Beiträge von Angestellte

    Warum gehst du nicht nach Flensburg? Dort kann man GS-Lehramt studieren, wenn es den neuen Studiengang dann auch gibt. Bisher werden m. W. ja immer noch die alten G- und H-Lehrämtler ausgebildet. Auf jeden Fall sind die Wohnungen in Flensburg um einiges günstiger als in Hamburg. Du hast ja noch etwas Zeit und kannst dich in diesem wirklich netten Städtchen mal umschauen.


    Ob du mit dem 2. Staatsexamen aus SH in geschätzt 7 bis 8 Jahren in Hamburg an einer Grundschule anfangen könntest, wird dir heute kaum jemand beantworten können. Ich halte das aber für wahrscheinlicher, als das jemand mit dem neuen Sekundarstufen-Studiengang für Sek 1 und 2 irgendwo anders als in SH eine Stelle an einem Gymnasium erhalten würde. Aber das war ja auch gar nicht deine Frage.

    Alle maßgeblichen Stellen (KiGa, Kinderpsychologe, Mutter) halten eine Schulbegleitung für einen autistischen Jungen für absolut notwendig. Das Amt für Soziales sieht sich als Leistungsträger eine Probeschulstunde an und ist der Meinung: Die Lehrerin schafft das schon. Hoffentlich werden die Eltern das Amt verklagen, wenn es zu Selbst- oder Fremdverletzungen kommt, weil kein Schulbegleiter genehmigt wurde. Mich macht der Fall stinksauer!


    http://www.kn-online.de/Schles…ihren-autistischen-Jungen

    Bist du denn zur Zeit überhaupt krankenversichert? Du hast nirgendwo geschrieben, ob du jetzt selbst den gesamten Höchstbeitrag an deine Krankenkasse bezahlt hast.


    Es erscheint mir schon sehr merkwürdig, dass dein Arbeitgeber diesen Teil in der Lohnabrechnung einfach auslässt, das geht als Angestellte doch eigentlich gar nicht. Du musst krankenversichert sein, egal ob freiwillig oder nicht. Der AG ist auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil zusammen mit deinem an die von dir genannte Krankenkasse abzuführen. Vielleicht ist es ja nur eine vorläufige Abrechnung, weil du deine Krankenkasse noch nicht angegeben hast.


    Du solltest das wirklich morgen mit deiner Krankenkasse und der Besoldungsstelle klären, denn möglicherweise hast du zur Zeit gar keinen Versicherungsschutz :ohh:


    Dagegen ist die Frage, ob es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt oder nicht, doch eher nebensächlich.

    Meinst du mit Zuschuss den ganz normalen Arbeitgeberanteil von derzeit 7,3 Prozent? Der müsste auf jeden Fall in der Abrechnung schon dabei und eigentlich auch ausgewiesen sein. Zusammen mit deinem Beitrag von 8,2 Prozent, der von deinem Gehalt abgezogen wurde, ergibt das dann die Gesamtsumme von 15.5 % allerdings nur bis zum Höchstbeitrag der GKV, da du ja über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Genau das gleiche würdest du auch als privat Versicherte vom Arbeitgeber bekommen.


    Vielleicht gibt es bei euch in Berlin ja aber auch noch einen weiteren Zuschuss, von dem ich nichts weiß? Das wäre dann ein weiterer Beweis für meine Theorie, dass viele Tarifbeschäftigte auch Einfluss auf die Tarifbedingungen haben. Ist hier in S-H leider nicht so.

    Bisher habe ich auch noch nicht gehört, dass einem langjährig Angestellten gekündigt worden wäre. Warum sollte das Land das denn auch tun, außer um eine Planstelle frei zu bekommen? Nach Ablauf der Lohnfortzahlungsfrist (ich glaube bei uns wären es drei Monate), gäbe es für 78 Wochen Krankengeld (70 %, höchsten 94 Eur/Tag) von der Krankenkasse. Danach bliebe nur ALG II, Umschulung oder Frührente. Das wäre aber in der Höhe nicht vergleichbar mit einer Frühpensionierung.


    Ich gehe allerdings auch davon aus, dass man sehen möchte, ob die Schule dir bei der Eingliederung helfen kann. Bei Krankheit Vertretungsmaterial zu fordern, geht aber gar nicht. Das weiß deine Bezirksregierung sicher auch. Mach dir nicht zu viele Sorgen, denke lieber an deine Gesundheit und gehe entspannt in das Gespräch. :rose:


    P. S.: Du kannst auch jetzt noch in eine Gewerkschaft, bzw. einen Verband eintreten ;) Außerdem könntest du ein Personalratsmitglied bitten, bei dem Gespräch dabei zu sein.


    P. P. S.: Da du ja schon so lange dabei bist gilt für dich vielleicht auch folgende Regel (Quelle: dbb)


    Für diejenigen Beschäftigten, die bisher unter den Anwendungsbereich des § 71 BAT gefallen sind, gilt abweichend zu der oben genannten Regelung, dass ihnen als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld, also dem tatsächlich an den Beschäftigten ausgezahlten Betrag der Krankenkasse, zu zahlen ist.

    Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen und für die bisher § 71 BAT galt, erhalten auch weiterhin für 26 Wochen volle Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.

    Wahrscheinlich meinst du die Pension, oder? Da wird dir niemand irgendetwas vorhersagen können. Immerhin steigt die Pension immer genauso wie die Bezüge der aktiven Beamten, diese Erhöhungen orientieren sich wiederum an den Tarifabschlüssen der Länder. Insofern ist eigentlich alles sicher. Sparen lohnt sich aber immer, man weiß ja nicht, was sich die Politiker bei der zunehmenden Finanzknappheit unter dem Druck ständig anwachsender Pensionslasten noch einfallen lassen werden.


    Solltest du Tarifbeschäftigte und auf eine Rente angewiesen sein, sähe das schon anders aus. Besonders weil man auf alle zusätzlichen Einkünfte neben der Rente (VBL, Riestern usw.) Krankenkassenbeiträge von 15.5 % berappen muss, sofern du gesetzlich krankenversichert gewesen sein würdest. Mit der PKV sähe das ohne Beihilfe allerdings auch nicht gut aus, obwohl man dort ja einkommensunabhängig seine Beiträge bezahlt.


    Stell deine Frage doch einfach mal schriftlich deiner Bezügestelle. Angestellte erhalten ihre (unverbindlichen) Rentenvorausberechnungen ja auch automatisch alle paar Jahre.

    Die Vorteile der PKV überwiegen für Beamte, besonders finanziell. In der GKV würdest du, wie bereits erwähnt, 15.5 % (bis zur derzeitigen Höchstgrenze von ca. 630 Euro) deiner Bezüge allein und ohne Zuschuss deines Arbeitgebers bezahlen müssen. Dies würde aber auch nach deiner Pensionierung so bleiben, weil du freiwilliges Mitglied der GKV warst und dir kein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zusteht. Deinen Arbeitgeber täts sicher freuen, denn er sparte bei diesem Modell ja jedweden Zuschuss ein.


    Da der Beihilfesatz für Kinder und nach der Pensionierung ansteigt, müsstest du schon sehr viele Kinder bekommen, damit die kostenfreie Mitversicherung von Kindern in der GKV sich bezogen auf die Gesamtversicherungszeit zu deinem Vorteil auswirken würde.

    Der A 2 Kalender für SH ist prima, enthält alle Ferientermine und genügend Platz für Klassentermine, allerdings auch etwas VBE-Werbung, kostet 3,80 Euro. Würde ich ihn nicht kostenlos bekommen, täte ich ihn mir auch bestellen.


    http://www.vbe-rp.de/index.php…60b3bd98f57963c&menu_id=8


    Gerade gesehen, dass das ja RP und nicht NRW ist, aber es müsste ihn doch auch bei euch geben. Auf der Seite des VBE-NRW habe ich allerdings nichts gefunden. Vielleicht solltest du einfach mal per Mail nachfragen. Da die Ferientermine farblich gekennzeichnet sind, wäre das richtige Bundesland schon wichtig. Bei uns liegt auch immer ein Exemplar der Verbandszeitschrift im Lehrerzimmer rum, in der letzten Ausgabe war dieser Kalender beigelegt. Frage doch mal eure Sekretärin, ob ihr auch so Schulexemplar habt, dann bräuchtest du gar kein Geld auszugeben :dollar:

    So jetzt wird es kompliziert. Nach den 6 Wochen steht Dir (tarifbeschäftigt /gesetzlich versichert) keine normal AU mehr zu. Andererseits und hier gibt es Urteile der Landesarbeitsgerichte, kann der Arbeigeber von Dir weiterhin eine ärztliche Bescheinigung verlange. Die wäre dann kostenpflichtig und könnte andererseits dem AG in Rechnung gestellt werden. Ich für meinen Teil habe mich mit dem zuständigen SB der BezReg darauf geeinigt, eine Kopie des Auszahlscheins (mit Schwärzung der Diagnose) zuzusenden.

    Vielleicht ist das Ganze ja tatsächlich nur ein Riesenmissverständnis? Wenn dein SL von dir (falls tarifbeschäftifgt und GKV) keine Krankmeldung mehr erhält, weiß er ja offiziell tatsächlich nicht, ob du morgen wieder auf der Matte stehst oder noch länger ausfällst.


    Möglicherweise bin ich zu gutgläubig, aber ich kann und mag mir nicht vorstellen, dass sich eine Schulleitung vorsätzlich so schäbig verhält.


    Dir, liebe Latanju, ganz viel Kraft für die Bewältigung deiner Krankheit :rose:

    So unkompliziert das mit der Zahlung läuft, so schwierig wird es, wenn man etwas zurückerstatten will. So auch meine Erfahrung. Bei mir hat seinerzeit die Sekretärin der Schule nach sehr, sehr vielen Telefonaten eine Nummer vom Jobcenter (das in diesem Fall die Kosten übernommen hatte) bekommen, mit deren Angabe ich die Rücküberweisung erledigen konnte. Dass die Eltern das erledigen sollten, ist doch eigentlich auch ein weiterer Umweg.


    Eine witzige Randerscheinung war dann noch der Wunsch der Eltern, selbst die vom Jobcenter überwiesene Summe erstattet zu bekommen. Die Begründung war, dass sie ja ihr Kind nun selbst bei sich unterbringen und verköstigen mussten, wo ihnen doch eine Woche ohne Kind zugestanden hätte :grins:

    Hallo Ticki,


    bist du aus Schleswig-Holstein. Als ich hier vor einer Reihe von Jahren studiert habe, musste man als Grund- und Hauptschullehrer ein Hauptfach studieren. Ist das heute nicht mehr so? So lange die alte Studienordnung noch gilt, würde ich an deiner Stelle Realschullehramt studieren. Die Schulart gibt es zwar hier, ebenso wie die Hauptschule, schon recht lange nicht mehr, aber du könntest auf das Hauptfach verzichten, könntest im Referendariat im Gegensatz zu den G und H Referendaren an einem Standort arbeiten (es gibt ja fast keine Grund- und Gemeinschaftsschulen) und bekämst auch etwas mehr Geld. Zur Zeit ist Chemie ein absolutes Plus bei der Einstellung (obwohl wir fast nur NAWI unterrichten, was man aber nicht studieren kann). An eine Grundschule kannst du dich nach dem Ref dann trotzdem bewerben.


    Ich selbst habe mein Ref 1991 an einer Grund- und Hauptschule absolviert, war aber auf eigenen Wunsch fast nur am Hauptschulzweig. Zufällig bin ich dann über Vertretungsverträge an einer Grundschule in Festanstellung gelandet. Mit meinen eigenen kleinen Kindern war das dann ok. Als meine dann aber älter wurden und ich zu Hause erst mit Pubertierenden später dann mit relativ vernünftigen Jugendlichen zu tun hatte, kam doch der Wunsch zurück, mit Älteren zu arbeiten. Mir fehlte einfach die klare und direkte Sprache, ohne jede Wort vorher auf die pädagogische Goldwaage legen zu müssen. Einmal sagte mein Sohn zu mir: "Ich bin kein Schüler von dir, du kannst normal mit mir reden." So bin ich jetzt seit einigen Jahren auf dem großen Experimentierfeld Gemeinschaftsschule mit Integrationsklassen dabei. Diesen Schritt habe ich trotz aller Widrigkeiten noch nicht bereut.


    Die Klassen 5/6 sind einer Grundschulklasse nicht unähnlich und bis zur 10. Klasse ist schon eine gute Bandbreite von unreif zu reif, anhänglich zu eigenständig, überbehütet und klartextfähig vorhanden.


    Der fachliche Diskurs mit den Schülern wird m. E. überbewertet. Auch in der Sekundarstufe musst du in deinen Fächern weit über dem Niveau der Schüler stehen, um didaktisch sinnvoll reduzieren zu können. Das soll selbst in der Oberstufe der Fall sein. Auf einer Ebene mit deinen Schülern solltest du fachlich besser nicht stehen wollen. Außerdem kann man sich innerhalb der Fachcurricula immer eigene Schwerpunkte setzen, so dass du dich immer wieder neu mit den Themen auseinandersetzen kannst und auch musst.


    Glaub mir: Langweilig wird es dir an keiner Schulart werden. Es gibt so viele Herausforderungen, dass du dich beizeiten über ein wenig Routine freuen wirst.


    Viel Glück bei der richtigen Entscheidung!


    P. S.: Ob das neue Lehrerbildungsgesetz wohl wirklich durchkommt? :stumm:

    Nein, wieso verfälscht? Es steht wirklich nirgendwo, dass nur Leute aus NRW mitmachen sollen und kennen tue ich das System ja. Meine Schwierigkeiten mit der Umfrage, also ob es sich um die Frage "was halten Sie von Inklusion, wie sie sein sollte?" oder "was halten Sie von Inklusion, wie sie derzeit umgesetzt wird?" habe ich auch im Kommentarfeld der Umfrage mitgeteilt.


    Ich hoffe, dass meine Kritik an der Umsetzung dabei deutlich rüber gekommen ist! :schreien:

    Ich bin aus Schleswig-Holstein und habe die Umfrage trotzdem mitgemacht. Schließlich weiß ich hier aus dem Forum ja inzwischen recht gut, wie es in NRW so läuft. Dennoch fand ich die Fragen schwer zu beantworten, weil es ein Unterschied ist, ob ich die Inklusion bewerte, wie sie zur Zeit läuft, wie sie gedacht ist oder wie ich sie für machbar (aber leider nicht finanzierbar) halte. So hat die Umfrage für mich eher wenig Aussagekraft.

    Nach meiner Erfahrung kommt es darauf an, was du in deinen Ankündigungsbrief geschrieben hast. Für meine erst im Herbst stattfindende Klassenfahrt habe ich bereits im Dezember eine Vorauszahlung von 10 % eingefordert, weil der Veranstalter diese verlangte. Meine Jobcenter-Klientel bekam das Geld prompt überwiesen. Allerdings kamen sie vorher mit einem Vordruck, auf dem ich noch einmal alle Angaben bestätigt habe. Obwohl darauf stand, dass sie erst 14 Tage (hier bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob es dieser Zeitrahmen war) vor Fahrtantritt zahlen werden, kam die Vorauszahlung prompt. Ich denke aber, dass die verschiedenen Jobcenter da ganz unterschiedlich verfahren. Sie müssten dir doch zumindest die Auskunft geben können, ob es bei ihnen üblich ist, dass die Anspruchsberechtigten noch einen Vordruck von der Schule ausfüllen lassen müssen.


    Vielleicht solltest du einmal nachfragen, ob deine Eltern keinen Vordruck bekommen haben, als sie deinen Brief beim Jobcenter eingereicht haben. Damit erhöhst du ein wenig den Druck, falls sie wirklich noch keine Initiative ergriffen haben. Wenn du dir aber sicher bist, dass ein Anspruch besteht, brauchst du nach meiner Erfahrung keine Bedenken zu haben. Die haben bei mir immer prompt und zuverlässig bezahlt.


    Schlimmer sind die armen Schw..., die so gerade über dem Satz liegen und es nicht geschafft haben bisher monatliche kleine Anzahlungen zu leisten. Da weiß ich jetzt schon, dass es für sie kaum möglich sein wird die gesamte Summe zu bezahlen. Aber ich kann die Ratenvorauszahlung ja nur anbieten und nicht einfordern.

    Da wirst du wohl kein Glück haben. Dann müssten ja auch die Vollzeitstellen weiterhin Vollzeitgehalt bekommen, ohne 1 Stunde mehr (oder wie viel das jetzt bei euch gerade ist) arbeiten zu müssen.


    Mir wurde bei einer Arbeitszeiterhöhung in S-H vor einigen Jahren angeboten, meinen bestehenden Teilzeitvertrag um 1 Stunde zu erhöhen, um keine Gehaltseinbußen zu haben. Das habe ich dann in Anspruch genommen. Da bei dir die Arbeitszeitverordnung schon bei Vertragsabschluss feststand, kannst du da wohl nichts mehr machen.

    Beamtinnen und Beamte sind nach § 33 BBG bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG) zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.


    Zitat
    (Quelle dbb)



    Wenn du kein Einkommen hast, müsstest du beitragsfrei bei deinem Mann in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein. Da würde ich aber bei der Versicherung deines Mannes vorsichtshalber nachfragen. Wenn du später in die PKV zurück willst, solltest du das dort beantragen. Wenn man einen kleinen Monatsbeitrag zahlt, kann man später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder rein. Es wäre aber eine ganz andere Art von Versicherung ohne Beihilfe, dafür mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Letzterer fiele später in der Rente weg, also 100 % von dir allein zu tragen. Das würde ich mir sehr genau durchrechnen und mich gut beraten lassen.



    Rente ist natürlich weniger als Pension, doch dieses Schicksal teilst du mit der Mehrheit der Bevölkerung (auch mit mir). Da dein Mann ja auch arbeitet, habt ihr immerhin 2 Renten. Also immer schön weiter liebhaben :pfeifen:


    Ich wünsche dir eine gute Entscheidung, berichte doch bitte beizeiten, wie sie ausgegangen und wie es dir damit ergangen ist.


    Alles Gute
    Die Angestellte


    Habe jetzt erst deine Nachfrage bzgl. PKV gesehen: Eine Kollegin (60 Jahre alt) von mir lässt sich zum Sommer ohne Bezüge für 5 Jahre beurlauben. In dieser Zeit ist sie bei ihrem Mann in GKV beitragsfrei mitversichert und hat keinen Beihilfeanspruch. Sie zahlt allerdings diesen kleinen Überbrückungsbeitrag, weil sie mit Erreichen der Pensionsgrenze (und 70% Beihilfeanspruch) wieder in die PKV zurück will, was sich in ihrem Fall auch lohnt.

    Das ist leider falsch

    Nicht ohne Grund verwendete ich den Konjunktiv. Du hättest also schreiben müssen: "Das wäre leider falsch." Trotz der Thread-Überschrift beißen wir uns doch immer wieder am Gehalt /den Bezügen fest. Dennoch bin ich davon überzeugt: Wären wir zu 90 % angestellt und nur der Rest verbeamtet, wäre diese Ungleichbehandlung nicht mehr möglich Siehe Berlin, wo die Angestellten doch schon deutlich besser gestellt sind als im Rest der Republik. Aber das könnte man jetzt ewig hin und her spielen nach dem Motto ja - nein - doch usw., ist halt reine Fiktion.


    Ich bin gerne angestellt und eigentlich ist das Gehalt gar kein Thema für mich, da es sich bei mir als Teilzeitkraft mit Kindern nicht so sehr bemerkbar macht (und an Rente/Pension mag ich noch nicht denken).

    Meine Mutter war in dem Moment besonders stolz auf mich als ich ihr die Beamtenurkunde gezeigt habe. Sie hat es gleich in der Verwandtschaft mitgeteilt.

    Ich komme sowohl mütterlicher- als auch väterlicherseits aus Kaufmannsfamilien, und hätte die Verbeamtung wohl lieber verschwiegen. Sicher hat es auch mit diesem doch eher beamtenfeindlichen Hintergrund zu tun, dass ich die Verbeamtung letztlich abgelehnt habe.


    Ich wünschte mir, dass alle Lehrer angestellt (natürlich wie ich: unbefristet) wären. Wir hätten richtige Gewerkschaften, es gäbe Arbeitsschutzmaßnahmen, richtige Arbeitsplätze (ein häusliches Arbeitszimmer kann man ja nur absetzen, wenn man eins hat), und unterschiedliche Gehälter wären kein Thema mehr. Auch halte ich unser staatliches Sozialsystem aus gesetzlicher Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung für sinnvoll und bewährt. Noch besser wäre es, wenn alle sich daran beteiligen würden. Dass der Staat seine eigenen Leute davon ausnimmt ist sicher historisch erklärbar, aber aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß.


    Ich werde auch gerne für meine Arbeitsleitung bezahlt, anstatt alimentiert zu werden.

    Quereinstieg ist in S-H leider nicht möglich (wäre mein Ziel-Land, da meine Freundin in Kiel arbeitet).

    http://www.schleswig-holstein.…Stellenangebote_node.html


    Viel ist da nicht, aber eine Stelle in Bad-Segeberg für Chemie habe ich gefunden. Möglich ist der Quereinstieg mit Referendariat durchaus. Man kann auch die Gymnasien direkt ansprechen, ob sie Bedarf haben. Wenn du hier in S-H bist, kannst du dich ja einfach mal ans Telefon hängen. Der Bedarf für Chemie ist größer als der für Bio. Auch wird hier schon vermehrt NaWi (Bio, Physik, Chemie) unterrichtet, aber die Studiengänge sind weiterhin getrennt.


    Mach möglichst auch ein Praktikum an einer Gemeinschaftsschule, denn es ist durchaus wahrscheinlich später an einer solchen zu landen. Außerdem kann es bei der derzeitigen Politik bei uns sein, dass in einigen Jahren das Gymnasium der Gemeinschaftsschule sehr ähnlich sein wird.


    Viel Erfolg bei der (für dich) richtigen Entscheidung!


    :prost: Heute war der letzte Schultag bei uns, Lehrer/in zu sein ist momentan sooo schön (trotz drei Korrektur-Klassensätzen)

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