Nun ja, es ist halt dünnes Eis.
Ich denke, man kann sich nur eine Schwäche "erlauben".
Entweder bem Bildungsumfeld oder der Muttersprache oder beim Lehrer oder eine Verhaltensauffälligkeit oder eine Lernschwäche.
- Martin
Nun ja, es ist halt dünnes Eis.
Ich denke, man kann sich nur eine Schwäche "erlauben".
Entweder bem Bildungsumfeld oder der Muttersprache oder beim Lehrer oder eine Verhaltensauffälligkeit oder eine Lernschwäche.
- Martin
ZitatEnja schrieb am 12.01.2006 06:20:
Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird ja allgemein behauptet, dass sie form-, frist- und zwecklos ist.
Es mag Fälle geben, wo Lehrer und Schulleitung sich in irgendwas verstricken, das sie so nicht vor dem "Schulrat" vertreten würden bzw. dieser so nicht absegnen würde.
Aber auch dann ist es ratsam, dass es nicht wie ein "Rachefeldzug" aussieht.
- Martin
Ich stelle mir vor, dass in der Schulbehörde jemand sitzt, der reichlich Beschwerden zu bearbeiten hat, das nicht so prickelnd findet und es zügig erledigen möchte.
Als erstes wird er/sie die Beschwerde an die Schule zurückverweisen, sofern dort noch nicht nach einer Lösung gesucht wurde.
Ich würde die Liste kurz und prägnant halten, sonst wird möglicherweise nur die klärende Stellungnahme der Schule genauer gelesen.
Und wenn der Beschwerdeführer noch an zuvielen anderen Fronten operiert, dann kommt unten links vieleicht auch mit Bleistift ein "Q" (für Querulant) hin und alles geht ganz, ganz zäh voran...
- Martin
ZitatTalida schrieb am 11.01.2006 19:36:
Eine angestellt Lehrkraft kann eine Abmahnung erhalten, Dienstaufsichtsbeschwerden gelten nur für Beamte.
Das klingt irgendwie verkorkst.
Eine (Dienst-)Aufsichtsbeschwerde wird m.E. "einfach" der Schule oder beim Schulaufsichtsamt eingelegt.
Ob das für Beamte andere Folgen haben kann als für Angestellte weiss ich freilich nicht.
- Martin
Knibbel das verbogene Blech von Deiner Diskette ab, stelle sicher dass sie sich ohne kratzen dreht und öffne den Schieber für das Schreibschutzloch.
Schau noch mal, ob sie sich wirklich nicht unter Windows lesen lässt.
Lade Dir VGA-Copy runter:
http://www.vgasoft.de/files/vgacp625.zip
Entpacke das Archiv nach irgendwo. (Ich habe eben noch einen Virenscanner drüber laufen lassen.)
vgacopy.exe starten, Enter
beschädigte Diskette rein
READ anklicken
beschädigte Diskette raus
andere leere(!) Diskette rein
WRITE anklicken
QUIT
Konnte die Diskette mit VGA-Copy gelesen werden?
- Martin
Ich würde vor echten Rettungsversuchen zuerst schauen, dass ich irgendeine Art von Klonkopie hinbekomme. Etwa unter Linux mit dd_rescue, unter Windows gibt es viele "schmerzunempfindliche" Kopierprogramme.
Frag mal Deine Schüler, wie die ihre Spiele kopieren.
Und es gibt etliche Programme zur Datenrettung, etwa hier:
http://www.heise.de/software/d…s=se&l_sw=1&l_aw=1&l_fw=1
Windows-Disketten werden m.E. noch mit FAT12-Filesystem formatiert, das schon so langsam in Vergessenheit gerät.
Und dann gibt es natürlich Datenrettungsfirmen, die wie die Geier kreisen....
- Martin
ZitatAnimagus schrieb am 10.01.2006 22:57:
Und das müsste eigentlich in allen Bundesländern so sein.
Hallo? Ich glaube doch auch nicht an den .
Gegenüber dem föderalen Elend bin ich so abgestumpft, dass ich nicht mal zucken würde, wenn es im pädagogischen Ermessen der Lehrer läge.
Ist zwar nicht wirklich wichtig, aber wie sieht es an den GS in NRW aus?
Zumindest bis 1984 wurden auf den Gymnasien separate Zeugnisse vergeben, sowas hat uns Schüler doch brennend interessiert.
- Martin
In NRW erhalten die GS-Klassen 3 und 4 Zeugnisse zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
Beziehen sich die Zeugnisse zum Schuljahresende nun auf das ganze Schuljahr?
Oder beziehen sich die Zeugnisse zum Schuljahresende nur auf das zweite Halbjahr?
- Martin
Für NRW gibt es einen Runderlass auf dem
Bildungsportal mit de Titel "Hausaufgaben für die Klassen 1 - 10".
Die HA sollen in der 2. Klasse in 30 Minuten erledigt werden können.
- Martin
ZitatKlärst du mich auf ?
Darf ich?
Unter einem zwei Tage alten Account wurde umgehend ein Thread zu dem Thema aufgemacht:
http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=102076316207
Und dann kam von "Schelmchen" im allerersten Posting gleich Schützenhilfe.
Dumm gelaufen. Neue User wissen ja vielleicht garnicht, dass es "Trolle" überhaupt gibt.
- Martin
P.S: Nein, ich glaube nicht, dass Du Dich mir Dir selbst unterhältst. Ja, manchen "Persönlichkeiten" traue ich das zu. Nein, ich weiss nichts über diesen konrketen Fall.
Speziell für Lehrer und Schüler:
c't 5/2004, Schlagseite
c't 5/2003, Schlagseite
c't 5/1998, Schlagseite
Oder gleich alle:
http://www.heise.de/ct/schlagseite/default.shtml
- Martin
ZitatEnja schrieb am 07.01.2006 16:12:
Schon deshalb, weil es einfach einen Unterschied macht, wenn die Lehrerin mit der Mutter in der Pause gemeinsam Kaffee trinkt. Da wird sie dann ihre Beschwerden und was sie sonst noch hat gleich loswerden. Das ist einfach eine andere Brille.
Das hat ja nichts damit zu tun, ob Lehrer oder nicht. Man kann genausogut Nachbar sein. Oder sich Sonntags in der Kirche treffen. Heute am ersten Schultag ist ein Kind krank, dass gestern noch mit den ganzen Kommunionkindern in der Kirche war. Was macht das für einen Sinn, wenn die KL da ein Attest wegen des Verdachts auf Ferienverlängerung einfordert?
- Martin
Im PC-Magazin war wohl eine Vollversion hiervon drin:
http://www.blitzbox.de/pd1109582579.htm?categoryId=1
Bzw. der Freischaltcode kann hier angefordert werden:
http://www.pc-magazin.de/common/regaktion/form.php?id=195
Neugierige Zeitgenossen könnten versucht sein, den Freischaltcode mit der frei verfügbaren Testversion zu kombinieren. Aber das wäre - wenn es denn funktioniert - wohl nicht legal...
- Martin
ZitatReni1 schrieb am 06.01.2006 06:29:
Es geht mir lediglich um die schriftliche Formulierung ins Amtsdeutsch. Letztendlich ist es doch wie bei der Versicherung man bekommt nur was wenn die Formulierung stimmt. Der Fakt an sich ist egal.
Sag mal, kommst Du aus den sogenannten Neuen Ländern?
Da der Lehrerin die Fakten bereits bekannt sind, ist die Formulierung eher nebensächlich. Irgendwelche pseudo-offiziellen Floskeln, etwa "Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung binnen fünf Werktagen", wären allerdings wirklich kontraproduktiv.
Vielleicht hat die Lehrerin recht, vielleicht hat sie sich auch geirrt. Ist doch egal. Das ganze ist bestenfalls eine Ermessensentscheidung und muss als Einzelfall möglichst diskret über die Bühne gehen.
- Martin
Hi Reni,
du wirst ja wohl betonen, dass das nun leider der einzig mögliche gemeinsame Urlaub des Jahres ist, den ihr als Familie intesiv nutzen wollt.
Mein Töchterchen hat (natürlich) anstandslos frei bekommen, weil sie an der Musikschule als Testschülerin für neue Lehrer gewünscht wurde. Ich kann nicht erkennen, dass sie sich nun einbildet, die Musikschule sei wichtiger als die Grundschule. Im Gegenteil, sie erwirbt als Zugezogene wichtige Sozialkompetenz im rheinischen Klüngeln.
- Martin
.
Hi Reni,
schade.
Du meinst, Dein Mann bekommt nicht anders frei?
Aber wie kommt es, dass ihr ausgerechnet einen Tag vor den Ferien fliegen müsst?
Der Winter ist doch lang und Dein Mann hat ja wohl massig Urlaub angehäuft.
- Martin
Ok, geh doch mal tief in Dich. Vielleicht könnt ihr ja langfristig nicht ausschließen, dass sich euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt in dieses ferne Land verlagern wird? Dann wollt ihr vielleicht "dem Kind Gelegenheit geben, des Vaters Lebens- und Arbeitswelt entspannt zu erfahren diese mit dem hiesigen schulischen und privaten Umfeld zu vergleichen"?
Na und das Wort "Urlaub" würde ich vermeiden, aber das tust Du ja schon.
- Martin
Hach je, auch für eigenes Üben muss man ja erstmal von den vermutlich unangepassten und daher viel zu lange dauernden Hausaufgaben runter kommen.
Und dafür muss man die Lehrer ins Boot kriegen, sonst fehlen auch wichtige Rückmeldungen. Zugegebenermaßen geht das wesentlich leichter, wenn man nicht schon aus der Historie in ständiger Defensive steckt.
Ob es einem alleine gelingt, passendes Übungsmaterial für ein schwächelndes Kind zusammenzustellen und dies ohne häusliches Drama zu vermittlen, ist auch durchaus fraglich. Ein schönes Fallbeispiel habe ich gerade hier gesehen:
Ein Nachmittag im Leben eines rechenschwachen Mädchens
- Martin
Hallo Gulla,
ZitatDer damaligen Klassenlehrerin übergab ich zusätzlich das ärtzliche Attest mit dem vermerk ,man sollte sie in die erste Reihe setzen damit sie den Unterricht auch visual besser verfolgen kann.
Vielleicht wäre es ja zum Start ausreichend gewesen, die Lehrerin um etwas "Rückendeckung" für die Lütte wegen des Hörgerätes zu bitten? Und erst bei konkreten Problemen nachzulegen?
Zitat
Die Klassenlehrerin weigerte sich strikt auf diese Bitte von mir einzugehen, mit dem Argument sie könne die kleineren nicht nach hinten setzen.(Lieblinge )
Dummes Argument, aber sie wollte sich wohl von einer "überbesorgten" Mutter nicht in die Sitzordnung reinreden lassen. Soso, Lieblinge hatte sie.
Zitat
Kann ich die Lehrerin bitten das erste Leseverständnis bei meiner Tochter nicht zu benoten?
Ein "Test" geht frei nach dem Ermessen der Lehrer in die Note ein. Also ich würde eher fragen, wie die Lehrerin die Gewichtung und die Auswirkungen der Note sieht.
Zitat
Außerdem möchte ich die Lehrerin fragen ob es für meine Tochter eine leichtere Version des Leseverständnisses gäbe für die weiteren Teste im laufenden Schuljahr.Denn sie muß auf diesem Gebiet noch viel (versäumtes) nachholen.
Wenn denn, dann würde ich mal ganz allgemein nach "differenzierten" Arbeiten mit abgestuften Schwierigkeitsgraden fragen. Im Zweifelsfall gibt es ja eine Handvoll Kinder mit den verschiedensten Schwächen aus den verschiedensten Gründen, deren Eltern sonst postwendend auf der Matte stehen.
Zitat
Das Hörgerät trägt sie schon mal fleißig. Hoffentlich auch noch so fleißig, wenn in einer Woche die Schule beginnt.
Zwei Jahre ging es partout nicht, und jetzt geht's auf einmal doch?! Da hat aber nicht nur die Lehrerin gepennt.
- Martin
Das ist kein PDF, sieht anders aus.
Wahrscheinlich ist es PostScript, eine Drucker-Seitenbeschreibungssprache.
In den dunklen Zeiten vor "OpenOffice" war es ein gängiger Weg, PDF über einen Umweg zu erzeugen. Erst in eine Datei drucken und dann ein Konvertierungstool drüber laufen zu lassen. Wurde wohl vergessen...
- Martin
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