Hm...jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Unsere Seminarlehrerin meinte, es ist nur übers Internet legal, z.B. übers Youtube.
Beiträge von Paula.S
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Einen schönen guten Tag!
In ca. zwei Wochen steht meine 1. Lehrprobe an. Die Stunde möchte ich mit "People are Strange" von The Doors beginnen, da es sich um das Lieblingslied der Romanfigur handelt, auf die sich die Lehrprobe bezieht. Soweit ich jedoch weiß, ist es illegal, einfach eine CD mitzubringen (auch wenn es sich dabei um eine Original-CD handelt). Legal wäre nur, wenn ich das Lied online über Youtube abspielen könnte. An meiner Schule gibt es jedoch kein W-Lan und nur deswegen in den Computerraum zu gehen, finde ich nicht geeignet (da ich noch Gruppenarbeit etc. vorgesehen habe und die nur schwer im Coputerraum zu verwirklichen ist).
Gibt es noch einen anderen Weg? Ich habe gehört, es sollte möglich sein, eine CD mit dem Recht zu kaufen, es in der Schule benutzen zu dürfen. Es würde dann mehr kosten, wäre aber legal. Weiß da jemand mehr (wo kauft man die dann)?Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Also, jetzt habe ich in einer Sache Sicherheit:
Die zuständige Sachbearbeiterin teilte mir nun mit, dass man während des Referendariats das Bundesland nicht wechseln kann. Ich müsste in Bayern kündigen und in BW neu anfangen, dabei würde mir jedoch nichts an Leistungen etc. anerkannt werden.
Somit bleibt für uns nur die Möglichkeit, nach München zu gehen. Wobei ich mit dem Pendeln am Überlegen bin. Natürlich ist es für eine Person billiger, zu pendeln als eine Wohnung zu zahlen, aber für zwei? Jeden Tag mit dem ICE hin u her zu fahren wird auch nicht so güngstig sein.
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Zitat von »Paula.S«
Deswegen habe ich folgende Fragen an erfahrene Kollegen:
1) Falls mein Mann eine Promotionsstelle in München bekommt, könnte ich als Einsatzschule München angeben (Komm ich dann aber auch dahin?).Du kannst zumindest die Chance darauf erhöhen - du kriegst ja eine Liste mit allen bayerischen Gymnasien, auf der du dann Bewertungen abgibst. Du zentrierst die Note 1 (darfst du 4 Mal vergeben, glaub ich) einfach um München (also München + Vororte) und vergibst die Note 2 an relativ nahe Orte (z.B. Olching, Tutzing usw., evtl. Pfaffenhofen, Ingolstadt), dann ist die Chance wohl hoch, dass es klappt. Garantieren kann dir das keiner.
Zitat von »Paula.S«
Könnte ich aber auch die Seminarschule wechseln? Ich habe als Fach Ev. Religionslehre und da gibt es für die Februarleute nur zwei Seminarschulen: Erlangen oder München. Ist so ein Wechsel empfehlenswert (wg Prüfungen etc)?Muss das denn sein? Oder könntest du dir ein Pendelszenario vorstellen? Ich weiß nicht, wo deine Schule in Erlangen liegt, aber wenn man sich entlang der ICE-Strecke zwischen Nürnberg und München ansiedelt, kann man recht schnell in Erlangen sein.
Wäre alternativ ein Szenario möglich, in dem dein Mann an seiner Doktorarbeit viel zu Hause arbeitet (also wo immer du auch in Bayern bist, quasi) und nur für ein paar Tage am Promotionsort in einer Pension/einem WG-Zimmer wohnt? Wär ja nur bei Geisteswissenschaften möglich, schätze ich.
das mit dem Pendeln wäre die letzte Variante.Dadurch verliert man sehr viel Zeit. Aber vor allem ist es finanziell nicht so einfach...
Mein Mann ist leider Physiker und braucht dementsprechende Ausrüstung, da er viele Versuche ausführen muss.Wie ist es mit dem Wechsel nach BW? Ist es Unsinn?
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Hallo!
Ich befinde mich zur Zeit in einer etwas schwierigen Situation und würde gerne meine MÖglichkeiten erkunden:
Ich habe grad mein Referendariat in Bayern (Erlangen) angefangen und bin an einer tollen Seminarschule gelandet. Die UNterstützung seitens der Seminarlehrer und der Schulleitung ist hervorragend. Das Problem ist jedoch, dass mein Mann gerade seine Masterarbeit in Baden-Württemberg (TÜbingen) schreibt und vermutlich vor den Sommerferien fertig ist. Deswegen sehen wir uns nur am Wochenende, möchten diesen ZUstand aber so bald wie möglich beenden.
Deswegen habe ich folgende Fragen an erfahrene Kollegen:
1) Falls mein Mann eine Promotionsstelle in München bekommt, könnte ich als Einsatzschule München angeben (Komm ich dann aber auch dahin?). Könnte ich aber auch die Seminarschule wechseln? Ich habe als Fach Ev. Religionslehre und da gibt es für die Februarleute nur zwei Seminarschulen: Erlangen oder München. Ist so ein Wechsel empfehlenswert (wg Prüfungen etc)?
2) Falls mein Mann in BW bleibt: Könnte ich mein Referendariat ab September in BW weitermachen oder müsste ich von vorne anfangen? Die Referendariatsdauer ist ja verschieden, wird mir dann wenigstens die 1. Lehrprobe anerkannt? Könnte ich nach dem Referendariat zurück nach Bayern?
3) Die EInstellungssituation an den Gymnasien ist etwas schwierig. Dass ich als Fach Ev. Reli habe, ist jedoch ziemlich gut, aus dem letzten Jahrgang bekam jeder eine Stelle. Wenn ich jedoch nach BW ginge, hätte ich auch die MÖglichkeit, Ref für Berufsschulen zu machen, da ist meine KOmbination Deutsch+Religion sehr gefragt. Ist es jedoch eine gute Idee? Sollte ich nicht erst schauen, ob ich nicht im gymnasialen Bereich etwas bekomme?Bei all den Fragen weiß ich nicht genau, an wen ich mich wenden soll und wie hoch die einzelnen Chancen stehen. Was würdet ihr mir empfehlen?
VIELEN DANK! -
Also ich komm jetzt ins Ref, meine letzten Prüfungen hatte ich im September, die Noten und das Zeugnis bekam ich Mitte Januar. Trotzdem bin ich bis zum Tage der Vereidigung immatrikuliert und als Studentin gesetzlich versichert (nicht familienversichert).
Ich habe es im Vorhinein mit der Studentenkanzlei besprochen und bisher haben sich weder die Krankenkasse noch die Uni bei mir gemeldet. Ich zahl auch weiterhin den günstigen Studententarif. -
Ich fand den Bachelor of Arts aus folgenden Gründen gut:
-ich bekam als Hiwi mehr Gehalt, da ich ja einen Abschluss habe
-ich hätte mich nach dem Bachelor direkt für einen Masterplatz in einem meiner Fächer bewerben können. Früher hätte ich ja, wenn ich z.B. von Lehramt Deutsch auf Germanistik umsteigen möchte, den Studiengang wechseln und mir die Leistungen anerkennen müssen. Mit einem Bachelor bewirbt man sich direkt und gleichberechtigt mit den "richtigen" Germanistik-Studenten. Deswegen ist es vielleicht eine Option für die, die sich noch nicht sicher sind, ob sie tatsächlich Lehrer werden möchten. -
du musst nicht unbedingt Mitglied der EKD sein, wenn deine Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört.
die befristete Vocatio muss man schon im Referendariat haben! Normalerweise beantragt man es zu der Zeit, in der man das Staatsexamen ablegt.
Man muss mindestens eine Stunde in Ev. Religion gehalten haben (nachgewiesen durch einen Unterrichtsentwurf), sich auf die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche verpflichten und ein Gespräch mit einem Pfarrer gehalten haben wg Berufsmotivation.
Die Formulare hältjede Hochschule bereit, an der man Ev.Religion auch studieren kann.Es wundert mich sehr, dass ihr euch nie in irgendeinem Seminar darüber unterhalten habt, uns wurde alles gleich im 1.Semester erzählt.
Ich würde dir dringend empfehlen, den Studienberater in Ev.Religionslehre aufzusuchen! Der hat alle Infos bereit.
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Da rufst du am besten beim Prüfungsamt an, das ist ziemlich unterschiedlich.
In Bayern ist es so, dass man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Staatsexamen ablegen sollte, wenn es nicht geschieht, gilst du automatisch als 1.durchgefallen. Ab welchem Semester das ist, weiß ich nicht mehr (13? 14?).
Das "tolle" daran ist, dass es keiner kontrolliert, d.h. du bekommst keine Warnung, dass dir jetzt sowas droht. Erst wenn du dich fürs Examen anmeldest, merken sie es und lassen dich einmal durchfallen. Und da man nur einmal das Staatsexamen wiederholen darf, wird es ziemlich eng. -
Ich hab mich erst mit 20 taufen lassen, weil meine Eltern kirchlich distanziert sind. Trotzdem ist es mit der VOcatio kein Problem, wäre auch Schwachsinn, man kann ja nichts dafür, dass die Eltern einen nicht haben taufen lassen..
Konfirmiert bin ich nicht und muss es auch nicht sein (habe bereits bei der Kirche nachgefragt). Es ist nämlich so: in der Alten Kirche gabs keine Konfirmation. Man wurde getauft und direkt danach in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen (=Abendmahl). Später zerfiel das Ganze in zwei Teile, da das mit dem Abendmahl nur Bischöfe machen durften. Und die waren ja nicht immer da, sondern kamen einmal in 5,10 Jahren, sodass sich die "Konfirmation" verschob. U daraus entstand der Brauch, die Konfirmation erst mit 14 durchzuführen als BEstätigung der Taufe u Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft.
Wenn man sich aber als Erwachsener taufen lässt, wird alles auf einmal gemacht, d.h. du wirst getauft und dann empfängst du das Abendmahl. Deswegen findet bei dir offiziell keine getrennte Konfirmation statt, wie bei den anderen, es fehlt dir aber nichts Dann kannst du natürlich Religionslehrer werden.Aber es wundert mich, dass du es studierst u nicht weißt, uns wurden die Voraussetzungen gleich im 1.Semester gesagt (wir hatten auch eine, die war griechisch-orthodox u der ist ganz klar gesagt worden, dass sie konvertieren müsste, um Evangelische Religionslehre unterrichten zu dürfen).
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Aber kannst du dann überhaupt noch Religion unterrichten? Meines Wissens nicht! Also zumindest in Bayern ist es so: wenn du evangelische Religionslehre als Fach studiert hast und du konvertiest dann, musst du katholische Religionslehre studieren. Dein Studium wird dir nicht anerkannt.
Ich persönlich könnte nicht konvertieren, da ich nicht etwas unterrichten könnte, ohne dahinter zu stehen. V.a. in Religion soll man authentisch sein... Wie kommts dann aber bei den Schülern an, wenn man ihnen irgendetwas erzählt, was man selber nicht glaubt? Und wie gehst du dann damit um? Hältst du es dein Leben lang durch?
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Nein, sie ist lediglich auf den mündlichen Gebrauch beschränkt.
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Im österreichischen Deutsch heißt es tatsächlich: er fing an zum arbeiten
Deswegen würde ich diesen Satz auf einen österreichischen Sprecher zurückführen, der dann "arbeiten" falsch als Substantiv interpretierte.(Habe mal ne Hausarbeit drüber geschrieben )
standardsprachlich heißt es, wie du auch meintest: er fing an zu arbeiten (das Komma ist fakultativ) -
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich hab jetzt an allen Schulen in meiner Stadt angerufen und warte nun auf möglichst viele positive Antworten.. Allerdings bieten mir alle eher Mittagsbetreuung an, da für den Vertretungsunterricht das Regierungspräsidium zuständig ist. Die habe ich auch kontaktiert, mal sehen... Ich schreibe dann auf jeden Fall das Ergebnis hier rein!
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Ich hatte das gleiche Problem, bin allerdings Lehramt Gym, musste also B1 nachweisen. Bei dir reichen laut der Übersicht der Uni Erlangen "Grundkenntnisse" (vgl. das Merkblatt unter: http://www.uni-erlangen.de/stu…cher/Sprachkenntnisse.pdf), die laut dem KuMi z.B. durch die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens Grundkenntnisse in der Fremdsprache vermittelnden Kurs (ein Semester mit mindestens vier Wochenstunden oder zwei Semester mit mindestens zwei Wochenstunden) an einer Universität.
die genaue Darstellung findest du unter:
http://www.uni-regensburg.de/E…t.I-Kr/LPOI/merkblatt.pdfEin Kurs müsste also reichen.
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Hallo!
Das würde mich auch interessieren -allerdings für Gymnasium. Ich schreibe meine letzte Prüfung Ende September (neue LPO, hab keine mündlichen Prüfungen mehr) u komme aber erst Ende Februar ins Referendariat. Da ich nach dem Studium aber (wen überraschts) kein Geld mehr hab, würde ich gerne vorsparen, um dann im Referendariat ein bisschen Puffer zu haben. Gibts da ne Mögl, in die Schule zu gehen oder muss man sich auf Aushilfejobs verlassen?
Vielen Dank für jede Antwort!
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Die Einstellungschancen sind zur Zeit bei Latein besser. Das hängt auch damit zusammen, dass nicht so viele Leute Latein studieren.
Das Studium ist aber nicht so einfach, es gibt viele, die immer 1er in Englisch od Latein hatten u dann aufhören... Ich glaube, das Wichtigste ist, dass das Fach einem SPaß macht u man da dran interessiert ist. Oder hast du Lust darauf, dich 5 Jahre lang jeden Tag mit etwas beschäftigen, was du eigentlich nicht magst?
Evtl kannst du dir im Rahmen deines Orientierungspraktikums, das man ja vorm Studium machen sollte, beide Fächer anschauen u ein paar Stunden halten... -
Hi!
Soweit ich weiß ist es so (bei neuer LPO):
a) du legst dein Examen spätestens nach dem 7.Semester, also im Rahmen der Regelstudienzeit ab
dann hast du einen Freischuss, d.h. das Examen gilt als nicht abgelegt, du hast noch 2 reguläre Versuche. Dann musst du alles wiederholen
b) du legst es später ab, dann hast du keinen Freischuss und darfst einmal wiederholen, dabei schreibst du nur die Fächer nochmal, in denen du durchgefallen bist.bei alter LPO hab ich keine Ahnung, aber das steht alles in der Prüfungsordnung, gleich am Anfang: Wiederholen bei Nichtbestehen
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