Ich bin in S-H zu Hause. Hier habe ich einfach einen Versetzungsantrag gestellt und wurde problemlos an eine meiner Wunschschulen (ich hatte 2 Schulen angegeben) versetzt. Eine erneute Gesundheitsprüfung war nicht nötig.
Beiträge von Angestellte
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Aber die Verbeamtung zwingt sie gewissermaßen dazu, weiterzumachen, denn sich aus dem Dienst enlassen zu lassen, hieße aufgrund der nur 50%igen Nachversicherung in der Rentenversicherung einen deutlichen finanziellen Nachteil.
Ein wohl unausrottbarer Mythos. Nachversicherung in der RV erfolgt zu 100 %. Die Rückkehr in die GKV kann aber schwierig werden, wenn man schon älter ist.
Habe übrigens auch auf die Verbeamtung verzichtet, Grund war bei mir in erster Linie auch, dass ich mich zu 100 % hätte gesetzlich versichern müssen. Es gab aber auch noch andere Gründe. Die Öffnungsklausel gab es damals noch nicht.
Bin jetzt 63 Jahre alt, habe gekündigt, beziehe ALG 1 und werde demnächst in Rente gehen. Rente + VBL Pflicht und freiwillig = okay
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Sorry, stand etwas auf dem Schlauch (Elterngeld ist bei mir sowas von lange her).
Du willst natürlich, dass dein anrechenbares Einkommen möglichst hoch ist ... also tu so als gäb's noch den BAT, da war es eindeutig.
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Vielleicht kann dies als Argumentationshilfe dienen:
Ich habe zum 31.07. gekündigt und ging ganz selbstverständlich davon aus, dass die Jahressonderzahlung Gehaltsbestandteil sei und mir also 7/12 davon zuständen. Leider musste ich erfahren, dass lt. TV-L die Jahressonderzahlung nur der-/diejenige erhält, der/die auch am 1.12. d. J. angestellt ist. Damit ist das Weihnachtsgeld m. E. kein Bestandteil des Gehaltes sondern ein reiner "Weihnachtszuschuss" für diejeingen, die auch tatsächlich zu Weihnachten im Dienst sind.
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Den Test bezahlt grundsätzlich die Gesetzliche Krankenversicherung für alle. Das soll aber durch den Staat wieder ausgeglichen werden. Selbst bezahlen müssen nur Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die keine Symptome zeigen. Ob hier PKV und Beihlife später die Kosten zurückerstatten, weiß ich allerdings nicht.
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Ich wollte mich vor 2 Jahren versetzen lassen. Habe mir einfach bei der Sekretärin einen Versetzungsantrag geholt, mich danach aber umentschieden. Wenn ich den Antrag ausgefüllt hätte, wäre er allerdings über den Tisch der SL gegangen. Vor 12 Jahren hatte ich mich so versetzen lassen. Hatte nur 2 Wunschschulen (allerdings im gleichen Kreis) angegeben und es hat völlig problemlos geklappt.
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Mangas finde ich als Text-Bild-Kombinationen verhältnismäßig anspruchsvoll - gerade im Vergleich zu der "Poesie für Kinder"-Ausgabe. Waren deine Kids, @Angestellte eher leistungsstark oder -schwach?
Es war eine eher leistungsschwache Klasse, in der aber einige begeisterte Manga-Leser waren. Wir haben uns viel Zeit gelassen (2 oder 3 U-Stunden nur für das Manga) und Bild für Bild besprochen. Auch wie die einzelnen Teile der Bilder wirken und wie das zum Text passt. Die Bilder geben 1 zu 1 den Text wieder. Da es ein Manga war, waren sie bereit, sich damit zu beschäftigen. Den Film, den du vorgeschlagen hast, finde auch super, er ist aber leider auch schnell konsumiert. Den würde ich tatsächlich erst später zeigen.
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Ich habe den Erlkönig in meiner 7. mit diesem Manga (sind bei uns gerade total in) eingeführt. Die Zeichnungen sind einfach toll und beeindruckend.
https://lehrerselbstverlag.de/…oenig-das-Manga::223.html
Habe dazu jede Seite auf OhP-Folie kopiert und Stück für Stück gezeigt und besprochen. Hat für die SuS tatsächlich eine Tür zur Ballade aufgestoßen. Wenn du nur eine Ballade behandeln willst, könnte sich auch die Anschaffung als Klassensatz lohnen. -
Sollte jemand in dem Zusammenhang noch einen guten Film zur Sexualkunde Klasse 6 kennen, der frei im Netz verfügbar ist, gerne her damit, denn Zeit zum Suchen ist auch diese Woche keine mehr
Googel mal nach "Du bist kein Werwolf", da ist einiges auch für Klasse 6 geeignet.
LG Angestellte -
Hier
Ich habe mich auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, das ist mittlerweile etliche Jahre her. Ich war allerdings kein verbeamteter Lehrer, sondern in der Verwaltung tätig. Zuvor hatte ich mich bereits mehrere Jahre beurlauben lassen (ohne Bezüge), dies, so lange es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ging. Mein Grund für die Beurlaubung damals war die Aufnahme eines Studiums, das weder inhaltlich noch örtlich mit meiner Verwaltungstätigkeit zu tun hatte. Der Antrag auf Entlassung war ein kurzes Schreiben, die Antwort darauf noch kürzer: "Hiermit entlassen wir Sie aus dem Beamtenverhältnis mit Wirkung vom... ." Das wars, erledigt.
Pensionsansprüche habe ich für die betreffende Zeit im gesetzlichen (anteiligen) Umfang. Versichert war ich schon zu Beginn des Studiums nicht mehr privat, sondern über meinen Vater (während meines Studiums), später dann selbst gesetzlich versichert.
Kurz gesagt, es GIBT Leute, die das tun
Pensionsansprüche habe ich für die betreffende Zeit im gesetzlichen (anteiligen) Umfang
Du hast tatsächlich Pensionsansprüche, obwohl du jetzt als Angestellte arbeitest?
Meine Information ist, dass man für die Zeit der Beamtentätigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird und dabei die Arbeitnehmeranteile obendrauf bekommt. Also praktisch so, als hättest du die ganze Zeit als Angestellte gearbeitet (allerdings ohne die VBL-Zulage).
Problematisch könnte der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche sein, da du ja keine Ansprüche auf ALG1 hast. Die Annahme irgendeines versicherungspflichtigen Jobs wäre hier hilfreich. -
Da hier gerade so viele schreiben, die sich gut in dem Thema auskennen:
Ich habe gehört, dass auch GKV-Versicherte Angestellte Beihilfe beantragen können, wenn es um Leistungen geht, die beihilfefähig sind, für die die GKV aber nicht zahlt. Also z. B.: für ärztlich verordnete Brillen (schon ärgerlich, schließlich brauch ich die für den Job) oder Zahnimplantate.
Hat eine/r von euch das schon mal gemacht?
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Nur der Vollständigkeit halber und weil es immer wieder falsch behauptet wird:
" Es erfolgt übrigens keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, so dass der Nachzuversichernde an der Beitragszahlung nicht beteiligt wird."
(aus Yummis link)Die Arbeitnehmeranteile bekommt man also zusätzlich geschenkt, anders als wenn man als Tarifbeschäftigte pflichtversichert ist. Die Rente ist also schon normal gut/schlecht.
Für die KV könnte man ja eine Zeitlang als Pflichtversicherte irgendeinem Job nachgehen; sofern man die Altersgrenze nicht überschreitet, kommt man so wieder in die GKV. Allerdings muss ein Selbständiger hier Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bezahlen. Außerdem aufpassen, dass man bis zur Rente lange genug in der GLKV war, sonst muss man doch wieder in die Private.
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Jetzt ist es amtlich: Alle, die seit mind. 5 Jahren überwiegend an Gemeinschaftsschulen unterrichten, erhalten ab 1.12. auch als ausgebildete Grund- und Hauptschullehrkräfte A 13. Und noch besser: Wir Angestellten erhalten statt TvL 11 dann TvL 13! Dazu noch Sommerferien!
Dickes Dankeschön an VBE und GEW
https://www.gew-sh.de/themen/b…/gew-erfolg-jetzt-amtlich -
Geht es nur um Geschichte? Allgemein sind die "Stark in" Arbeitshefte(gehört zu Westermann) für die ganz schwachen Schüler gut geignet. Am besten natürlich mit dem dazugehörenden Lehrbuch. Nicht verwechseln mit dem Stark-Verlag.
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Die alten zentralen Abschlussarbeiten und die entsprechenden Übungen dazu (im Kasten links stehen die alten Jahrgänge) sind für mich immer wieder eine gute Anregung.
http://za.schleswig-holstein.d…hsa.php?group=44&ugroup=0
und http://za.schleswig-holstein.d…msa.php?group=66&ugroup=0
Argumentation und Erörterung (diese fällt den SuS besonders schwer) sind ja nicht wirklich für die unteren Jahrgänge geeignet, wir fangen frühestens in Klasse 8 damit an.
Eins zu eins kann man die Arbeiten natürlich nicht übernehmen, da sie ja schon mitsamt den Korrekturanweisungen veröffentlicht wurden. Hoffentlich konnte ich dir helfen.
LG Die Angestellte
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- Schülern Aufgaben geben, die zu Hause bleiben/ betreut werden? oder gerade nicht?
- darf eine Konferenz im Streikzeitraum stattfinden?
- werden Streikende ohne Gewerkschaft für den ganzen Tag nicht bezahlt oder wird das irgendwie aufgedröselt, je nach dem wieviele Stunden man hätte?- Meine Stunden wurden vertreten (durch Lehrkräfte, die durch den Ausflug von anderen Klassen Freistunden hatten)
- alle geplanten außerunterrichtlichen Tätigkeiten fanden normal statt, das hätte auch für eine Konferenz gegolten
-mir wurde gesagt, dass mir die Stunden angezogen werden, die ich an dem Tag nach Plan unterrichtet hätte (obwohl eine davon durch den o. a. Ausflug ausgefallen wäre). Was meine Gewerkschaft (nicht GEW - und nur die hatte ja zum Streik aufgerufen) von dem Verdienstausfall zahlen wird, weiß ich noch nicht. Ich soll den Bescheid einreichen und man wird dann entscheiden, wie viel davon übernommen wirdZusätzlich sagte mir ein Kollege (Personalrat) auf meine Frage, ob der Personalrat meine Absicht zu streiken unterstütze wörtlich: "Das darf ich nicht, ich bin Beamter"
Als ich am Vortag des Streiks den SL netterweise gegen Mittag davon unterrichtete, dass ich am nächsten Tag streiken würde, meinte der doch tatsächlich, dass das jetzt eigentlich zu spät wäre. Er wäre vom Schulamt aufgefordert worden bis 10.00 Uhr zu melden, wer am nächsten Tag streiken würde.
Außerdem konnte ich keine/n meiner angestellten Kolleg/innen überreden, sich mir anzuschließen - mit haarsträubenden Begründungen, aber wenigstens sichtbar schlechtem Gewissen.
Trotzdem hat sich das Streiken total richtig angefühlt, ich würde das jederzeit wieder machen
Noch wichtiger als die Gehaltserhöhung ist mir aber, dass sie die Finger von unserer "Betriebsrente" (VBL) lassen. Inwieweit eine Gehaltserhöhung die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten auch nur ansatzweise beheben sollte, erschließt sich mir allerdings nicht. Jede Erhöhung soll ja wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Womit ich keineswegs sagen will, dass ich eine Erhöhung der Bezüge für nicht gerechtfertigt hielte, ich gönne es wirklich allen. Nur an der Ungleichheit der Netto-Einkommen ändert man so halt nichts.
Die Angestellte -
Noch etwas zum Thema Ungerechtigkeit: Ich vertrete ja eigentlich die Meinung, dass wir als Angestellte wirklich unsere Interessen (und damit meine ich nicht nur mehr Geld) besser durchsetzen könnten, aber nur, wenn wir auch entsprechend viele wären. Da würde das Streikrecht schon Erfolge bringen. In Berlin wird da bestimmt in Zukunft auch noch mehr als die Einstufung in die höchste Erfahrungsstufe möglich sein, wenn nicht bis dahin alle ausgebildeten Lehrkräfte in die noch verbeamtenden Bundesländer abgewandert sind. Ein Vorteil des TV-L ist ja, dass wir für volle Arbeit auch voll bezahlt werden. D. h. Teilzeitkräfte bekommen während einer Klassenfahrt auch volles Gehalt. Meine letzte Klassenfahrt musste ich aber leider so planen, dass ein Sonntag und ein Feiertag dabei war. Also habe ich nicht nur um volle Bezahlung, sondern , wie im TV-L vorgesehen, auch um die entsprechenden Feiertags- und Sonntagszuschläge gebeten. Das wurde abgelehnt, weil ich den Termin ja nicht hätte nehmen müssen, sondern auch von Montag bis Feitag hätte fahren können. Wäre natürlich in der Realität nicht gegangen, weil wir mit 4 Parallelklassen gefahren sind und ich mich da ja nicht einfach ausklinken konnte.
Wir in S-H mussten vor einigen Jahren Vorgriffsstunden leisten und bekommen diese jetzt immer noch zurück. Verbeamtete Teilzeitkräfte bekommen für eine halbe geleistete Vorgriffsstunde ein ganze zurück. Für angestellte Teilzeitkräfte gilt diese Regelung nicht. Meine Nachfrage ergab als Begründung, dass noch einige Jahre zuvor mal eine Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte erst mit Verzögerung auf die Angestellten übertragen wurde. Und das obwohl die Arbeitszeit für alle anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst in S-H 38,5 Stunden beträgt (für Beamte 41 Stunden).
Lange Rede, kurzer Sinn Wenn es für das Land von Vorteil ist, wird der TV-L sehr kreativ ausgelegt.
@ Claudius: Außerdem bin ich auch voll sauer, dass meine verbeamteten Kollegen immer alle Hängematten in unseren Ruheräumen belegen :weinen:
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Dass der Schüler die Schule wieder verlassen muss, kann m. W. erst am Ende eines langen mit pädagogischen Maßnahmen gepflasterten Weges stehen.
Zunächst kommen schriftliche Missbilligungen, Elterngespräche und päd. Maßnahmen, wie Besinnungsaufsätze, Nachsitzen, Gespräche usw.
Dann folgt eine Klassenkonferenz, in der ein Lernplan zur emotional-sozialen Entwicklung beschlossen wird und gleichzeitig auch mögliche Ordnungsmaßnahmen festgehalten werden. Z. B. Ausschluss von außerunterrichtlichen Aktivitäten, Abholung durch ein Elternteil, Ausschluss vom Unterricht auf Zeit. Den Eltern wird empfohlen, einen Kinder- und Jugenpsychiater oder eine Erziehungsberatung aufzusuchen. Der Lernplan muss von Eltern und Schüler unterschrieben werden.
Spätestens wenn der Lernplan nicht erfolgreich ist, sollte man die zuständige Förderschule hinzuziehen, evtl. kann jetzt auch das Jugendamt eingeschaltet werden.
Als Sofortmaßnahme hat sich bei uns an der Schule ein "Notaufnahmeplan" etabliert. Dieser Plan hängt im Lehrerzimmer. Für jede Stunde des Tages haben sich mehrere Kollegen/-innen eingetragen, die bereit sind auffällige Schüler in ihrem Unterricht zu beaufsichtigen. Meist sind das Stunden in höheren Klassen und im Klassenlehrerunterricht. Der auffällige Schüler wird mit einem Laufzettel, auf dem die Uhrzeit und die Aufgabe stehen einfach in die jeweilige Klasse geschickt. Er muss sich diesen Zettel abzeichnen lassen und still in der fremden Klasse arbeiten. Ist gerade bei jüngeren Schülern oft recht wirksam, zeigt den anderen, dass etwas passiert und entlastet dich erstmal. Frag doch mal in deinem Kollegium, ob die sich so etwas vorstellen können. Sie werden ja möglicherweise auch mal davon profitieren.
Viel Erfolg und gute Nerven!
Hat sich mit alias' Beitrag überschnitten, deshalb vieles doppelt, aber auch bei uns gilt immer alles dokumentieren!
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Hier in S-H ist der 15.11. (!) der letzte Termin für Teilzeitanträge. Leg am besten gleich los; der Antrag ist hier der gleiche wie für die Beamten!
LG die (ebenfalls) Angestellte
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Da hast du ja wirklich das große Los gezogen!
Bei uns in SH würde das so laufen:
1. Die Klassenkonferenz beschließt, dass für das Kind ein Lernplan ese geschrieben wird.
2. Im Lernplan wird u. a. festgehalten, dass das Kind verkürzten Unterricht erhält (z. B. täglich die ersten 3 Stunden) und für die anderen Stunden Aufgaben mit nach Hause bekommt, die es am nächsten Tag abzugeben hat. Dieses Vorgehen muss deine SL warscheinlich mit dem Schulamt abstimmen.
3. Weiterhin muss unbedingt darin stehen, dass das Kind bei selbst- oder fremdgfährdendem (Tritte!) sowie grenzverletzendem (Finger in die Ohren stecken) Verhalten umgehend abgeholt wird.
4. Für den Psychologen eine Schweigepflichtsentbindung geben lassen und Kontakt aufnehmen.
5. Bei anerkannntem Förderbedarf steht dir doch die Unterstützung durch einen Förderschulkollegen zu. Wir melden solche Fälle der zuständigen Förderschule.
Du solltest täglich bei der SL auf der Matte stehen, alles berichten und um Unterstützung bitten. Halte das auch für dich als Aktennotiz fest. Wenn wirklich etwas passiert, wird man sich nämlich zuerst an dich als KL wenden und fragen, was du denn unternommen hast. Dann kannst du belegen, dass du alle Vorkommnisse an deine übergeordnete Stelle weitergegeben hast.
Viel Erfolg!
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