So meinte ich es auch nicht. Ich hatte nicht Probleme wegen der Schwangerschaft, sondern danach, daher schrieb ich ja von meiner Tochter . Sie war im ersten Lebensjahr oft krank und ich fehlte dementsprechend. In der Meldung ans KuMi standen die Fehltage aber ohne Erläuterung, also als ob ich - nicht mehr schwanger - krank gewesen wäre. Nach dem Abzug der Kinderkranktage hat es dann gepasst.
Beiträge von Paula.S
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Ich bin auch eine von denen, die ihre Planstelle bereits schwanger erhalten haben. Dabei dachte ich mir, es ist eigentlich besser, dass ich direkt am Anfang ausfalle, denn da bin ich noch nirgends fest eingeplant (z.B. in einem Arbeitskreis). Ich habe direkt nach dem Mutterschutz weiter gearbeitet und wurde regulär auf Lebenszeit verbeamtet. Das war jedoch echt knapp, denn ich fehlte häufig wegen meiner Tochter (krank), meine Schule leitete die Fehltage ohne Kommentar weiter, also dachten die beim KuMi ich bin sehr anfällig. Ich sollte auch zum Amtsarzt, da war ich aber schon wieder schwanger und im Beschàftigungsverbot, wie hätten sie was untersuchen wollen? Also riet mir meine Schule, beim KuMi direkt anzurufen (und den Dienstweg zu umgehen!), was ich auch tat. Ich schickte dann der Mitarbeiterin die ganzen Rechnungen meiner Tochter und musste nicht mehr zum Amtsarzt.
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Du solltest dich wirklich sehr gut informieren, ggf. auch beim Schulamt und dich nicht auf ein Forum verlassen.. Denn in Bayern ist es so, dass du dann verpflichtet wärest, ein zweites Fach nachzustudieren ( allerdings bekomt man dafür auch etwas Zeit). So wurde es uns damals beim Erhalt der Vokatio erklärt.
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Hallo!
Ich erhielt einen Brief von der dt. Rentenversicherung, der meinen Anspruch auf Kindererziehungszeit betrifft. Soweit ich es verstanden habe, erhält diese i.d.R. die Mutter, da ja Frauen meistens zuhause bleiben. In meinem Fall ist es anders und ich weiß nicht, was für mich und meinen Mann sinnvoll wäre:
Ich bin Beamtin auf Probe und kehre nach dem Mutterschutzende nächste Woche zurück, ich werde weiterhin Vollzeit arbeiten.
Mein Mann ist im Moment Angestellter im Öffentlichen Dienst und bleibt zwei Monate zu Hause. Danach arbeitet er wieder.
So gesehen wäre es doch besser, wenn meinem Mann die Zeit angerechnet wird, oder? Oder ist es egal, weil zwei Monate wenig bringen? In der Zukunft wird er besser verdienen als ich (ca. in zwei Jahren), ich weiß aber nicht, wann wir das nächste Kind bekommen. Bei ihm würde ich dann für ein Jahr zuhause bleiben - aber brauche ich die Kindererziehungszeit überhaupt? Ich bekomme doch keine Rente!
Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ich werde von den Aussagen der dt. Rentenversicherung nicht schlau, da die davon ausgehen, dass ein Elternteil für länger zuhause bleibt.Vielen Dank!
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Du hasr eine PN.
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PS: Paula, der Tipp mit der kleinen Wasserflasche zum Nachfüllen ist richtig gut
danke schön!
Hab ja auch ein halbes Jahr gebraucht, um es herauszufinden -
Ich hab mir zu Beginn des Refs einen teueren Trolley schenken lassen (von Samsonite). Der hat super gehalten, bis der Winter kam...Ich musste ca. 15 Min zur Schule laufen. Die Straßen waren mit Kieselsteinen gestreut, die nach zwei Monaten zwei meiner Rollen zerstörten. Ich hatte noch Garantie drauf und konnte sie umsonst reparieren lassen, es war aber trotzdem ärgerlich.
Ich stellte auch fest, dass es mir zu lange dauert, etwas schnell aus dem Trolley rauszuholen. Außerdem war der Trolley auf der Straße ziemlich laut, sodass eine Unterhaltung mit Kollegen auf dem Weg fast unmöglich war.Und so habe ich folgendes getan: Habe mir eine leichte Umhängetasche gekauft (http://www.amazon.de/ELEPHANT-Schultertasche-JONES-Messenger-Kuriertasche/dp/B0067JGXR2/ref=pd_sim_sbs_luggage_5?tag=lf-21 [Anzeige]) und tue da ausschließlich eine Fächermappe rein, eine kleine Flasche (die ich in der Schule immer wieder mit Wasser fülle: besser als 1,5l zu schleppen!) u was zum Essen. Ich sortier jeden Tag Dokumente raus und schleppe somit sehr wenig am Gewicht. Schulbücher habe ich alle doppelt: die von mir gekauften daheim zur Vorbereitung, die von der Schule ausgeliehenen im Fach in der Schule. Wenn ich SA geschrieben hab, nehme ich noch ne Dokumentenhülle mit. Das wars: Wenig Belastung für den Rücken und stets einsatzbereit!
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3,6 ist schlecht, es liegt deutlich unterm Durchschnitt (meiner Erfahrung nach).
Zum Vergleich: In meinem Abschlussjahrgang lag der Abschlussschnitt mit Ev in ganz Bayern zw 1,0 und 2,5.Bevor du dich jedoch entscheidest, solltest du mit der Bewerberin sprechen. Du weißt nicht, ob sie zu diesem Zeitpunkt nicht krank oder irgendwie anders beeinträchtigt war, bzw. was da alles ne Rolle gespielt hat. Und womöglich überzeugen dich ihre Kompetenz und Zusatzqualifikationen?
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Liebe Forumleser!
Nun ist es soweit. Ich nehme an der ersten Fortbildung teil, die nicht zum Referendariat gehört.
Ich habe mich über FIBS angemeldet, die Schulleitung ist einverstanden, auch die Veranstalter gaben mir grünes Licht.
Ich fahre an diesem Tag von München (WOhnort+Dienststelle) nach Nürnberg und kehre am selben Tag zurück.Fragen:
Ich habe mich wg Reisekosten umgeschaut (in der Fortbildungsbeschreibung stand, sie werden erstattet, weitere Details gab es nicht) und bin verwirrt:
Werden sie mir vom Veranstalter (LeMi: Netzwerk von Lehrkräften mit Migrationsgeschichte) bezahlt?
Werden sie vom Staat bezahlt - muss ich dann davor die Dienstreise bewilligen lassen, um später einen Reisekostenabrechnungsantrag zu stellen?Vielen Vielen Dank für alle hilfreichen Ratschläge,
ich bin ein verwirrter Anfänger -
Je weiter man von der Kirche "weg" ist, desto schwieriger wird der RU und du bist nicht mehr authentisch. Wenn dir so gar nichts einfällt, was du mit der Kirche am Hut hast, dann bist du - SORRY - nicht geeignet, Religion zu unterrichten.
Ich habe viele Leute im Studium (ev. Theologie) kennengelernt, die so gedacht haben. Ich möchte hierzu anmerken:
meine gesamte Familie ist konfessionslos und Kirchen gegenüber eher negativ eingestellt. Ich habe selber zum Glauben gefunden und Theologie studiert. Ich engagiere mich aber in der Kirche nicht (war nur kurz im Kindergottesdienst) und finde es ist keine Voraussetzung dafür, Religion unterrichten zu dürfen. In meinem Motivationsschreiben für die Vokatio habe ich auch keinerlei kirchliche AKtivitäten erwähnt - ich bin ja auch kein Katechet, sondern eine Religionslehrerin an einem staatlichen Gymnasium.
In der ZUkunft wird die Mehrheit der Schüler kirchenfern sein - meiner Meinung nach müssen sich die Reli-Lehrer anpassen und den Schülern eine positive Beziehung zu den Inhalten unabhängig von der Kirche vermitteln. Denn eine zu enge Kirchenverbundenheit muss nicht unbedingt hilfreich sein - ich äußere mich manchmal auch sehr kritisch dem Vorgehen meiner Kirche gegenüber (z.B. die miserable Bezahlung von Mitarbeitern in christlichen Kindergärten). Eine gewisse Distanz ist hierfür nötig.
Das heißt nicht, dass ich mit der Kirche nichts am Hut habe - aber es ist nicht die Motivation, Religionslehrerin zu sein.Ich schrieb damals in meinem Motivationsschreiben (von dem dir keiner was sagt, außer: schreiben Sie es!), wie mein Werdegang war. Was hat mich dazu bewogen, Theologie zu studieren, welche INhalte sprechen mich am meisten an, warum möchte ich Religionslehrerin werden. Hat gereicht und meine Dozentin (die dieses mitunterschreiben musste) meinte sogar, das wäre ein außergewöhnlich schönes Schreiben gewesen - eben weil ich nicht in dieses klassische Reli-Lehrer-Schema reinpasse.
Ich verstehe übrigens nicht, warum der RU schwieriger werden sollte, wenn man nicht ganz nah zu der Kirche steht. Ich wiederhole ja nicht das, was die Kirche sagt - bin ja kein Pfarrer.
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Wie hast du den bisher auf die einzelnen Prüfungen/ auf das Abitur gelernt? Hast du noch nie eine Karteikarte erstellt?
Wenn nein, überlege dir, ob es Sinn macht, eine neue Methode zum Lernen einzuüben oder ob es nicht zu spät ist. Denn vor dem Examen hat man so wenig Zeit, da sollte man die Methode nutzen, die einem taugt und nicht schon durch die Arbeit an der Methode selbst überfodert sein.
Wenn du dich da dennoch einlesen willst: Mattes Methoden für den Unterricht (enthält eine einfache und praxistaugliche Erklärung für Schüler, wie man Mindmaps gestaltet) -
Ich würde bei der Versicherung anrufen. Die können dir dann direkt sagen, wie man es regeln kann und wie viel sie von dir in diesem Übergangsstadium verlangen würden.
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Also in Bayern geht es definitiv nicht, da du ja als Repräsentant deines Glaubens im Religionsunterricht stehst und es gäbe bestimmt einige SchülerInnen und Eltern, die dir dann deine plötzliche "Neutralität" in Ethik nicht abkaufen würden.
Außerdem ne praktische Frage: Normalerweise gibt es nur eine Handvoll Reli- und Ethik-Lehrer, die Fächer finden parallel statt. Wie sollte man da eine sinnvolle Unterrichtsverteilung machen? Die kath. SchülerInnen haben Mo Reli, die Ethik-Leute Sport und am Do ist es andersherum? -
Hallo ihr Lieben!
Nachdem ich in mehreren Diskussionen gelesen habe, wie ein Referendar sein sollte (engagiert, selbstständig etc.), würde mich interessieren, wie viel Engagement ihr von einem Referendar erwartet. Denn man bekommt irgendwie das Gefühl vermittelt, man müsste sich immer mehr und mehr engagieren. Aber ich frage mich, wie man es zeitlich hinkriegen sollte?
Konkret: Wenn ihr einen Referendar habt, welche Kriterien/Voraussetzungen muss er erfüllen, um ein gutes Gutachten von euch zu bekommen? Reicht es, die 17 Stunden im Einsatzjahr gewissenhaft vorzubereiten und gut zu halten, Prüfungen wie Schulaufgaben und Stegreifaufgaben zeitlich und vom Umfang her angemessen zu stellen und zu korrigieren? Oder wird erwartet, dass man irgendwelche AGs anbietet, mit den SchülerInnen auf Exkursionen geht etc... Und wie viel ist beim Engagement angemessen und ab wann habt ihr das Gefühl, dass es für den Referendar zu viel ist (sowohl von der Belastung her als auch was die Qualität des Unterrichts betrifft?)Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Im Seminar haste mit besseren Noten auch oft nen kleinen "Vertrauensvorsprung", you know? Damit will ich nicht sagen, dass es anschließend ungerecht zugeht, aber natürlich verknüpft jeder Seminarleiter unterbewusst die Vornoten mit seinen Erwartungen - und hat erstmal ne "Brille" auf. Je nach Seminarleiter wirkt sich das gar nicht bis stark auf deine weiteren Noten aus.
Die Noten des 1. Staatsexamens erhalten die Seminarleiter nicht mehr. Das hat die Referendarvertretung durchgesetzt.
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Ach super, genau so was hab ich gesucht.
VIELEN DANK!
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Naja, ich mach mir da Gedanken, weils unsere Seminarlehrerin explizit angesprochen hat und uns davor gewarnt hat, einfach irgendetwas abzuspielen. Da möchte ich schon bei der Lehrprobe vorsichtig sein, da sie ja in der Kommission sitzt
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Die Rechtsauffassung des Dienstherren in NRW ist, dass der Unterricht nicht öffentlich ist. Dass Vertreter der Medienindustrie eine andere Rechtsauffassung haben, ist nicht sonderlich verwunderlich, man sollte sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Nele
Könntest du mir, bitte, sagen, wo ich etwas dazu finde? Falls es dann angesprochen wird, hätte ich gerne etwas in der Hand, mit dem ich argumentieren kann. -
http://www.urheberrecht.th.sch…7a99650879c07/index.html:
"Bezüglich der Frage, ob der Schulunterricht selbst öffentlich ist,
besteht Rechtsunsicherheit. Die Frage ist bislang von den Gerichten noch
nicht geklärt. Teilweise wird angenommen, dass der Schulunterricht in
jahrelang vergleichsweise stabilen Schulklassen nicht öffentlich sei.
Dem steht gegenüber, dass sich die Struktur innerhalb einer Klasse
innerhalb eines Schuljahres mehrfach ändert und auch die Gewalt an den
Schulen bzw. innerhalb der Schulklasse stark zugenommen hat. Das sind
starke Indizien dafür, dass eine persönliche Verbundenheit im Sinne des
UrhG nicht mehr gegeben ist. Mit guten Gründen kann deshalb davon
ausgegangen werden, dass der Schulunterricht öffentlich ist."" -
naja, aber auf dieser Seite steht auch:
"Lehrerin Meyer besitzt in ihrer privaten CD-Sammlung ein CD von Ivan
Rebroff mit russischen Liedern. Mit ihrem Leistungskurs möchte sie
einige der Songtexte im Rahmen des Russischunterrichts übersetzen. Dazu
spielt sie den Schülern die Lieder zuerst vor. Darf sie das?Das
Vorspielen der CD ist unzulässig. Durch die Musikwiedergabe wird das
Recht der öffentlichen Wiedergabe tangiert, wenn man unterstellt, dass
der Schulunterricht öffentlich im Sinne des Urheberrechts ist. Die
Wiedergabe ist auch nicht auf der Grundlage von § 52 UrhG privilegiert,
da die Vorschrift nur die Schulveranstaltung, nicht aber den
Schulunterricht erfasst. Anders als beim Schulunterricht handelt es sich
bei der Schulveranstaltung lediglich um ein zeitlich begrenztes
Einzelereignis."
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