Die Notenbildungsverordnung wollt ich auch grad vorschlagen.
Zu der Sache mit dem Stören hab ich zwei Anregungen:
1. Du weißt als Lehrer ja in dem Moment nicht unbedingt, ob das Schwätzen nicht doch ein Täuschungsversuch ist. Sprechen während einer Prüfung ist deshalb tabu und das sollte eigentlich jedem (Eltern und Schülern) klar sein.
2. Dieser Text stammt aus dem GEW-Handbuch aus dem Kapitel "Werkrealschule - Ausbildung und Prüfung", § 23 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße, Absatz 4:
Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen..."
Das bezieht sich zwar auf die Abschlussprüfung, ist aber vielleicht auch allgemein gültig.
Ich finde auch, dass du hier eng mit deinem Schulleiter zusammenarbeiten solltest. Dem kann ja auch nicht daran gelegen sein, dass sich hier ein Präzedenzfall entwickelt.
Falls du in einer Gewerkschaft o.ä. bist, frag doch auch dort mal nach. Da hab ich in punkto Rechtsberatung schon gute Erfahrungen gemacht.
Liebe Grüße und viel Kraft,
Melanie01