD es nicht besser haben sollen als die Angestellten der Freien Wirtschaft. Also: Zulagen gestrichen, VBL-Pflichtversicherung eher im Witzbereich. Habe jetzt keine Lust meine letzte schriftliche Mitteilung vom VBLrauszusuchen, weiß aber noch genau, dass ich mich mal wieder ziemlich geärgert habe, wie sehr Verdi uns bei den Verhandlungen zum TvÖD über den Tisch gezogen hat.

    Mir wurde immer wieder (auch in diesem Forum) gesagt, dass es finanziell gesehen absoluter Wahnsinn wäre, auf den Beamtenstatus freiwillig zu verzichten.


    1. Du kannst jederzeit ohne Frist dich selbst emtamten lassen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden in voller Höhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) nachentrichtet. Da das Beamtenbrutto sowieso schon höher ist, machst du da auf keine Fall ein Minus. Im Gegenteil werden dir ja die Arbeitnehmeranteile, die bei Angestellten monatlich vom Gehalt abgehen obendrauf geschenkt.


    2. In die GKV kannst du als Angestellte zurück, sobald du unter die Einkommensgrenze (unter 48600 Euro/Jahr) fällst und ein bestimmtes Alter (55 Jahre) nicht überschritten hast. Vorerkrankungen interessieren die GKV nicht. Ansonsten gibt es ja den Standardtarif der PKV, zu dem dann der Arbeitgeber auch die Hälfte dazu zahlt. Wird aber leider in der Rente teurer, weil es keine Beihilfe (70% in S-H für Pensionäre) gibt.


    Also überlege dir gut, ob du - so wie ich - mit den finanziellen Nachteilen glücklich werden kannst

    @ SteffdA: Ist ja auch ein von Cornelsen selbst stammende Darstellung, Kritik an der Methode wird man da wohl eher nicht finden, aber mit deiner hast du durchaus recht. Vor allem sind die Schüler schwer wieder auf den Text zu fokussieren, wenn die Bilder (so vorhanden) falsch interpretiert wurden und dementsprechend eine falsche Erwartungshaltung hervorgerufen wurde. Ist aber dennoch eine Methode, mit der ich recht gute Erfahrungen gemacht habe, besonders, wenn sie eingeschliffen ist.


    Passende Bilder sind aber durchaus hilfreich, in der Sek 1 sicher mehr als in Beruflichen Schulen.

    Ich habe mir das Interwiev jetzt durchgelesen und kann so gar nichts Gönnerhaftes daran feststellen. Dass er sein Buch gern verkaufen möchte, ist doch klar. Solange ich es nicht gelesen habe, kann ich mir darüber kein Urteil erlauben. Prinzipiell finde ich aber alles gut, was zu einem realistischeren Bild und möglichst auch zu mehr Wertschätzung unseres Berufes in der Öffentlichkeit führt.


    Bei einer 55%-Stelle ist die Differenz zwischen Angestellten- und Beamtennetto auch nicht so gravierend, weil sich die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge nach dem Einkommen richten (ist halt ein Solidarsystem), während die PKV nach Alter, Vorerkrankungen usw. geht. Und so ganz jung ist der Autor ja auch nicht mehr.


    Recht hat er auch damit, dass die gravierenden Unterschiede schnell Geschichte wären, wenn die Angestellten die Mehrheit bilden würden. In Berlin wird ja schon ein nicht unerheblicher Zuschuss zum Angestelltenbrutto gezahlt, obwohl es leider nicht fester Bestandteil des Vertrages ist.


    Die gravierenden Unterschiede in der Altersversorgung führen doch jetzt schon zu üblen Neiddebatten, denen gegenüber sich die Politik sicher auf Dauer nicht verschließen können wird. Das Forum in SPON ist da nur ein kleiner Vorgeschmack. Hier möchte ich eine derartige Debatte keinesfalls führen!


    Eure (ebenfalls freiwillige) Angestellte mit normalverdienendem (entspricht ca. 1 vollem Beamten-Lehrernettogehalt) Gatten

    Wann erstellt ihr denn Förderpläne? Erstellt ihr für jedes Kind einen Förderplan oder nur bei den Kindern, bei denen die Versetzung gefährdet ist?

    In S-H wird das in der Regel so gehandhabt:


    1. In einem oder mehreren Fächern wird das Ziel nicht erreicht? Dann wird von den Fachlehrern ein Lernplan geschrieben, der auch von den Eltern unterschrieben wird. Die Defizite werden hier möglichst genau erfasst und Maßnahmen zu deren Behebung festgelegt.


    2. Der Lernplan war nicht erfolgreich, bzw. die Leistungen bleiben in vielen Fächern, ggfs. trotz Wiederholung unterm Strich? Dann wird ein "Präventiver Förderplan" geschrieben. Hier ist dann jemand vom zuständigen Förderzentrum eingebunden, übernimmt z. B. Diagnostik, Beratung der Eltern oder weiß noch von weiteren Unterstützungsangeboten. Ziel ist die Verhinderung von Förderbedarf, d. h. der Schüler soll möglichst weiterhin Regelschüler bleiben. Das klappt tatsächlich oft, wenn alle gut zusammenarbeiten, aber natürlich nur bei Grenzfällen.


    3. Der "Präventive Förderplan" führt nicht zum Erfolg? Jetzt erst wird der Förderbedarf offiziell durch das Förderzentrum festgestellt. Die Förderschullehrer erstellen den Förderplan, der Schüler wird in der Regel integrativ weiter in seiner Klasse beschult oder in die Integrationsklasse schrägversetzt. Er ist bekommt Noten nur in den Fächern, in denen er das Niveau der Regelklasse erreicht und wird ansonsten verbal beurteilt. Der FS-Lehrer bekommt Stunden, die in die Doppelbesetzung der I-Klasse gehen. Manchmal (bei uns eher selten) wird auch getrennt unterrichtet.

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