Beiträge von oh-ein-papa

    Nun ja, es ist halt dünnes Eis.
    Ich denke, man kann sich nur eine Schwäche "erlauben".
    Entweder bem Bildungsumfeld oder der Muttersprache oder beim Lehrer oder eine Verhaltensauffälligkeit oder eine Lernschwäche.


    - Martin

    Zitat

    Enja schrieb am 12.01.2006 06:20:
    Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird ja allgemein behauptet, dass sie form-, frist- und zwecklos ist.



    Es mag Fälle geben, wo Lehrer und Schulleitung sich in irgendwas verstricken, das sie so nicht vor dem "Schulrat" vertreten würden bzw. dieser so nicht absegnen würde.
    Aber auch dann ist es ratsam, dass es nicht wie ein "Rachefeldzug" aussieht.


    - Martin

    Ich stelle mir vor, dass in der Schulbehörde jemand sitzt, der reichlich Beschwerden zu bearbeiten hat, das nicht so prickelnd findet und es zügig erledigen möchte.


    Als erstes wird er/sie die Beschwerde an die Schule zurückverweisen, sofern dort noch nicht nach einer Lösung gesucht wurde.
    Ich würde die Liste kurz und prägnant halten, sonst wird möglicherweise nur die klärende Stellungnahme der Schule genauer gelesen.
    Und wenn der Beschwerdeführer noch an zuvielen anderen Fronten operiert, dann kommt unten links vieleicht auch mit Bleistift ein "Q" (für Querulant) hin und alles geht ganz, ganz zäh voran...



    - Martin

    Zitat

    Talida schrieb am 11.01.2006 19:36:
    Eine angestellt Lehrkraft kann eine Abmahnung erhalten, Dienstaufsichtsbeschwerden gelten nur für Beamte.


    Das klingt irgendwie verkorkst.
    Eine (Dienst-)Aufsichtsbeschwerde wird m.E. "einfach" der Schule oder beim Schulaufsichtsamt eingelegt.
    Ob das für Beamte andere Folgen haben kann als für Angestellte weiss ich freilich nicht.


    - Martin

    Knibbel das verbogene Blech von Deiner Diskette ab, stelle sicher dass sie sich ohne kratzen dreht und öffne den Schieber für das Schreibschutzloch.


    Schau noch mal, ob sie sich wirklich nicht unter Windows lesen lässt.


    Lade Dir VGA-Copy runter:
    http://www.vgasoft.de/files/vgacp625.zip
    Entpacke das Archiv nach irgendwo. (Ich habe eben noch einen Virenscanner drüber laufen lassen.)


    vgacopy.exe starten, Enter
    beschädigte Diskette rein
    READ anklicken
    beschädigte Diskette raus
    andere leere(!) Diskette rein
    WRITE anklicken
    QUIT


    Konnte die Diskette mit VGA-Copy gelesen werden?



    - Martin

    Ich würde vor echten Rettungsversuchen zuerst schauen, dass ich irgendeine Art von Klonkopie hinbekomme. Etwa unter Linux mit dd_rescue, unter Windows gibt es viele "schmerzunempfindliche" Kopierprogramme.
    Frag mal Deine Schüler, wie die ihre Spiele kopieren. ;)


    Und es gibt etliche Programme zur Datenrettung, etwa hier:
    http://www.heise.de/software/d…s=se&l_sw=1&l_aw=1&l_fw=1
    Windows-Disketten werden m.E. noch mit FAT12-Filesystem formatiert, das schon so langsam in Vergessenheit gerät.


    Und dann gibt es natürlich Datenrettungsfirmen, die wie die Geier kreisen....



    - Martin

    Zitat

    Animagus schrieb am 10.01.2006 22:57:
    Und das müsste eigentlich in allen Bundesländern so sein.


    Hallo? Ich glaube doch auch nicht an den .
    Gegenüber dem föderalen Elend bin ich so abgestumpft, dass ich nicht mal zucken würde, wenn es im pädagogischen Ermessen der Lehrer läge. ;)


    Ist zwar nicht wirklich wichtig, aber wie sieht es an den GS in NRW aus?
    Zumindest bis 1984 wurden auf den Gymnasien separate Zeugnisse vergeben, sowas hat uns Schüler doch brennend interessiert. :D


    - Martin

    Zitat

    ?( Klärst du mich auf ?


    Darf ich?
    Unter einem zwei Tage alten Account wurde umgehend ein Thread zu dem Thema aufgemacht:
    http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=102076316207
    Und dann kam von "Schelmchen" im allerersten Posting gleich Schützenhilfe.
    Dumm gelaufen. Neue User wissen ja vielleicht garnicht, dass es "Trolle" überhaupt gibt.



    - Martin


    P.S: Nein, ich glaube nicht, dass Du Dich mir Dir selbst unterhältst. Ja, manchen "Persönlichkeiten" traue ich das zu. Nein, ich weiss nichts über diesen konrketen Fall. :D

    Zitat

    Enja schrieb am 07.01.2006 16:12:
    Schon deshalb, weil es einfach einen Unterschied macht, wenn die Lehrerin mit der Mutter in der Pause gemeinsam Kaffee trinkt. Da wird sie dann ihre Beschwerden und was sie sonst noch hat gleich loswerden. Das ist einfach eine andere Brille.


    Das hat ja nichts damit zu tun, ob Lehrer oder nicht. Man kann genausogut Nachbar sein. Oder sich Sonntags in der Kirche treffen. Heute am ersten Schultag ist ein Kind krank, dass gestern noch mit den ganzen Kommunionkindern in der Kirche war. Was macht das für einen Sinn, wenn die KL da ein Attest wegen des Verdachts auf Ferienverlängerung einfordert?


    - Martin

    Zitat

    Reni1 schrieb am 06.01.2006 06:29:
    Es geht mir lediglich um die schriftliche Formulierung ins Amtsdeutsch. Letztendlich ist es doch wie bei der Versicherung man bekommt nur was wenn die Formulierung stimmt. Der Fakt an sich ist egal.


    Sag mal, kommst Du aus den sogenannten Neuen Ländern? ;)
    Da der Lehrerin die Fakten bereits bekannt sind, ist die Formulierung eher nebensächlich. Irgendwelche pseudo-offiziellen Floskeln, etwa "Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung binnen fünf Werktagen", wären allerdings wirklich kontraproduktiv.


    Vielleicht hat die Lehrerin recht, vielleicht hat sie sich auch geirrt. Ist doch egal. Das ganze ist bestenfalls eine Ermessensentscheidung und muss als Einzelfall möglichst diskret über die Bühne gehen.



    - Martin

    Hi Reni,


    du wirst ja wohl betonen, dass das nun leider der einzig mögliche gemeinsame Urlaub des Jahres ist, den ihr als Familie intesiv nutzen wollt.


    Mein Töchterchen hat (natürlich) anstandslos frei bekommen, weil sie an der Musikschule als Testschülerin für neue Lehrer gewünscht wurde. Ich kann nicht erkennen, dass sie sich nun einbildet, die Musikschule sei wichtiger als die Grundschule. Im Gegenteil, sie erwirbt als Zugezogene wichtige Sozialkompetenz im rheinischen Klüngeln. ;)



    - Martin



    .

    Ok, geh doch mal tief in Dich. Vielleicht könnt ihr ja langfristig nicht ausschließen, dass sich euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt in dieses ferne Land verlagern wird? Dann wollt ihr vielleicht "dem Kind Gelegenheit geben, des Vaters Lebens- und Arbeitswelt entspannt zu erfahren diese mit dem hiesigen schulischen und privaten Umfeld zu vergleichen"?


    Na und das Wort "Urlaub" würde ich vermeiden, aber das tust Du ja schon. :P



    - Martin

    Hach je, auch für eigenes Üben muss man ja erstmal von den vermutlich unangepassten und daher viel zu lange dauernden Hausaufgaben runter kommen.


    Und dafür muss man die Lehrer ins Boot kriegen, sonst fehlen auch wichtige Rückmeldungen. Zugegebenermaßen geht das wesentlich leichter, wenn man nicht schon aus der Historie in ständiger Defensive steckt.


    Ob es einem alleine gelingt, passendes Übungsmaterial für ein schwächelndes Kind zusammenzustellen und dies ohne häusliches Drama zu vermittlen, ist auch durchaus fraglich. Ein schönes Fallbeispiel habe ich gerade hier gesehen:
    Ein Nachmittag im Leben eines rechenschwachen Mädchens



    - Martin

    Hallo Gulla,


    Zitat

    Der damaligen Klassenlehrerin übergab ich zusätzlich das ärtzliche Attest mit dem vermerk ,man sollte sie in die erste Reihe setzen damit sie den Unterricht auch visual besser verfolgen kann.


    Vielleicht wäre es ja zum Start ausreichend gewesen, die Lehrerin um etwas "Rückendeckung" für die Lütte wegen des Hörgerätes zu bitten? Und erst bei konkreten Problemen nachzulegen?



    Zitat


    Die Klassenlehrerin weigerte sich strikt auf diese Bitte von mir einzugehen, mit dem Argument sie könne die kleineren nicht nach hinten setzen.(Lieblinge )


    Dummes Argument, aber sie wollte sich wohl von einer "überbesorgten" Mutter nicht in die Sitzordnung reinreden lassen. Soso, Lieblinge hatte sie.



    Zitat


    Kann ich die Lehrerin bitten das erste Leseverständnis bei meiner Tochter nicht zu benoten?


    Ein "Test" geht frei nach dem Ermessen der Lehrer in die Note ein. Also ich würde eher fragen, wie die Lehrerin die Gewichtung und die Auswirkungen der Note sieht.



    Zitat


    Außerdem möchte ich die Lehrerin fragen ob es für meine Tochter eine leichtere Version des Leseverständnisses gäbe für die weiteren Teste im laufenden Schuljahr.Denn sie muß auf diesem Gebiet noch viel (versäumtes) nachholen.


    Wenn denn, dann würde ich mal ganz allgemein nach "differenzierten" Arbeiten mit abgestuften Schwierigkeitsgraden fragen. Im Zweifelsfall gibt es ja eine Handvoll Kinder mit den verschiedensten Schwächen aus den verschiedensten Gründen, deren Eltern sonst postwendend auf der Matte stehen.



    Zitat


    Das Hörgerät trägt sie schon mal fleißig. Hoffentlich auch noch so fleißig, wenn in einer Woche die Schule beginnt.


    Zwei Jahre ging es partout nicht, und jetzt geht's auf einmal doch?! Da hat aber nicht nur die Lehrerin gepennt.



    - Martin

    Das ist kein PDF, sieht anders aus.
    Wahrscheinlich ist es PostScript, eine Drucker-Seitenbeschreibungssprache.
    In den dunklen Zeiten vor "OpenOffice" war es ein gängiger Weg, PDF über einen Umweg zu erzeugen. Erst in eine Datei drucken und dann ein Konvertierungstool drüber laufen zu lassen. Wurde wohl vergessen...


    - Martin

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